Europaberichte

In zweiwöchigem Turnus gibt die Bayerische Vertretung in Brüssel einen Bericht zu den wesentlichen europapolitischen Themen heraus. Die jeweiligen Kurzfassungen der Beiträge des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sind auf dieser Seite zusammengestellt.

Aktualisiert am: 21.02.2024
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Gebäude der Bayerischen Vertretung in Brüssel StMELF

Die ausführlichen "Europaberichte der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel" sind bei der Bayerischen Staatskanzlei abzurufen:

Europaberichte der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel externer Link

Europabericht Nr. 02/2024 vom 20.02.2024

Kommission ermöglicht Ausnahmen bei Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Kommission hat am 13.02.2024 eine Verordnung angenommen, die Ausnahmen von der Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewährt. Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen, dass Betriebe, die Leguminosen und/oder Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf 4 % ihres Ackerlandes anbauen, die Anforderung von GLÖZ 8 (GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) einhalten. Landwirte können die Anforderung auch weiterhin mit brachliegenden Flächen oder nichtproduktiven Landschaftselementen erfüllen. Mitgliedstaaten, die beschließen, von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung mitteilen. Die Durchführungs-VO gilt rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2024.

Kommissionspräsidentin kündigt Rückzug der SUR an

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 06.02.2024 im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) eine Rede über die Schlussfolgerungen der Sondertagung des Europäischen Rates vom 01.02.2024 gehalten und dabei auf die parallel stattfindenden Bauernproteste in ganz Europa und insbesondere in Brüssel hingewiesen. Die Kommissionspräsidentin hat angekündigt, den Vorschlag einer Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR = Sustainable Use Regulation) zurückzuziehen, da dieser polarisiert habe. Die Kommission könne unter Beteiligung verschiedener Akteure einen ausgereifteren Vorschlag vorlegen. Im EP wurde die SUR im Herbst abgelehnt; auch der Rat konnte im vergangenen Jahr unter spanischer Präsidentschaft keine gemeinsame Position erarbeiten. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte zuletzt versucht, einzelne Artikel des Verordnungs-Vorschlags zu verhandeln, stieß dabei aber wieder auf breite Ablehnung.

Agrarausschuss nimmt Änderungen zum Pflanzenschutzgesetzes an

Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 13.02.2024 seinen Bericht zum Kommissions-Vorschlag zur Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Plant Health Law) mit 36 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Clara Aguilera (S&D/ESP). Die Abgeordneten schlagen in ihrem Bericht ein Notfallteam, eine kürzere Frist für Erhebungen und eine bessere Nutzung eines elektronischen Meldesystems vor: Dabei soll sich das EU-Notfallteam für Pflanzengesundheit aus Experten zusammensetzen, die die Mitgliedstaaten vorschlagen können und von der Kommission ernannt werden. Für die risikobasierten Datenerhebungen für Mehrjahresprogramme schlagen die Abgeordneten fünf bis zehn Jahre vor. So soll eine rechtzeitige Erkennung von gefährlichen Schädlingen gewährleistet werden. Hinsichtlich der Verbesserung des elektronischen Meldesystems soll es Importeuren ermöglicht werden, das System für amtliche Kontrollen nutzen zu können, um den Behörden die Ergebnisse der Kontrollen schnellstmöglich mitteilen zu können. Die Verordnung ist nicht mit der SUR (Sustainable Use Regulation) zu verwechseln. Das Pflanzenschutzgesetz enthält Vorschriften zum Schutz der EU vor der Einschleppung und der Ausbreitung neuer Pflanzenschädlinge ("union quarantine pests") sowie zur Bekämpfung von Schädlingen, die bereits in der EU vorhanden sind ("regulated non-quarantine pests"). Die Annahme einer Parlamentsposition für die folgenden Trilogverhandlungen könnte während der Plenartagung vom 26.02.2024 - 29.02.2024 erfolgen. Soweit es im Plenum keine Einwände gibt und der Rat bereit ist, kann der Trilog beginnen.

Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag zur Bodenüberwachung an

Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 13.02.2024 seine Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag einer Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Soil Monitoring Law) mit 19 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Maria Noichl (S&D/Bayern). Einer der zentralen Änderungsanträge, der Zwischenziele alle fünf Jahre bis 2050 vorsah, wurde abgelehnt. Die Abgeordneten sprachen sich nicht dafür aus, dass die Mitgliedstaaten zeitnah verpflichtende Regelungen zum besseren Bodenmanagement erlassen müssen. Die Forderung nach einer besseren Beratung der Landwirte wurde bestätigt. Es bleibt ungeklärt, wie mit den erhobenen Bodendaten umgegangen werden soll. Die Frage der Finanzierung/Förderung von Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Regeneration des Bodens ist ebenfalls noch offen. Der federführende Umweltausschuss (ENVI) wird am 11.03.2024 über seinen Bericht abstimmen, sodass eine Parlamentsentschließung als Verhandlungsposition für den Trilog noch Ende April verabschiedet werden könnte. Die Aufnahme der Trilogverhandlungen noch in dieser Legislatur erscheint unwahrscheinlich, da sich der Rat voraussichtlich nicht rechtzeitig positionieren wird.

Europäisches Parlament positioniert sich zu neuen genomischen Techniken

Das Europäische Parlament (EP) hat am 07.02.2024 seine Position für die anstehenden Trilogverhandlungen zum Vorschlag einer Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) mit 307 zu 263 Gegenstimmen bei 41 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten sprechen sich gegen Patente auf NGT-Pflanzen aus und für ein Verbot von NGT-Pflanzen im Ökolandbau. Neu im Vergleich zur Position des Umweltausschusses (ENVI) ist, dass das Plenum die verpflichtende Kennzeichnung für Produkte aus allen NGT-Pflanzen beibehalten will. Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützt damit den Vorschlag der Kommission und sieht in den neuen Regelungen für bestimmte NGT-Pflanzen eine Chance, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Die Parlamentsposition ist deutlich näher am Vorschlag der Kommission als der ursprüngliche Bericht der Berichterstatterin, Frau MdEP Jessica Polfjärd (EVP/SWE). Entsprechend dem Kommissionsvorschlag unterscheidet das EP zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen, für die unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind: NGT-Pflanzen, die mit konventionellen Pflanzen vergleichbar sind und alle anderen NGT-Pflanzen. Ziel des Vorschlags ist es, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, damit NGT den ökologischen Wandel des Agrar- und Ernährungssystems unterstützen können (z. B. durch Entwicklung klimaresilienterer Pflanzen oder solcher, die widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen sind, höhere Erträge erzielen oder in geringerem Umfang auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel angewiesen sind). Der Rat hat bisher keine allgemeine Ausrichtung erzielen können. Der angenommene Bericht stellt die Verhandlungsposition des EP für die Trilogverhandlungen dar. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments will Lebensmittelabfälle reduzieren

Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments hat am 14.02.2024 seine Position zum Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zur Verringerung von Lebensmittelabfällen mit 72 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der ENVI fordert bei der Verringerung von Lebensmittelabfällen ehrgeizigere Ziele. In der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung soll das verbindliche Ziel für die Reduzierung von Abfällen mindestens 20 % (statt 10 %) betragen. Im Einzelhandel, in der Gastronomie und in Haushalten fordert der ENVI ein verbindliches Ziel von 40 % (statt 30 %). Vergleichsmaßstab ist der Jahresdurchschnitt zwischen 2020 - 2022, die Ziele sind bis 31.12.2030 zu erreichen. Der ENVI fordert die Kommission auf, Gesetzgebungsvorschläge zur Festlegung höherer Ziele für 2035 (mindestens 30 % bzw. 50 %) vorzulegen. Die Verhandlungsposition des ENVI soll auf der Plenarsitzung vom 11.03.2024 - 14.03.2024 bestätigt werden. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission veröffentlicht neuen interaktiven Leitfaden für den ländlichen Raum

Die Kommission hat am 06.02.2024 eine neue Förderplattform freigeschaltet, auf der alle auf EU-Ebene verfügbaren Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum erfasst werden. Das sog. "Rural Toolkit" ist eine Art interaktiver Förderleitfaden und fasst die Finanzierungsmöglichkeiten aus 26 verschiedenen EU-Fonds zusammen, von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über den Kohäsionsfonds bis hin zu Horizont Europa und der Fazilität für Wiederbelebung und Widerstandsfähigkeit (Recovery and Resilience Facility). Dieser soll möglichen Antragsstellern, lokalen Behörden, Einrichtungen, Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen das Wissen und die Instrumente an die Hand geben, die sie benötigen, um ihre Projekte zu finanzieren. Das neue Tool bietet automatische Übersetzungen in alle EU-Sprachen. Eine interaktive Suchfunktion ermöglicht es, den Nutzern bestehende Systeme anhand mehrerer Kriterien zu filtern. Wichtige Informationen über laufende Programme und Initiativen sind über Factsheets leicht abrufbar. Auch können Leitfäden, Berichte und Handbücher zu EU-Finanzierungs-/Förderprogrammen sowie Hintergrundinformationen für bestimmte Sektoren wie Breitband, Kultur, Bildung, Energie, Umwelt und Tourismus abgerufen werden (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).

