Borkenkäfer - Buchdrucker und Kupferstecher

In den Fichtenwäldern Bayerns kommt es durch Borkenkäferfraß immer wieder zu verheerenden Schäden. Verursacher ist vor allem der Buchdrucker. Die Bayerische Forstverwaltung informiert im Zuge des Waldschutzes über die Biologie, Vorbeugung und Bekämpfung des Borkenkäfers und steht Waldbesitzenden mit Rat und Tat zur Seite.

Aktualisiert am: 26.10.2022
Teilen Drucken

Borkenkäfer kommen weltweit und an allen Laubbäumen und Nadelbäumen vor. Viele Arten der Borkenkäfer befallen nur eine oder wenige Wirtsbaumarten, andere haben ein sehr breites Spektrum von Baumarten. Die meisten Arten besiedeln geschädigte oder bereits abgestorbene Nadelbäume oder Laubbäume. Einige, wie beispielsweise der Buchdrucker (Ips typographus), sind aber gefährliche Waldschädlinge - sie befallen auch gesunde Bäume. Unter günstigen Bedingungen vermehren sie sich sprunghaft und können Waldbestände flächig zum Absterben bringen.

Borkenkäfer bohren sich durch die Rinde ihrer Wirts-Baumarten wie der Fichte und legen dort Brutgänge für ihre Nachkommen an. Hierbei unterscheidet man Holzbrütende Borkenkäfer, deren Gänge ins Holz vordringen, und Rindenbrütende Borkenkäfer, die ihre Brutgänge unter der Rinde anfertigen.

FAQs zum Borkenkäfer und seiner Bekämpfung

Aufgrund der immer wieder auftauchenden Fragen rund um das Thema Borkenkäferbekämpfung hat sich das Team Borkenkäfer der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) entschlossen, eine FAQ-Seite mit den wichtigsten Fragen rund um die Themen Biologie, Bekämpfung, rechtliche Grundlagen sowie Fördermöglichkeiten in Bayern in einer möglichst übersichtlichen Form zu präsentieren. In den FAQs sind die meist gestellten Fragen - nach Schwerpunkten gegliedert - dargestellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Borkenkäfer (FAQ) externer Link

Video-Tutorials zur Borkenkäfersuche und Borkenkäferbekämpfung

In zwei jeweils rund drei Minuten langen Videoclips erklärt eine Försterin der Bayerischen Forstverwaltung, worauf es bei der Borkenkäfersuche und -bekämpfung ankommt.

10-Punkte-Maßnahmenpaket Borkenkäferbekämpfung

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem 10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Waldbesitzer und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse verabschiedet. Für das zeitgerechte Aufarbeiten von Käferbäumen (Stammholz und Kronenmaterial) können im Regelfall bis zu 12 €/fm Stammholz Förderung gewährt werden.

Die Förderung der "insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung" beträgt 5€/fm. Darunter fallen das Verbringen befallenen Holzes aus dem Wald auf vorher vereinbarte, waldschutzwirksame Zwischenlager, das Entrinden von Hand, motormanuell oder maschinell sowie das wirksame Streifen mit der Motorsäge. Das gleiche gilt für das insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeiten von nicht zur Vermarktung vorgesehenem Waldrestholz (insbes. Kronen- und Astholz). Dazu zählen Häckseln, Mulchen, Verbrennen oder Zerkleinern mit der Motorsäge.

Der Fördersatz für den Einsatz spezieller entrindender Harvesterköpfe, sogenannter "debarking-heads" beträgt 4 €/fm.

Die Vorbereitung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung ist mit 5 €/fm förderfähig. Damit werden die Mehrkosten ausgeglichen, die im Vorfeld und bei der Aufarbeitung des Käferholzes entstehen. Dies gilt nur für Holzmengen, die anschließend insektizidfrei waldschutzwirksam bearbeitet werden, also ausschließlich in Verbindung mit den Maßnahmen Entrinden, Verbringen und/oder Aufarbeitung von Waldrestholz.

Die bestehenden Fördermöglichkeiten für die Anlage von Lagerplätzen werden durch die Fachberatungsstelle für Transport und Lagerung an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ergänzt. Sie unterstützt die Forstlichen Zusammenschlüsse in allen Fragen rund um den Transport und die Lagerung von Rundholz fachlich vor Ort.

