Merkblatt Förderinitiative „Innen statt Außen“

Informationen für Kommunen

Aktualisiert am: 15.02.2024
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Was wird gefördert?

Modernisierung, Instandsetzung, ggf. Abbruch leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude innerorts und damit zusammenhängend die Aufwertung von Innerortslagen.

Gefördert werden können die Ausgaben für
  • Planung, Konzepte, Beratung, Vitalitätscheck,
  • Gebäudeerwerb,
  • Gebäudeinstandsetzung/-modernisierung/-umbau, 
  • Abbruch, 
  • Wiederbebauung bzw. Gestaltung der freiwerdenden Flächen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Selbstbindung der Gemeinde

Die Gemeinde muss sich mit Beschluss verpflichten, vorrangig auf die Innenentwicklung zu setzen.

Mögliche Inhalte des Selbstbindungsbeschlusses sind z. B.:
  • Vorrangige Nutzung von innerörtlichen Brachflächen und Gebäudeleerständen,
  • Verzicht auf Neuausweisung von Bauflächen, 
  • Rücknahme von Bauflächen im Flächennutzungsplan. 
(Einleitung einer) Dorferneuerung

Die Förderung ist nur im Rahmen einer laufenden bzw. neuen Dorferneuerung möglich.

Antragsteller / Zuwendungsempfänger

sind ausschließlich bayerische Kommunen.

Ein Konzept / eine Planung

für die künftige Nutzung des Gebäudes bzw. der Flächen, die bei einem Abbruch frei werden.

Sind Maßnahmen nicht aus einem Dorferneuerungsplan, einem Gemeindeentwicklungskonzept oder einem ähnlichen Konzept ableitbar, sind die Zielvorstellungen bzw. beabsichtigten Entwicklungen in geeigneter Weise darzulegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die oben beschriebenen Maßnahmen können die Kommunen einen Förderbonus von 20 Prozentpunkten auf den aktuellen, individuellen Fördersatz der jeweiligen Kommune erhalten. Der Fördersatz kann jedoch auf höchstens 80 % erhöht werden.

Bei Kommunen, die von einer negativen demographischen Entwicklung besonders betroffen und zudem besonders finanzschwach sind, kann der Fördersatz um weitere 10 Prozentpunkte, auf bis zu höchstens 90 % angehoben werden.

Was ist noch zu beachten?

Der Abbruch von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist nicht zuwendungsfähig.

Förderung von Maßnahmen privater Bauherren

Private Bauherren können bei der Modernisierung und der Instandsetzung leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude innerhalb des Fördergebiets der jeweiligen Dorferneuerung zu den Höchstsätzen für Privatmaßnahmen (gemäß Anlage DorfR Nr. 2.11) gefördert werden.