Berufsausbildung
Fischwirt / Fischwirtin
Der Beruf setzt Verständnis für fischereibiologische Vorgänge, technische Begabung, betriebswirtschaftliches Verständnis und handwerkliches Geschick voraus.
Fischwirte arbeiten in Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei.
Inhalt der Ausbildung
In der Ausbildung erwerben Sie Wissen und Fertigkeiten über
- die Voraussetzungen der Fischerei, Wasser- und Gewässereigenschaften
- Gewässerschutz
- die Fischgewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen
- das Bearbeiten, Verarbeiten und Vermarkten der Betriebserzeugnisse
- das Anfertigen, Bedienen, Instandsetzen und Pflegen von Fischereieinrichtungen
- das Warten und Handhaben der erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
- den Umgang mit Werkstoffen sowie Instandsetzungsarbeiten von Maschinen und Geräten
- fachbezogene Rechtskunde
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden. Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung oder gute Leistungen in der Zwischenprüfung sein.
Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsvertrag
Für die Ausbildungszeit schließen Sie mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Dieser Vertrag ist dem Institut für Fischerei an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zur Eintragung in das Verzeichnis vorzulegen.
Zur Ergänzung, Vertiefung und Festigung des im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Wissens und Könnens und zum Ausgleich der Unterschiede, die sich durch die Spezialisierung der Ausbildungsbetriebe ergeben, werden überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die überbetrieblichen Lehrgänge finden in Blockform statt und werden vom Institut für Fischerei organisiert.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben finden Sie in der Ausbildungsbetriebedatenbank. Wählen Sie die gewünschte Betriebsform und suchen Sie regional oder bayernweit.
Prüfungen
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet zur Überprüfung des Leistungsstandes eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Fischwirt oder zur Fischwirtin. Hier werden die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch und schriftlich geprüft.
Fortbildung
Nach Abschluss der Berufsausbildung bietet sich die Fortbildung zum Fischwirtschaftsmeister oder zur Fischwirtschaftsmeisterin an. Zur Prüfungsvorbereitung werden spezielle Lehrgänge vom Institut für Fischerei angeboten.