Soziale Landwirtschaft in Bayern
Soziale Landwirtschaft als Angebot landwirtschaftlicher Betriebe kann allen Altersgruppen zugutekommen von Kindern und Jugendlichen, z. B. als Tages- oder Heimeinrichtung, Bauernhofkindergarten bis zu Älteren Menschen, z. B. mit Wohnen auf dem Bauernhof. Aber auch Menschen jeden Alters mit körperlichen, geistigen, sozialen und psychischen Beeinträchtigungen (auch mit Suchterkrankungen), z. B. betreutes Wohnen oder Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Informationen zu sozialer Landwirtschaft in leichter SpracheAngebote können sein:
Bauernhofkindergärten bieten Kindern wertvolle Entwicklungsmöglichkeiten. Das Erleben der Jahreszeiten, der Abläufe auf einem Hof und der Kontakt zu Tieren tragen zu einem intensiven Erleben von Natur und Umwelt bei. Für Landwirte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung: die Kooperation mit Trägern mit unterschiedlich intensiver Beteiligung oder eine eigene Trägerschaft, abhängig von den Möglichkeiten des Betriebes. Bauernhofkindergärten sind durch die flexible Umsetzung auch interessant für Kommunen. Regionale, wohnortnahe Angebote der Kinderbetreuung steigern die Lebensqualität und schaffen gleichzeitig Arbeitsplätze auf dem Land.
Bauernhof statt Altenheim: Die anregende Umgebung, das Alt werden in der Natur oder das Leben in überschaubaren familiären Einheiten sind Gründe für die steigende Nachfrage nach Wohnangeboten für Senioren auf dem Bauernhof (adB). „Service-Wohnen“ und „Ambulant betreute Wohngemeinschaften“ bieten die Möglichkeit, durch Vermietung und das ergänzende Angebot von Dienstleistungen leerstehende Gebäude auf dem Bauernhof neu zu nutzen und vorhandene Kompetenzen einzubringen. Angesichts der demografischen Entwicklung sind diese kleinen Einheiten gerade im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag zum Altern im gewohnten sozialen Nahraum.
Angebote zur Betreuung von Senioren auf dem Bauernhof gibt es in Form von regelmäßigen Tagespflegeplätzen oder auch als stundenweise Programme für Menschen mit Pflegebedarf mit oder ohne Angehörige. Das Umfeld auf dem Bauernhof mit der Möglichkeit zum Tierkontakt, mit Pflanzen und „Bauernhofambiente“ bietet gerade für Senioren aus dem ländlichen Raum ein Stück Normalität. Für pflegende Angehörige ermöglichen diese Angebote eine notwendige erholsame Auszeit.
Inklusionsarbeitsplätze in der Landwirtschaft bieten die wertvolle Möglichkeit, Menschen mit Beeinträchtigungen in Arbeitsprozesse der Landwirtschaft zu integrieren und ihnen dadurch neue soziale Aktionsräume zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe mit einfachen, sich wiederholenden Aufgaben bieten oft optimale Voraussetzungen für Inklusionsarbeitsplätze. Diese Arbeitsplätze fördern nicht nur die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden, sondern tragen auch zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe bei.
Die positive Wirkung von Tieren auf dem Bauernhof ist bei verschiedensten Zielgruppen eindrucksvoll. Durch die besonderen Charaktereigenschaften von Tieren eröffnen sich individuelle Zugänge zu emotionalen und sozialen Prozessen Als Tiergestützte Intervention werden in diesem Zusammenhang alle Angebote bezeichnet, bei denen Tiere gezielt eingesetzt werden, um diese positiven Wirkungen im pädagogischen oder therapeutischen Zusammenhang zu erreichen. Besondere Aufmerksamkeit wird auf eine fundierte Ausbildung, das Training der Tiere sowie tierschutzrechtliche Aspekte gelegt.
Wir unterstützen
Die Akademie für Diversifizierung bietet zahlreiche Qualifizierungen speziell für landwirtschaftliche Betriebe mit Sozialer Landwirtschaft an, aber auch zu weiteren Themen der Diversifizierung an.
Sie planen den Einstieg in den Betriebszweig Soziale Landwirtschaft oder möchten Ihr bestehendes Angebot weiterentwickeln und optimieren? Dann ist die Qualifizierung im Betriebszweig "Soziale Landwirtschaft" das Richtige für Sie. Die Seminare werden jedes Jahr in unterschiedlichen Regierungsbezirken angeboten.
Seminar zur Betriebszweigentwicklung: Soziale LandwirtschaftDie staatliche Beratung unterstützt bei Fragen zur Unternehmensentwicklung, zum Beispiel Wachstum, Optimierung und zu Förderprogrammen. Zum Betriebszweig Soziale Landwirtschaft beraten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten landwirtschaftliche Betriebe beim Aufbau und helfen auch bei der Suche nach passenden Bildungsangeboten.
