Die Diversifizierungsförderung (DIV) fördert Investitionen, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit schaffen.
Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte.
Mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von maximal 140.000 Euro bei Ledigen und 170.000 Euro bei Verheirateten.
Berufliche Qualifikation, die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist.
Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro bis maximal 800.000 Euro.
Nicht gefördert werden Investitionen, die ausschließlich die Erzeugnisse gem. Anhang-I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission betreffen.
Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof sind begrenzt auf eine Gesamtkapazität von maximal 25 Gästebetten.
Keine Förderung von Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden können, sowie von Ölpressen.
Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft.
Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.
Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen.
Gefördert werden nur Anträge, die mindestens 40 Punkte im Auswahlverfahren erreichen.
Auswahlkriterien betreffen z. B. den Charakter der Investition oder die ressourcenschonende Bewirtschaftung.
Zuschüsse von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht übersteigen.
EU
Bund
Bayern
Die Richtlinie wird momentan überarbeitet. Es ist aktuell keine erneute Antragstellung möglich.
Es ist bis auf weiteres keine Antragstellung möglich.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Vollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an einem Auswahlverfahren teil.
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenPDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.
Unterlagen zum Zahlungsantrag
- Merkblatt zur Auszahlung von Fördermitteln (EIF) Downloadlink
- Zahlungsantrag zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) Downloadlink
- Belegliste zum Zahlungsantrag (EIF) Downloadlink
- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen Downloadlink
- Merkblatt zur Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten Downloadlink
- Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten Downloadlink
Antragsendtermin | Mittelplafond in Mio. Euro | Auswahlschwelle (Punkte) | Ausgewählte Vorhaben |
---|---|---|---|
31.03.2022 | 5 | 43 | 39 |
01.10.2021 | 5 | 43 | 23 |
12.05.2021 | 10 | 43 | 30 |
15.10.2020 | 14 | 45 | 51 |
03.04.2020 | 10 | 43 | 22 |
31.10.2019 | 9 | 43 | 37 |
06.05.2019 | 10 | 44 | 25 |
31.10.2018 | 8 | 43 | 25 |
01.06.2018 | 6 | 51 | 25 |
02.02.2018 | 6 | 41 | 16 |
31.07.2017 | 6 | 58 | 65 |
10.03.2016 | 2 | 10 | 25 |
12.10.2015 | 1 | 2 | 26 |
15.06.2015 | 2 | 2 | 38 |
19.03.2015 | 2 | 2 | 25 |
Hinweis: Ab 2017 geändertes Punkteschema.