Bayerische Erosionsschutzverordnung (ESchV)

Eine aktualisierte Fassung der Erosionsschutzverordnung (ESchV) gilt seit 1. Januar 2016. Die ESchV legt in Bayern auch den Termin fest, bis zu dem Greening-Zwischenfrüchte auf der Fläche bleiben müssen (15. Januar). Die folgenden Rechtsgrundlagen betreffen nur die Cross Compliance-Anforderungen im Rahmen der GAP-Reform. Fachliche Anforderungen zum Erosionsschutz ergeben sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz und der Bodenschutzverordnung.

Erstellt am: 05.01.2023
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Die Broschüre "Cross Compliance" erläutert die Auflagen der bayerischen Erosionsschutzverordnung.

Zugang zum Erosionsgefährdungskataster Bayern