Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023

Die GAP ab 2023 basiert auf dem Umsetzungsmodell sowie der grünen Architektur. Beim Umsetzungsmodell steht die Zielerreichung im Vordergrund; es geht nicht mehr nur darum, zu prüfen, ob Regeln eingehalten werden. Die Bewertung der EU-Kommission zielt insbesondere darauf ab, ob jeder Mitgliedstaat seine selbst gesetzten Ziele erreicht hat. Jeder Mitgliedstaat legt seine Ziele in einem nationalen GAP-Strategieplan fest.

Aktualisiert am: 04.03.2025
Drucken

Grundlegend neue Struktur der GAP

Die grüne Architektur der neuen GAP zielt darauf ab, die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft nachhaltiger zu nutzen. Das heißt konkret: Um den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht zu werden, müssen alle Landwirte bei einem etwa gleichbleibendem EU-Agrarbudget mehr Leistungen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Tierwohl erbringen. Die derzeitige GAP ermöglicht es den Betrieben, Leistungen in diesen Bereichen vergütet zu bekommen.

Für das Staatsministerium ist dabei entscheidend, Ökologie und Ökonomie zusammenzubringen und Maßnahmen durchzusetzen, mit denen insbesondere kleine und mittlere Familienbetriebe gestärkt werden.

Bayerische Betriebe können in der neuen GAP z. B. besonders profitieren von:
  • einer deutlich gestärkten Umverteilungsprämie (Anhebung von 7 % auf 12 % des Direktzahlungsbudgets)
  • einer Verdreifachung der Junglandwirte-Prämie (134 €/ha bis maximal 120 ha für maximal 5 Jahre!)
  • Beitragszuschüssen zu Mehrgefahrenversicherungen 
Mit unserem Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm erreichen wir schon heute ein Spitzenniveau im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Da die Öko-Regelungen Teile der bayerischen Landesprogramme übernommen haben, ermöglichen dadurch freiwerdende Mittel zusätzliche Maßnahmen in der 2. Säule, um bayerische Betriebe krisenfest und zukunftsfähig aufzustellen, wie z.B.:
  • Ausdehnung Ökolandbau (+ 20 Mio. €/Jahr für Ausbaupfad hin zu 30 % in 2030)
  • neue Fördermaßnahmen wie kleinteilige Flächen, Lebensraum für Feldvögel & Insekten, Humusmehrung und blühende Ackerkulturen
  • Tierwohlprämien (in Ergänzung zum Konzept der sog. "Borchert-Kommission")

Dabei ist es das erklärte Ziel im Sinne des Bayerischen Weges in der Agrarpolitik, für alle Betriebsgrößen passgenaue Maßnahmen anbieten zu können.

Grafik: Grundlegend neue Struktur der GAP© KOM

Kernpunkte der nationalen Umsetzung

Umsetzung der neuen GAP in Deutschland – 1. Säule

Jahr 2025Jahr 2026
Basisprämie152 €147 €
Umverteilung bis 40 Hektar67 €65 €
Umverteilung 41 bis 60 Hektar40 €39 €
Gekoppelte Zahlung, Mutterschaf und -ziege39 €38 €
Gekoppelte Zahlung, Mutterkuh88 €85 €
Junglandwirte-Prämie134 €134 €
Aktiver Betriebsinhaber

GAP-Zahlungen erhalten nur aktive Betriebsinhaber. Voraussetzung hierfür ist Folgendes:

Zahlungsansprüche
  • Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung oder
  • §§ 125 (Bahn, Bund) oder 128 (Land) VII. SGB oder
  • weniger als 5.000 € Direktzahlungen im Vorjahr
  • oder NEU: Beschäftigung von mindestens einer zusätzlichen sozialversicherten Arbeitskraft
Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die 2. Säule
  • 2023: 10 %; 2024: 11 %; 2025: 12,5 %; 2026: 15 %
  • Die umgeschichteten Mittel werden zweckgebunden eingesetzt für:
    • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
    • Tiergerechte Haltung und Tierwohl
    • Schutz der Ressource Wasser
    • Ökolandbau
    • benachteiligte Gebiete
Anhebung der Umverteilungsprämie (erste Hektare) von 7 % auf 12 % der Mittel der Direktzahlungen
  • 1 bis 40 Hektar: 69 bis 65 €/Hektar
  • 41 bis 60 Hektar: 41 bis 39 €/Hektar
  • Umverteilungsprämien sinken – wie alle weiteren Direktzahlungen (Ausnahme Junglandwirteprämien) – im Lauf des Programmplanungszeitraums wegen steigender Umschichtung
Einführung gekoppelter Direktzahlungen (2 % der Mittel der Direktzahlungen nach Umschichtung)
  • Mutterschafe und -ziegen
    • mind. 6 Muttertiere
    • ca. 39 € pro Muttertier
    • mind. 10 Monate alt, Haltung vom 15. Mai bis mindestens 15. August
    • Pflicht zur Registrierung und Kennzeichnung von Tieren
  • Mutterkühe
    • mind. 3 Muttertiere
    • ca. 87 € pro Mutterkuh
    • Haltung vom 15. Mai bis mindestens 15. August
    • Pflicht zur Registrierung und Kennzeichnung von Tieren
    • Betriebsinhaber darf keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse abgeben (reine Mutterkuhbetriebe wg. Abgrenzungsproblemen)
Junglandwirteprämie

