Verursacher verheerender Waldschäden
Borkenkäfer - Buchdrucker und Kupferstecher
Borkenkäfer kommen weltweit und an allen Laubbäumen und Nadelbäumen vor. Viele Arten der Borkenkäfer befallen nur eine oder wenige Wirtsbaumarten, andere haben ein sehr breites Spektrum von Baumarten.

Borkenkäfer (Bild: R. Vornehm)
Borkenkäfer bohren sich durch die Rinde ihrer Wirts-Baumarten wie der Fichte und legen dort Brutgänge für ihre Nachkommen an. Hierbei unterscheidet man Holzbrütende Borkenkäfer, deren Gänge ins Holz vordringen, und Rindenbrütende Borkenkäfer, die ihre Brutgänge unter der Rinde anfertigen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Borkenkäfer (FAQ)
Hauptschädling Buchdrucker
Abhilfe nur durch "saubere Waldwirtschaft"
- Derzeit einzige wirkungsvolle Bekämpfung sind die Methoden der "sauberen Wirtschaft". Wichtig ist, dass befallene Bäume möglichst frühzeitig erkannt werden (an herausrieselndem Bohrmehl) und
- von Borkenkäfern befallene Bäume schnellstmöglich eingeschlagen werden (bevor die Käfer wieder ausfliegen und neuen Befall verursachen),
- das Holz aus dem Wald abgefahren wird,
- bei Kupferstechergefährdung (ein kleinerer Borkenkäfer) auch Gipfelmaterial unschädlich gemacht wird (Häckseln, Verbrennen).
Video-Tutorials zur Borkenkäfersuche und Borkenkäferbekämpfung
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Mögliche Steuererleichterungen bei Kalamitätsnutzung
Unabhängig von den Angeboten der Forstverwaltung zur forstfachlichen Beratung und zur forstlichen Förderung können von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) betroffene Waldbesitzer ggf. steuerlich entlastet werden. Waldbesitzer können für Kalamitätsnutzungen eine Steuersatzermäßigung bei den zuständigen Stellen der Finanzverwaltung nach § 34 b EStG beantragen. Ausführliche Informationen stellt das Bayerische Landesamt für Steuern zur Verfügung.
10-Punkte-Maßnahmenpaket Borkenkäferbekämpfung
Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem 10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Waldbesitzer und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse verabschiedet. Für das zeitgerechte Aufarbeiten von Käferbäumen (Stammholz und Kronenmaterial) können im Regelfall bis zu 12 €/fm Stammholz Förderung gewährt werden.
Die Förderung der "insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung" beträgt 5€/fm. Darunter fallen das Verbringen befallenen Holzes aus dem Wald auf vorher vereinbarte, waldschutzwirksame Zwischenlager, das Entrinden von Hand, motormanuell oder maschinell sowie das wirksame Streifen mit der Motorsäge. Das gleiche gilt für das insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeiten von nicht zur Vermarktung vorgesehenem Waldrestholz (insbes. Kronen- und Astholz). Dazu zählen Häckseln, Mulchen, Verbrennen oder Zerkleinern mit der Motorsäge.
Der Fördersatz für den Einsatz spezieller entrindender Harvesterköpfe, sogenannter "debarking-heads" beträgt 4 €/fm.
Die Vorbereitung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung ist mit 5 €/fm förderfähig. Damit werden die Mehrkosten ausgeglichen, die im Vorfeld und bei der Aufarbeitung des Käferholzes entstehen. Dies gilt nur für Holzmengen, die anschließend insektizidfrei waldschutzwirksam bearbeitet werden, also ausschließlich in Verbindung mit den Maßnahmen Entrinden, Verbringen und/oder Aufarbeitung von Waldrestholz.
Die bestehenden Fördermöglichkeiten für die Anlage von Lagerplätzen werden durch die Fachberatungsstelle für Transport und Lagerung an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ergänzt. Sie unterstützt die Forstlichen Zusammenschlüsse in allen Fragen rund um den Transport und die Lagerung von Rundholz fachlich vor Ort.
Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (FZus) erhalten eine erweiterte Förderung für die Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Fichtenborkenkäferbekämpfung und die Organisation von gemeinschaftlichen insektizidfreien Bekämpfungsmaßnahmen. Zudem wurde die Förderung einfacher Waldbewirtschaftungsverträge ein weiteres Mal angehoben. Hierfür erhalten die Forstlichen Zusammenschlüsse bis zu 75 Euro je Mitglied.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank Frankfurt bietet den von Trockenheit und Unwetterereignissen betroffenen Waldbesitzern zur Finanzierung der forstbetrieblichen Ausgaben zinsgünstige Darlehen an. Mit der neuen Fördersparte "Forstwirtschaft" ergänzt die Rentenbank die bestehenden Förderangebote von Bund und Ländern und unterstützen insbesondere Anstrengungen, den Wald standortangepasster und widerstandsfähiger zu machen. Die Förderdarlehen richten sich an Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächter von Waldflächen, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Zu besonders günstigen Konditionen werden beispielsweise Ausgaben für die Erstaufforstung, für den klima- und standortangepassten Waldumbau, für gemeinschaftlich genutzte Maschinen oder Holzlagerstätten sowie Ausgaben für die Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadenereignissen finanziert.
Weitere Informationen unter der Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700 oder unter www.rentenbank.de
Für eine rasche Umsetzung des Maßnahmenpaketes wurden die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schon 2018 zusätzlich personell und finanziell unterstützt. Für weitere Fachkräfte wurden die Haushaltsmittel in diesem Jahr noch einmal deutlich aufgestockt.
Die umfassenden Fachinformationen und Werkzeuge im Bayerischen Waldinformationssystem (BayWIS) sind für die Revierleiter wichtige Hilfsmittel bei der Borkenkäferbekämpfung. So können z. B. effizient geeignete Trockenlagerplätze außerhalb des Waldes gesucht oder Schadflächen zu dokumentiert und ggf. die Aufarbeitung überwacht werden.
Die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) betreut mehrere Monitoringsysteme zur Überwachung der verschiedenen waldschutzrelevanten Insekten. Sie liefert regelmäßig aktuelle fachliche Informationen zu deren Bekämpfungsnotwendigkeit und stellt tagesaktuelle Informationen zur Borkenkäfersituation unter www.borkenkaefer.org bereit.
Runde Tische und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bringen alle Akteure zusammen und erleichtern die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Selbsthilfeeinrichtungen und Behörden. Die ÄELF bieten nun auch überregionale Runde Tische an.
Letztendlich ist die prognostizierte Käfermassenvermehrung nur durch ein enges und effizientes Zusammenwirken der Waldbesitzer, Forstverwaltung, Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Verbände und auch der Holzabnehmer zu bewältigen. Das gleiche gilt bei der Wiederaufforstung von Schadflächen mit klimatoleranten Mischbeständen. Der Freistaat stellt hierfür erhebliche Mittel bereit.
Biologie der Borkenkäfer
Borkenkäfer gehören zur natürlichen Artenausstattung unserer Nadelwälder. Die Entwicklung ihrer Populationen hängt von vielen natürlichen Faktoren ab. Insbesondere von:
- Günstiger Witterung (Temperatur > 16,5 °C)
- Geeignetem Brutraum-Angebot
Nach größeren Schadereignissen, z. B. Windwurf oder Schneebruch, wird sich ein gewisser Anstieg der Population nie ganz vermeiden lassen. Der Borkenkäfer gehört zur natürlichen Dynamik des Waldes. Ohne ausreichende Waldschutzmaßnahmen kann es jedoch sehr rasch zu Massenvermehrungen mit gravierenden wirtschaftlichen, landeskulturellen und ökologischen Schäden kommen. In Fichtenwäldern besteht nach Sturm- oder Schneebruchschäden ein sehr hohes Risiko für die Entwicklung einer Borkenkäferkalamität, vor allem des Buchdruckers.
