Integrierte Ländliche Entwicklung

Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützen und begleiten die Ämter für Ländliche Entwicklung ländliche Gemeinden. Diese schließen sich freiwillig zusammen, um eine zukunftsorientierte, lebenswerte Region zu gestalten. Es gibt ökonomische, ökologische oder soziale Projekte, die eine Gemeinde nicht alleine realisieren kann. Ziel ist, gemeindeübergreifend zu planen, zu handeln und Einsparmöglichkeiten zu erschließen.

Erstellt am: 20.01.2023
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Voraussetzungen

Für die Integrierte Ländliche Entwicklung müssen mehrere Gemeinden bereit sein, zusammenzuarbeiten. Ihre vereinbarten Ziele und Maßnahmen verschiedener Handlungsfelder bilden das gemeinsame Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept.

Die Ländliche Entwicklung fördert die Ausgaben für Planungen und Managementaufgaben. Dies sind:
  • die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts 
    
  • Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Motivation der Bürger zur Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen
    
  • die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen)
  • die Initiierung und Begleitung ländlicher Entwicklungsprozesse

Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept können über Dorferneuerung, Flurneuordnung oder den Ländlichen Straßen- und Wegebau gefördert werden:

Mittelherkunft
  • Bund
  • Bayern
Die Förderung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts erfolgt nach den aktuellen Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE).
  • für die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts bis zu 75 %, einmalig bis zu 70.000 Euro je Konzept; eine Fortschreibung ist mit einem Zuschuss von bis zu 35.000 Euro möglich
  • für Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und für die Motivation der Bürger bis zu 75 %
  • für die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen bis zu 75 %
  • für die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses bis zu 75 %, jährlich höchstens 90.000 Euro auf maximal sieben Jahre begrenzt

Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung

Kontaktdaten der Ämter für Ländliche Entwicklung
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