
Lebensmittel können die für den Menschen ungefährliche Krankheit übertragen. Bitte werfen Sie Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für den Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine betrifft. Sie verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Schweinehaltung und – infolge von Handelsbeschränkungen – in der gesamten nachgelagerten Lebensmittelproduktion. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit September 2020 in verschiedenen Regionen Deutschlands (u. a. Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) bei Wildschweinen auf. Auch in Hausschweinebeständen kam es in einzelnen Fällen zu Ausbrüchen, die im Rahmen konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen jeweils erfolgreich getilgt werden konnten. Das Seuchengeschehen bei Wildschweinen ist weiterhin dynamisch. Besonders betroffen sind derzeit die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen im Grenzgebiet zu Polen. Auf europäischer Ebene tritt die ASP besonders in Polen, den baltischen Staaten sowie in Teilen Süd- und Südosteuropas auf. Für Bayern ergibt sich daraus ein weiterhin hohes Eintragsrisiko. Da eine Einschleppung jederzeit möglich ist, sind konsequente Hygienemaßnahmen sowie erhöhte Aufmerksamkeit in der Schweinehaltung, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd von zentraler Bedeutung.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreibt ein risikoorientiertes ASP-Frühwarnsystem, um einen möglichen Eintrag der ASP nach Bayern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Das System wird kontinuierlich an die aktuelle Seuchenlage in Deutschland sowie in den angrenzenden Regionen angepasst. In den an Sachsen angrenzenden bayerischen Landkreisen besteht im Rahmen der ASP-Früherkennung eine verpflichtende Untersuchung aller erlegten Wildschweine. Ziel ist es, einen möglichen Seucheneintrag aus den östlichen Grenzregionen frühzeitig zu erkennen. Auch in ausgewählten, an Hessen angrenzenden bayerischen Landkreisen werden im Rahmen der risikobasierten Überwachung alle erlegten Wildschweine verpflichtend auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht. Seit August 2024 gilt eine Melde- und Untersuchungspflicht für alle verendeten oder notgetöteten gehaltenen Schweine in den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Hessen beim Hausschwein. Hierfür sind verendete Schweine durch die betroffenen Tierhalter der zuständigen Behörde anzuzeigen und für eine kostenfreie Beprobung bereitzustellen. Verendet aufgefundene oder krankheitsverdächtige Wildschweine werden bayernweit im Rahmen der diagnostischen Abklärung auf ASP untersucht. In schweinehaltenden Betrieben gelten die gesetzlichen Meldepflichten bei verendeten oder krankheitsverdächtigen Tieren. Das ASP-Überwachungs- und Frühwarnsystem ist ein zentraler Bestandteil der Tierseuchenprävention in Bayern.
Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern (LGL) externer LinkWichtig für Reisende und landwirtschaftliche Betriebe
Die ASP ist in weiten Teilen Europas sowie in zahlreichen Regionen Asiens und Afrikas verbreitet (siehe oben). Damit handelt es sich um eine weltweit vorkommende Tierseuche mit regional endemischen und wiederkehrenden Infektionsgeschehen. Für landwirtschaftliche Betriebe sowie für Personen, die aus oder in betroffene Regionen reisen oder dort tätig sind, besteht ein erhöhtes Risiko der Seuchenverschleppung. Besonders kritisch sind dabei Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie kontaminierte Gegenstände, Kleidung, Fahrzeuge oder Jagdausrüstung. In der landwirtschaftlichen Praxis tätige Personen sowie Saisonarbeitskräfte sind über diese Risiken konsequent zu informieren. Bei Reisen in ASP-gefährdete Gebiete ist besondere Vorsicht geboten. Lebensmittel tierischen Ursprungs dürfen nicht in Schweinehaltungen eingebracht werden und sind so zu entsorgen, dass kein Kontakt zu Haus- oder Wildschweinen möglich ist. Informations- und Aufklärungsmaterialien stehen in zahlreichen Sprachen zur Verfügung und unterstützen die Prävention in Betrieben und bei mobilen Arbeitskräften.
Die ASP kann auch über kontaminierte Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge sowie Gegenstände in Schweinehaltungen eingetragen werden. Daher sind konsequente Hygienemaßnahmen wie Reinigung und wirksame Desinfektion von Arbeitsmaterialien sowie die Verwendung betriebsinterner Kleidung und Schuhwerk unerlässlich.
Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest - Informationen für landwirtschaftliche Betriebe (PDF) DownloadlinkWichtig für Schweinehalter
Status-Untersuchung ASP
Im Falle eines Ausbruchs der ASP ist das Verbringen von Schweinen aus betroffenen Sperrzonen streng geregelt. Das freiwillige Verfahren "Status-Untersuchung ASP" dient der frühzeitigen Erkennung der ASP in Hausschweinebeständen. Teilnehmende Betriebe lassen verendete Tiere im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings auf ASP untersuchen. Zusätzlich werden besondere Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb berücksichtigt. Ein anerkannter Status kann im Seuchenfall bei behördlichen Entscheidungen zur Tierverbringung berücksichtigt werden. Die Kosten für Laboruntersuchungen sowie Zuschüsse zur Probenentnahme werden in Bayern durch die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt.
Biosicherheit - Maßnahmen für Schweinebestände
Schweinehalterinnen und Schweinehalter haben ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind verbindlich einzuhalten. Besonders wichtig ist der Schutz des Betriebes vor dem Eintrag von Tierseuchenerregern über Wildschweine oder betriebsfremde Kontakte. Eine Einschätzung der betriebsindividuellen Biosicherheit ist zum Beispiel durch die Risikoampel der Universität Vechta möglich.
Risikoampel der Universität Vechta externer LinkAuch für jagdlich tätige Personen gilt, dass Jagdausrüstung, Kleidung, Jagdhunde sowie erlegte Wildschweine nicht in den Tierbestand eingebracht werden dürfen. Für die Afrikanische Schweinepest steht derzeit kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Daher hat die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zentrale Bedeutung.
Küchenabfälle oder Essensreste dürfen nicht an Schweine verfüttert werden.
Stallzugang nur mit betriebsinterner oder betriebsspezifischer Schutzkleidung.
Zukauf nur aus gesicherten, gesunden Beständen.
Tiertransporte auf das notwendige Minimum reduzieren.
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen nach jeder Nutzung.
Reinigung und Desinfektion der Ställe vor jeder Neubelegung.
Konsequent dokumentierte Schädlingsbekämpfung durchführen.
Futterlager, Einstreu- und Dunglagerplätze vor Wildschweinen sichern.
Kadaverlagerung in geschlossenem Behälter auf befestigtem Platz getrennt vom Stall und so weit als möglich von diesem entfernt.
Separate Zufahrt für TBA-Fahrzeuge, Reinigung und Desinfektion nach jeder Abholung.
Wichtig für Waldbesitzer und Jägerschaft
Die nachhaltige Reduktion des Schwarzwildes trägt zur ASP-Seuchenprävention bei.