Gefahr von Massenvermehrungen mit Stehendbefall
Je nach aktueller örtlicher Käferdichte und Witterungsbedingungen (Monate Mai bis September) kann es bei unterlassener, unzureichender oder unvollständiger Aufarbeitung der Windwurf- und Bruchhölzer bereits im Folgejahr - häufig aber auch erst nach 2 bis 3 Jahren - zu Massenvermehrungen kommen. Diese führen zum Stehendbefall und gegebenenfalls flächenhaften Absterben gesunder Bäume.
Um das zu vermeiden ist es unbedingt erforderlich, den "Waldschutz" bei allen betrieblichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Versäumnisse führen nicht nur zu weiteren Schäden am Bestand: Sie können den Holzmarkt über Jahre hinaus belasten sowie ernsthafte öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unzureichende Waldschutzmaßnahmen führen so zu hohen wirtschaftlichen Verlusten.
Vorbeugung und Bekämpfung
Kontrolle auf Stehendbefall
2003 wurde der Stehendbefall meist durch den Kupferstecher ausgelöst. Typisches Befallsbild: Gut ausgebildete Brutbilder des Kupferstechers sind sternförmig. Durch Brutraumkonkurrenz mit Kupferstechern sind die Muttergänge des Buchdruckers oft sehr kurz.
Bohrmehlsuche
Kartierung des Stehendbefalls aus der Luft
Diese Karte (Maßstab 1: 10.000) ergänzt die Befallskarte (siehe oben) oder bildet deren Grundlage. Die Kartierung aus der Luft ersetzt aber keinesfalls die Bohrmehlkontrolle, da mit dieser Methode nur Bäume nach dem Ausflug der Käfer erkannt werden können! Im Spätsommer (September) kann in Kalamitätsgebieten in Verbindung mit der letzten Bohrmehlsuche ein nochmaliger Kontrollflug sinnvoll sein.
Im Gebirge ist die sogenannte "Gegenhangkontrolle" ein weiteres, gut geeignetes Hilfsmittel, um Stehendbefallsinseln (nach Ausflug der Jungkäfer!) zu erkennen.
Aufarbeitung von Käferholz
Nach dem letzten Schwärmflug im Spätsommer (ab ca. Anfang bis Mitte September) sollte die Arbeitskapazität auf das Auffinden der Käferbäume konzentriert werden. Befallene Bäume jetzt nur markieren und im Laufe von Herbst und Winter aufarbeiten.
Verbrennung von Ästen, Gipfelstücken oder Rinde
Auskünfte über die Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen geben die Landratsämter und kreisfreien Städte. Diese können im Einzelfall auch Ausnahmen zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit (z. B. Sicherheitsaspekte) nicht beeinträchtigt wird.
Zur Orientierung ein Merkblatt der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF):
Einsatz von Pheromonfallen
Einzelne, an südexponierten Lagen aufgestellte Fallen können jedoch hilfreich sein, um die aktuelle Schwärmaktivität zu überwachen und dementsprechend die Bohrmehlkontrollen durchzuführen. Diese "Weiserfallen" müssen allerdings 2 bis 3 mal pro Woche kontrolliert werden!
Waldschutzstrategie
Wichtigstes Ziel ist es, eine landesweite Kalamität zu vermeiden. Dazu muss:
- ein möglichst hohes Maß der Borkenkäferpopulation abgeschöpft und
- das Brutraumpotenzial der Borkenkäfer soweit wie möglich reduziert werden.
Nur so lässt sich für das nächste "Käferjahr" eine für den Wald möglichst günstige Ausgangssituation erreichen.
Das bedeutet:
- Die Wälder müssen weiterhin intensiv (am besten wöchentlich) auf Befall kontrolliert werden.
- Festgestellte Befallsnester müssen umgehend und sorgfältig ausgeräumt werden.
- Befallenes Holz ist rasch bzw. möglichst sofort nach dem Einschlag aus dem Wald zu entfernen (mindestens 500 m Abstand in Luftlinie). Alternativ können befallene Stämme entrindet und die Rinde entweder verbrannt oder auf große Haufen aufgeworfen werden. Die in den Haufen entstehende Wärme (bis 65 °C) führt zur Abtötung evtl. ausflugbereiter Käfer.
