Voraussetzungen
- Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. 
- Mindestens 50 Euro zu vergütende Energiesteuer (ab 233 Liter Diesel). 
Förderung
- Vergütung 21,48 Cent/Liter; Differenz Steuersatz Agrardiesel (25,56 Cent/Liter) zum vollen Steuersatz (47,04 Cent/Liter). 
Mittelherkunft
- Bund 
Hinweis
Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei (der volle Steuersatz wird rückvergütet).
Energiesteuergesetz - gesetze-im-internet.de externer LinkAnsprechpartner
Bundeszollverwaltung und Hauptzollämter
Antragstellung
Den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise finden Sie bei der Zollverwaltung.
Antragsverfahren und Formulare - Zoll externer Link



