Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung

Mit der Einführung des Flächenmonitoringsystems (FMS) in der landwirtschaftlichen Förderung kommt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus den Vorgaben der EU nach. Den Landwirten und Landwirtinnen in Bayern geben diese Änderungen mehr Flexibilität in der Förderabwicklung. Für die Umsetzung steht den Landwirten die FAL-BY App zur Verfügung.

Aktualisiert am: 02.04.2026
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Mann fotografiert ein Sonnenblumenfeld, dazu Einblendung der Foto-App auf dem Bildschirm eines Smartphones© StMELF

FAL-BY – Die App zum Flächenmonitoringsystem

Mit der mobilen App für landwirtschaftliche ­Förderung können georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Parzellen aufgenommen, zugeordnet und übermittelt werden. Die App wurde als Ergänzung zu ­iBALIS für ­Android und iOS ­entwickelt und ist auch offline ­verfügbar. FAL-BY ist kostenlos und einfach in der Anwendung.

Wie funktioniert das Flächenmonitoring mit FAL-BY konkret?

In einigen Fällen werden Sie zur Mithilfe bei der Aufklärung unklarer Sachverhalte gebeten. Wenn beispielsweise durch die Sentinel Satelliten keine Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen werden konnte, erhalten Sie eine entsprechende Aufgabe in FAL-BY. Ihre Eingaben und Fotos werden dann von den zuständigen Sachbearbeitern an den ÄELF geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, entstehen in der Auszahlung keine Abzüge. Für einzelne Maßnahmen (z.B. KULAP- oder VNP-Maßnahmen, Öko-Regelungen) ist das Einsenden von Fotos erforderlich. Sie bekommen die entsprechenden Aufgaben in der Regel am Folgetag der Einreichung des Mehrfachantrags bereitgestellt.

FAL-BY funktioniert ganz einfach:
  • Melden Sie sich über Ihre HIT-PIN an.
  • Ihre Aufgaben werden Ihnen direkt in FAL-BY ­bereitgestellt.
  • Über "Daten aktualisieren" rufen Sie den aktuellen Stand ab.
  • Öffnen Sie eine einzelne Aufgabe über die ­Kartenansicht oder die Liste.
  • FAL-BY hilft Ihnen bei der Navigation zur Fläche und unterstützt Sie bei der Aufgabenbearbeitung.
  • Nehmen Sie vor Ort Fotos auf (auch offline möglich) und übermitteln Sie diese (sobald Sie wieder online sind) durch Absenden der Aufgabe. Nach erfolgreicher Übermittlung ändert sich der Aufgabenstatus von "übertragungsbereit" zu "eingereicht". 
  • Am zuständigen AELF werden die Fotos und Ihre Eingaben geprüft. Passt alles, ist keine Vor-Ort-Kontrolle mehr nötig.
    
    
Weitere Informationen

Eine detaillierte Anleitung zu FAL-BY finden Sie in der Benutzerhilfe.

FAL-BY in der iBALIS-Benutzerhilfe

Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung FAL-BY

Für welche Sachverhalte erhalte ich in FAL-BY Aufgaben?

Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hilft Ihnen gerne bei Fragen zu ­FAL-BY ­weiter.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu FAL-BY

  • Warum sollte ich FAL-BY nutzen?
    • weniger Kontrollbesuche
    • einfache Korrekturmöglichkeiten zur Vermeidung von Sanktionen
    • rechtzeitige Auszahlung
    • Überblick über wichtige Förderverpflichtungen in der Feldinfo
  • Wie bekomme ich FAL-BY?
    • für Android-Geräte im Google Play Store, für iOS-Geräte im App Store
    • wollen Sie FAL-BY manuell installieren, finden Sie die entsprechende Installationsdatei in der FAL-BY Hilfe
  • Auf welchen Geräten funktioniert FAL-BY?
    • auf Smartphones und Tablets mit einer 64-bit-Architektur
    • auf allen Android-Geräten mit mindestens Version 9 (bzw. Android Oreo)
      
