ELER und GAP-Strategieplan

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Dieser Fonds ist neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) eines der beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Aktualisiert am: 26.01.2023
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Ab 2023 wird die Ausgestaltung der ELER-Förderung nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erfolgen, sondern nach dem "Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland". Weitere Informationen dazu liefern die Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (BMEL) externer Link

ELER 2023 – 2027

Auch in der Förderperiode 2023 bis 2027 wird der ländliche Raum durch den ELER unterstützt. Dabei sollen mithilfe des Fonds auch europäische Strategien wie der "Green Deal", die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und die "Biodiversitätsstrategie" zum Schutz der natürlichen Ressourcen umgesetzt werden.

In Bayern werden folgende Programme im Rahmen des GAP-Strategieplanes umgesetzt:
  • Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)
  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung: Diversifizierungsförderung (DIV) und Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
  • Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der bayerischen Landwirtschaft (MGV)
  • Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri)
  • Integrierte Ländliche Entwicklung /Dorferneuerung
  • LEADER
  • Marktstrukturförderung

Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen sind wie gewohnt, im Förderwegweiser zu finden.

Förderwegweiser

Vergleichbar mit den vorangegangenen ELER-Förderperioden wird es auch für die Umsetzung des GAP-Strategieplanes einen Begleitausschuss in Bayern geben. Er setzt sich zusammen aus Vertretern von Institutionen aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den GAP-Strategieplan und setzt sich für die wirksame Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bayern ein. Sind Sie Vertreter einer solchen Organisation und haben Sie Interesse sich hier einzubringen? Nutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Betreff "ELER-Begleitausschuss"!

Regionaler Begleitausschuss zur Umsetzung des GAP-Strategieplanes in Bayern

ELER 2014 – 2022

Die Strategie "Europa 2020" steht für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. In Übereinstimmung mit dieser Strategie werden die formulierten Ziele präzisiert - durch die folgenden 6 europaweiten ELER-Prioritäten:

  1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
  2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
  3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
  4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
  5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
  6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der Wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten
    
    

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern 2014 – 2022

Mit der ELER-Verordnung VO (EU) Nr. 1305/2013 hat die EU den rechtlichen Rahmen für die daraus folgenden ELER-Förderprogramme in den Ländern und Regionen während der Förderperiode 2014 bis 2020 vorgegeben. Mit der Übergangsverordnung (EU) 2020/2220 vom 23. Dezember 2020 wurde die Gültigkeit der ELER-Verordnung – und damit die Förderperiode – um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert.

Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum" (EPLR), die in Deutschland regionsspezifisch für jedes Bundesland erstellt wurden. Das bayerische EPLR wurde in Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Sozialpartnern aus verschiedenen Interessensgruppen erarbeitet. Am 13. Februar 2015 genehmigte es die EU-Kommission.