Kommission veröffentlicht Mitteilung zum EU-Klimaziel für 2040 und zum industriellen Kohlenstoffmanagement

Die Kommission hat am 06.02.2024 eine Mitteilung zum EU-Klimaziel für 2040 und zum industriellen Kohlenstoffmanagement veröffentlicht. In der nichtlegislativen Mitteilung, mit der auch eine Folgenabschätzung veröffentlicht wurde, legt die Kommission ihre Vorschläge zum Erreichen des EU-Ziels, bis 2050 klimaneutral zu werden, dar. Es folgt kein unmittelbarer Gesetzgebungsprozess. Ein konkreter Legislativvorschlag zur Änderung des EU-Klimagesetzes zur Umsetzung der Vorschläge der Kommission für das EU-Klimaziel für 2040 wird von der neuen Kommission nach der Europawahl vorgelegt werden. Enthalten ist insbesondere die Empfehlung, bis 2040 in der EU die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Die Kommission strebt einen Strategischen Dialog über den Rahmen für die Zeit nach 2030, auch mit der Industrie und dem Agrarsektor, an. Dadurch soll die Öffentlichkeit besser in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Der Kohlenstoffabbau soll neben der Reduktion von Emissionen dazu beitragen, das 90 %-Ziel zu erreichen. Erforderlich ist dafür der Einsatz von Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung und die Nutzung des abgeschiedenen Kohlenstoffs in der Industrie. Die Kommission geht davon aus, dass auch der Land- und Forstwirtschaftssektor eine Rolle beim Übergang spielen kann, während er gleichzeitig eine ausreichende Nahrungsmittelerzeugung in Europa und ein angemessenes Einkommen gewährleistet sowie weitere Aufgaben erfüllt, wie etwa die Verbesserung der Kohlenstoffspeicherfähigkeiten von Böden und Wäldern (Carbon Farming). Erforderlich seien dafür die richtigen politischen Maßnahmen und die richtige Unterstützung. Entscheidend für den Erfolg und für die Entwicklung nachhaltiger Praktiken sei ein ganzheitlicher Dialog mit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Lebensmittelindustrie (siehe hierzu Beiträge des StMUV in diesem EB).

Europabericht Nr. 02/2024 vom 20.02.2024 (PDF; 1 MB) externer Link

Weitere Europaberichte

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 23.01.2024 in Brüssel zum ersten Mal unter belgischer Präsidentschaft und tauschten sich über nachfolgende Themen aus. Für Deutschland nahm StSin Silvia Bender teil. Der belgische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2024 im Bereich Landwirtschaft und Fischerei vor und legt hierbei Schwerpunkte auf der Gewährleistung von Ernährungssicherheit sowie auf die weitere Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung und des Lebensmittelverbrauchs. Was die GAP betrifft, so wird der Vorsitz einen Reflexionsprozess über einen Rahmen für die Zeit nach 2027 einleiten. Ferner hat der Vorsitz dem Rat mitgeteilt, dass er die laufenden Beratungen über wichtige Vorschläge fortsetzen wird, unter anderem über neue genomische Verfahren (NGT), die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und die Erzeugung und Vermarktung von pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, und Agrarkommissar Janusz Wojciechowski haben über die Ausrichtung des "Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der Europäischen Union" informiert. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Dialog mit dem Ziel initiiert, die Debatten über die Landwirtschaft und den ökologischen Wandel zu entpolarisieren. Vor dem Hintergrund eines Handelsüberschusses von 58 Mrd. € für 2023 führte der Rat auf der Grundlage von Informationen der Kommission einen Gedankenaustausch über die verschiedenen Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Agrar- und Lebensmittelhandel. Die Kommission zeigte sich zuversichtlich, dass das Mercosur-Abkommen noch in dieser Legislatur zum Abschluss kommen könnte, was Deutschland sehr begrüßte. Der Rat erörterte ferner den Kommissions-Vorschlag zur Schaffung eines EU-weiten Rahmens für das Waldmonitoring und wies ferner darauf hin, dass ein solcher Rahmen nicht zu Doppelarbeit führen dürfe und kosteneffizient sein müsse. Er unterstrich auch die Notwendigkeit, auf bestehenden nationalen Forstinventuren aufzubauen und diese Informationen in umfassendere internationale Verpflichtungen aufzunehmen. Die Kommission versprach die geforderte ad hoc – Arbeitsgruppe schnellstmöglich einzurichten. Die Ratspräsidentschaft strebt hierzu eine allgemeine Ausrichtung im Juni an. Finnland setzte sich in Anbetracht der Erhöhung bestimmter Großraubtierpopulationen, insbesondere der Wolfspopulation, für eine Aktualisierung der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ein. Deutschland befürwortete einen europäischen Ansatz für den Umgang mit den großen Beutegreifern, wies aber darauf hin, dass dies nicht zum Abbau von Standards im europäischen Artenschutzrecht führen dürfe und verweigerte die Unterstützung dieser Note. Auf Wunsch Tschechiens mit großer Unterstützung weiterer Mitgliedstaaten diskutierten die Minister die Herausforderungen mit der ordnungsgemäßen Implementierung des sogenannten "Bereichsüberwachungssystems Sicherstellung der Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands" im Rahmen der GAP.

Kommission startet "Strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft Europas"

Die Präsidentin Kommission Ursula von der Leyen hat am 25.01.2024 den "Strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft in Europa" eröffnet mit dem Ziel, eine gemeinsame Vision für die Zukunft des Agrar- und Lebensmittelsystems der EU zu entwickeln. Der Strategiedialog zielt darauf ab, alle Politikbereiche im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung abzudecken, um das Verständnis der aktuellen und erwarteten Herausforderungen zu verbessern. Der Dialog soll Gelegenheit bieten, die Perspektiven, Ambitionen, Anliegen und Lösungen von Landwirten und anderen wichtigen Interessenträgern aus der gesamten Lebensmittelkette zu diskutieren. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage für die Zukunft des EU-Agrar- und Lebensmittelsektors zu finden. Ergebnisse sollen nach der EU-Wahl im Juni, an Präsidentin von der Leyen berichtet werden und bestenfalls im September veröffentlicht werden. Der Strategiedialog wird vom Stuttgarter Peter Strohschneider, Professor für mittelalterliche Studien in München und Leiter des einst von Kanzlerin Merkel initiierten Dialogprozesses "Zukunftskommission Landwirtschaft" (ZKL), geleitet. Die Teilnehmer des Strategiedialogs sollen ihre Schwerpunktthemen selbst identifizieren und auch über die Struktur des Dialogs in Eigenregie entscheiden. Der Dialogprozess sei völlig unabhängig von den europäischen Entscheidern, in Themenauswahl und Verlauf werde sich die Kommission nicht einmischen. Der Dialogprozess kann zur Entwicklung der Gestaltung der GAP ab 2028 beitragen, hat aber hierfür keinen konkreten Auftrag. Geladen wurden rd. 30 Akteure entlang der Lebensmittelkette, wie beispielsweise COPA-COGECA (europäischer Bauern-/Genossenschaftsverband), CEJA (europäische Verband der Junglandwirte), IFOAM (europäischer Verband der Biologischen Landwirtschaft), Eurogroup for animals (europäischer Tierschutzverband), FoodDrinkEurope (europäischer Dachverband der Lebensmittel- und Getränkeindustrie), Slowfood sowie die europäischen Naturschutzdachorganisationen. Alle nicht geladenen Stakeholder sollen sich über ein Online-Portal einbringen können. Rat und Parlament sollen engmaschig über den Prozess informiert werden.

Kommission kündigt Aussetzung verpflichtender Stilllegung für 2024 an

Die Kommission hat am 31.01.2024 verkündet, eine Befreiung für die im Rahmen der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbindliche Stilllegung von 4 % der Ackerfläche für 2024 zu erteilen, falls 7 % der Ackerflächen mit Leguminosen und bzw. oder mit Zwischenfrüchten bestellt werden. Voraussetzung ist der komplette Verzicht von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen. Auslöser waren die europaweiten Bauernproteste und insbesondere die in Frankreich. Leguminosen sind Pflanzen (z. B. Erbsen, Lupinen, Sojabohnen), die den Luftstickstoff binden können und damit keine Stickstoffdüngung erfordern. wischenfrüchte sind Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen wachsen. Diese Pflanzen können als Futtermittel für Tiere oder als Gründüngung dienen. Die Verwendung von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit mit sich, unter anderem für die biologische Vielfalt des Bodens und für die Begrenzung der Nährstoffauswaschung. Zahlreiche Mitgliedstaaten hatten die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung in den letzten Monaten gefordert, u. a. vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und Mindererträgen durch Extremwetterereignisse mit dem Ziel der Ernährungssicherung in der EU und darüber hinaus. Zuletzt war die Einschätzung, dass die verwaltungstechnische Umsetzung letztlich nicht mehr realisierbar sei bzw. die Landwirte ihre Anbauplanung abgeschlossen haben. Nach Bestätigung des Kommissionsvorschlages durch die Mitgliedstaaten müssen auf Bundesebene noch die entsprechenden nationalen Rechtsakte angepasst werden, bevor die Landwirte von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können.

