Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über das, was wir vorhaben und die nächsten Schritte. Wir halten Sie auf dieser Seite und auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden. Regelungen sind wichtig und richtig - ein Zuviel an Bürokratie aber belastet und lähmt! Uns ist es ein großes Anliegen, dass die Betriebsleiter wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit im Stall und auf dem Feld haben, statt am Schreibtisch zu sitzen.
Vier Schritte zur Reduzierung der Agrarbürokratie
Schritt 1:
Landwirte-Befragung
In einem ersten Schritt wurden im Zeitraum vom 15. Februar bis 3. März 2024 rund 100.000 bayerische Landwirtinnen und Landwirte persönlich per E-Mail zur größten Online-Befragung in der Geschichte des Staatsministeriums eingeladen. Mehr als 20.000 Landwirtinnen und Landwirte haben an der Befragung teilgenommen, 13.775 vollständige Rückläufe konnten berücksichtigt werden. Insgesamt wurden über 102.000 Texteingaben ausgewertet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug ca. 15 Minuten. Hervorzuheben ist die äußerst geringe Fehlerrate von nur 1,02 Prozent, welche bei einem Konfidenzniveau von 99 Prozent eine sehr hohe Sicherheit dieser Stichprobe gegenüber den nicht teilnehmenden Betrieben bedeutet. Das Konfidenzniveau gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Ergebnis korrekt ist.
Kernaussagen "Bürokratischer Aufwand"
Durchschnittliche Arbeitszeit/Woche für bürokratische Vorgaben (o. Unternehmensführung)
Mindestens vier Stunden oder mehr pro Woche: Jeder zweite Teilnehmer im Haupterwerb; rund jeder siebte Teilnehmer im Nebenerwerb.
Belastungen in Tierhaltung (neben Strukturwandel). Jeder zweite Teilnehmer im Bereich der Mastschweine, der Zuchtsauen oder der Masthühner, verbringt die oben genannten Stundenzahl im Büro.
Zwei von drei Teilnehmern (Landwirte wie auch Mitarbeiter in Verwaltung!) sehen Zeitaufwand als "eher hoch" bzw. "zu hoch" an.
Genauere Betrachtung: Haupterwerb 67 %; Nebenerwerb 56 %.
Gründe: Zu viel Dokumentation (41 %), zu viele Vorschriften (29 %), zu hoher Zeitaufwand (24 %).
Kernaussagen "Aufwendigste Förderbereiche"
Mehrfachantrag (31 %), Agrardieselbeihilfe (25 %), KULAP (15 %)
Häufige Anregungen zum Mehrfachantrag: u.a. "eher öffnen", "Programme verknüpfen" (Doppeleingaben), "nur Mitteilung von Änderungen/Daten vom Vorjahr übernehmen", "übersichtlicher gestalten".
Kernaussagen "Belastende Dokumentationen"
Düngethematik (74 %, davon im Haupterwerb 84 %, Nebenerwerb 63 %), Pflanzenschutzthematik (21 %), Stoffstrombilanzverordnung (17 %), Arzneimittelthematik (14 %), FAL-BY-App (7 %).
Häufige Anregungen zur Düngethematik: u.a. Reduzierung, Abschaffung oder Ausnahmen (Freiwilligkeit) bei der Düngebedarfsermittlung, Mehrfachantrag für Düngeplanung eher öffnen.
Kernaussagen "Belastende Termine"
Sperrfristen (35 %), Bodenbearbeitungszeiten (24 %), Terminvorgaben (21 %), Häufigste Datumsangaben: 15.01. und 15.02. (u.a. rote Gebiete).
Anregungen zu Sperrfristen: u.a. flexibler und praxisgerechter gestalten.
Kernaussagen "Bereitschaft zur Datenübermittlung"
51 % der Teilnehmer wären bereit, betriebliche Daten an staatliche Stellen zu übermitteln. Herausforderung für StMELF: Ausgestaltung Agrardatenraum.
Kernaussagen "Vorschläge für spürbare Entlastungen"
34.806 verwertbare Nennungen von 13.762 Landwirten.
