Voraussetzungen
Für die Integrierte Ländliche Entwicklung müssen mehrere Gemeinden bereit sein, zusammenzuarbeiten. Ihre vereinbarten Ziele und Maßnahmen verschiedener Handlungsfelder bilden das gemeinsame Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept.
die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts
Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Motivation der Bürger zur Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen
die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen)
die Initiierung und Begleitung ländlicher Entwicklungsprozesse
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept können über Dorferneuerung, Flurneuordnung oder den Ländlichen Straßen- und Wegebau gefördert werden:
Bund
Bayern
für die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts bis zu 75 %, einmalig bis zu 70.000 Euro je Konzept; eine Fortschreibung ist mit einem Zuschuss von bis zu 35.000 Euro möglich
für Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und für die Motivation der Bürger bis zu 75 %
für die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen bis zu 75 %
für die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses bis zu 75 %, jährlich höchstens 90.000 Euro auf maximal sieben Jahre begrenzt
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
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