Russland-Ukraine-Konflikt: Kommission schlägt Verlängerung der Handelsvorteile für die Ukraine vor

Die Kommission hat am 31.01.2024 vorgeschlagen, die seit Juni 2022 geltende Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern und gleichzeitig den Schutz sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU zu verstärken. Der verstärkte Schutzmechanismus sieht für die sensibelsten Erzeugnisse (Geflügel, Eier und Zucker) vor, dass bei einem Überschreiten der durchschnittlichen Einfuhrmengen der Jahre 2022/2023 wieder Zölle erhoben werden, um sicherzustellen, dass die Einfuhrmengen nicht wesentlich über denen der Vorjahre liegen. Parallel dazu hat die Kommission vorgeschlagen, auch die seit Juli 2022 geltende Aussetzung aller verbleibenden Zölle auf Einfuhren aus Moldau um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ziel ist es, angesichts des Auslaufens der autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine am 05.06.2024 bzw. für Moldau am 24.07.2024 einen nahtlosen Übergang zu den neuen Maßnahmen zu gewährleisten. Der Kommission ist es ein großes Anliegen die Solidarität gegenüber der Ukraine nach innen und außen zu demonstrieren; sie versucht gleichzeitig den Sorgen und Anliegen der Anrainerstaaten im Hinblick auf Marktverwerfungen gerecht zu werden. Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat über die Vorschläge beraten (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).

Trilogeinigung zu "Frühstücksrichtlinien" erzielt

Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) unter Moderation der Kommission haben am 30.01.2024 eine politische Einigung zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der sog. "Frühstücksrichtlinien" – u. a. Herkunftskennzeichnung von Honig – erzielt. Die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien" soll den Verbrauchern zu einer gesünderen Ernährung verhelfen, in dem sie Kenntnisse für eine fundiertere Kaufentscheidung über Lebensmittel wie Honig, Fruchtsaft, Konfitüre und Marmeladen sowie Milch erhalten. Betrug soll eingedämmt werden. Die Änderungen betreffen die Vermarktungsnormen über die Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnungen, Kennzeichnung und Aufmachung dieser Erzeugnisse. Die Ursprungsländer von Honig in Honigmischungen müssen zukünftig auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge des jeweiligen prozentualen Honiganteils angegeben werden. Die Mitgliedstaaten können die Angabe von Prozentsätzen für die vier größten Anteile nur verlangen, wenn diese mehr als 50 % der Mischung ausmachen. Die Kommission wird von den gesetzgebenden Organen ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden zur Feststellung von Verfälschungen von Honig einzuführen. Es wird eine Sachverständigenplattform eingerichtet, um der Kommission die Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Im Hinblick auf die Vermarktung von Fruchtsäften sollen drei neue Kategorien eingeführt werden. So können sich die Verbraucher für Säfte entscheiden, die mindestens 30 % weniger Zucker enthalten. Zudem wird es möglich sein, Fruchtsäfte mit der Angabe "Fruchtsaft enthält nur natürlichen Zucker" zu versehen. Damit wird deutlich gemacht, dass Fruchtsäfte – anders als Fruchtnektare – definitionsgemäß keine zugesetzten Zucker enthalten dürfen, was den meisten Verbrauchern nicht bewusst ist. Mit der Erhöhung des Mindestgehalts an Früchten in Konfitüre (von 350 g/kg auf 450 g/kg) und Konfitüre extra (von 450 g/kg auf 500 g/kg) wird dafür gesorgt, dass diese Erzeugnisse in höherer Mindestqualität und mit geringerem Zuckergehalt für die Verbraucher in der EU erhältlich sein werden. Die Kennzeichnung von Milch soll vereinfacht werden. EP und Rat haben die Kommission zudem damit beauftragt, in den nächsten drei Jahren zu prüfen, wie die Verbraucher über den Ursprung der zur Herstellung von Saft und Konfitüre verwendeten Früchte informiert werden. Die vom EP, Rat und der Kommission erzielte politische Einigung muss noch von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich gebilligt werden.

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zu neuen genomischen Techniken

Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.01.2024 seinen Bericht zum Vorschlag einer Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) mit 47 Stimmen zu 31 Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Schattenberichterstatter MdEP Martin Häusling (Grüne/Hessen) hat für die Linken, Grünen und die S&D nach verlorener Abstimmung ein sog. "Minderheiten-Votum" eingebracht. Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag der Kommission und sehen in den neuen Regelungen für bestimmte NGT-Pflanzen eine Chance, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Sie bekräftigen, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt werden muss, und sprechen sich außerdem klar gegen Patente auf NGT-Pflanzen aus. Die Verwendung von NGT-Pflanzen soll im Ökolandbau verboten sein, bis ihre Vereinbarkeit mit dem Konzept der ökologischen Erzeugung eingehender untersucht wurde. Die Abgeordneten fordern eine Kennzeichnung von NGT-Saatgut. Die Verhandlungsposition des ENVI soll auf der Plenarsitzung vom 05. - 08.02.2024 durch das Plenum bestätigt werden. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen (siehe auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für Tierwohlmaßnahmen

Die Kommission hat am 30.01.2024 nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rd. 1 Mrd. € genehmigt, um die Tierwohlstandards in der Nutztierhaltung, insbesondere bei Schweinen, zu verbessern. Die Maßnahmen würden zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Farm to Form-Strategie beitragen, so die Begründung der Kommission. Deutschland meldete der Kommission seine Pläne zur Einführung von zwei Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. € zur Unterstützung von Tierhaltern bei Investitionen zur Modernisierung von Stallungen und der Umsetzung von Managementpraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards für (Mast-)Schweine. Beide Regelungen sollen in Zukunft auch auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen können von kleinen und mittleren Tierhaltern in Anspruch genommen werden.

Kommission veröffentlicht Bericht über Einsatz von Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Agrar-/Lebensmittelsektors

Die Kommission hat am 23.01.2024 einen Bericht über den Einsatz von Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors in der EU von 2014 bis einschließlich 2023 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass das rechtliche Instrumentarium für außergewöhnliche Maßnahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO), das durch die letzte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiterentwickelt wurde, die Flexibilität bietet, verschiedene Arten von Krisen zu bewältigen. Die beschlossenen Maßnahmen haben sich insgesamt als wirksam erwiesen, wenn es darum geht, den Landwirten und Erzeugern in der EU bei der Bewältigung der Auswirkungen von Krisen zu helfen. Die landwirtschaftliche Produktion ist von Natur aus "riskant", da sie von natürlichen Ressourcen und klimatischen Bedingungen abhängt und von Marktentwicklungen beeinflusst wird. Ungünstige Witterungsbedingungen, gravierende Marktungleichgewichte oder die Ausbreitung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen können zu Ernteausfällen und anderen schwerwiegenden Marktstörungen führen. In den letzten zehn Jahren war der EU-Agrarsektor mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert, darunter die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, Tierseuchen, erhebliche Marktstörungen und extreme Wetterereignisse. Diese haben sich auf praktisch alle Agrarsektoren in der gesamten EU ausgewirkt. Solche Ereignisse sind oft mehrdimensionaler und unvorhersehbarer Natur und erfordern daher gezielte Ad-hoc-Reaktionen. Vom 01.01.2014 bis Ende 2023 hat die Kommission 63 Sondermaßnahmen ergriffen, um Landwirte und Erzeuger zu unterstützen, die von Produktionsausfällen, Preissenkungen, höheren Produktionskosten oder Unterbrechungen der Lieferkette betroffen sind. Mit diesen Maßnahmen wurden mehr als 2,5 Mrd. € an EU-Mitteln für den EU-Agrarsektor bereitgestellt. Im Rahmen der derzeitigen GAP, die seit dem 01.01.2023 in Kraft ist, wird eine Agrarreserve mit einer jährlichen Mittelzuweisung von mindestens 450 Mio. € eingerichtet.

Kommission veröffentlicht Konsultation zum Datennetz landwirtschaftlicher Betriebe

Die Kommission hat am 29.01.2024 eine Konsultation über eine delegierte VO zu ergänzenden Vorschriften zur Erfassung von Daten zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Betriebe veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es, ergänzende Vorschriften für das sogenannte "Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe" festzulegen. Das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen wird im Rahmen der Farm to Fork - Strategie in das "Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe" umgewandelt. Dadurch lassen sich auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe mehr Erkenntnisse über Nachhaltigkeitsaspekte der EU-Landwirtschaft Erlangen. Dies soll dazu beitragen, die Herausforderungen bei der politischen Gestaltung des ökologischen Wandels besser zu bewältigen. Rückmeldungen sind möglich bis 26.02.2024

Kommission startet Pilotverfahren zu Entwaldungsinformationssystem

Die Generaldirektion Umwelt der Kommission hat am 18.12.2023 das Pilotverfahren für ein Entwaldungsinformationssystem gestartet. 100 Interessenträger werden an dieser Testphase teilnehmen, die noch bis Ende Januar laufen wird. Dazu gehören Interessenträger aller betroffenen Rohstoffe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU aus ganz Europa. Die neue Entwaldungsverordnung gilt für Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz) auf dem EU-Markt oder bei der Ausfuhr aus der EU in Verkehr bringen oder zur Verfügung stellen. Sie müssen sicherstellen, dass die Erzeugnisse oder Waren entwaldungsfrei sind, im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes hergestellt werden und von einer Sorgfaltspflichterklärung abgedeckt werden. Das Informationssystem zielt darauf ab, die Vorlage und Bearbeitung der Sorgfaltspflichten für die einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten, Händler, zuständigen Behörden und Zollbehörden zu erleichtern, um einen reibungslosen Übergang Ende 2024 zu gewährleisten, wenn die Vorschriften in Kraft treten. Die Kommission wird allen interessierten Betrieben und Unternehmen im Sommer 2024 in Abstimmung mit den Behörden der Mitgliedstaaten Schulungen ermöglichen. Dies soll allen interessierten Betroffenen die Möglichkeit geben, sich vor dem Inkrafttreten der Verordnung mit dem System vertraut zu machen. Weitere Informationen folgen im zweiten Quartal 2024.

