Vogelgrippe
Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza)

Das Geflügelpest-Geschehen 2021/2022 ist die bisher größte beobachtete Epidemie in Europa. Im Sommer 2022 gab es erstmals kein Erliegen des Geschehens. In jüngster Zeit werden vermehrt Ausbrüche beim Hausgeflügel aus verschiedenen europäischen Ländern gemeldet. Besonders stark betroffen sind neben Norddeutschland die Niederlande, Frankreich und Großbritannien.
Informationen zur Lage in Bayern finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):
Biosicherheitsmaßnahmen
- Tragen von geeigneter Schutzkleidung, Reinigung und ggf. Desinfektion der Hände, Schuhwechsel.
- Nur Personen in den Stall lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen.
- Bestmöglicher Ausschluss jeglichen Kontakts von Nutzgeflügel mit Wildvögeln.
- Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall; Tränken nur mit Leitungswasser.
- Schutz von Futter, Einstreu und allem, was mit Geflügel in Berührung kommt, vor dem Kontakt mit Wildvögeln.
- Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, die mit Geflügel in Kontakt waren.
- Vorsicht beim Zukauf von Lebendgeflügel.
- Besondere Sorgfalt, wenn Geflügelhalter gleichzeitig die Jagd auf Wassergeflügel ausüben.
- Erhöhte Wachsamkeit: Bei Auffälligkeiten in Ihrem Geflügelbestand (z. B. reduzierte Fresslust, geringere Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit) sollten Sie sich an einen Tierarzt oder direkt an das zuständige Veterinäramt wenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch kleine, private Geflügelhaltungen den zuständigen Veterinärämtern und der Bayerischen Tierseuchenkasse gemeldet werden müssen.
Unabhängig von der Bestandgröße wird allen Geflügelhaltern dringend empfohlen, sich rechtzeitig über Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und die Haltungseinrichtungen entsprechend anzupassen.
Weiterführende Informationen zur Biosicherheit:
Hinweise zum Fund toter Wildvögel
Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll. Die verendeten Tiere sollten nicht angefasst werden. Falls dies dennoch erforderlich ist, dann stets nur mit Handschuhen oder mit einer über die Hand gestülpten Plastiktüte. Für den Fall, dass tote Vögel versehentlich mit bloßen Händen angefasst wurden, sollten die Hände sofort gründlich mit Wasser und Seife gewaschen und desinfiziert werden.
Risiko für Menschen
Für eine mögliche Übertragung ist der intensive Kontakt mit infiziertem Geflügel erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt.
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird. Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch die allgemeinen Hygieneregeln Beachtung finden.
Weitere Informationen stellen das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Verfügung: