Voraussetzungen
Außerhalb von Flurneuordnungen und Dorferneuerungen können dem ländlichen Charakter angepasste Wege- und Straßenbaumaßnahmen gefördert werden, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Architekten- und Ingenieurleistungen der Straßen- und Wegebauprojekte
Kosten der Baumaßnahmen
Bund
Bayern
Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände oder vergleichbare Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zu 65 %
natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts bis zu 35 % (wenn die Wege dem Lückenschluss von Wegenetzen dienen und uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen)
bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie (im Rahmen von Leader)
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
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Formulare
- Förderantrag Downloadlink
- Erklärung zum Förderantrag Downloadlink
- Anlagenübersicht "Wegebau" zum Förderantrag Downloadlink
- Verwendungsnachweis – Ländliche Entwicklung Downloadlink
- Unterlagen zum Verwendungsnachweis Downloadlink
- Belegliste zum Verwendungsnachweis (Excel-Datei) Downloadlink
- Auszahlungsantrag Downloadlink
Eine Förderung des Ländlichen Straßen- und Wegebaus ist auch nach dem ELER-Programm 2014 – 2022 möglich.
Ländliche Wege