Agrarpreise sanken im dritten Quartal 2023

Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat am 20.12.2023 Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht: Die EU-Agrarpreise sowohl für Erzeugnisse als auch für nicht investitionsgebundene Betriebsmittel gingen im dritten Quartal 2023 zurück und bestätigten damit die Trendwende nach dem starken Preisanstieg in den Jahren 2021 und 2022. Diese jüngsten Daten deuten auf eine weitere Beruhigung der globalen Agrarmärkte nach einer Phase mit deutlichen Marktverwerfungen hin. Der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse, den die Landwirte ab Hof erhalten, sank im dritten Quartal 2023 um 9 % im Vergleich zum gleichen Quartal 2022. Auch der Rückgang der Preise für nicht investitionsgebundene landwirtschaftliche Betriebsmittel beschleunigte sich von - 5 % im zweiten Quartal 2023 auf - 11 % im dritten Quartal. Der Gesamtrückgang der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im dritten Quartal 2023 differierte stark zwischen einzelnen Produktgruppen. Der Durchschnittspreis für Getreide sank um etwa ein Drittel. Auch der Preis für Milch war stark rückläufig (- 15 %), während die Rückgänge bei Obst (- 5 %) und Geflügel (- 3 %) moderater ausfielen als bei anderen Erzeugnissen. Im Gegensatz dazu gab es im dritten Quartal 2023 auch einige starke Preisanstiege: den stärksten Anstieg gab es bei Olivenöl (+ 73 %), Kartoffeln (Speiseware und Saatgut: + 48 %) und Zucker (+ 44 %). Bei den nicht investitionsgebundenen Betriebsmitteln waren die stärksten Preisrückgänge bei Düngemitteln (- 36 %), Energie und Schmierstoffen (- 18 %) sowie Futtermitteln (- 12 %) zu verzeichnen.

EUROSTAT veröffentlicht erste Schätzungen der Agrarpreisindizes 2023

Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat am 19.01.2024 erste Schätzungen der Agrarpreisindizes für 2023 veröffentlicht und stellt eine Trendwende fest. Die Schätzungen deuten auf eine Abkehr von den starken Preissteigerungen hin, die für die Jahre 2021 und 2022 kennzeichnend waren. Im Jahr 2023 stieg der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Produkte in der EU um 2 % gegenüber dem Vorjahr, während der Durchschnittspreis für Betriebsmittel um 5 % sank. Der insgesamt bescheidene Anstieg der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse spiegelt die Gegensätze zwischen den einzelnen Erzeugnissen wider. Während bei Olivenöl (54 %), Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln (23 %), Schweinen (22 %) und Eiern (20 %) erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen waren, wurde bei Getreide ein erheblicher Rückgang (26 %) festgestellt. Bei den Betriebsmitteln sank der Durchschnittspreis für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel um 23 % und der Preis für Energie-/Schmierstoffe um 12 %. Dagegen stiegen die Durchschnittspreise für Pflanzenschutzmittel sowie für Saat- und Pflanzgut um 9 %.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 09/2023

Die Kommission hat am 21.12.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für September 2023 veröffentlicht. Nach einem stabilen Sommer erreichte der Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel der EU im September 2023 rund 7 Mrd. €. Dies ist ein Anstieg von 18 % im Vergleich zum August 2023 und September 2022. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis September 2023 erreichte 51 Mrd. € und lag damit um rund 9 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Im September 2023 erreichten die EU-Ausfuhren 19 Mrd. €, was einem Anstieg von 5 % gegenüber dem Vormonat entspricht, aber immer noch 9 % unter dem Niveau von September 2022 liegt. Die kumulierten Exporte seit Januar erreichten rund 171 Mrd. €, 2 % mehr als im gleichen Zeitraum 2022. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU zwischen Januar und September 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die USA und China. Bei den exportierten Produkten stiegen im Vergleich zum September 2022 vor allem Getreidezubereitungen (+ rund 1,5 Mrd. €, + 8 %) sowie Zubereitungen aus Obst und Nüssen (+ rund 1 Mrd. €, + 17 %). Darüber hinaus stiegen die Exportmengen bei Pflanzenölen um 29 % und bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen um 13 %. Gleichzeitig gingen die Getreideexporte um rund 2 Mrd. € sowie Schweinefleisch um rund 1 Mrd. € zurück. Der Wert der Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU belief sich im September auf rund 12 Mrd. €, was einem Rückgang von 2 % gegenüber dem Vormonat und 19 % gegenüber September 2022 entspricht. Die kumulierten Einfuhren von Januar bis September 2023 beliefen sich auf rund 120 Mrd. €, was ein Rückgang von 5 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2022 bedeutet. Bei den eingeführten Erzeugnissen waren Rückgänge bei den Einfuhren von Ölsaaten und Eiweißpflanzen (rund – 3 Mrd. €, rd. - 15 %) sowie von Pflanzenölen (rund – 2 Mrd. €, rund - 30 %) zu verzeichnen, was auf Preis- und Mengenrückgänge zurückzuführen ist. Weitere Analysen sowie detaillierte Tabellen finden Sie im unten verlinkten Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels der EU für September 2023.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 10/2023

Die Kommission hat am 19.01.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Oktober 2023 veröffentlicht. Der monatliche Überschuss des Agrar- und Lebensmittelhandels der EU setzte seinen Aufwärtstrend vom September 2023 fort und erreichte im Oktober 2023 mit rd. 7 Mrd. € den höchsten Stand der letzten drei Jahre. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis Oktober 2023 erreichte 58 Mrd. € und lag damit um rd. 11 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Im Oktober 2023 stiegen die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU den dritten Monat in Folge weiter an. Er stieg im Vergleich zum Vormonat um 5 % auf rd. 20 Mrd. €. Die kumulierten Exporte seit Januar beliefen sich auf rd. 191 Mrd. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für EU-Agrar- und Lebensmittelexporte zwischen Januar und Oktober 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Im Oktober 2023 beliefen sich die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU auf 13 Mrd. €, was einem Anstieg von 6 % gegenüber dem Vormonat entspricht, aber immer noch 17 % unter dem Niveau von Oktober 2022 liegt. Die Agrar- und Lebensmittelimporte aus der Ukraine näherten sich im September und Oktober 2023 wieder dem Niveau von 2021 an, nachdem sie in der zweiten Jahreshälfte 2022 und Anfang 2023 einen Höchststand erreicht hatten. Die kumulierten Einfuhren von Januar bis Oktober sind im Vergleich zu 2022 um 1 % (+ 100 Mio. €) gestiegen, wobei Getreide, Zucker und Geflügel zunahmen, während Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie Pflanzenöle zurückgingen.

Europabericht Nr. 01/2024 vom 05.02.2024 (PDF; 1,4 MB) externer Link

Kommission möchte Schutzstatus des Wolfes anpassen

Die Europäische Kommission hat am 20.12.2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des internationalen "Berner Konvention" vorgelegt. Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfes in der EU schlägt die Kommission vor, den Schutzstatus von Wölfen von "streng geschützt" in "geschützt" zu ändern und stützt sich dabei auf aktuelle Daten, die u. a. im Rahmen einer Konsultation erhoben wurden. Das übergeordnete rechtliche Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu erreichen und zu erhalten, soll bestehen bleiben. Der Schutzstatus des Wolfes wurde im Rahmen der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der entsprechenden Verhandlungen im Jahr 1979 verfügbaren wissenschaftlichen Fakten festgelegt. Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes, die der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und der anderen Vertragsparteien der Berner Konvention bedarf, ist eine Voraussetzung für eine ähnliche Änderung seines Status auf EU-Ebene. Der Vorschlag entspricht weitgehend der Entschließung das Europäischen Parlaments vom 24.11.2022. Die veröffentlichte Analyse zeigt, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besetzen. Es gibt mehr als 20.000 Wölfe, deren Verbreitungsgebiete sich ausdehnen und die in 23 Mitgliedsstaaten leben. Dies sei ein Erfolg für die Erhaltung des Wolfes, der durch Rechtssetzung, eine positivere Einstellung der Öffentlichkeit und die Verbesserung der Lebensräume ermöglicht wurde. Die Rückkehr der Wölfe führt aber auch zu Herausforderungen und Konflikten, z. B. zu Angriffen auf Nutztiere und zu Konflikten mit Landwirten und Jägern. Diese veränderte Realität vor Ort rechtfertige eine Anpassung des rechtlichen Schutzstatus, um allen Vertragsparteien des Berner Übereinkommens mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung zu ermöglichen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten über diesen Vorschlag entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen ist, wird er von der Kommission dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).

Tagung Agrarrat am 20.11.2023 in Brüssel

Die EU-Agrarminister trafen sich am 20.11.2023 in Brüssel unter spanischer Präsidentschaft und verabschiedeten Schlussfolgerungen zu einer langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU. Der Text erkennt die Schlüsselrolle an, die die ländlichen Gebiete für die wirtschaftliche Stärke der EU, den grünen und digitalen Wandel, den Klimaschutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes der lokalen Gemeinschaften spielen. In den Schlussfolgerungen wird besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen, das soziale und wirtschaftliche Gefüge der ländlichen Gebiete durch den Einsatz einschlägiger Instrumente in allen Politikbereichen zu stärken. Der Vorsitz unterrichtete den Rat über den Stand der laufenden Arbeiten zu dem Vorschlag zu neuen genomischen Techniken (NGT). Die kroatische Delegation legte dem Rat eine Note mit kritischen Fragen vor. Kommissarin Kyriakides stellte den Kritikern in Aussicht, dass die Kommission im Sinne der Patentierung noch Lösungsvorschläge erarbeiten möchte. Die Kommission übermittelte dem Rat ferner aktuelle Informationen über die Umsetzung der EU-Waldstrategie 2030. Anschließend informierte Österreich über die Gruppe "For Forest", während Deutschland die Minister über Unterstützungsmaßnahmen für die Partnerländer in Bezug auf die Entwaldung informierte. Frankreich und einige osteuropäischen Mitgliedstaaten möchten auch für 2024 eine Ausnahmeregelung für GLÖZ 8 (guter landwirtschaftlicher ökologischer Zustand), indem die Brachflächenpflicht eins zu eins durch Zwischenfrüchte ersetzt werden dürfen. Für Deutschland ist wichtig, dass ein gleichwertiges Umweltambitionsniveau für diesen GLÖZ-Standard gewährt bleibt und es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen darf. Darüber hinaus billigte der Rat den gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für 2024. Der Haushaltsplan 2024 sieht rund 40, 5 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen und rund 40,5 Mrd. € an Mitteln für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie rund 13,2 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen und rund 12 Mrd. € an Mitteln für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vor.

Tagung Agrarrat am 10./11.12.2023 in Brüssel

Die EU-Agrarminister trafen sich am 10./11.12.2023 in Brüssel zum letzten Mal unter spanischer Präsidentschaft. Der Rat hat die guten Fortschritte zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu neuen Genomischen Techniken (NGT) zur Kenntnis genommen. Ziel der Präsidentschaft war, eine allgemeine Ausrichtung zu erreichen. Eine qualifizierte Mehrheit konnte dafür jedoch nicht erzielt werden. Die Präsidentschaft strebt diese auf Botschafterebene noch in diesem Jahr an. Dies hängt maßgeblich auch von der neuen polnischen Regierung ab. Sollte diese zustimmen, ist die qualifizierte Mehrheit erreicht (die bislang amtierende polnische Regierung hatte dagegen gestimmt). Kommissarin Kyriakides warb für eine schnelle Lösungsfindung und erklärte, dass die Kommission den Beschleunigungswunsch der Mitgliedstaaten bzgl. der Patente berücksichtigen werde. Der Vorsitz hat dem Rat Fortschrittsberichte über die Arbeit an den Vorschlägen der Kommission zu Pflanzenvermehrungsmaterial und forstlichem Vermehrungsgut übermittelt. Einige der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzenvermehrungsmaterial und forstliches Vermehrungsgut stammen aus den 1960er Jahren. Mit den Vorschlägen der Kommission sollen sie aktualisiert werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmer in der gesamten EU sicherzustellen, Innovationen, technische Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und gleichzeitig zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, biologische Vielfalt und Klima beizutragen. Die Minister haben auch betont, dass ein unangemessener Verwaltungsaufwand sowie finanzielle Belastungen vermieden werden und die neuen Vorschriften den nationalen Besonderheiten gebührend Rechnung tragen müssen. Für die Kommission erläuterte Kommissarin Kyriakides, dass die Vorschläge eine der legislativen Prioritäten für die Jahre 2023/2024 seien. Die Minister haben zum Ende des ersten Jahres der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Bestandsaufnahme der GAP-Strategiepläne vorgenommen. Die GAP-Strategiepläne seien das wichtigste Instrument zur Verwirklichung der Ziele der GAP zwischen 2023 - 2027. Ferner trügen die Strategiepläne zu den Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen der EU bei und spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie. Auf Grundlage der von der Kommission und den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen führte der Rat eine politische Aussprache über die wichtigsten Faktoren, die die Gewinnspannen und die Rentabilität der Landwirtschaft in der EU und das Einkommen der Landwirte beeinflussen.

COP28-Erklärung zu Ernährung und Landwirtschaft

Mehr als 130 Staats- und Regierungschefs unterzeichneten am 01.12.2023 auf der Klimakonferenz COP28 in Dubai eine Erklärung zu Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Erklärung erkennen die Unterzeichner an, dass die beispiellosen negativen Auswirkungen des Klimawandels zunehmend die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft und der Ernährungssysteme bedrohen. Gleichzeitig habe der Sektor ein enormes Potenzial, Antworten auf den Klimawandel voranzutreiben. Unterstrichen wird das Recht auf Nahrung. Dieses Recht war im UN-Prozess einst höchst schwierig zu verhandeln, ist heute aber unstrittig. Ziele sind die Klimaanpassung, die Förderung der Ernährungssicherheit, die Stärkung des Wassermanagement und die Maximierung der positiven Klima- und Umweltwirkungen von Landwirtschaft und Ernährungssystemen durch den Schutz und die Wiederherstellung der Natur. Um das zu erreichen, sollen nationale Anpassungspläne und freiwillige Selbstverpflichtungen helfen, aber auch öffentliche Gelder und Beratung zur Verfügung gestellt werden und die Forschung ausgebaut werden.

Kommission veröffentlicht Ausblick auf Agrarmärkte 2023 - 2035

Die Kommission veröffentlichte am 06.12.2023 ihren jüngsten mittelfristigen Ausblick auf die EU-Agrarmärkte für den Zeitraum 2023 - 2035, aus dem hervorgeht, dass die Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirte weiterhin durch sich ändernde Wetter- und Marktbedingungen sowie durch eine sich ändernde gesellschaftliche Nachfrage herausgefordert sein wird. Der Agrarsektor befinde sich in einem Anpassungsprozess, um sich an den Klimawandel und die Präferenzen der Verbraucher anzupassen. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Landwirte beim Übergang zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Produktionssystemen zu unterstützen und gleichzeitig widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu werden. Trotz einer weltweiten Zunahme der Erntefläche für Mais, Reis, Sojabohnen und Weizen wird der Ertrag dieser Rohstoffe weiter sinken. Angesichts der zu erwartenden wachsenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln ist es von entscheidender Bedeutung, Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, um diese potenziell negativen Auswirkungen auszugleichen. Nach Schätzungen der Kommission wird der Verbrauch von Rind- und Schweinefleisch, Zucker und Wein zurückgehen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Energie- und sonstigen Inputkosten mittelfristig über dem Niveau von vor 2021 bleiben dürften. In Bezug auf die Ernährungssicherheit heißt es in dem Bericht, dass die EU ein Nettoexporteur bleiben und weiterhin zur globalen Ernährungssicherheit beitragen wird. Bis 2035 wird mit einer Verlagerung der Landnutzung von Getreide auf Soja und Hülsenfrüchte gerechnet. Die geringere Nachfrage nach Biokraftstoffen könnte zu einem Rückgang der Pflanzenöle führen, was wiederum zu weniger Importen führen würde. Infolge des erwarteten Rückgangs des Milchviehbestands könnte die Milcherzeugung in der EU leicht zurückgehen. Die Produktion von Käse, Molke und Magermilchpulver könnte jedoch noch steigen, während die Butterproduktion stabil bliebe. Unter den Fleischsorten könnte Geflügel weiterhin von einem günstigeren Verbraucherpreis, positiven Image und dem Fehlen religiöser Vorbehalte profitieren. Der Konsum von Äpfeln könnte zunehmen, da sich die Verbraucher frischem, leicht verzehrbarem Obst zuwenden.