Rubriken: "Vereinfachungen in der Düngedokumentation" (22 %), "allgemeine Dokumentationen vereinfachen" (18 %), "mehr Vertrauen in Praxis“ (12 %), zur FAL-BY-App äußersten sich rund 3 %.
- Auswertung der Umfrage (PDF nicht barrierefrei) Downloadlink
- Sonderauswertung Tierhaltung (PDF nicht barrierefrei) Downloadlink
- Sonderauswertung Ökobetriebe (PDF nicht barrierefrei) Downloadlink
- Kategorienübersicht (PDF nicht barrierefrei) Downloadlink
- Pressemitteilung: Agrarministerium stellt Ergebnisse der Umfrage "Gemeinsam für schlankere Bürokratie" vor interner Link
Kurz nach Abschluss dieser Umfrage startete die Europäische Kommission im Zeitraum vom 07.03. 08.04.2024 eine Online-Umfrage, um bei bäuerlichen Betrieben ebenfalls Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes abzufragen. An dieser beteiligten sich rund 27.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Schritt 2:
Praxis und Verwaltung an einem Tisch
In einem zweiten Schritt trafen sich am 16. und 17. Mai 2024 rund 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Praxis zu einem Workshop: Aus den eingebrachten Ideen und Anregungen der Landwirtinnen und Landwirte wurden erste Schwerpunktthemen und konkrete Lösungsansätze zum Abbau der Agrarbürokratie - eine wirksame "Entbürokratisierungsstrategie" - entwickelt. Im Fokus standen u.a. die Düngeverordnung, belastende Termine bei der Feldbewirtschaftung und Antragstellung, Gewässerrandstreifen und Dauergrünentstehung, das Antragswesen im Mehrfachantrag sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Zertifizierungsverfahren, die Tierhaltung und schließlich gemeinsame Kommunikationswege zwischen Praxis und Verwaltung.
Dokumentation des gemeinsamen Workshops (PDF - nicht barrierefrei) DownloadlinkSchritt 3:
Auswertung der Lösungsansätze
Diese erarbeiteten Lösungsansätze wurden in einem dritten Schritt dem Ministerium zur Verfügung gestellt, um Übereinstimmungen mit bereits bestehenden Lösungsansätzen feststellen bzw. gemeinsam weiterführende Ansätze identifizieren zu können.
Schritt 4:
Umsetzung
Im abschließenden vierten Schritt werden die identifizierten Ansätze und Wege Schritt für Schritt umgesetzt.
Michaela Kaniber
Nur gemeinsam, mit den Perspektiven und Erfahrungen aller Beteiligten können wir erfolgreich sein und unser gemeinsames Ziel erreichen: Die wirksame Verschlankung der Agrarbürokratie in Bayern.
Erfolge auf Landes- und Bundesebene
Die jährliche Vorlage des Nachweises als aktiver Betriebsinhaber ist entfallen. Es wird auf bereits vorhandene Nachweise zurückgegriffen.
Der Verlust von Ohrmarken ist keine Seltenheit, was in der Vergangenheit oft zu Beanstandungen geführt hat. Solange die Tiere weiter eindeutig identifizierbar sind, führt nunmehr der Verlust von Ohrmarken nicht mehr zum Verlust der gekoppelten Prämien.
Über die Bürokratieentlastungsverordnung wurde eine Änderung des Düngeverordnung eingebracht. Die Fristen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 der Düngeverordnung werden von zwei auf 14 Tage verlängert.
Seit 2024 erfolgt der Nachweis der Kennarten mit Unterstützung künstlicher Intelligenz direkt in der App.
Die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung kann durch Setzen eines einfachen "Häckchens" im Mehrfachantrag beantragt werden.
Durch die App, ein zentraler Punkt des Zukunftsvertrages für die Landwirtschaft in Bayern, werden komplexe Regelungen und Ausnahmen in Bezug auf die Ausbringung von Rindergülle für jeden einzelnen Betrieb digital greifbar gemacht.
