Forschungsförderung

Das Staatsministerium unterstützt praxisorientierte Forschungs- und Innovationsansätze zu aktuellen Herausforderungen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Die Erkenntnisse sind für Landwirtinnen, Landwirte, Waldbesitzerinnen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar.

Aktualisiert am: 10.04.2024
Teilen Drucken
Logo: Forschungsland Bayern - hier wächst Wissen StMELF

Für die Antragseinreichung im Rahmen der zweiten Stufe des diesjährigen Antragsverfahrens steht das neue elektronische Antragsverfahren BayRON ab dem 22. April 2024 zur Verfügung. Die Ressortforschungseinrichtungen des StMELF melden sich zur Antragstellung bitte über das Mitarbeiterportal an. Den entsprechenden Link finden Sie dort unter der Rubrik Themenkatalog/Forschung & Innovation/Forschungsförderung. Alle anderen Antragsteller melden sich zur Eingabe des Forschungsantrages bitte über folgenden Link an:

https://bayron.bayern.de/
Der nächste Einreichtermin für Projektskizzen ist der 15. Februar 2025.
Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die
  • für den Erwerb neuen Wissens erforderlich sind,
  • Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen, 
  • dem Wissens- und Innovationstransfer zwischen Wissenschaft, Landwirtschaft, Wirtschaft oder Gesellschaft dienen.
Bewilligungskriterien:
  • Gesellschaftliche und fachliche Relevanz der Fragestellung
  • Hoher Praxisnutzen für Landwirtinnen und Landwirte, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
  • Innovationscharakter
  • Nationale und internationale Kooperationen
  • Verankerung des Wissenstransfers 
Mittelherkunft:
  • Bayern
Zweistufiges Verfahren mit Skizzen- und Antragseinreichung:
  • Dreiseitige Projektskizze jeweils zum 15. Februar eines Jahres
    Die Projektskizze ist für die Bereiche Landwirtschaft/Ernährung/Nachwachsende Rohstoffe an die Ansprechpartner des Referates G2 im StMELF sowie für den Forstbereich an die Geschäftsstelle des Kuratoriums für forstliche Forschung an der LWF zu adressieren.
  • Ausführlicher Antrag zum 1. Juni eines Jahres nach Aufforderung

Die eingereichten Projektskizzen werden durch Forschungsbeiräte unter Einbindung der jeweiligen Fachabteilungen im Staatsministerium begutachtet. Bei positiver Begutachtung - und nach der Bearbeitung der nach Aufforderung bis zum 1. Juni eingereichten Anträge - kann die Projektbewilligung ab Herbst des jeweiligen Jahres ergehen.

Ansprechpartner

Für weitere Informationen im Bereich Landwirtschaft und Nachwachsende Rohstoffe wenden Sie sich bitte an:

Name:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat G2 (Ressortforschung, Innovationen)
Adresse:
Ludwigstraße 2, 80539 München
Telefon:
+49 (89) 2182-2650

Für weitere Informationen im Bereich Forsten wenden Sie sich bitte an:

Name:
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Geschäftsstelle des Kuratoriums für forstliche Forschung
Adresse:
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1, 85354 Freising
Telefon:
+49 (8161) 4591-0
Fax:
+49 (8161) 4591-900
Merkblätter