Belgien stellt Arbeitsprogramm für EU-Ratspräsidentschaft vor: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Die belgische Regierung hat ihre Prioritäten für die am 01.01.2024 beginnende EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto "Schützen, Stärken, Vorbereiten" vorgestellt. Aktuell gibt es rund 150 EU-Gesetzesvorhaben, die noch nicht abgeschlossen wurden. Das ausdrückliche Ziel der belgischen Ratspräsidentschaft ist es, so viele dieser Vorhaben wie möglich noch vor der EU-Wahl im Juni 2024 zu einem Abschluss zu bringen. Belgien verspricht, einen breiten Ansatz für Landwirtschaft zu fördern sowie Ernährungssicherheit und -autonomie zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelerzeugung und des Nahrungsmittelverbrauchs soll außerdem verbessert werden. Tiergesundheit und Tierschutz sollen im Rahmen des One Health in den Fokus rücken und die Novellierung der Tierschutzgesetzgebung vorangetrieben werden. Widerstandsfähigen Wäldern möchte die belgische Ratspräsidentschaft ebenfalls besondere Aufmerksamkeit widmen und die Waldmonitoring-Verordnung vorantreiben. Was die Gemeinsame Agrarpolitik betrifft, so wird der belgische Vorsitz Überlegungen zu einem künftigen Rahmen für die Zeit nach 2027 anstellen. Belgien möchte eine genaue Beobachtung der Agrarmärkte sicherstellen und sich mit handelsbezogenen Agrarfragen befassen, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Kohärenz der Politik legen wird, vor allem in den Bereichen Handel, Umwelt und Klima. Dabei werden u. a. die Kreislaufwirtschaft und Innovationen (Digitalisierung) eine wichtige Rolle spielen. Die laufenden Diskussionen über Neue Genomische Techniken (NGT), die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) will der belgische Vorsitz lediglich fortsetzen. Der belgische Vorsitz wird sich daher weiterhin für gleiche Wettbewerbsbedingungen, die Harmonisierung der Vorschriften und die Förderung von Sicherheit und Transparenz in der gesamten Lebensmittelkette gemäß der Farm to Fork – Strategie einsetzen. In diesem Zusammenhang wird der Vorsitz das Dossier der sog. Frühstücksrichtlinien abschließen. Weitere Verhandlungen über "kritische Dossiers" aus dem Green Deal will der belgische Vorsitz lediglich vorantreiben, darunter etwa die Verpackungsverordnung, die Abwasserrichtlinie, die Abfallrahmenrichtlinie sowie die Bodenmonitoring-Richtlinie. Insgesamt bekennt sich Belgien allerdings zum Green Deal und will sich während der Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass dieser auch in der Strategischen Agenda für 2024 - 2029 verankert wird, die im Juni 2024 angenommen werden soll. Belgiens Präsidentschaft wird dann im Juli 2024 an Ungarn weitergegeben, aber de facto bereits mit der heißen Phase des EU-Wahlkampfs ab Mai 2024 an Fahrt verlieren. Nach Ungarn übernimmt Polen zum 01.01.2025 die EU-Ratspräsidentschaft (siehe hierzu auch Beitrag unter "Politische Schwerpunkte" in diesem EB).

Europäisches Parlament lehnt SUR ab

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 22.11.2023 den Vorschlag über eine Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) mit 207 Ja-Stimmen bei 299 Nein-Stimmen und 121 Enthaltungen abgelehnt. Damit hat das EP keine Position, die erste Lesung ist abgeschlossen und der Kommissionsvorschlag abgewiesen. Im Anschluss wurde die von der Berichterstatterin, MdEP Sarah Wiener (Grüne/Ö), beantragte Zurückweisung in den zuständigen Umweltausschuss ebenfalls mehrheitlich mit 292 Ja-Stimmen bei 324 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen abgelehnt. Die spanische Ratspräsidentschaft hat die Verhandlungen ebenfalls eingestellt und die folgende belgische Präsidentschaft um Wiederaufnahme der Verhandlungen gebeten. Ein Abschluss in dieser Legislatur gilt als unwahrscheinlich.

Kommission verlängert Glyphosatzulassung

Die Kommission hat am 28.11.2023 die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat in der EU um weitere zehn Jahre offiziell bestätigt. Im Rahmen ihrer Entscheidung, die Zulassung von Glyphosat zu erneuern, hat die Kommission mehrere neue Bedingungen aufgenommen, darunter: das Verbot der Verwendung zur Sikkation (Abreifebeschleunigung vor der Ernte); die Festlegung von Höchstgrenzen für Verunreinigungen; die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bei der Durchführung von Risikobewertungen besonderes Augenmerk auf bestimmte Aspekte zu legen (z. B. den Schutz kleiner pflanzenfressender Säugetiere wie Wühlmäuse und Nichtzielpflanzen wie Wildblumen) und Risikominderungsmaßnahmen festzulegen; die Festlegung maximaler Anwendungsmengen.

Trilogergebnis zu Industrieemissions-Richtlinie erzielt

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates erzielten am 28.11.2023 unter der Moderation der Kommission eine Trilogeinigung zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) und die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen. Ziel ist es, die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch große Betriebe weiter zu reduzieren, um gesundheitlichen Problemen wie Asthma, Bronchitis und Krebs entgegenzuwirken und vor allem den Klimawandel zu stoppen. Die Unterhändler einigen sich darauf, den Anwendungsbereich auf Schweinehaltungsbetriebe mit mehr als 350 LSU (Livestock Units) auszuweiten. Ausgeschlossen sind Betriebe, in denen Schweine extensiv oder ökologisch und für einen erheblichen Zeitraum im Jahr im Freien gehalten werden. Geflügelhaltende Betriebe fallen ab einer Größe von mehr als 300 LSU (= Legehennen: rund 21.500 Plätze) und Masthähnchenhalter mit mehr als 280 LSU unter die Richtlinie (= Status-Quo bei Masthähnchen aber weit unter Status-Quo bei Puten). Für Gemischtbetriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, liegt der Schwellenwert bei mehr als 380 LSU. Die Kommission erhält den Auftrag, bis zum 31.12.2026 zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen der EU erforderlich sind, um die Emissionen aus der Tierhaltung (inkl. Rinder), zu verringern. Zusätzlich wurde eine sog. Gegenseitigkeitsklausel aufgenommen, um sicherzustellen, dass Erzeuger außerhalb der EU bei der Einfuhr in die EU ähnliche Anforderungen erfüllen wie die EU-Vorschriften. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Lizenzierung, den Betrieb und die Kontrolle regulierter Anlagen zu erhöhen. Das Europäische Register für die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen wird in ein EU-Portal für Industrieemissionen umgewandelt, auf dem die Bürger auf Daten zu allen EU-Genehmigungen und lokalen Emissionen zugreifen können. Darüber hinaus sollten bis spätestens 2035 Systeme für die elektronische Genehmigung eingerichtet werden. Betriebe bzw. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können bei schwersten Verstößen mit Sanktionen in Höhe von mindestens 3 % des EU-Jahresumsatzes des Betreibers belegt werden. Die Mitgliedstaaten räumen den von der Nichteinhaltung betroffenen Bürgern das Recht ein, Schadenersatz für ihre Gesundheitsschäden zu verlangen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt politische Einigung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates haben am 09.11.2023 eine vorläufige politische Einigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt. Ziel der neuen Verordnung ist es, geschädigte Ökosysteme an Land und im Meer wiederherzustellen, die Ziele der EU beim Klimaschutz und der Klimaanpassung zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um mindestens 30 % der Habitate, die in einem schlechten Zustand sind, wiederherzustellen. Bei der Umsetzung der in der Verordnung festgelegten Wiederherstellungsmaßnahmen sind bis 2030 die Natura-2000-Gebiete prioritär zu behandeln. Bis 2040 müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 60 % der Habitate in schlechtem Zustand festlegen und bis 2050 von mindestens 90 %. Eine Abweichungsmöglichkeit wurde für häufige und weit verbreitete Habitate aufgenommen. Im Rahmen des Verschlechterungsverbots muss eine erhebliche Verschlechterung von Gebieten, die der Wiederherstellung unterliegen und einen guten Zustand erreicht haben, verhindert werden. Bis spätestens 2030 soll der Rückgang der Bestäuberpopulationen umgekehrt werden. Die Mitgliedstaaten müssen im Hinblick auf landwirtschaftliche Ökosysteme Maßnahmen ergreifen, um bis Ende 2030 und danach in einem 6-Jahres-Zyklus bei mindestens zwei der drei nachfolgenden Indikatoren Verbesserungen zu verzeichnen: Index der Wiesenschmetterlinge; Anteil von landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftsmerkmalen mit hoher Artenvielfalt; Bestand an organischem Kohlenstoff in den Mineralböden der Ackerflächen. Vorgesehen sind zudem befristete Ziele für die Erhöhung des Indexes der häufig vorkommenden Agrarlandvögel auf nationaler Ebene. Bis 2030 sollen 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore wiederhergestellt werden, bis 2040: 40 %, bis 2050: 50 %. Durch die Wiedervernässung von Mooren soll die Artenvielfalt erhöht und die Emissionen aus dem Landwirtschaftssektor reduziert werden. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt der Waldökosysteme ergreifen und bis 2030 auf nationaler Ebene Verbesserungen bei bestimmten Indikatoren (z. B. stehendes und liegendes Totholz, gemeinsamer Waldvogelindex) erreichen. Dabei soll die Gefahr von Waldbränden berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollen zudem bis 2030 auf EU-Ebene mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume pflanzen. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission regelmäßig nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, die über die Maßnahmen zur Zielerreichung informieren. Die Kommission muss ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht vorlegen, der einen Überblick über die auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Finanzmittel, eine Bewertung des Finanzierungsbedarfs enthält. Die Kommission darf die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, zur Umsetzung der Verordnung Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu verwenden. Die Kommission überprüft und bewertet bis 2033 die Anwendung der Verordnung, ihre Auswirkungen auf die Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und ihre weiteren sozioökonomischen Folgen. Im Falle außergewöhnlicher Ereignisse (Naturkatastrophen, z. B. Waldbrände, Überschwemmungen) mit schwerwiegenden Folgen auf die Ernährungssicherheit kann die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung, die sich auf landwirtschaftliche Ökosysteme beziehen, ausgesetzt werden. Die vorläufige politische Einigung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur muss noch seitens des Rates und des EPs förmlich bestätigt werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Europäisches Parlament nimmt Verhandlungsmandat zu "Frühstücks-Richtlinien" an

