Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung in Bayern

Mit der Zusammenstellung von "Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung in Bayern" richtet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) seinen Blick auf das Thema Weidehaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten so umfassende Informationen rund um die Weidehaltung. Im Fokus steht dabei die Rinderhaltung.

Aktualisiert am: 25.09.2024
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zwei Rinder beim Grasen auf der Weide Birgit Gleixner, LfL

Für eine erfolgreiche Weidehaltung ist eine Vielzahl von Faktoren entscheidend. Das reicht von Fragen rund um das Weidemanagement, zur Arbeitswirtschaft und Wirtschaftlichkeit bis hin zur Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Weideflächen. Dabei sind in jedem Betrieb die Voraussetzungen und die örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich; genauso individuell sind die persönlichen Umstände und Bedürfnisse der Betriebsleiterfamilien.

Zielsetzung

Ziel ist, die Weidehaltung in Bayern zu stärken und interessierte wie auch betroffene Betriebe bei der Erarbeitung nachhaltiger Strategien zur Weidehaltung zu begleiten. Mit den im Folgenden aufgezeigten Maßnahmen soll der Anteil der Weidehaltung in Bayern als Beitrag zur Förderung von Tierwohl und Biodiversität erhöht, und ein Beitrag zur Beseitigung struktureller Probleme geleistet werden, um interessierten Betrieben in Bayern Weidehaltung zu ermöglichen.

Die bayerischen Fördermaßnahmen richten sich an:
  • alle landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern, die auf Weidehaltung umstellen möchten und hieran unter Umständen aufgrund struktureller Probleme gehindert werden, und selbstverständlich an
  • alle bayerischen Betriebe, die bereits Weidehaltung praktizieren und sich weiterentwickeln möchten.

Maßnahmen zur Unterstützung der Weidehaltung in Bayern

Um die Weidehaltung zu unterstützen, können Landwirte auf verschiedene Angebote zurückgreifen, die individuell und situationsangepasst greifen können.

Für eine erfolgreiche Weidehaltung im Betrieb sind viele Faktoren zu klären und zu beachten. Dafür steht unser Beratungsangebot:

Strategische Unternehmens- und Innovationsberatung

Die mögliche Entscheidung für Weidehaltung ist eine Grundsatzfrage für die betriebliche Ausrichtung. Um zu klären, ob und wie die Weidehaltung eine nachhaltige, zum Betrieb passende Strategie sein könnte, stehen die Beraterinnen und Berater der Abteilung 2 "Bildung und Beratung" an den 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) im Rahmen der strategischen Unternehmens- und Innovationsberatung für kostenfreie Beratungsgespräche zur Verfügung. Ebenso helfen die ÄELF bei allen Fragen zu Fördermaßnahmen weiter:

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern (StMELF)
Produktionstechnische Beratung

Bei allen produktionstechnischen Fragestellungen, z. B. zum Weidemanagement, zur Weideführung, zu pflanzenbaulichen Maßnahmen wie Düngung, Bestandsführung, zu Fütterungsfragen, etc., können sich Betriebe an die anerkannten nichtstaatlichen Verbundpartner (unter anderem LKV, LKP, die Öko-Erzeugerringe, KBM) wenden, die neutrale Beratungsleistungen anbieten.

Verbundberatung in Bayern (StMELF)

Handlungsfeld: Förderung des Tierwohls Laufzeit: Jährliche Maßnahme (T10-Sommerweidehaltung für Rinder) Fördersatz: 75 €/GV bei einer maximalen Weidezeit von 4 Monaten (120 Weidetage) Die Förderung der Sommerweidehaltung von Kühen, Aufzucht- und Mastrindern sowie Kälbern trägt zur Steigerung der Tiergesundheit bei und dient damit dem Tierwohl. Die Antragstellung für die Maßnahme T10 erfolgt jährlich online im Rahmen der Mehrfachantragstellung. Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Bayern, die über eine Hofstelle verfügen und mindestens 3 Hektar förderfähige Fläche selbst bewirtschaften. Die Förderung erfolgt ausschließlich mit bayerischen Mitteln. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Maßnahme

Merkblatt Sommerweidehaltung Downloadlink

Handlungsfeld: Förderung von agrarökologischen Maßnahmen Laufzeit/Zweckbindung: Mindestens 5 Jahre Fördersatz: Bis zu 65 % (KULAP I84-Einrichtung von Agroforstsystemen), Bis zu 80 % (KULAP I88-Anlage von Struktur- und Landschaftselementen) Im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) werden neben flächenbezogenen auch investive Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Mit den beiden Maßnahmen I84-Einrichtung von Agroforstsystemen und I88-Struktur- und Landschaftselemente wird die Anlage von natürlichen Strukturen (z. B. Gehölzstreifen, Hecken, Feldgehölze, Baumreihen) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gefördert. Neben ihren vielfältigen agrarökologischen Vorteilen bieten diese Anpflanzungen landwirtschaftlichen Nutztieren bei Weidehaltung eine wirkungsvolle Beschattung. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Bayern, die über eine Hofstelle verfügen und mindestens 3 Hektar förderfähige Fläche selbst bewirtschaften. Die Antragstellung für die Maßnahme I84 erfolgt bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Maßnahme I88 ist bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung zu beantragen.