    • auf allen iOS-Geräten mit mindestens Version 16
    • Geräte mit einer älteren Android-/ iOS-Version können leider nicht mehr unterstützt werden
  • Welche Kosten entstehen durch die Nutzung von FAL-BY? 
    • FAL-BY steht kostenlos zum Download zur Verfügung
    • Durch das Laden von Aufgabendaten und das Senden von Fotos können Mobilfunkkosten anfallen. Wir empfehlen Ihnen, die Datenaktualisierung sowie das Laden von Offline-Kartendaten im WLAN vorzunehmen.
  • Funktioniert FAL-BY auch offline, also wenn ich vor Ort kein Mobilfunknetz oder WLAN habe?
    • Die Aufgabenbearbeitung funktioniert auch offline. Zum Einreichen der Aufgaben sowie zur Kennartenbestimmung ist hingegen eine Internetverbindung notwendig.
  • Wie erfahre ich, dass Aufgaben für mich vorliegen?
    • Sie werden über anstehende Aufgaben per E-Mail informiert. Zusätzlich informieren wir Sie auch über eine Push-Mitteilung in FAL-BY. Die anstehenden Aufgaben können Sie in iBALIS jederzeit selbst einsehen.
  • Wie lange habe ich Zeit eine Aufgabe zu bearbeiten?
    • In der Regel haben Sie für die Bearbeitung von Aufgaben mindestens vier Wochen Zeit. Die tatsächliche Frist zur Bearbeitung wird Ihnen immer in der Aufgabe in FAL-BY angezeigt. 
  • Was passiert, wenn ich Aufgaben nicht bearbeite?
    • Wer Aufgaben nicht bearbeitet, riskiert eine verspätete Auszahlung, verliert die Vorteile im Förderverfahren für den Betrieb (Korrektur- und Änderungsmöglichkeit), bekommt bei bestimmten KULAP- oder VNP-Maßnahmen keine Auszahlung für die betroffene Fläche oder riskiert im schlimmsten Fall den sanktionsrelevanten Abzug von Flächen, was in Verbindung mit KULAP- oder VNP-Maßnahmen bis zur Bescheidsaufhebung führen kann.  
  • Bekommt jeder Betrieb Aufgaben?
    • Nein, wenn alle Flächen korrekt identifiziert wurden und keine entsprechenden Maßnahmen beantragt sind, werden keine Fotos benötigt und Sie erhalten somit keine Aufgabe.
  • Welche Daten verwendet FAL-BY?
    • FAL-BY verwendet nur die für die Aufgabenbearbeitung benötigten Daten. Dies sind neben dem aufgenommenen Foto Metadaten wie beispielsweise Standort und Aufnahmezeitpunkt. FAL-BY greift nicht auf Fotos oder andere Daten zu, die nicht mit FAL-BY erfasst wurden. 
  • Wo sehe ich, ob meine Fotos angekommen und ausreichend sind?
    • In iBALIS können die eingereichten Fotos und auch die Bewertung der Landwirtschaftsverwaltung eingesehen werden.
  • Kann ich auch auf anderem Wege Fotos einreichen?
    • Nein, das geht nur über FAL-BY.
  • Für welche Maßnahmen steht eine Kennartenbestimmung in FAL-BY zur Verfügung?
    • Die automatisierte Kennartenbestimmung steht für die ÖR5 sowie die VNP-Maßnahmen D30 und G30 zur Verfügung. 
  • Wie funktioniert die Kennartenbestimmung in FAL-BY?
    • Sie fotografieren dafür die potenzielle Kennart als Nahaufnahme und die App teilt Ihnen in wenigen Sekunden die Bezeichnung mit, sofern diese in der vorgegebenen Liste enthalten ist. Die Technik wird seit mehreren Jahren von der Technischen Universität Ilmenau stetig weiterentwickelt und erkennt weltweit bereits rund 16.000 Arten. Erfahrene Praktiker sind von der Technik überzeugt und sehen sie als echte Erleichterung, besonders für weniger bekannte Arten.
  • Wer beantwortet mir Fragen zur App und zur Aufgabenbearbeitung?
    • Eine ausführliche Anleitung finden Sie in der iBALIS-Benutzerhilfe.
    • Ihr zuständiges AELF (unter der bekannten Hotline erreichbar) hilft Ihnen gerne weiter.
  • Können im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" an einem Gerät Aufgaben zu mehreren Betrieben bearbeitet werden?
    • Ein Wechsel des Betriebs auf einem Gerät ist ohne Probleme möglich.
  • Und was, wenn ich kein Smartphone habe?
    • Familienmitglieder oder Bekannte mit einem Smartphone können Sie jederzeit unterstützen.
    • Auch die bekannten Dienstleister helfen Ihnen gerne weiter.
  • Wie kann ich eine Vollmacht für FAL-BY erteilen?
    • Eine Vollmacht kann unter untenstehendem Link in der HIT erteilt werden. Melden Sie sich hier mit Ihrer Betriebsnummer und der PIN an. Unter dem Menüpunkt "weitere Abfragen und Funktionen" finden Sie den Punkt "Selbstverwaltung Vollmachten". Geben Sie dort die Betriebsnummer des bevollmächtigten Betriebs ein und wählen bei Art der Vollmacht: 32 – FALBY Vollmacht für die Nutzung von FAL-BY (Bayern) und geben ein Beginn und ein Ende ein. Der bevollmächtigte Betrieb bekommt nun auch alle Aufgaben zu Ihrem Betrieb.
    • Haben Sie Ihre PIN vergessen und ist daher eine Vollmachterfassung nicht möglich, müssen Sie sich eine neue PIN anfordern. Diese können Sie auf der Login-Seite unter PIN Vergessen – Anforderung einer neuen PIN anfordern. Eine neue PIN wird dann auf dem von Ihnen gewählten Weg versandt.