134 €/ha bis maximal 120 ha für max. 5 Jahre

Voraussetzung:
  • Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirtschaft oder
  • Studienabschluss Agrarwirtschaft oder
  • erfolgreiche Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Umfang von mind. 300 Stunden oder
  • mind. zwei Jahre zu mind. 15 Std/Woche im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt
Öko-Regelungen – neuer Baustein der Direktzahlungen
  • Liste mit 7 Öko-Regelungen
  • Dafür sind jährlich 23 % der DZ-Mittel vorgesehen
  • Begünstigte haben einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen

Konditionalität als Voraussetzung für EU-Zahlungen

Agrarzahlungen sind daran geknüpft, dass Auflagen und Standards eingehalten werden - und zwar in den Bereichen Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden und biologische Vielfalt von Ökosystemen, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz. Diese Verknüpfung heißt Konditionalität. Die Regelungen umfassen neun Standards, um Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu erhalten. Außerdem gibt es elf Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).

Ab 2025 wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ein zusätzlicher Standard, die sog. "soziale Konditionalität", eingeführt werden. Der Erhalt von Agrarzahlungen wird dann zusätzlich an die Einhaltung bereits existierender arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit geknüpft. Die Verletzung dieser Standards wird im Rahmen der GAP-Zahlungen sanktioniert.

Konditionalität

Öko-Regelungen

Vergleich Öko-Regelungen – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Grundsätze:
  • Öko-Regelungen haben Priorität
  • Doppelförderung ist auszuschließen
Öko-RegelungenAUKM
Laufzeit1 Jahr5 bis 7 Jahre
ZuwendungsempfängerLandwirtealle Landbewirtschafter
Teilnahmefreiwilligfreiwillig

Öko-Regelungen – welche Maßnahmen gibt es?

Bewertung aus Sicht des StMELF

  • Die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern profitieren in der 1. Säule besonders von der Umverteilungsprämie auf die ersten Hektare und von der Junglandwirte-Prämie.
  • Neuer Verteilungsschlüssel für die ELER-Mittel innerhalb Deutschlands bringt Bayern zusätzlich 14,8 Mio. € im Jahr.
  • Somit bleibt im Zeitraum 2021 bis 2027 das GAP-Budget in Bayern trotz Kürzungen fast in gleicher Höhe erhalten.
  • Durch Wegfall der Zahlungsansprüche, Senkung des Sanktionsrisikos bei der Tierkennzeichnung und Flexibilisierungen beim Dauergrünland wird Bürokratieaufwand verringert. Insgesamt bleibt der bürokratische Aufwand aber sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch für die Verwaltung zu hoch.
  • Die EU-Kommission hat jedoch die Zeichen der Zeit erkannt und durch die Anpassungen der GAP und insbesondere dem Wegfall von GLÖZ 8, Mindestanteil von nicht-produktiven Flächen, das von Bayern geforderte Prinzip Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht aufgegriffen.
  • Die derzeitige GAP ist im Vergleich zur vorigen GAP grüner. Das heißt, allen Landwirten werden deutlich mehr Leistungen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit für die EU-Zahlungen abverlangt.
  • Intensiv wirtschaftende Betriebe sind besonders gefordert.
  • Die Öko-Regelungen wurden ab 2024 attraktiver ausgestaltet. So wurden u.a. Prämien erhöht  sowie Regelungen vereinfacht und angepasst. Auch im Jahr 2025 wurden die Öko-Regelungen weiter angepasst, z. B. bei ÖR 1a bis d durch Anhebung des förderfähigen Ackerlandes von sechs auf acht Prozent). 
  • Die maßgeschneiderten bayerischen AUKM im KULAP und VNP werden sehr gut angenommen. KULAP-Mittel wurden z. B. eingesetzt für:
    • Ausdehnung Ökolandbau (+ 20 Mio. €/Jahr für Ausbaupfad hin zu 30 % in 2030)
    • Neue Fördermaßnahmen wie kleinteilige Flächen, Lebensraum für Feldvögel & Insekten, Humusmehrung und blühende Ackerkulturen
    • Tierwohlprämien (in Ergänzung zum Konzept der sog. "Borchert-Kommission")
    • Beitragszuschüsse zu Mehrgefahrenversicherungen

Erklärvideos

Das Staatsministerium gibt in fünf Erklärfilmen einen Überblick der wichtigsten Punkte der neuen GAP.

Erklärvideos GAP 2023