EIF – Teil B: Diversifizierungsförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) Investitionen, um zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum zu schaffen. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.

Erstellt am: 20.01.2023
Teilen Drucken

Die Diversifizierungsförderung (DIV) fördert Investitionen, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit schaffen.

Voraussetzungen
  • Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte.
  • Mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung. 
    
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von maximal 140.000 Euro bei Ledigen und 170.000 Euro bei Verheirateten.
    
  • Berufliche Qualifikation, die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist. 
    
  • Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
    
  • Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro bis maximal 800.000 Euro.
Einschränkungen
  • Nicht gefördert werden Investitionen, die ausschließlich die Erzeugnisse gem. Anhang-I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission betreffen.
  • Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof sind begrenzt auf eine Gesamtkapazität von maximal 25 Gästebetten.
  • Keine Förderung von Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden können, sowie von Ölpressen.
  • Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft.
  • Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.

Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.

Auswahlverfahren
  • Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen. 
  • Gefördert werden nur Anträge, die mindestens 40 Punkte im Auswahlverfahren erreichen.
  • Auswahlkriterien betreffen z. B. den Charakter der Investition oder die ressourcenschonende Bewirtschaftung.
    
Förderung
  • Zuschüsse von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht übersteigen.
Mittelherkunft
  • EU
  • Bund
  • Bayern

Die Richtlinie wird momentan überarbeitet. Es ist aktuell keine erneute Antragstellung möglich.

Es ist bis auf weiteres keine Antragstellung möglich.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Vollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an einem Auswahlverfahren teil.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Diversifizierungsförderung (DIV): Aggregierte Ergebnisse der Auswahlrunden
Antragsendtermin
Mittelplafond in Mio. Euro
Auswahlschwelle
(Punkte)
Ausgewählte Vorhaben
31.03.2022
5
43
39
01.10.2021
5
43
23
12.05.2021
10
43
30
15.10.2020
14
45
51
03.04.2020
10
43
22
31.10.2019
9
43
37
06.05.2019
10
44
25
31.10.2018
8
43
25
01.06.2018
6
51
25
02.02.2018
6
41
16
31.07.2017
6
58
65
10.03.2016
2
10
25
12.10.2015
1
2
26
15.06.2015
2
2
38
19.03.2015
2
2
25

Hinweis: Ab 2017 geändertes Punkteschema.