Der "AnbauPlaner" ermöglicht bereits im Herbst die Prüfung, ob mit dem geplanten Anbau landwirtschaftlicher Kulturen die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bleibt noch ausreichend Zeit, um beim Anbau darauf reagieren zu können. Zudem kann mit einem Tool die geplante Flächennutzung für das kommende Jahr in einer Karte mit Luftbildern grafisch dargestellt werden..
Die Vorgaben für die Anlage von Blühflächen wurden deutlich vereinfacht. Bei streifenförmiger Anlage sind nunmehr auf der überwiegenden Länge fünf Meter Mindestbreite vorgesehen. Für Blühstreifen und -flächen gilt nun eine maximale Größe von drei Hektar. Dies ermöglicht eine einfachere Teilnahme und bringt gleichzeitig einen Nutzen für die Biodiversität.
Die Förderung von Brachen wurde flexibilisiert, sodass mehr Betriebe sich diese fördern lassen können. Bereits ab 0,1 ha ist dies nun möglich, die höchste Prämie kann für bis zu einem Hektar bezogen werden.
Durch Anhebung der Obergrenzen für De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor auf 50.000 € soll mehr Flexibilität bei entsprechenden Förderungen geschaffen werden.
Werden Verstöße bei Tierprämienkontrollen festgestellt, muss nicht sofort der gesamte Tierbestand kontrolliert werden. Es erfolgt zunächst eine Erhöhung der ursprünglichen Stichprobe.
Es werden nicht mehr pauschal 15 % abgezogen, sondern nur die tatsächlich durch die Module beanspruchte Fläche.
Maisgemenge werden bei der Öko-Regelung 2 wie bisher schon im KULAP als Mais behandelt.
Nach nur einem einzigen Antrag (dauert nur wenige Minuten) ist die komplette BayProTier-bedingte Büroarbeit erledigt.
Ein gelungenes Beispiel von Bürokratieabbau - nicht benötigte Regelungen werden gestrichen.
Mit der neuen Richtlinie wird mit einem umfassenden Konzept den betroffenen Familien echte Unterstützung geboten: Die Richtline ist wenig bürokratisch, effektiv und unkompliziert. Damit wird das System der Dorf- und Betriebshilfe in Bayern im Ganzen erhalten und gestärkt.
Zum 1.1.25 wird der Jugendfischereischein abgeschafft. Minderjährige ab sieben Jahren dürfen ab dann in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln: Behördenantrag sowie Zahlung von Verwaltungsgebühr und Abgabe entfallen. Sie brauchen dann nur noch für das konkrete Gewässer, in dem sie angeln wollen, einen Erlaubnisschein. Außerdem entfällt die Bestätigung der Fischereierlaubnisscheine durch die Kreisverwaltungsbehörde.
Durch Anhebung der Flächengrenze, ab der die Kommunen Gutachten für die Bewirtschaftung der Gemeindewälder beauftragen müssen, von 5 ha auf 25 ha werden Kommunen mit kleinem Waldbesitz entlastet. Die forstliche Genehmigungspflicht für Christbaumkulturen oder Kurzumtriebsplantagen entfällt. Für Genehmigungsanträge nach Waldrecht genügt zukünftig die Textform.
Die Vorgaben hinsichtlich des Viehbesatzes bei der Extensivierung von Dauergrünland wurden durch Ansatz eines jährlichen Durchschnittsbestands und Klarstellungen bei der Kategorisierung vereinfacht. Auch wurde die Vorgabe gestrichen, dass der Viehbesatz nur an bis zu 40 Tagen unterschritten werden darf.
Weitere Maßnahmen gültig ab 2025
Durch die Streichung starrer Datumsvorgaben bei Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung und zum Fruchtwechsel wird wieder mehr auf die Eigenverantwortung der Landwirte gesetzt. Diese erhalten dadurch mehr Freiheiten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen.
Auf Drängen der Länder wurde der EU-rechtliche Verzicht auf die verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerflächen im Rahmen vom GLÖZ 8 auch national umgesetzt.
