Regionaler Begleitausschusses zur Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bayern im Förderzeitraum 2023 – 2027

Nach intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, und unter enger Einbeziehung der zuständigen Stellen der Länder, den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern und weiteren Stellen des öffentlichen Bereichs, hat die Europäische Kommission am 21. November 2022 den deutschen GAP-Strategieplan formell genehmigt.

Erstellt am: 08.03.2023
Teilen Drucken

Gemäß Artikel 124 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne-Verordnung, GAP-SP-VO) ist innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des GAP-Strategieplans die Einrichtung eines nationalen Begleitausschusses (BGA-NSP) gefordert. Gemäß Entscheidungen der Länder wird der BGA-NSP durch 13 regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden.

Aufgaben des Begleitausschusses

Im Folgenden sind die wesentlichen Aufgaben des BGA-NSP aufgeführt (vergleiche Artikel 124 Absatz 3 und 4 GAP-SP-VO):
  • Prüfung insbesondere von
    • Fortschritten bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;
    • allen Faktoren, die die Leistung des GAP-Strategieplans beeinträchtigen, sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Fortschritte bei der Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands im Interesse der Endbegünstigten;
    • den in Artikel 58 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 aufgeführten Elemente der Ex-ante-Evaluierung sowie das Strategiedokument gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung;
    • den Fortschritten bei der Durchführung von Evaluierungen, Zusammenfassungen von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen;
    • einschlägigen Informationen im Zusammenhang mit der Leistung des GAP-Strategieplans, die das nationale GAP-Netz bereitstellt (Anmerkung: Dies umfasst auch die Steuerung der diesbezüglichen Aktivitäten der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle);
    • die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen;
    • gegebenenfalls dem Aufbau von Verwaltungskapazitäten für Behörden und Landwirte und andere Begünstigte.
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu
    • den jährlichen Leistungsberichten;
    • dem Evaluierungsplan und Änderungen an dem Plan;
    • etwaigen Vorschlägen der nationalen Verwaltungsbehörde für Änderungen des GAP-Strategieplans
    • Jahresprogramm der zukünftigen mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle.

Die Erarbeitung von Stellungnahmen zu den für die Auswahl von konkreten Fördervorhaben im Bereich der 2. Säule der GAP verwendeten Methoden und Kriterien sowie weitere, im Einzelnen noch zu regelnde Aufgaben, werden von den regionalen Begleitausschüssen der Länder wahrgenommen.

Stellungnahmen des regionalen Begleitausschusses

Die Verwaltungsbehörde hat dem Begleitausschuss im April 2023 die Auswahlkriterien für die Maßnahme A des EIP (Europäische Innovationspartnerschaft) und die Einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorgelegt. Hierzu gingen folgende Stellungnahmen ein: