Förderwegweiser
Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben (ILE-Zusammenschlüsse). Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Voraussetzungen und Förderablauf
ILE-Zusammenschlüsse können sich jährlich für ein Regionalbudget zur Umsetzung von Kleinprojekten bewerben. Der Aufruf durch das Staatsministerium erfolgt in der Regel Ende Oktober/Anfang November. Die Förderung für das Folgejahr muss bis spätestens 31. Dezember beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung beantragt werden.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt zur "Förderung eines Regionalbudgets" zu finden.
- Hintergrundinformationen
- Fördersätze
- Antragstellung ILE
- Antragstellung Kleinprojektträger
- Häufig gestellte Fragen
Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Mittelherkunft
- Bund
- Bayern
Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE-Zusammenschluss (Erstempfänger) jährlich max. 100.000 Euro. Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Das Regionalbudget setzt sich aus dem Zuschuss (max. 90.000 Euro) und einem Eigenanteil des Erstempfängers von 10 % (max. 10.000 Euro) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es bewilligt wurde.
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).
Damit das Regionalbudget im Kalenderjahr der Bewilligung verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten.
Ansprechpartner für die ILE-Zusammenschlüsse
Amt für Ländliche Entwicklung
ILE-Zusammenschlüsse können sich jährlich nach dem erfolgten Aufruf durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für ein Regionalbudget zur Umsetzung von Kleinprojekten bewerben.
Unterlagen für ILE-Zusammenschlüsse
- Merkblatt zur Förderung eines Regionalbudgets
105 KB
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- Antrag auf Förderung eines Regionalbudgets
1,3 MB
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- Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte (Muster im Wordformat)
27 KB
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- Privatrechtlicher Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojekts aus dem Regionalbudget (Muster im Wordformat)
32 KB
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- Antrag auf Auszahlung der Zuwendung zum Regionalbudget
1,3 MB
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- Liste der geförderten Kleinprojekte (Excel-Datei)
15 KB
- Checkliste Beihilfe
1,3 MB
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Ansprechpartner für die Träger von Kleinprojekten
Die im Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen jeweils genannte Stelle.
Träger von Kleinprojekten können immer erst nach dem erfolgten Aufruf durch den jeweiligen ILE-Zusammenschluss Förderanfragen an diesen einreichen.
Unterlagen für die Träger von Kleinprojekten
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
102 KB
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- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
1,3 MB
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- Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung
1,3 MB
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- Merkblatt zu den De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
154 KB
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- De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
1,0 MB
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Weiterführende Informationen
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