Das Europäische Parlament hat am 12.12.2023 seine Verhandlungsmandat zum Trilog über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der sog. "Frühstücksrichtlinien" – u. a. Herkunftskennzeichnung von Honig - mit 522 Ja- zu 13 Nein-Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag der Kommission soll die über 20 Jahre alten Bestimmungen zur Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees, Obst und Gemüse, Geflügel und Eier aktualisieren. Ziel ist, den Verbrauchern eine Hilfestellung zu geben, eine informierte und gesündere Wahl bei o. g. Produkten zu treffen. Die Abgeordneten möchten, dass das Ursprungsland des Honigs auf dem Etikett ersichtlich ist. Gleiches gilt für Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen. Wenn der verwendete Honig oder die verwendeten Früchte aus mehreren Ländern stammen, sollen die Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge mit Prozentangabe ersichtlich sein. Um Betrug einzuschränken, wollen die Abgeordneten ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig einrichten, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.

Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen fest

Das Europäische Parlament (EP) hat am 21.11.2023 sein Verhandlungsmandat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen mit 448 Ja- zu 65 Nein-Stimmen bei 114 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines neuen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmens für den technologischen und natürlichen Kohlenstoffabbau, um das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Ein freiwilliger Zertifizierungsrahmen für die Kohlenstoffentnahme bleibt als Ergänzung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erforderlich und soll dazu beitragen, dass Kohlenstoffentnahmen besser quantifiziert, überwacht und überprüft werden können. Carbon Farming soll die Speicherung in der Bewirtschaftung von Land- und Küstengebieten sowie in der Tierhaltung mindestens fünf Jahre gewährleisten, ohne die Ernährungssicherheit zu beeinträchtigen. Kohlenstoffspeicherung in Produkten soll zu Beginn auf Holzernteprodukte oder Baumaterialien beschränkt werden, die Kohlenstoff für mindestens fünf Jahrzehnte speichern. Der Rat hatte sich bereits am 17.11.2023 auf sein Verhandlungsmandat geeinigt, so dass nun die Trilogverhandlungen zwischen dem EP, dem Rat und der Kommission über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen können. Das Mandat des Rates bezieht zusätzlich zum Kommissionsvorschlag weitere Möglichkeiten des Carbon Farmings in die Zertifizierung mit ein, die die Kohlenstoffbilanz des Bodens verbessern, wenn Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden verringert werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Die Kommission legt Vorschlag für Verordnung zum Waldmonitoring vor

Die Kommission hat am 22.11.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Waldmonitoring in der EU veröffentlicht. Dieser Rechtsrahmen ist eine Folge der EU-Waldstrategie 2030, die die Kommission am 16.07.2021 vorgelegt hat. Ziel ist, die bestehenden Informationslücken über den Zustand der europäischen Wälder zu schließen und eine umfassende Wissensgrundlage über Wälder zu schaffen, damit die Mitgliedstaaten, Waldbesitzer und Waldbewirtschafter besser auf den zunehmenden Druck der Klima- und Biodiversitätskrise reagieren und die Widerstandsfähigkeit der Wälder stärken können. Die Kommission möchte eine interdisziplinäre Expertengruppe der Mitgliedstaaten einrichten, die für alle forst- und forstwirtschaftlichen Fragen zuständig ist und alle ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Ziele der EU-Waldstrategie widerspiegelt. Wälder seien ein wichtiger Verbündeter bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt und von entscheidender Bedeutung für die Entfaltung ländlicher Gebiete und die Bioökonomie. Eine bessere Überwachung solle es ermöglichen, die Wälder widerstandsfähiger gegen die durch den Klimawandel verschärften grenzüberschreitenden Bedrohungen durch Schädlinge, Dürren und Waldbrände zu machen und neue Geschäftsmodelle wie eine klimaeffiziente Land- und Forstwirtschaft (CO2-Speicherung) aufzubauen. Letztlich soll die Verordnung dazu beitragen, die Fähigkeit der Wälder zu stärken, ihre vielfältigen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen, einschließlich ihrer Rolle als natürliche Kohlenstoffsenken, zu erfüllen. Aufbauend auf den bestehenden nationalen Monitoringsystemen soll der Überwachungsrahmen Daten und Kenntnisse für die Entscheidungsfindung und die Umsetzung politischer Maßnahmen in einer Kombination von Erdbeobachtungstechnologie und Bodenmessungen bereitstellen. Die Zielsetzung ist, langfristige Waldpläne aufzustellen, wobei alle relevanten politischen Dimensionen und die Multifunktionalität der Wälder berücksichtigt werden sollen. Das neue Gesetz beabsichtigt auch einen neuen Markt für Anbieter digitaler Überwachungsdienste, einschließlich einer großen Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und innovativen Start-Up-Unternehmen, zu schaffen. Schließlich soll der Vorschlag die Umsetzung anderer wichtiger Rechtsvorschriften wie die LULUCF-Verordnung, die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie, die Entwaldungsverordnung sowie die Verordnung zur Zertifizierung der CO2-Entnahmen und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur unterstützen. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Kommission veröffentlicht Bericht zur GAP 2023 - 2024

Die Kommission veröffentlicht am 23.11.2023 einen ersten Bericht zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 - 2027 und unterstreicht darin die Bedeutung des Übergangs zu einem nachhaltigen europäischen Landwirtschaftsmodell. Die Kommission hebt die wichtige Rolle der Strategiepläne im Rahmen der GAP hervor, um die Einkommen der Landwirte und die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln zu sichern und gleichzeitig den Übergang hin zu mehr Klima- und Biodiversitätsschutz zu meistern. Der Bericht analysiert die erwarteten Auswirkungen der Strategiepläne auf die Erreichung der Ziele der GAP 2023 - 2027, insbesondere in Bezug auf Umwelt, Klima und gesellschaftliche Erwartungen wie beispielsweise den Tierschutz. Er bestätigt, dass die GAP-Strategiepläne darauf abzielen, die ehrgeizigste GAP aller Zeiten aus Umwelt- und Klimaperspektive zu werden. Der Bericht unterstreicht auch die Notwendigkeit, die Instrumente zur Risikoprävention und zum Risikomanagement zu stärken und die Strategien zur Anpassung an den Klimawandel auszubauen. Für den Zeitraum 2023 - 2027 wird die GAP mit 307 Mrd. € unterstützt, wovon 264 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und weitere 43 Mrd. € aus nationalen Mitteln stammen. Etwa 2.500 Interventionen wurden in den 28 GAP-Strategieplänen entworfen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt und von der Kommission genehmigt wurden. Insgesamt zeigen die GAP-Strategiepläne erhebliche gemeinsame Anstrengungen zur Stützung des landwirtschaftlichen Einkommens, zur Gewährleistung einer gerechteren Verteilung an kleinere landwirtschaftliche Betriebe und zur Verringerung der Einkommensunterschiede in den am stärksten gefährdeten Sektoren und benachteiligten Gebieten. Auch die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors werden verstärkt. Die Kommission unterstützt eine weitere Stärkung der Risikomanagementinstrumente und deren verstärkte Nutzung in der gesamten Union. Trotz der zunehmenden Anstrengungen dürften nur etwa 14 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in der EU in den Genuss einer solchen GAP-Unterstützung kommen. In ihrer Bewertung stellt die Kommission auch fest, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, damit mehr landwirtschaftliche Betriebe digitale Technologien und Innovationen einführen. Der breite Bedarf an Beratung, Schulung und Wissensaustausch werde durch die bisher vorgesehene Mittelzuweisung noch nicht gedeckt. Der Bericht stellt große Herausforderungen für ländliche Gemeinden fest. LEADER, ein "Bottom-up"-Ansatz, bei dem ländliche Unternehmen, lokale Organisationen, Behörden und Einzelpersonen aus verschiedenen Sektoren zusammenarbeiten, macht rund 8 % der gesamten EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums aus. Schließlich betont die Kommission in ihrem Bericht, dass die GAP-Strategiepläne nicht das einzige Instrument sind, das erforderlich ist, um einen Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals, der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie zu leisten und die vielen damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Die Komplementarität mit anderen EU- und nationalen Fonds ist von entscheidender Bedeutung, um deren Gesamtwirkung zu erzielen.

Kommission verabschiedet Leitlinien für Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft

Die Kommission hat am 07.12.2023 Leitlinien für Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft im Einklang mit einer neuen Ausnahme von den EU-Wettbewerbsvorschriften verabschiedet, die im Zuge der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt wurden. Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet generell Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, z. B. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die zu höheren Preisen oder geringeren Mengen führen. Artikel 210a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO-Verordnung) nimmt jedoch bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Agrarsektor von diesem Verbot aus, sofern die Vereinbarungen für das Erreichen von Nachhaltigkeitsstandards unerlässlich sind, die über die durch das Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Mit den neuen Leitlinien soll klargestellt werden, wie die Akteure im Agrar- und Lebensmittelsektor gemeinsame Initiativen für Nachhaltigkeit im Einklang mit Artikel 210a gestalten können.

