Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten
In den Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe ab.
Die Forstlichen Gutachten 2021 sollen die Beteiligten vor Ort in die Lage versetzen, für die Schalenwild-Abschussplanperiode 2022/25 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.
Forstliche Gutachten 2021
Bayernweite Ergebnisse der Forstlichen Gutachten
Der Anteil der Laubbäume hat weiter zugenommen und liegt jetzt bei 52 % (Nadelbäume 48 %).
Der Anteil der Pflanzen mit frischem Leittriebverbiss liegt für Fichte bei 2 %, für Tanne bei 11 %, für Kiefer bei 5 %, für Buche bei 16 %, für Eiche bei 25 % und bei den Edellaubbäumen bei 23 %.
Im Bergwald hat sich die Situation im Vergleich zu 2018 wieder verbessert.
Bericht und Ergebnistabelle Hegegemeinschaften
Revierweise Aussagen

Innerhalb der einzelnen Hegegemeinschaften gibt es häufig Unterschiede bei der Verbisssituation. Zum Beispiel kann eine Hegegemeinschaft mit insgesamt tragbarer Verbisssituation auch Jagdreviere umfassen, in denen beispielsweise die Verbissbelastung zu hoch ist. Umgekehrt können in "roten" Hegegemeinschaften auch "grüne" Reviere gegeben sein. Um solche Unterschiede aufscheinend zu machen und die Aussagekraft der Forstlichen Gutachten weiter zu erhöhen, wurden 2012 die ergänzenden Revierweisen Aussagen eingeführt. Sie werden für die Jagdreviere der "roten" Hegegemeinschaften immer und in den Jagdrevieren "grüner" Hegegemeinschaften nur auf Antrag der direkten Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder einzelne Jagdgenossen) erstellt. Erstmals werden ab 2021 auch für alle Jagdreviere in den Hegegemeinschaften, die beim Forstlichen Gutachten 2018 "grün" waren und 2021 nach "rot" wechseln, ergänzende Revierweise Aussagen erstellt.
Aktuelle Arbeitsanweisungen
Gesetzliche Grundlage
"Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen."
Erstellung der Forstlichen Gutachten
Vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr wird auf über 25.000 systematisch ausgewählten Waldverjüngungsflächen eine Inventur zur Verjüngungssituation durchgeführt. Die Jagdgenossen und Jäger können an den Inventuraufnahmen teilnehmen, um sich direkt vor Ort ein Bild zu verschaffen.
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) wertet die Inventurdaten aus und leitet die Ergebnisse an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiter.
Die Ämter stellen die Inventurergebnisse vorab den betroffenen Jagdvorständen, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern zur Verfügung, die dazu Stellung nehmen können.
Auf Basis der Ergebnisse der statistisch abgesicherten Verjüngungsinventur, der Stellungnahmen der Beteiligten und anderer Erkenntnisse, wie zum Beispiel aus ergänzenden Revierweisen Aussagen, gemeinsamen Revierbegängen oder Weiserflächen, werden dann von den Forstfachleuten die Forstlichen Gutachten erstellt. In den Gutachten wird u.a. die Verbisssituation in der Hegegemeinschaft in vier Stufen bewertet ("günstig", "tragbar", "zu hoch" oder "deutlich zu hoch") und eine Abschussempfehlung abgegeben ("deutlich senken", "senken", "beibehalten", "erhöhen" oder "deutlich erhöhen").
Die Beteiligten erhalten dann im Herbst das Forstliche Gutachten für die jeweiligen Hegegemeinschaften, um auf einer fundierten Basis die Drei-Jahres-Abschussplanung im kommenden Frühjahr durchführen zu können.