- Investitionsstandort in Bayern. 
- KMU oder mittelgroßes Unternehmen. 
- Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). 
- Aufnahme, Bearbeitung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV. 
- Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von fünf Jahren, es gelten Ausnahmen. 
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. 
- Nachweis der Energie- und/oder Wassereinsparung bzw. der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen. 
- Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen bzw. fünf Jahre für technische Einrichtungen. 
- Das Vorhaben ist innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen. 
- Das Vorhaben steht im Einklang mit den europäischen und nationalen Umweltschutzvorschriften. 
- Bei einer Betriebsaufspaltung gelten weitere Voraussetzungen. 
- Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform. 
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht. 
- Tierische Erzeugnisse - Milch- und Milcherzeugnisse 
- Fleisch, einschließlich lebender Tiere 
 
- Pflanzliche Erzeugnisse - Mähdruschfrüchte 
- Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln 
- Obst und Gemüse 
- Gärtnerische Erzeugnisse 
 
- Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss - bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die Schlachtung von Tieren zugelassen ist und es sich um ein Kleinst- oder kleines Unternehmen handelt. 
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 50 % ökologisch erzeugte Produkte oder mehr als 50 % Produkte aus dem Qualitäts- und Herkunftsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfasst und vermarktet und der Antragsteller die Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen nicht überschreitet. 
- bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 50 % ökologisch erzeugte Produkte oder mehr als 50 % aus dem Qualitäts- und Herkunftsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfasst und vermarktet und der Antragsteller die Schwellenwerte für KMU nicht überschreitet. 
 
- Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss - bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und 
- bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen. 
 
- Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro 
- Maximal möglicher Zuschuss 2,0 Mio. Euro 
- EU 
- GAK (Bund/Bayern) 
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirt. Erzeugnisse vom 17. November 2023 externer Link
- Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU – Invest) vom 25. Mai 2023 externer Link
- Änderung der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU – Invest) vom 5. Juli 2023 externer Link
Die Antragstellung erfolgt im Portal iBALIS:
iBALISVollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an dem jeweiligen Auswahlverfahren der Antragsrunde teil.
15.10.2025 um 23:59 Uhr / 20 Mio. €
- Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich. 
- Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden. 
- Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden. 
- Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen. 
- Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind. 
- Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. 
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
Unterlagen und Merkblätter zur Antragstellung:
- Merkblatt zur Marktstrukturförderung Downloadlink
- Merkblatt zum Auswahlverfahren MSF Downloadlink
- Merkblatt Unternehmensklassen Downloadlink
- Merkblatt zur Förderung von Metzgereien MSF Downloadlink
- Übersicht der Anlagen zum Förderantrag Downloadlink
- Gliederung Wirtschaftlichkeitsgutachten MSF Downloadlink
- Merkblatt Sichtbarkeit Marktstrukturförderung Downloadlink
Weitere Informationen zu den Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften:
Der Zahlungsantrag in Zusammenhang mit Zuwendungsbescheiden der Förderperiode 2023-2027 kann ausschließlich online gestellt werden. Sobald das Verfahren zum Zahlungsantrag zur Verfügung steht und eine Online-Antragstellung möglich ist, werden Sie hier entsprechend darüber informiert.
Im Weiteren finden Sie die Grundlagen zum Auswahlverfahren für die Marktstrukturförderung.
Zu den AuswahlkriterienWeitere Informationen
| Datum der Auswahlrunde | Plafond in Mio. Euro | Anzahl Anträge | Auswahlschwelle | Anzahl ausgewählter Vorhaben | 
|---|---|---|---|---|
| 21.05.2025 | 24 | 8 | 2,35 | 8 | 
| 19.05.2025 | 24 | 8 | 2,35 | 8 | 
| 13.05.2025 | 20 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 08.12.2022 | 10,7 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 28.07.2022 | 9 | 1 | 2,35 | 1 | 
| 28.07.2022 | 15 | 6 | 2,35 | 6 | 
| 21.06.2022 | 15 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 21.12.2021 | 13 | 9 | 2,35 | 9 | 
| 27.08.2021 | 6 | 7 | 2,35 | 7 | 
| 27.05.2021 | 6 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 25.03.2021 | 10 | 8 | 2,35 | 8 | 
| 14.10.2020 | 16 | 11 | 2,35 | 11 | 
| 29.04.2020 | 8,5 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 08.07.2020 | 13 | 2 | 2,35 | 2 | 
| 05.02.2020 | 6 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 06.11.2019 | 9 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 07.08.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 08.05.2019 | 8 | 2 | 2,35 | 2 | 
| 27.02.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 17.10.2018 | 12 | 8 | 2,35 | 8 | 
| 18.07.2018 | 6 | 6 | 2,35 | 6 | 
| 18.04.2018 | 6 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 28.02.2018 | 6 | 4 | 2,35 | 4 | 
| 08.11.2017 | 5 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 05.07.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 10.05.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 15.02.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 | 
| 12.10.2016 | 6 | 4 | 2,35 | 4 | 
| 15.06.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 02.03.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 | 
| 30.09.2015 | 5 | 6 | 2,35 | 6 | 
| 30.06.2015 | 15 | 7 | 2,35 | 7 | 
| 30.04.2015 | 20 | 10 | 2,35 | 10 | 




