Verbundberatung in Bayern

Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz. Dieses Beratungsangebot – der "Bayerische Weg in der Beratung"- besteht für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer seit dem Jahr 2008.

Aktualisiert am: 11.07.2024
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	 Grafik zur Verbundberatung: Zahnräder mit dem Namen Landwirtschaftliches Bauen, Betriebszweigabrechnung, Tierischer Bereich, Pflanzlicher Bereich, Arbeitswirtschaft, greifen in einander StMELF
Die Verbundberatung unterstützt Landwirtinnen und Landwirte,
  • qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erzeugen,
  • nachwachsende Rohstoffen zur stofflichen und energetischen Nutzung zu produzieren,
  • eine attraktive Kulturlandschaft zu erhalten und entwickeln,
  • sich an die Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gewässerschutz, Agrobiodiversität) anzupassen,
  • sich an die sich dynamisch verändernden Erfordernisse der Märkte anzupassen,
  • ein angemessenes Einkommen zu erzielen.

Die staatliche Beratung bietet zusammen mit Partnern ein umfassendes Beratungsangebot aus einer Hand.

Die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte erhalten eine
  • neutrale
    • Anerkennung der nichtstaatlichen Beratungsanbieter 
    • Fachliche Vorgaben der Landesanstalten auf wissenschaftlicher Grundlage
    • Wirtschaftliche Unabhängigkeit der nichtstaatlichen Beratungsanbieter 
  • bezahlbare
    • Bereitstellung von Wissen und Informationen durch die Landesanstalten und Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 
    • Fortbildung der nichtstaatlichen Berater durch die Führungsakademie
    • Förderung der Beratungsleistungen durch den Freistaat Bayern 
  • kompetente
    • Fachlich gut qualifizierte, nichtstaatliche Berater 
    • Methodisch ausgebildete Berater
    • Qualitätssicherung in der Beratung
  • flächendeckende Beratung
    • Bayernweites Beratungsangebot
    • Vernetzung der staatlichen Berater mit den nichtstaatlichen Beratern
    • Berater vor Ort

Landwirte können sich in produktionstechnischen Fragen einzelbetrieblich von anerkannten Verbundpartnern beraten lassen. Die konkreten Beratungsinhalte sind in den jeweiligen Beratungsfeldern beschrieben.

Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR) - Inhalte der Beratungsfelder siehe Anhang - gesetze-bayern.de externer Link
Beratungsfelder
  • Betriebszweigauswertung (BZA)
  • Betriebsorganisation und Arbeitswirtschaft
  • Gartenbau 1 und 2
  • Hopfenbau
  • Mastschweinehaltung
  • Milchviehhaltung (inkl. Kälber und Jungvieh)
  • Obstbau
  • Ökologischer Gartenbau
  • Ökologischer Landbau
  • Pflanzenbau
  • Rindermast
  • Weinbau
  • Zuchtsauenhaltung
  • Landwirtschaftliche Bauberatung
  • Nährstoffhaushalt

Neben der einzelbetrieblichen Beratung gibt es in den Beratungsfeldern Arbeitskreise und Workshops. Felder- und Weinbergbegehungen und eine Fachhotline (Telefonberatung im pflanzlichen Bereich und im ökologischen Landbau) ergänzen das Angebot in der pflanzlichen Erzeugung.

Zuständigkeiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten zu Förderprogrammen, zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, zu Gewässer- und Bodenschutz, Agrobiodiversität, Tierschutz und zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Darüber hinaus unterstützen sie zu Fragen der Unternehmensentwicklung.

Alle bayerischen Landwirtinnen und Landwirte können die Beratungsangebote für ihre Betriebe unabhängig von der Größe und Produktionsausrichtung in Anspruch nehmen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind Ansprechpartner für die Verbundberatung.

Die bayerische Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich relativ kleinstrukturiert. Sie ist in der Regel weniger in der Lage Beratungsdienstleistungen zu Marktpreisen vollständig selbst zu finanzieren.

Kostenfreie staatliche Beratungsleistungen

Die vom staatlichen Personal angebotenen Beratungsleistungen sind kostenfrei. Die Angebote der nichtstaatlichen Beratungsanbieter sind kostenpflichtig. Diese fördert der Freistaat Bayern. Dazu stellt der Betrieb jährlich über die anerkannten nichtstaatlichen Verbundpartner einen Förderantrag. Die organisatorische Förderabwicklung übernehmen weitgehend die Verbundberatungsorganisationen, die die Fördermittel vollumfänglich an die Betrieb weitergeben (Prinzip der Endbegünstigtenförderung).