Nähere Informationen finden Sie im Förderwegweiser unter

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Die LfL-Information "Agroforstsysteme in Bayern" finden Sie als PDF zum Download bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Agroforstsysteme in Bayern (LfL)

Handlungsfeld: Schaffung und Erneuerung von Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Weidewirtschaft (Viehschutzhütten, Anlagen zur Wasserversorgung, Weidegeräte) Laufzeit/Zweckbindung: 5 Jahre, bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre Fördersatz: Bis zu 50 % Die Schaffung und Erneuerung von Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Weidewirtschaft werden mit 50% (max. 20.000 €) gefördert. Dazu zählen Viehschutzhütten, die auf Grund der Bauweise und Ausstattung für den vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind, Anlagen zur Wasserversorgung (z. B. Brunnen, Quellfassung, Tränken, Wasserhebung mit Widder) sowie Weidegeräte (z. B. Mobilzäune, Festzäune, Heuraufen). Eine Förderung ist nur auf Flächen innerhalb des Berggebietes (nach Ausgleichszulage) möglich. Näheres finden Sie im Förderwegweiser unter

Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP) (StMELF)

Handlungsfeld: Bodenordnung für betriebsnahe Weideflächen und Weidetriebwege Laufzeit: ca. 1 – 2 Jahre Fördersatz: bis zu 75 % Der Freiwillige Landtausch nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist ein behördlich geleitetes Tauschverfahren und eignet sich für Grundstückseigentümer, die ihre Flächen durch einvernehmlichen Tausch zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammenlegen möchten. Durch sinnvollen Tausch können auf diese Weise Flurstücke arrondiert und u. a. für eine Nutzung als Weidefläche zugänglich gemacht werden. Ebenso können ggf. die erforderlichen Flächen für die Anlage von Weidetriebwegen bereitgestellt werden.

Der Freiwillige Landtausch ist geeignet bei einer geringen Anzahl an Grundstückseigentümern. Diese erarbeiten den sog. Tauschplan mit Unterstützung des zuständigen Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) bzw. eines anerkannten Tauschhelfers, der mit 100 % gefördert wird, weitestgehend eigenständig und tragen somit maßgebend zum Erfolg bei. Die Fortführung von Kataster und Grundbuch erfolgt auf Grundlage des Tauschplans. Es fallen somit keine Notarkosten an. Wenn möglich erfolgt der Tausch von ganzen Flurstücken, so dass der Vermessungsaufwand überschaubar bleibt und eine zügige Durchführung gewährleistet ist. Soweit für den Tausch Änderungen der Flurstücksgrenzen erforderlich sind, erfolgt die Vermessung auf Veranlassung des ALE durch das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gebührenfrei.

Kartenansicht mit Flurstückgrenzen: Bild links zeigt die unvorteilhafte Verteilung der Grundstücke vor dem Landtausch farblich hervorgehoben. Bild rechts zeigt den vorteilhaften Zusammenschluss der Grundstücke nach dem Landtausch farblich hervorgehoben. Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Bild links vor dem Landtausch: Grundbesitz, der nahe beieinander liegt, aber aus vielen verwinkelten und versetzten Grundstücken besteht oder durch Wege geteilt ist.

Bild rechts nach dem Landtausch: Effizienz durch Einigkeit. Die drei Tauschpartner waren sich über die künftige Lösung einig und haben mit Hilfe des zuständigen Amtes für Ländliche Entwicklung den Tausch vereinbart und durchgeführt.

Nähere Informationen finden Sie im Förderwegweiser unter

Freiwilliger Landtausch

Handlungsfeld: Bodenordnung für betriebsnahe Weideflächen und Weidetriebwege & Herstellung von landwirtschaftlicher und ökologischer Infrastruktur (z.B. Triebweg, Tränke, Unterstand) Laufzeit: ca. 3-5 Jahre Fördersatz: bis zu 75 % Erfordert die Aufgabenstellung im Vergleich zum Freiwilligen Landtausch bodenordnerische Maßnahmen sowie die Herstellung der notwendigen landwirtschaftlichen Infrastruktur (Weidetriebwege), so ist die Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens nach FlurbG - auf freiwilliger Basis aller beteiligten Grundstückseigentümer - zielführend. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Bach in der Nähe) gegeben sind, kann im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren die Anlage von ökologisch gestalteten Tränken und deren Wasserzuleitung gefördert und realisiert werden. Ebenso ist die Pflanzung von Gehölzen und Bäumen zum Schutz der Tiere vor Witterungseinflüssen und zur ökologischen Aufwertung der Weideflächen förderfähig.

