Konditionalität 2026

Die Broschüre informiert über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Die Bayerische Staatsregierung kommt damit ihrer Informationspflicht gem. Art. 123 der VO (EG) Nr.2021/2115 nach.

Aktualisiert am: 16.03.2026
Drucken

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden und biologische Vielfalt von Ökosystemen, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Konditionalität" bezeichnet. Die Regelungen der Konditionalität umfassen neun Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und elf Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Diese Fachrechts-Regelungen bestehen auch unabhängig von der Konditionalität. Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der für die Konditionalität relevanten Zahlungen. Ab dem Jahr 2025 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften im Hinblick auf bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen oder Arbeitgeberverpflichtungen geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "soziale Konditionalität" bezeichnet. Die Informationen in dieser Broschüre beziehen sich auf den Stand der geltenden Rechtsvorschriften am 1. Januar 2026. Die Verordnung (EU) 2025/2649 (Omnibus III Agrar) enthält darüber hinaus Bestimmungen, die zu Erleichterungen und Vereinfachungen bei konditionalitätsrelevanten Regelungen führen. Diese werden derzeit in das deutsche Durchführungsrecht, insbesondere in die GAP-Konditionalitäten-Verordnung, überführt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat rechnet mit dem gegebenenfalls rückwirkenden Inkrafttreten im Verlauf des Jahres 2026. Dies betrifft insbesondere eine mögliche Befreiung von zertifizierten beziehungsweise in Umstellung befindlichen Öko-Betrieben von den Anforderungen der Standards GLÖZ 1, 3. 4, 5, 6 und weiterhin 7. Es wird empfohlen hierzu die Fachpresse zu verfolgen.

Titel Broschüre Konditionalität 2026 © StMELF

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Stand: 2026

Titel Broschüre soziale Konditionalität 2026 © StMELF

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Stand: 2026