Wettbewerb "Nachhaltig unterwegs im hauswirtschaftlichen Betrieb"

Am 12. Juli 2023 fand im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im festlichen Rahmen die Preisverleihung zu unserem Wettbewerb "Nachhaltig unterwegs im hauswirtschaftlichen Betrieb" statt. Insgesamt gab es 38 Einsendungen. Abteilungsleiter Dr. Maximilian Wohlgschaft überreichte den drei Gewinnerteams ihre Geldpreise in Höhe von jeweils 1000 Euro.

Aktualisiert am: 12.07.2023
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Jeder spricht von Nachhaltigkeit. Hauswirtschaft lebt sie. Mit unserem Wettbewerb "Nachhaltig unterwegs im hauswirtschaftlichen Betrieb" wollten wir die Leistungen der professionellen Hauswirtschaft im Zukunftsthema Nachhaltigkeit sichtbar machen. Gesucht waren die besten Beispiele aus der betrieblichen Praxis. Zwischen Januar und März 2023 konnten Unternehmen in Bayern ihre Maßnahmen aus den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales – einreichen. Die Gewinnerteams stehen nun fest. Das Kompetenzzentrum Hauswirtschaft stellt die Betriebe vor.

Wir gratulieren:
  • Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH – Bürgerheim Kumpfmühl
  • Evangelische Montessori-Kindertagesstätte der Erlöserkirche, Würzburg-Zellerau
  • Schulkantine PiKant, Gymnasium Münchberg

Diese Betriebe haben gewonnen

Gruppenfoto des Hauswirtschaftsteams des Bürgerhauses Kumpfmühl Bürgerheim Kumpfmühl Regensburg

Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH – Bürgerheim Kumpfmühl

Das Bürgerheim Kumpfmühl ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung der vierten Generation mit zehn Hausgemeinschaften für 143 Personen. In Kompetenzpartnerschaft zwischen Hauswirtschaft und Pflege lebt das Bürgerheim alle drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Der Schwerpunkt des Konzeptes liegt im sozialen Bereich.

Folgende Maßnahmen setzt das Bürgerheim um:
  • Rollierendes Mitarbeitersystem in der Hauswirtschaft: Fachkräfte werden in allen hauswirtschaftlichen Bereichen rotierend eingesetzt, wobei Vorlieben berücksichtigt werden. Dadurch profitiert das Team von einer abwechslungsreichen Tätigkeit und Flexibilität bei Ausfällen.
  • Eine angeschlossene Kita erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Attraktive Bezahlung nach Tarif mit Erschwerniszuschlägen, Leistungsprämien und 13. Gehalt
  • Präventionsprogramm für die Belegschaft
  • Jährlicher Ideenwettbewerb für Mitarbeitende zu speziellen Themen als Zeichen der Wertschätzung.
  • Ab Herbst 2023: Angebot eines Ausbildungsplatzes für duale Ausbildung in der Hauswirtschaft, um für den eigenen Fachkräftenachwuchs zu sorgen.

Den Preis für das Bürgerheim Kumpfmühl nahmen Geschäftsführerin Wiebke Buchinger, Christina Scheffczyk (Hauswirtschaftsleitung) und Astrid Günther (Qualität- und Datenschutzbeauftragte) entgegen.

Eine Gruppe von Kleinkindern gießt Tomatenstöcke. Montessori-Kita Würzburg

Evangelische Montessori-Kindertagesstätte der Erlöserkirche, Würzburg-Zellerau

Die integrative Einrichtung mit fast 80 Krippen- und Kita-Kindern überzeugte durch ihr Maßnahmenpaket in enger Kooperation mit der Pädagogik sowie durch ihr Konzept der offenen Küche. Ein integratives Hauswirtschaftsteam bereitet dort täglich frische, bioregionale Vollwertkost zu. Durch die Umstellung auf Mehrwegverpackungen und Großgebinde konnte die Einrichtung das Abfallaufkommen stark reduzieren.

Geschickte Planung und Betreuung am Speisenbuffet minimieren die Speisereste, die als Kompost für den eigenen – in Permakultur geführten – Garten oder als Hühnerfutter verwendet werden.

Vom Speisesaal aus haben die Kinder Einblick in den Küchenalltag. Hauswirtschaft ist damit nicht nur im täglichen Sichtfeld der Kinder, sie werden auch aktiv einbezogen – in die Gartenarbeit, die Essenszubereitung oder auch beim Aufräumen nach dem Essen.

Die Kinder erleben Nachhaltigkeit als tägliche Routine, üben entsprechende Verhaltensmuster ein und erwerben so hauswirtschaftliche Alltagskompetenz. Sie wirken zudem als Multiplikatoren und tragen die Ideen in ihre Familie. Für die Montessori-Kita nahmen Silvia Popp (Hauswirtschaftsleitung), Hanna Segnitz von Schmalfelden (Kita-Leitung) und Joachim Laupenmühlen (Evangelischer Kita-Zweckverband Würzburg) den Preis entgegen.

Schüler stehen vor einem Kaffeeautomaten in einer Schulkantine. Schulkantine Pikant Münchberg

Schulkantine PiKant, Münchberg

Die Schulkantine PiKant am Gymnasium Münchberg hat durch ihr Konzept zur Reduktion von Plastikmüll überzeugt. Einweg-Plastikbecher wurden beim Betreiber des Kaffeeautomaten abbestellt. Stattdessen rief die Schule Eltern zu Tassenspenden aus den eigenen Haushalten auf. So kamen insgesamt 600 Porzellan-Tassen zusammen, die an verschiedenen Sammelstellen im Schulgebäude abgegeben werden können.

Das Konzept führte zu einer Einsparung von ca. 10.500 Plastikbechern pro Schuljahr.

Zudem wurden im Schulgebäude Wasserspender eingerichtet, für die in einem Azubi-Projekt Mehrweg-Kunststoffbecher entworfen wurden. Dadurch hat die Schulkantine nicht nur das Trinkverhalten der Schülerinnen und Schüler optimiert, sondern auch den Softgetränke-Konsum aus Plastikflaschen reduziert. Für die Schulkantine PiKant nahm Hauswirtschaftsmeisterin Gabriele Ruckdeschel den Preis entgegen.

So hat die Jury ausgewählt

Nach folgenden Kriterien hat die Jury gewählt:
  • Kreativität, Ideenreichtum, Innovation
  • Mehrwert/Nutzen der Maßnahme, Verstetigung, Umsetzbarkeit für andere Betriebe
  • Öffentlichkeitsarbeit und betriebsinterne Kommunikation
  • nachvollziehbare Beschreibung, Selbstdarstellung

Unsere Jury

Acht Jury-Mitglieder bewerteten die Einsendungen:
  • Elke Bastian, Bayerischer Landesausschuss für Hauswirtschaft (BayLaH)
  • Christina Robl und Birgit Billy, Berufsbildungsausschuss (BBiA)
  • Robert Baumann, Chefredaktion rhw praxis und rhw management
  • Dr. Christiane Brunner, Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn)
  • Ursula Mücke, Edith Sichtar, Elke Messerschmidt, Kompetenzzentrum Hauswirtschaft (KoHW)

Impressionen der Veranstaltung

1hsf8516 Hauke Seyfarth/StMELF
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1. Veranstalter und Ziel

Das Kompetenzzentrum Hauswirtschaft ("Veranstalter") als Einrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) stärkt im Rahmen der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie das Bewusstsein für Klima- und Umweltschutz und somit für nachhaltiges Handeln in hauswirtschaftlichen Betrieben und Dienstleistungsunternehmen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Bedeutung nachhaltigen hauswirtschaftlichen Handelns in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen darzustellen. Der Fokus liegt insbesondere auf Maßnahmen zur Ressourcenschonung. Die ausgewählten Beiträge sollen als Best-Practice-Beispiele öffentlichkeitswirksam präsentiert werden.

2. Teilnahmeberechtige

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen und Betriebe. Mindestens eine der an der Wettbewerbsmaßnahme beteiligten Personen muss Fachkraft der Hauswirtschaft sein. Die einreichenden Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Bayern haben. Weitere Teilnahmevoraussetzung ist die Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse und der übrigen im Teilnahme-Formular vorgesehenen Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, Adresse) der Teilnehmenden. Diese Daten dienen der Kontaktaufnahme, für Rückfragen und ggf. zur Bekanntgabe der Gewinnerinnen bzw. Gewinner und des Gewinns.

3. Teilnahme am Wettbewerb – Einreichen des Beitrags

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich unter Verwendung des vom Veranstalter vorgegebenen Teilnahme-Formulars auf der Webseite, womit auch die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs anerkannt werden. Es ist nur eine einmalige Teilnahme mit einer Maßnahme möglich. Dabei ist eine kurze und aussagekräftige Beschreibung der Maßnahme unverzichtbar. Bis zu sechs Fotos können zur besseren Beschreibung des eingereichten Konzeptes hochgeladen werden (Dateigröße der Bilder maximal insgesamt 6 MB). Das Teilnahme-Formular ist im Zeitraum vom 2. Januar 2023 (0 Uhr) bis zum 24. März 2023 (24 Uhr) per E-Mail an poststelle@kohw.bayern.de einzureichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern. Nachträgliche Änderungen eingesandter Beiträge sind ausgeschlossen.

4. Teilnahmeausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bedienstete bzw. Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligte Personen sowie Angehörige aller genannten Personengruppen. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen (insbesondere bei unwahren Angaben) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Beitrag von der Teilnahme auszuschließen. Gegebenenfalls können Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Per Post eingesandte Dokumente werden nicht zugelassen und nicht an den Absender zurückgeschickt. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang der jeweiligen Datei. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die eingereichten Beiträge zum Wettbewerb zuzulassen bzw. online zu veröffentlichen. Insoweit ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5. Verfahren

Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter benannt. Die Anzahl der Jurymitglieder und die Zusammensetzung der Jury stehen im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Insofern ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Jury wählt aus allen teilnehmenden Beiträgen drei Gewinnerinnen bzw. Gewinner. Diese ergeben sich ausschließlich aus dem Ergebnis der Abstimmung der Jury. Während der Bewerbungs- und Bewertungsphase werden keine Auskünfte zum Stand des Bewerbungsverfahrens erteilt. Der Veranstalter und die Jurymitglieder behalten sich vor, während des Bewerbungs- und Bewertungszeitraums stichprobenartig Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen. Die drei Gewinnerinnen bzw. Gewinner werden voraussichtlich Ende Mai 2023 über die Prämierung informiert. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht.

6. Gewinnverteilung

Die drei Gewinnerinnen bzw. Gewinner erhalten jeweils einen Geldpreis in Höhe von 1000 Euro. Eine Auszeichnung oder Benennung der weiteren Platzierungen erfolgt nicht. Die Gewinne werden voraussichtlich im Rahmen eines Festaktes im Juli 2023 in München überreicht.

7. Veröffentlichung, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass die Namen der Gewinnerinnen bzw. Gewinner mit dem jeweiligen Beitrag einschließlich der eingesandten Fotos auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Hauswirtschaft veröffentlicht werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung gegenüber dem Veranstalter. Jeder Teilnehmende räumt dem Freistaat Bayern im Fall eines Preisgewinns unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingereichten Beiträgen (einschließlich Bildmaterial) ein und teilt nach entsprechender Aufforderung mit, welche Urhebernennung im Einzelfall zu erfolgen hat. Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst sowohl das Recht, die jeweiligen Werke den Presseorganen zur Veröffentlichung/Nutzung zu überlassen als auch zu eigenen Zwecken des Freistaats Bayern (v. a. Öffentlichkeitsarbeit) auf alle denkbaren Arten zu nutzen bzw. zu veröffentlichen, insbesondere in allen Medien, einschließlich dem Internet und den sozialen Netzwerken. Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Beitrag verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

8. Unzulässige Inhalte

Es dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Ebenfalls dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die in erster Linie Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben, z. B. indem ein bestimmtes Produkt, eine Marke, eine Dienstleistung und/oder ein Unternehmen erkennbar so in den Vordergrund bzw. Mittelpunkt gerückt wird, dass der oben unter Ziff. 2 und 3 dargestellte Fokus des Wettbewerbs demgegenüber nur eine untergeordnete Rolle spielt. Der Ausschluss von Beiträgen liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters und kann ohne Anhörung erfolgen. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.

9. Haftungsbestimmungen

Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter sowie seine Bediensteten oder Beauftragten auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung) frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen und verpflichten sich, den Veranstalter auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen, es sei denn, es liegt Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beschäftigten, Bediensteten oder Beauftragten des Veranstalters vor. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Beschäftigten, Bediensteten bzw. seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Bediensteten oder Beschäftigten, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Abbruch des Wettbewerbs

Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über das Teilnahme-Formular angegebenen personenbezogenen Daten für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinnerinnen bzw. Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Sobald jedoch auch diese personenbezogenen Daten nicht mehr für die genannten Zwecke erforderlich sind, werden sie gelöscht. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Verleihung des Gewinnes, die Nennung der Gewinnerinnen bzw. Gewinner in Pressemitteilungen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Nennung auf der Wettbewerbsseite des Veranstalters im Internet einschließlich der sozialen Medien, die Übermittlung der Daten der Gewinnerinnen bzw. Gewinner an beteiligte Dritte, z. B. an Jurymitglieder) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung (siehe Ziff. 7). Für darüberhinausgehende Zwecke werden die angegebenen personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet. Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Kompetenzzentrum Hauswirtschaft Falkenhof 3 91746 Weidenbach E-Mail: poststelle@kohw.bayern.de Telefonnummer: 0981 4664 87502 Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre diesbezüglichen Rechte können Sie im Internet abrufen.

Datenschutzerklärung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) externer Link

12. Aktualisierung

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren.

13. Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nebenabreden in mündlicher Form haben keine Gültigkeit. Durch den Wettbewerb werden keine wirtschaftlichen oder werblichen Zwecke verfolgt. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Betreibern von sozialen Netzwerken und wurde nicht von solchen Betreibern gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am ehesten entspricht.