Die Fortführung von Kataster und Grundbuch erfolgt auf Grundlage des sog. Zusammenlegungsplans. Die Grundstücke im Verfahrensgebiet werden vom ALE vermessen und abgemarkt.

Kartenansicht. Bild links zeigt nicht zusammenhängende Einzelgrundstücke farblich hervorgehoben. Bild rechts zeigt zusammengeführte Grundstücke farblich hervorgehoben. Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Bild links vor der Flächenzusammenlegung: Vier Landwirte bewirtschafteten vor der beschleunigten Zusammenlegung insgesamt 53 ha; die Betriebe hatten bis zu 14 Einzelgrundstücke mit Flächen von 0,1 bis 4,3 ha. Zudem waren die Wege in schlechtem Zustand und führten teilweise über Privatgrund.

Bild rechts nach der Flächenzusammenlegung: Nur drei Jahre später wirtschafteten die Betriebe auf jeweils 2 bis 3 Grundstücken mit Flächen von 0,9 bis 12,3 ha. Die vorhandenen Wege wurden verbessert und ergänzt.

Dieses Beispiel lässt sich ebenso auf die Zielsetzung der Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung übertragen und verdeutlicht in diesem Zusammenhang anschaulich die Vorzüge des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens: Zügige Bereitstellung des Flächenbedarfs, finanzielle und bauliche Unterstützung bei der Umsetzung kleinerer Baumaßnahmen und Vermessung der neuen Grundstücke.

Es gelten die gleichen Rahmenbedingen wie bei der Flurneuordnung, alle Informationen dazu finden Sie im Förderwegweiser unter

Flurneuordnung

Handlungsfeld: Förderung von ökologischen Maßnahmen Laufzeit: ca. 1 Jahr, abhängig von der Art der Maßnahme Fördersatz: bis zu 75 % Mit dem Förderprogramm FlurNatur kann die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen außerhalb eines Verfahrens der Ländlichen Entwicklung gefördert werden. Entsprechend den Zielen der Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung können auch Landschaftselemente wie Baumpflanzungen und die Ausgestaltung von naturnahen Tränken finanziell unterstützt werden. Anders als beim Freiwilligen Landtausch und dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren ist hier jedoch keine Bodenordnung möglich. Die Umsetzung der Maßnahme und die Bereitstellung der erforderlichen Flächen obliegt dem Antragsteller. Sofern bodenordnerische Maßnahmen erforderlich sind, kann bei Bedarf ein Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren bzw. ein Freiwilliger Landtausch eingeleitet werden. Nähere Informationen finden Sie im Förderwegweiser unter

FlurNatur - Struktur- und Landschaftselemente

Handlungsfeld: Förderung für die Herstellung von Triebwegen Laufzeit: abhängig von Vorhabenträger (Antragsteller) und Verfügbarkeit der Flächen Fördersatz: bis zu 65 % bzw. bis zu 35 % bei natürlichen Personen Besteht das Projektziel ausschließlich in der Anlage von Weidetriebwegen, ohne Notwendigkeit einer Bodenordnung zur Bereitstellung des Flächenbedarfs, so können diese als "Feldwege" nach Anlage 3 der Finanzierungsrichtlinien für die Ländliche Entwicklung gefördert und realisiert werden. Bodenordnerische Maßnahmen sind auch hier nicht möglich; besteht hierzu Bedarf, ist ein Verfahren der Ländlichen Entwicklung (z.B. Freiwilliger Landtausch oder Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren) sinnvoll. Nähere Informationen finden Sie im Förderwegweiser unter

Ländlicher Straßen- und Wegebau

Weitere Informationen

Die Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung in Bayern werden von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Landesanstalt für Landwirtschaft und den Ämtern für Ländliche Entwicklung begleitet.

Mit dem Forschungs- und Innovationsprojekt Weideland ­Bayern arbeitet die LfL den Stand des Wissens mit Vorteilen und Herausforderungen der Weide heraus und bereitet die Informationen für die landwirtschaftliche Beratung, die Aus- und Weiterbildung sowie Praxisbetriebe auf. Alle Ergebnisse werden auf der Website der LfL ­veröffentlicht.

Weideland Bayern