Voraussetzungen
Für die Integrierte Ländliche Entwicklung müssen mehrere Gemeinden bereit sein, zusammenzuarbeiten. Ihre vereinbarten Ziele und Maßnahmen verschiedener Handlungsfelder bilden das gemeinsame Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept.
Förderbereiche
die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts,
Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Motivation der Bürger zur Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen,
die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen) sowie Evaluierung und
die Initiierung, Begleitung und Evaluierung ländlicher Entwicklungsprozesse.
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept kann gegebenenfalls über folgende Förderprogramme der Land- und Dorfentwicklung gefördert werden:
- Regionalbudget interner Link
- Öko-Modellregionen interner Link
- Dorferneuerung interner Link
- Flurneuordnung interner Link
- Freiwilliger Landtausch interner Link
- Freiwilliger Nutzungstausch interner Link
- Ländlicher Straßen- und Wegebau interner Link
- Struktur- und Landschaftselemente interner Link
- Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle! interner Link
Bund
Bayern
Fördersätze
für die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts bis zu 75 % für einen Zeitraum von 7 Jahren,
für Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und für die Motivation der Bürger bis zu 75 %,
für die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen bis zu 75 % sowie
für die Initiierung, Begleitung und Evaluierung des Entwicklungsprozesses bis zu 75 %, bei erfolgreicher Evaluierung ist eine einmalige Verlängerung um höchstens 5 Jahre möglich.
Antragsstellung
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt. Ansprechpartner für diese Förderung ist das Amt für Ländliche Entwicklung
Ämter für Ländliche Entwicklung