Unternehmensführung

Die Unternehmensführung erkennt Risiken und nutzt Chancen, um ökonomische Ziele zu erreichen: Rentabilität, Stabilität und Liquidität. Betriebsleiterinnen und -leiter müssen auf den stetigen Wandel der ökonomischen und natürlichen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft angemessen reagieren. Dafür brauchen sie Informationen zu Fragen der Ökonomik, Sozialversicherung und Steuern. Das Staatsministerium und die nachgeordneten Behörden informieren und beraten land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Das Ministerium wird aktiv in allen Politikbereichen, die die landwirtschaftliche Unternehmensführung betreffen. Es vertritt die Belange der bayerischen Landwirtschaft in der Gesetzgebung der EU, des Bundes und des Landes Bayern.

Landwirtschaftliche Unternehmerin am Büroarbeitsplatz© © Angelika Warmuth

Beratung in der Land- und Forstwirtschaft

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Beratung in der Land- und Forstwirtschaft

Um die Innovationsbereitschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Bayern zu unterstützen, ist eine neutrale, kompetente und bezahlbare Beratung in der Fläche unverzichtbar. Die Herausforderungen für bayerische Familienbetriebe sind vielfältig und reichen von gesellschaftlichen Forderungen an die Landwirtschaft, über eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben bis hin zu komplexen Situationen auf den Märkten für Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte.

Die Beratung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Bayern ist als "Bayerischer Weg in der Beratung" ist zweigliedrig organisiert. Grundlage ist das Bayerische Agrarwirtschaftsgesetzt.

Kostenfreie Beratungsangebote der staatlichen Landwirtschaftsberatung mit den Schwerpunkten:
  • Gemeinwohlberatung, z. B. Gewässerschutz, Wildlebensraum, Tierwohl
  • Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, z. B. Fachrecht
  • Beratung zu Förderprogrammen, z. B. Einzelbetriebliche Investitionsförderung, Agrarumweltmaßnahmen
  • Strategische Unternehmens- und Innovationsberatung als eine Kernaufgabe der staatlichen Beratung Dabei werden die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten eines Betriebes (Optimierung, Wachstum, Spezialisierung, Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise, Diversifizierung, Konsolidierung oder Betriebsaufgabe) in ihren ökonomischen und sozioökonomischen Auswirkungen aufgezeigt  und zusammen mit der Betriebsleiterfamilie Konzepte  Entscheidungshilfen für die künftige strategische Ausrichtung seines des Betriebes erarbeitet.

Ansprechpartner sind die Abteilungen L2 "Bildung und Beratung" und L4 "Gartenbau" der ÄELF (link Ämterseite), die in enger Zusammenarbeit mit den anerkannten nichtstaatlichen Verbundpartnern und anderen Beratungsorganisationen agieren.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern

Sozial- und Arbeitswesen

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirtinnen, Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit.

Steuern in der Land- und Forstwirtschaft

Das Steuerrecht kennt bei fast allen Steuerarten Sonderbestimmungen und Sonderregelungen zur Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, zum Beispiel bei der Einkommensteuer oder bei der Umsatzsteuer.

Gutachter und Sachverständige

Das Staatsministerium beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. an der Fort- und Weiterbildung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

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