Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern Forstliche Gutachten (kurz Vegetationsgutachten) - im Jahr 2021 zum 13. Mal seit 1986. Die Gutachten basieren auf der Verjüngungsinventur und stellen die Situation der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwild dar. Die Forstlichen Gutachten sind wichtige Hilfsmittel für eine gesetzeskonforme Abschussplanung.

Erstellt am: 26.10.2022
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Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten

In den Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe ab.

Die Forstlichen Gutachten 2021 sollen die Beteiligten vor Ort in die Lage versetzen, für die Schalenwild-Abschussplanperiode 2022/25 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Forstliche Gutachten 2021

Bayernweite Ergebnisse der Forstlichen Gutachten

Die Försterinnen und Förster haben bayernweit an 21.519 Verjüngungsflächen im Wald ca. 2,1 Millionen junge Waldbäume auf Schalenwildeinfluss untersucht. Bayernweit ergibt sich daraus folgendes Bild:
  • Der Anteil der Laubbäume hat weiter zugenommen und liegt jetzt bei 52 % (Nadelbäume 48 %).
  • Der Anteil der Pflanzen mit frischem Leittriebverbiss liegt für Fichte bei 2 %, für Tanne bei 11 %, für Kiefer bei 5 %, für Buche bei 16 %, für Eiche bei 25 % und bei den Edellaubbäumen bei 23 %.
  • Im Bergwald hat sich die Situation im Vergleich zu 2018 wieder verbessert.

Revierweise Aussagen

Innerhalb der einzelnen Hegegemeinschaften gibt es häufig Unterschiede bei der Verbisssituation. Zum Beispiel kann eine Hegegemeinschaft mit insgesamt tragbarer Verbisssituation auch Jagdreviere umfassen, in denen beispielsweise die Verbissbelastung zu hoch ist. Umgekehrt können in "roten" Hegegemeinschaften auch "grüne" Reviere gegeben sein. Um solche Unterschiede aufscheinend zu machen und die Aussagekraft der Forstlichen Gutachten weiter zu erhöhen, wurden 2012 die ergänzenden Revierweisen Aussagen eingeführt. Sie werden für die Jagdreviere der "roten" Hegegemeinschaften immer und in den Jagdrevieren "grüner" Hegegemeinschaften nur auf Antrag der direkten Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder einzelne Jagdgenossen) erstellt. Erstmals werden ab 2021 auch für alle Jagdreviere in den Hegegemeinschaften, die beim Forstlichen Gutachten 2018 "grün" waren und 2021 nach "rot" wechseln, ergänzende Revierweise Aussagen erstellt.

Aktuelle Arbeitsanweisungen

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Forstlichen Gutachten ist der Artikel 32 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG):
  • "Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen."

Erstellung der Forstlichen Gutachten

Die Forstlichen Gutachten werden mit folgendem Ablauf erstellt:
  • Vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr wird auf über 25.000 systematisch ausgewählten Waldverjüngungsflächen eine Inventur zur Verjüngungssituation durchgeführt. Die Jagdgenossen und Jäger können an den Inventuraufnahmen teilnehmen, um sich direkt vor Ort ein Bild zu verschaffen.
  • Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) wertet die Inventurdaten aus und leitet die Ergebnisse an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiter. 
  • Die Ämter stellen die Inventurergebnisse vorab den betroffenen Jagdvorständen, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern zur Verfügung, die dazu Stellung nehmen können. 
  • Auf Basis der Ergebnisse der statistisch abgesicherten Verjüngungsinventur, der Stellungnahmen der Beteiligten und anderer Erkenntnisse, wie zum Beispiel aus ergänzenden Revierweisen Aussagen, gemeinsamen Revierbegängen oder Weiserflächen, werden dann von den Forstfachleuten die Forstlichen Gutachten erstellt. In den Gutachten wird u.a. die Verbisssituation in der Hegegemeinschaft in vier Stufen bewertet ("günstig", "tragbar", "zu hoch" oder "deutlich zu hoch") und eine Abschussempfehlung abgegeben ("deutlich senken", "senken", "beibehalten", "erhöhen" oder "deutlich erhöhen"). 
  • Die Beteiligten erhalten dann im Herbst das Forstliche Gutachten für die jeweiligen Hegegemeinschaften, um auf einer fundierten Basis die Drei-Jahres-Abschussplanung im kommenden Frühjahr durchführen zu können.

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