Fachberatungsstelle Holzlagerung externer Link

Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (FZus) erhalten eine erweiterte Förderung für die Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Fichtenborkenkäferbekämpfung und die Organisation von gemeinschaftlichen insektizidfreien Bekämpfungsmaßnahmen. Zudem wurde die Förderung einfacher Waldbewirtschaftungsverträge ein weiteres Mal angehoben. Hierfür erhalten die Forstlichen Zusammenschlüsse bis zu 75 Euro je Mitglied.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank Frankfurt bietet den von Trockenheit und Unwetterereignissen betroffenen Waldbesitzern zur Finanzierung der forstbetrieblichen Ausgaben zinsgünstige Darlehen an. Mit der neuen Fördersparte "Forstwirtschaft" ergänzt die Rentenbank die bestehenden Förderangebote von Bund und Ländern und unterstützen insbesondere Anstrengungen, den Wald standortangepasster und widerstandsfähiger zu machen. Die Förderdarlehen richten sich an Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächter von Waldflächen, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Zu besonders günstigen Konditionen werden beispielsweise Ausgaben für die Erstaufforstung, für den klima- und standortangepassten Waldumbau, für gemeinschaftlich genutzte Maschinen oder Holzlagerstätten sowie Ausgaben für die Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadenereignissen finanziert. Weitere Informationen unter der Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700 oder unter

https://www.rentenbank.de/ externer Link

Für eine rasche Umsetzung des Maßnahmenpaketes wurden die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schon 2018 zusätzlich personell und finanziell unterstützt. Für weitere Fachkräfte wurden die Haushaltsmittel in diesem Jahr noch einmal deutlich aufgestockt.

Die umfassenden Fachinformationen und Werkzeuge im Bayerischen Waldinformationssystem (BayWIS) sind für die Revierleiter wichtige Hilfsmittel bei der Borkenkäferbekämpfung. So können z. B. effizient geeignete Trockenlagerplätze außerhalb des Waldes gesucht oder Schadflächen zu dokumentiert und ggf. die Aufarbeitung überwacht werden.

Die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) betreut mehrere Monitoringsysteme zur Überwachung der verschiedenen waldschutzrelevanten Insekten. Sie liefert regelmäßig aktuelle fachliche Informationen zu deren Bekämpfungsnotwendigkeit und stellt tagesaktuelle Informationen zur Borkenkäfersituation bereit:

www.borkenkaefer.org externer Link

Runde Tische und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bringen alle Akteure zusammen und erleichtern die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Selbsthilfeeinrichtungen und Behörden. Die ÄELF bieten nun auch überregionale Runde Tische an.

Fazit zum 10-Punkte-Maßnahmenpaket

Letztendlich ist die prognostizierte Käfermassenvermehrung nur durch ein enges und effizientes Zusammenwirken der Waldbesitzer, Forstverwaltung, Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Verbände und auch der Holzabnehmer zu bewältigen. Das gleiche gilt bei der Wiederaufforstung von Schadflächen mit klimatoleranten Mischbeständen. Der Freistaat stellt hierfür erhebliche Mittel bereit.

Finanzielle Förderung für Waldbesitzende externer Link

Mögliche Steuererleichterungen bei Kalamitätsnutzung

Unabhängig von den Angeboten der Forstverwaltung zur forstfachlichen Beratung und zur forstlichen Förderung können von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) betroffene Waldbesitzer ggf. steuerlich entlastet werden. Waldbesitzer können für Kalamitätsnutzungen eine Steuersatzermäßigung bei den zuständigen Stellen der Finanzverwaltung nach § 34 b EStG beantragen. Ausführliche Informationen stellt das Bayerische Landesamt für Steuern zur Verfügung.

Formulare Einkommensteuer - Forstwirtschaft (www.finanzamt.bayern.de) externer Link

Rechtsfolgen von unterlassenen Waldschutzmaßnahmen

Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer sind gesetzliche Pflichten des Waldbesitzers. Versäumnisse führen nicht nur zu handfesten Schäden im eigenen Wald oder im Wald der Nachbarn. Sie können auch hoheitliche Zwangsmaßnahmen (bis zur Ersatzvornahme) sowie Bußgelder auslösen. Hinzu kommen gegebenenfalls zivilrechtliche Schadensersatzforderungen geschädigter Nachbarn.

Die staatlichen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wirken im Rahmen ihrer Kapazitäten bei der Kontrolle und Überwachung mit. Zudem informieren sie Privatwaldbesitzer über beobachteten Befall und die notwendigen Maßnahmen.

Tipps und Unterstützung für Waldbesitzende

Grundsätzlich haben alle Waldbesitzenden die Möglichkeit, Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Waldbesitzende, die nicht über forstliches Wissen und/oder Geräte verfügen, sind genau wie alle anderen Waldbesitzenden verantwortlich für den Schutz ihrer Wälder und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für "urbane Waldbesitzer", die z. B. in der Stadt wohnen und weit weg auf dem Land ein Stück Wald besitzen. Wir empfehlen in solchen Fällen dringend, die Borkenkäferkontrolle und -bekämpfung durch Verträge mit geeigneten Dienstleistern (z. B. Waldpflegeverträge) sicher zu stellen.

Ansprechpartner

Die örtlichen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen für kostenfreie, unabhängige Informationen und Beratung zur Verfügung, können jedoch solche operativen Aufgaben nicht selbst übernehmen.

Forstbetriebsgemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen und Forstunternehmer unterstützen Waldbesitzende deswegen bei der Organisation der Schadholzaufarbeitung und -vermarktung.

Weitere Informationen