Auf jedem Ackerschlag müssen im Zeitraum von 3 Jahren mindestens 2 verschiedene Hauptkulturen angebaut werden. Auf mindestens 33 Prozent des Ackerlandes ist ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur vorzunehmen oder vor dem erneuten Anbau derselben Hauptkultur eine Zwischenfrucht, die mindestens bis zum Ablauf des 31. Dezember auf der Fläche vorhanden ist, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis anzubauen.
Der Turnus der notwendigen Mindesttätigkeit wurde für alle nicht genutzten Flächen und Brachen auf zwei Jahre vereinheitlicht.
Die starre Grenze einer Mindestbreite von fünf Metern für Blühstreifen wurde gelockert. Die ermöglicht eine praxisgerechtere Bewirtschaftung und Kontrolle.
Betriebe mit bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden bei den Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität ausgenommen. Die Freigaben der EU werden demnach auch in Deutschland unmittelbar umgesetzt.
Nach Wegfall der europarechtlichen Regelungen und Grenzen für Rückforderung bei fälschlich ausgereichter Förderung und darauf anfallender Zinsbeträge wurden auf bayerischer Ebene Bagatellgrenzen von 500 € für Rückforderungen und 250 € für Zinsforderungen eingeführt. Unter diesen kann auf eine Eintreibung verzichtet werden. Eine Entlastung für die Verwaltung und ein Zeichen des Vertrauens gegenüber dem Berufsstand.
Durch Abschaffung der Stichtagsregelung und der Vorgabe zum Mindestalter wurde die Förderung von Mutterschafen und Ziegen vereinfacht.
Klimaangepasste Kulturen wie Hirse, Amaranth, Buchweizen oder Quinoa wurden in die Förderung mit aufgenommen, wenn diese ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden.
Altgrasstreifen werden durch höhere Prämien und geringere Anforderungen an den regelmäßigen Wechsel attraktiver.
Die Öko-Regelung Agroforst wird durch den Wegfall der Mindestbreite der Gehölzstreifen und durch Vereinfachungen von Abstandsregelungen vereinfacht und so für weitere Antragsteller attraktiv.
Bei Inanspruchnahme der Öko-Regelung Agroforst wird zukünftig von der Vorlage eines Nutzungskonzeptes abgesehen. Eine weitere sinnvolle Verschlankung des Verfahrens.
Bei der Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Flächen ist die fachrechtliche Genehmigung ausreichend. Auf ein Genehmigungsverfahren bei der Konditionalität wird verzichtet.
Durch Ausräumung von Missverständnissen in der Vollzugspraxis wird die Bewirtschaftung von Mooren und Feuchtgebieten mittels Paludikulturen bei GLÖZ 2 attraktiver. In dieser Flächenkulisse darf Dauergrünland (außerhalb von Natura2000-Gebiet, gesetzlich geschütztem Biotop, Nationalparks und nationalen Naturmonumenten) gepflügt werden, ohne dass Ersatz auf anderen Flächen gefordert wird.
Sollte nur eine Narbenerneuerung auf einer Dauergrünlandfläche (GLÖZ 1) vorgenommen werden, kann auf die Vorlage einer Einverständniserklärung des Eigentümers verzichtet werden.
Bei Öko-Betrieben wurde das Pflugverbot auf wassererosionsgefährdeten Flächen im Rahmen der GLÖZ 5-Bewirtschaftungen mit Reihenkulturen gelockert.
Die Länder haben Ausnahmemöglichkeiten erhalten, um passgenau auf Auswirkungen von Witterungsextremen auf die Einhaltung von Förderstandards reagieren zu können.
Maßnahmen in Bearbeitung
Der Bundesrat hat dem Düngegesetz nicht zugestimmt. Die ehemalige Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein Vermittlungsergebnis kam bis jetzt jedoch nicht zustande. Sollte es dabei bleiben, liegt es an einer neuen Bundesregierung die Forderungen von Landwirten und Ländern nach einem verursachergerechten Düngesystem aufzugreifen und umzusetzen.
