Marktstrukturförderung

Die Marktstrukturförderung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft. Unterstützt werden alle Investitionen, die die Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern: vom Erfassen, Lagern, Kühlen über die Sortierung bis hin zum Verpacken und Etikettieren. Das Programm richtet sich gezielt auf Innovation und Ressourcenschutz aus.

Erstellt am: 19.01.2023
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Voraussetzungen und Verpflichtungen
  • Investitionsstandort in Bayern
    
  • Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von 5 Jahren
    
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Nachweis, dass mit der Investition eine Energie und/oder Wassereinsparung einhergeht (mindestens 10 % Einsparung oder Nachweis aktuell technischer Stand)
  • Zweckbindungsfrist (12 Jahre geförderte Bauten und bauliche Anlagen/fünf Jahre Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte)
  • Einzelne Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen
Zuwendungsempfänger

Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU aufnehmen, be- oder verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen Euro erzielen und deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt

Fördergegenstand

Förderfähig sind Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung in folgenden Sektoren:

  • Tierische Erzeugnisse
    • Milch- und Milcherzeugnisse 
    • Fleisch, einschließlich lebender Tiere
  • Pflanzliche Erzeugnisse
    • Mähdruschfrüchte 
    • Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln
    • Obst und Gemüse
    • Gärtnerische Erzeugnisse
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
  • Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
    • bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen ausschließlich ökologisch erzeugte Produkte verarbeitet und vermarktet.
  • Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
    
    • bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und
    • bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
      
  • Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
  • Maximal möglicher Zuschuss 1,5 Mio. Euro
Mittelherkunft
  • EU
  • Bund
  • Bayern
  • Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
  • Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
  • Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
  • Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
  • Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind. 
  • Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Herbst/Winter 2023 wieder möglich.
    Kontakt
    Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    Telefon:
    0871 9522-4600
    Fax:
    0871 9522-4399
    E-Mail:
    komzf@fueak.bayern.de
    Adresse:
    Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz

    Letzte Aktualisierung: Juni 2023

    Unterlagen zum Zahlungsantrag

    Hinweise/Karten zu den Auswahlkriterien

    Auswahlkriterien 8a) und b) - Investitionsstandort im Berggebiet, im "Benachteiligten Gebiet" oder im "Spezifischen Gebiet"

    Ob Ihr Investitionsstandort in eines dieser Gebiete fällt, können Sie über den "Kartenviewer Agrar" ermitteln. Dort kann die jeweilige Gemarkung des Investitionsstandortes recherchiert und deren Zuordnung zur jeweiligen Gebietskulisse angezeigt werden.

    Kartenviewer Agrar externer Link
    Kurzanleitung zum Kartenviewer Agrar:
    1. Tragen Sie in "Suche nach Gemarkung bzw. Gemeinde" (unten) die Daten des Investitionsstandortes ein. Die Kartenansicht öffnet sich.
    2. Wählen Sie in "Ebenenauswahl" die "Benachteiligten Gebiete (ab 2019)" aus. Sie sind nun auf der Karte farbig markiert.
    3. Klicken Sie auf den Investitionsstandort: Informationen zum ausgewählten Standort werden angezeigt. Übernehmen Sie diese Informationen zur Beantragung im Auswahlverfahren.
    Auswahlkriterium 8c)

    Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 31.000 Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner

    Bruttoinlandsprodukt Downloadlink
    Auswahlkriterium 8e)

    Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit negativer oder gleichbleibender Bevölkerungsentwicklung

    Bevölkerungsentwicklung Downloadlink
    Auswahlkriterium 10a)

    Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen - Investition liegt in Landkreis oder kreisfreien Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit (größer 3 %)

    Arbeitslosenquote Downloadlink
    Aggregierte Ergebnisse der Auswahlrunden
    Datum der Auswahlrunde
    Plafond in Mio. Euro
    Anzahl Anträge
    Auswahlschwelle
    Anzahl ausgewählter Vorhaben
    08.12.2022
    10,7
    5
    2,35
    5
    28.07.2022
    9
    1
    2,35
    1
    28.07.2022
    15
    6
    2,35
    6
    21.06.2022
    15
    5
    2,35
    5
    21.12.2021
    13
    9
    2,35
    9
    27.08.2021
    6
    7
    2,35
    7
    27.05.2021
    6
    5
    2,35
    5
    25.03.2021
    10
    8
    2,35
    8
    14.10.2020
    16
    11
    2,35
    11
    29.04.2020
    8,5
    3
    2,35
    3
    08.07.2020 
    13
    2
    2,35
    2
    05.02.2020
    6
    3
    2,35
    3
    06.11.2019
    9
    5
    2,35
    5
    07.08.2019
    6
    3
    2,35
    3
    08.05.2019
    8
    2
    2,35
    2
    27.02.2019
    6
    3
    2,35
    3
    17.10.2018
    12
    8
    2,35
    8
    18.07.2018
    6
    6
    2,35
    6
    18.04.2018
    6
    3
    2,35
    3
    28.02.2018
    6
    4
    2,35
    4
    08.11.2017
    5
    5
    2,35
    5
    05.07.2017
    5
    3
    2,35
    3
    10.05.2017
    5
    3
    2,35
    3
    15.02.2017
    5
    3
    2,35
    3
    12.10.2016
    6
    4
    2,35
    4
    15.06.2016
    6
    5
    2,35
    5
    02.03.2016
    6
    5
    2,35
    5
    30.09.2015
    5
    6
    2,35
    6
    30.06.2015
    15
    7
    2,35
    7
    30.04.2015
    20
    10
    2,35
    10