Zehn landwirtschaftliche Betriebe aus Bayern wurden für das EU-Förderprogramm EIP-Agri ausgewählt. Sie erhalten fundierte Unternehmensberatung, um einen Unternehmenszweiges innerhalb der Sozialen Landwirtschaft zu entwickeln. Die Ergebnisse werden anderen Betrieben bereitgestellt. Die Europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) ist ein Förderinstrument der EU.
Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts erfolgte durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die dazu weitere Informationen auf ihrer Internetseite bietet. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde ein Praxishandbuch erarbeitet.
Praxishandbuch Soziale Landwirtschaft (LfL) externer LinkDie Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist in der angewandten Forschung aktiv und bietet lösungsorientierte Anwendungen, detaillierte Informationen und EDV-Programme. Anbieterinnen und Anbieter von Sozialer Landwirtschaft erhalten Informationen zu aktuellen Trends, um den Betrieb zukunftsfähig auszurichten.
Weitere Informationen zu sozialer Landwirtschaft gibt es auf der Homepage der LfL externer LinkDie Diversifizierungsförderung (EIF-Teil B) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei einzelbetrieblicher Investitionen im Betriebszweig Sozialer Landwirtschaft. Gefördert werden Investitionen, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit schaffen. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie in unserem Förderwegweiser. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
EIF – Teil B: DiversifizierungsförderungMaßnahmen können bei Erfüllung der Voraussetzungen auch über Programme des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert werden.
Um den Ausbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen weiter zu stärken, fördert der Freistaat die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze mithilfe der seit Ende des Jahres 2019 in Kraft getretenen Förderrichtlinie "Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR". Mit dieser wird das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte und flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können. Über das Förderprogramm können u.a. Begegnungsstätten, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie neu seit 2023 Verhinderungspflegeplätze gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie über das Bayerische Landesamt für Pflege.
PflegesoNahFöR – Investitionskostenrichtlinie (Bayerisches Landesamt für Pflege) externer LinkDie Koordinationsstelle Pflege und Wohnen bietet im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention ein umfassendes Informations-, Beratungs- und Serviceangebot rund um das Thema Pflege und Wohnen. Neben der Beratung der Akteure rund um ambulant betreute Wohngemeinschaften werden mit der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen weitere Akteure und Initiatoren z. B. von Tagespflegeeinrichtungen sowie von innovativen Wohn- und Betreuungsformen angesprochen. Zielsetzung der landesweiten Koordinationsstelle ist es, dass möglichst viele pflegebedürftige ältere Menschen durch den Aufbau geeigneter Angebotsstrukturen möglichst lange unter Aufrechterhaltung hoher Lebensqualität in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können, oder dass durch alternative und innovative Wohnprojekte ein neues Zuhause geschaffen wird.
https://www.bayern-pflege-wohnen.de/ externer LinkDer demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die unterschiedlichen individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern neue gesellschaftliche Antworten und insbesondere vielfältige alternative Wohn- und Betreuungsformen für ein würdevolles Altern. Das Sozialministerium fördert deshalb im Rahmen der Förderrichtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" auch den Aufbau von "Gemeinschaftsorientierten Wohnformen", wie zum Beispiel generationenübergreifende Wohnprojekte oder Seniorenhausgemeinschaften, mit einer Anschubfinanzierung. Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Rechtsgrundlage und Förderungen (StMAS) externer LinkInteressierte wenden sich bitte zunächst an die vom StMAS finanzierte Koordinationsstelle "Wohnen im Alter"
info@wohnen-alter-bayern.deDiese informiert, berät, unterstützt und begleitet kostenfrei alle Initiatorinnen und Initiatoren von Ideen und Projekten rund um das Thema "Wohnen im Alter", wie beispielsweise auch zu gemeinschaftsorientierten Wohnprojekten, die insbesondere Konzepte für Ältere für ein selbstbestimmtes Leben im Alter beinhalten.
https://wohnen-alter-bayern.de/ externer LinkWeitere Informationen
Ansprechpartner
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern- Qualifizierungsmaßnahmen - Akademie Diversifizierung interner Link
- Faltblatt "Soziale Landwirtschaft - ein Nebenerwerb mit sozialem Anspruch" - Broschürenportal externer Link
- Soziale Landwirtschaft, Leitfaden für landwirtschaftliche Betriebe - LfL externer Link
- Senioren auf dem Bauernhof, Leitfaden - LfL externer Link
- Koordinationsstelle Pflege und Wohnen externer Link
- Bayerisches Landesamt für Pflege externer Link
- Koordinationsstelle Wohnen im Alter externer Link
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Soziale Landwirtschaft (DASoL) externer Link
- Bayerischer Bauernverband externer Link
- Soziale Landwirtschaft Bayern e. V. externer Link