- Bei etwaigem Windwurf oder Schneebruch während des Spätherbstes und Winters muss alles anfallende Schadholz bis Ende März aus den Beständen entfernt werden. Im Frühjahr würde dieses dem Buchdrucker und dem Kupferstecher als Brutmaterial und damit als "Starthilfe" zur weiteren Vermehrung dienen.
- Wegen des Risikos von Kupferstecherbefall müssen auch Äste und Gipfelstücke zuverlässig gehäckselt, abtransportiert oder verbrannt werden.
Die Verbrennung von Ästen, Gipfelstücken oder Rinde ist nur bei niedriger Waldbrandgefahr möglich.
Soweit nicht alles befallene bzw. bruttaugliche Material zeitgerecht aus den Wäldern entfernt werden kann, können auch für die Borkenkäferbekämpfung zugelassene Insektizide eingesetzt werden (Polterspritzung). Die Behandlung sollte unter Beachtung der Wasser- und Naturschutzauflagen so erfolgen, dass die Wirkstoffe bis zum Ausflug der Borkenkäfer nicht bereits wieder abgebaut sind (Gebrauchshinweise beachten).
Tipps für private Waldbesitzer
Rechtsfolgen von unterlassenen Waldschutzmaßnahmen
Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer sind gesetzliche Pflichten des Waldbesitzers. Versäumnisse führen nicht nur zu handfesten Schäden im eigenen Wald oder im Wald der Nachbarn. Sie können auch hoheitliche Zwangsmaßnahmen (bis zur Ersatzvornahme) sowie Bußgelder auslösen. Hinzu kommen gegebenenfalls zivilrechtliche Schadensersatzforderungen geschädigter Nachbarn.
Die staatlichen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wirken im Rahmen ihrer Kapazitäten bei der Kontrolle und Überwachung mit. Zudem informieren sie Privatwaldbesitzer über beobachteten Befall und die notwendigen Maßnahmen.
Tipps für städtische Waldbesitzer
Waldbesitzer, die nicht (mehr) über forstliches Know-how und/oder Geräte verfügen, sind genau wie alle anderen Waldbesitzer verantwortlich für den Schutz ihrer Wälder und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für die "urbanen Waldbesitzer", die z. B. in der Stadt wohnen und weit weg auf dem Land ein Stück Wald besitzen. Wir empfehlen in solchen Fällen dringend, die Borkenkäferkontrolle und -bekämpfung durch Verträge mit geeigneten Dienstleistern (z. B. Waldpflegeverträge) sicher zu stellen. Die örtlichen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen für Informationen und Beratung zur Verfügung, können jedoch solche operativen Aufgaben nicht selbst übernehmen.
Forstliche Dienstleister
Die Forstbetriebsgemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen und Forstunternehmer unterstützen Sie bei der Organisation der Schadholzaufarbeitung und -vermarktung.
Wie geht es weiter nach dem Borkenkäfer?
- Borkenkäferflächen sind auch in den Folgejahren regelmäßig zu kontrollieren, da erfahrungsgemäß an den Rändern ein erhöhtes Risiko für Neubefall besteht. Ursache ist häufig die zu zögerliche Aufarbeitung befallener Fichten, die noch eine grüne Krone aufweisen.
- Geräumte Flächen müssen innerhalb von drei Jahren wieder in Bestockung gebracht werden. Kleinstflächen, deren Größe natürlichen Waldblößen entsprechen, fallen nicht darunter. Vorhandene Naturverjüngung ist gegebenenfalls durch Pflanzung geeigneter Baumarten zu ergänzen.
- Borkenkäfer gehören zur natürlichen Artenausstattung von Fichtenwäldern. Das Risiko der Massenvermehrung wird sich in fichtenreichen Wäldern nie ganz vermeiden lassen. Wir empfehlen deshalb den sukzessiven Umbau von Nadelwäldern in Mischwälder. Mischwälder sind stabiler gegen Stürme, Trockenheit oder Insekten und damit auch für die Folgen des Klimawandels besser gerüstet. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bieten hierfür kostenlose Beratung.