Waldgesetze für Bayern
Gesetze, Richtlinien und Programme
Das Waldgesetz hat den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die dauerhafte Sicherung ihrer Funktionen auf ganzer Fläche zum Ziel. Der notwendige Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer spielt dabei eine zentrale Rolle.
Waldgesetze für Bayern
Rechtliche Grundlagen, die den Wald in Bayern betreffen sind insbesondere:
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- Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
- Bundeswaldgesetz
- Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - BayAgrarWiG)
- Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)
- Verordnung über die Förderung der privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft (PuKWFV)
- Ausführungsbestimmungen zur PuKWFV (ABestPuKWFV)
- Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung - KWaldV)
- Bekanntmachung "Naturwaldreservate in Bayern"
- Gesetze und Gesetzentwürfe des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wegweiser für bayerische Waldbesitzer: Waldgesetz und weitere Rechtsvorschriften

Dieser Wegweiser für bayerische Waldbesitzer informiert Sie über das Waldgesetz für Bayern und weitere wichtige Bestimmungen zur Waldbewirtschaftung.
Sie können den Wegweiser für Waldbesitzer beim Broschürenservice der Bayerischen Staatsregierung bestellen oder herunterladen.
Waldgesetz und weitere Rechtsvorschriften - Wegweiser für bayerische Waldbesitzer