Informationen zum Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung

Im Zuge der Grünen Architektur der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ein stärkerer Fokus auf eine nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie auf gesteigertes Tierwohl gelegt. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten so noch mehr Möglichkeiten entsprechende Leistungen vergütet zu bekommen. Damit verbunden ist auch die Einführung des Flächenmonitoringsystems (FMS) als neues von der EU-Kommission gefordertes Instrument zur Überprüfung der in den nationalen Strategieplänen gesteckten Umwelt- und Klimaschutzziele. Das Landwirtschaftsministerium hat bereits im Jahr 2022 begonnen, dieses neue System umzusetzen: zur Erhebung von Daten für die Berichterstattung gegenüber der EU und auch zur Abwicklung der notwendigen Förderkontrollen. Die Umstellung verändert nicht nur interne Abläufe in der Landwirtschaftsverwaltung, sondern betrifft auch sämtliche bayerische Landwirtinnen und Landwirte als Empfänger der Agrarfördermittel. Das FMS baut hier auf eine enge Zusammenarbeit – vom Antrag bis zur Auszahlung.

GAP ab 2023 – Was kommt auf die Landwirte zu?

Unterstützung durch Satellitentechnologie

Kernstück des FMS ist die Analyse wichtiger Eigenschaften landwirtschaftlicher Flächen mithilfe von Satellitendaten der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Im Gegensatz zum früheren Stichprobenverfahren können ausgewählte Sachverhalte nun auf fast allen bayerischen Flächen bewertet werden, was die Korrektur irrtümlicher Angaben im Mehrfachantrag sanktionsfrei ermöglicht.

