Investitionsstandort in Bayern
Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von 5 Jahren
Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Nachweis, dass mit der Investition eine Energie und/oder Wassereinsparung einhergeht (mindestens 10 % Einsparung oder Nachweis aktuell technischer Stand)
Zweckbindungsfrist (12 Jahre geförderte Bauten und bauliche Anlagen/fünf Jahre Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte)
Einzelne Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen
Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU aufnehmen, be- oder verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen Euro erzielen und deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt
Förderfähig sind Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung in folgenden Sektoren:
Tierische Erzeugnisse
Milch- und Milcherzeugnisse
Fleisch, einschließlich lebender Tiere
Pflanzliche Erzeugnisse
Mähdruschfrüchte
Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln
Obst und Gemüse
Gärtnerische Erzeugnisse
Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen ausschließlich ökologisch erzeugte Produkte verarbeitet und vermarktet.
Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und
bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
Maximal möglicher Zuschuss 1,5 Mio. Euro
EU
Bund
Bayern
Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind.
Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
- Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserungs-Richtlinie, MstrVerbR) - gesetze-bayern.de externer Link
- Rahmenrichtlinie (RRL EU-Invest) inkl. NBest-EU-Invest externer Link
- Änderungen Rahmenrichtlinie (RRL EU-Invest) inkl. NBest-EU-Invest externer Link
Letzte Aktualisierung: Juni 2023
Unterlagen zum Zahlungsantrag
- Merkblatt zur Auszahlung von Fördermitteln bei der Marktstrukturförderung (MSF) Downloadlink
- Belegliste zum Zahlungsantrag Marktstrukturförderung (Excel) Downloadlink
- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen Downloadlink
- Merkblatt zur Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten Downloadlink
Hinweise/Karten zu den Auswahlkriterien
Ob Ihr Investitionsstandort in eines dieser Gebiete fällt, können Sie über den "Kartenviewer Agrar" ermitteln. Dort kann die jeweilige Gemarkung des Investitionsstandortes recherchiert und deren Zuordnung zur jeweiligen Gebietskulisse angezeigt werden.
Kartenviewer Agrar externer LinkTragen Sie in "Suche nach Gemarkung bzw. Gemeinde" (unten) die Daten des Investitionsstandortes ein. Die Kartenansicht öffnet sich.
Wählen Sie in "Ebenenauswahl" die "Benachteiligten Gebiete (ab 2019)" aus. Sie sind nun auf der Karte farbig markiert.
Klicken Sie auf den Investitionsstandort: Informationen zum ausgewählten Standort werden angezeigt. Übernehmen Sie diese Informationen zur Beantragung im Auswahlverfahren.
Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 31.000 Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner
Bruttoinlandsprodukt DownloadlinkAuswahlkriterium 8d) - Investitionen in peripheren und sehr peripheren Gemeinden
Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit negativer oder gleichbleibender Bevölkerungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung DownloadlinkErhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen - Investition liegt in Landkreis oder kreisfreien Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit (größer 3 %)
Arbeitslosenquote DownloadlinkDatum der Auswahlrunde | Plafond in Mio. Euro | Anzahl Anträge | Auswahlschwelle | Anzahl ausgewählter Vorhaben |
---|---|---|---|---|
08.12.2022 | 10,7 | 5 | 2,35 | 5 |
28.07.2022 | 9 | 1 | 2,35 | 1 |
28.07.2022 | 15 | 6 | 2,35 | 6 |
21.06.2022 | 15 | 5 | 2,35 | 5 |
21.12.2021 | 13 | 9 | 2,35 | 9 |
27.08.2021 | 6 | 7 | 2,35 | 7 |
27.05.2021 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
25.03.2021 | 10 | 8 | 2,35 | 8 |
14.10.2020 | 16 | 11 | 2,35 | 11 |
29.04.2020 | 8,5 | 3 | 2,35 | 3 |
08.07.2020 | 13 | 2 | 2,35 | 2 |
05.02.2020 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
06.11.2019 | 9 | 5 | 2,35 | 5 |
07.08.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
08.05.2019 | 8 | 2 | 2,35 | 2 |
27.02.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
17.10.2018 | 12 | 8 | 2,35 | 8 |
18.07.2018 | 6 | 6 | 2,35 | 6 |
18.04.2018 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
28.02.2018 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
08.11.2017 | 5 | 5 | 2,35 | 5 |
05.07.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
10.05.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
15.02.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
12.10.2016 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
15.06.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
02.03.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
30.09.2015 | 5 | 6 | 2,35 | 6 |
30.06.2015 | 15 | 7 | 2,35 | 7 |
30.04.2015 | 20 | 10 | 2,35 | 10 |