In enger Zusammenarbeit mit dem StMUV sollen die unterschiedlichen Vorgaben zu den Gewässerrandstreifen gelichtet und vereinfacht werden. Ziel ist unter anderem die Definition einer einheitlichen Breite. Auch mit dem Bund laufen entsprechende Abstimmungen.
In enger Zusammenarbeit mit dem StMUV soll das Walzverbot, eine Vorgabe aus dem Volksbegehren "Rettet die Bienen", überarbeitet werden. Das aufwendige Verfahren der jährlichen Feststellung eines Zeitpunktes, ab welchem nicht mehr gewalzt werden darf, soll einem Fokus auf echtem Wiesenbrüterschutz bei massiv reduzierter Flächenkulisse weichen.
Durch eine 1:1-Übertragung der Regelungen aus dem Förderrecht auf das Fachrecht bei der Entstehung von Dauergrünland soll die Bewirtschaftung von Grünland deutlich vereinfacht werden. Damit könnte durchgängig und rechtssicher auch ohne regelmäßigen Umbruch der Ackerstatus beibehalten werden. Dies dient den Betrieben und der Natur.
Die Bayerische Forstverwaltung führt eine neue, volldigitale Förderplattform für ihre Förderprogramme ein, das „Waldförderportal“. Es dient als System in der iBALIS-Umgebung sowohl Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern als auch Verwaltungsangehörigen zur Bearbeitung von Förderanträgen.
Das Thema wurde vom Bund angenommen. Derzeit werden die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Fristen analysiert und Potentiale für eine Vereinfachung gesucht. In enger Zusammenarbeit mit dem StMUV wird an einer bayerischen Lösung zur Übernahme der HIT-Daten der Schweine- und Schafdatenbank zur Berechnung der Tierseuchenkassen-Beiträge gearbeitet.
Eine klare Zuordnung der Maßnahmen zu den jeweiligen Kulissen erspart den Antragstellern den Gang zur falschen Behörde.
Siehe auch:
- Dezember 2024: Neuer "AnbauPlaner" bringt große Erleichterungen im Förderwesen interner Link
- Dezember 2024: Agrarministerin Kaniber begrüßt Bürokratieabbau für Fischernachwuchs interner Link
- August 2024: Pressemitteilung zu ersten Erfolgen – Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber zieht positives Zwischenfazit interner Link
- Juli 2024: Pressemitteilung zur Betriebshilfe – Agrarministerin Michaela Kaniber stellt neu konzipierte Richtlinie zur sozialen Dorf- und Betriebshilfe vor interner Link
- Mai 2024: Sonder-Agrarministerkonferenz – TOP 3 "Gemeinsam für schlankere Bürokratie in Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft" Downloadlink
- März 2024: Agrarministerkonferenz März 2024 – TOP 4/5 "Erstbewertung der Ländervorschläge zum Bürokratieabbau" Downloadlink
- März 2024: Überwältigende Teilnahme an Online-Umfrage zur Entbürokratisierung – Landwirte machen zahlreiche Vorschläge interner Link
- Januar 2024: Antrag Bayerns zum Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2023 externer Link
- Januar 2024: Amtschefkonferenz der Agrarressorts der Länder – TOP 3 "Land- und Forstwirtschaftliche Regularien: Praxistauglich, verhältnismäßig und wirksam" externer Link
- September 2023: Agrarministerkonferenz Herbst 2023 – TOP 5 "Regelungsdichte für die Land- und Forstwirtschaft zurückführen" externer Link
- September 2023: Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft – Kapitel 10 Downloadlink
Weitere Informationen
- Praktikerrat und die bayerischen Forderungen für die GAP28 interner Link
- Pressemitteilung: Praktikerrat übergibt Vorschläge zur künftigen EU-Agrarpolitik an Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber interner Link
- Pressemitteilung: Agrarministerin Michaela Kaniber startet Praktikerrat zur künftigen EU-Agrarpolitik und für schlankere Bürokratie interner Link
- www.facebook.com/Land.Schafft.Bayern externer Link
- www.instagram.com/Land.Schafft.Bayern externer Link
- YouTube: Land.Schafft.Bayern externer Link