Bayern setzt dieses Verfahren seit 2023 für folgende Kriterien ein:
  • Überprüfung der beantragten Hauptkulturart
  • Verifikation der Durchführung einer jährlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünlandflächen oder einer Mindesttätigkeit auf Brachen 
  • Hinweis: Insbesondere für die Mindesttätigkeit auf stillgelegten Flächen und für die Schnittnutzung auf Grünland ist in Zweifelsfällen ein Nachweis durch den Antragsteller notwendig. Unterbleibt trotz Aufforderung durch Erteilen einer FAL-BY-Aufgabe die Aufklärung durch den Antragsteller, kann aufgrund der fehlenden Mitwirkung für diese Fläche sanktionsrelevant keine Förderung gewährt werden. Lediglich bei aus der Erzeugung genommenen Flächen wird die fehlende Mitwirkung als Aussetzen der Mindesttätigkeit im aktuellen Jahr gewertet, wenn im Vorjahr eine Tätigkeit vorliegt.
  • Erkennung nicht-beihilfefähiger Objekte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. Silos, Stallungen, Kiesgruben usw.)

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden dabei laufend über Erkenntnisse aus der Datenauswertung informiert und können auf verschiedene Weise darauf reagieren. Die Auflösung der verwendeten Satellitenbilder beträgt lediglich maximal 10 x 10 Meter. So werden die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen im vollen Umfang gewahrt. Erst die zeitliche Entwicklung des Bewuchses auf dem Feld gibt Hinweise darauf, ob die beantragte Nutzung plausibel erscheint und ob eine landwirtschaftliche Tätigkeit erfolgt ist. Aus diesem Grund spricht man bei dem Verfahren auch von Erkenntnissen aus der Regelmäßigen Systematischen Beobachtung mittels Satelliten (RSB-Sat).

Hintergrundinformationen zur Regelmäßigen Systematischen Beobachtung

Änderungen in den Antragsverfahren

Grundsätzlich gilt für alle Unstimmigkeiten und Feststellungen, die mittels RSB erkannt wurden: Die betreffenden Angaben können im Mehrfachantrag bis zum 30. September des Jahres sanktionsfrei ausgebessert werden. Soll eine Änderung am Antrag vorgenommen werden, muss lediglich rechtzeitig das zuständige Landwirtschaftsamt kontaktiert werden. In diesem Punkt unterscheidet sich das Verfahren grundlegend zum bisherigen Ansatz, bei dem eine Feststellung durch den landwirtschaftlichen Prüfdienst im Stichprobenverfahren ohne Korrekturmöglichkeit direkt zu einer Kürzung der Förderung geführt hat.

Zusammenarbeit zwischen Antragsteller und Verwaltung

Bisher wurden Förderkontrollen weitestgehend unabhängig vom Antragsteller durch die Prüfdienste der zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten durchgeführt. Mit dem FMS entsteht nun eine neue Form der Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren: Sollten Beobachtungen aus den Satellitendaten keine klare Erkenntnis liefern, oder aus Sicht des Landwirts fehlerhaft sein, lassen sich seit 2023 Nachweise über die tatsächliche Bewirtschaftung ganz einfach per App auf dem Smartphone oder Tablet aufnehmen und einsenden. Eine persönlicher Prüftermin vor Ort ist dann oft nicht mehr notwendig. Ergibt die Beobachtung tatsächlich eine Abweichung zum Antrag, besteht jeweils bis zum 30. September die Möglichkeit zur sanktionsfreien Änderung. Das Ziel ist es, gemeinsam bis Ende jeden Jahres einen korrekten Datenbestand zu erreichen, der als Grundlage sowohl für die Berichterstattung an die EU-Kommission fungiert und einer entsprechenden Qualitätskontrolle standhält – aber vor allem eine rechtzeitige und vollumfängliche Auszahlung ermöglicht. Einige neue KULAP-Maßnahmen konnten überhaupt erst durch die Option der Foto-Nachweise eingeführt werden. Um die Kommunikation und den Austausch von Daten und Bildern zu standardisieren, steht die mobile Anwendung FAL-BY zur Verfügung.