Kommission veröffentlicht Konsultation zur Bewertung der Nitrat-Richtlinie

Die Kommission hat am 01.12.2023 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Nitratrichtlinie veröffentlicht. Im Rahmen dieser Bewertung soll überprüft werden, ob die Nitratrichtlinie noch zweckmäßig ist und ob sie zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Die Bewertung soll auch den Beitrag der Richtlinie zu den Verpflichtungen im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal prüfen, die Nährstoffverluste bis 2030 weltweit um 50 % zu verringern. Rückmeldungen sind möglich bis 08.03.2024.

Kommission schlägt Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierschutz bei Tiertransporten vor

Die Kommission hat am 07.12.2023 das im Rahmen der Farm to Fork – Strategie angekündigte Tierwohlpaket veröffentlicht. Dies besteht aus einem Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierschutz bei Tiertransporten, einer Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative "Pelzfreies Europa" und einem Verordnungsvorschlag zu Tierwohl und Herkunftsnachweisen von Hunden und Katzen. Ziel der Kommission ist eine Verbesserung des Tierwohls. Mit dem Vorschlag soll ein tiergerechter Transport im Zusammenhang von wirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt, auf Forderungen aus der Gesellschaft reagiert, und Vereinfachungen bei der Durchsetzung und Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes gewährleistet werden. Die vorgeschlagenen Regeln zur Verbesserung des Tierschutzes beim Tiertransport sehen insbesondere vor: Kürzere Transportzeiten und bessere Versorgung der Tiere während des Transports. Schlachttiere dürfen demnach maximal neun Stunden transportiert werden. Besondere Vorschriften gelten für besonders gefährdete Tiere wie trächtige Tiere und nicht abgesetzte Jungtiere. Tiere, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind, sollen länger transportiert werden können. Nach spätestens 21 Stunden sollen die Tiere für 24 Stunden zum Ruhen, Füttern und Tränken abgeladen werden. Danach könnten die Tiere erneut für 21 Stunden transportiert werden. Das Platzangebot soll erhöht und an die jeweilige Tierart angepasst und klimatische Bedingungen (Hitze/Kälte) während des Transports stärker berücksichtigt werden: Der Transport von lebenden Tieren aus der EU in Drittstaaten bleibt erlaubt, die Vorgaben werden jedoch verschärft. Durch eine verbesserte Nutzung digitaler Systeme (z. B. Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen, zentrale Datenbank) soll die Durchsetzung von Transportvorschriften erleichtert werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 8/2023

Die Kommission hat am 24.11.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für August 2023 veröffentlicht. Nach der Verlangsamung im Juli 2023 erreichte die Handelsbilanz der EU im August rund 8 Mrd. €. Die kumulierte Handelsbilanz (von Januar bis August 2023) erreichte rund 44 Mrd. € und lag damit um 7,5 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Der Agrar- und Lebensmittelhandel der EU blieb damit im Sommer 2023 stabil. Im August 2023 blieben die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU mit rund 18 Mrd. € stabil. Über alle Produkte hinweg blieben die Exportpreise im Jahr 2023 hoch. Was die exportierten Produkte betrifft, so sind die kumulierten Exporte von Getreidezubereitungen und Mühlenprodukten seit Januar im Vergleich zu 2022 hoch geblieben, ebenso wie die Exporte von Obst- und Gemüsezubereitungen, Süßwaren und Schokolade. Was die Ausfuhrziele betrifft, so war im Vergleich zu 2022 eine deutliche Entwicklung bei den Ausfuhren in die Türkei zu verzeichnen. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für die Agrar- und Lebensmittelexporte der EU zwischen Januar und August 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Die EU-Einfuhren stiegen im August auf rund 13 Mrd. € und lagen damit immer noch 15 % unter dem Niveau von August 2022. Im Vergleich zu 2022 gingen die Importe für Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie für Pflanzenöle zurück. Während sowohl die Einfuhrmengen als auch die Preise für Ölsaaten zurückgingen, war der Rückgang des EU-Einfuhrwerts von Pflanzenölen hauptsächlich auf den Preisrückgang zurückzuführen. 2023 gingen die Importe vor allem aus Brasilien und aus Argentinien zurück. Die drei wichtigsten Importländer zwischen Januar und August 2023 waren Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.

Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm Absatzförderungspolitik für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse 2024

Die Kommission hat am 17.11.2023 ihr Arbeitsprogramm für die Absatzförderungspolitik für nachhaltige und hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU veröffentlicht. Das von der Kommission angenommene Programm zielt darauf ab, neue Marktchancen zu erschließen und dabei die politischen Prioritäten, die Analyse der prognostizierten Ausfuhren in bestehende und neu entstehende Märkte sowie die Beiträge der Interessenträger zu berücksichtigen. Werbekampagnen für EU-Agrarerzeugnisse sollten so konzipiert sein, dass sie den Landwirten in der EU und der Lebensmittelindustrie in der EU insgesamt neue Marktchancen eröffnen und ihnen helfen, ihre bestehenden Geschäfte zu sichern. Neben der Steigerung der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Verbrauchs landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt die Absatzförderungspolitik auch die nachhaltige Erholung des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Es wird erwartet, dass die im Jahr 2024 ausgewählten Werbekampagnen Produkte aus nachhaltiger Landwirtschaft enthalten, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Düngung und Wasserverschmutzung zu minimieren, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den ökologischen Landbau zu fördern und das Tierwohl zu verbessern. Ein weiteres Ziel besteht darin, das Bewusstsein für die Qualitätsregelungen der EU und die als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) zu schärfen. Auch die Förderung des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung bleibt ein Eckpfeiler der Absatzförderungspolitik der EU.

Rat nimmt Verordnung über das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe an

Der Rat hat am 13.11.2023 die Verordnung über das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) angenommen. Ziel der jetzt angenommenen Verordnung ist es, die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme der EU durch eine bessere Datenerhebung zu erhöhen, bei der Umwelt- und Sozialdaten sowie die bereits über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) erhobenen Wirtschaftsdaten berücksichtigt werden. Mit der angenommenen FSDN-Verordnung wird die INLB-Verordnung angepasst, um die Erhebung zusätzlicher Daten zu ermöglichen, die für die Weiterverfolgung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie des Green Deals erforderlich sind. Das derzeit bestehende INLB ist eine Datenbank mit mikroökonomischen und Buchführungsdaten, die jedes Jahr auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik aus einer Stichprobe von mehr als 80.000 landwirtschaftlichen Betrieben in der EU, die somit statistisch repräsentativ sind, erhoben werden. Neben den bereits im Rahmen der INLB-Verordnung erhobenen Daten ist in der angenommenen Verordnung die Erhebung von Umwelt- und Sozialdaten vorgesehen. Die Beteiligung an der Datenerhebung wird auf freiwilliger Basis erfolgen, die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu ermutigt, Anreize für die Bereitstellung von Daten durch die Landwirte zu schaffen. Das neue System wird dafür sorgen, dass diese Daten sicher sind und geschützt werden.

Europäisches Parlament fordert besseren Schutz von Bestäubern

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 23.11.2023 die Entschließung "New Deal for Pollinators" angenommen, mit dem Ziel den Rückgang der Bestäuber umzukehren. Die Kommission hatte ihre Bestäuberinitiative aus dem Jahr 2018 im Januar 2023 überarbeitet, der Umweltausschuss legte dazu kürzlich einen Bericht vor, der nun im Parlament angenommen wurde. Das EP fordert die Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf, ganzheitliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von Pflanzenschutzmitteln auch im Hinblick auf Insekten, einschließlich Bestäuber zu ermöglichen. Die Maßnahmen zum Schutz von Insekten sollen den Abgeordneten zufolge auch außerhalb von Schutzgebieten stattfinden. Die Strategiepläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen mit den Zielen der Bestäuberinitiative in Einklang gebracht und konkrete Schutzmaßnahmen für Bestäuber ergriffen werden. Weiter fordern die Abgeordneten ein Bestäuber-Monitoring und einen spezifischen Bestäuberindikator in der GAP bis 2026. Landwirtschaftliche Erzeugnisse sollen spätestens ab 2027 nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen, wenn sie mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Zur Finanzierung sollen durch die Kommission Mittel schon ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, einschließlich eines Naturfonds, zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird auf den zunehmenden Forschungs- und Wissensbedarf hingewiesen. Das EP erkennt die Europäische Bürgerinitiative "Rettet die Bienen und Landwirte" an und betont, dass die Forderungen der Bürger zeitnah und wirkungsvoll in künftige Politiken umgesetzt werden sollen.

Kennzeichnung von EU-Wein und Weinerzeugnissen

Am 08.12.2023 treten in der EU neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten auf Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen in Kraft. Die zusätzlichen Informationen auf den Etiketten sollen es den Verbrauchern ermöglichen, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Sie garantieren den Verbrauchern maximale Transparenz bei der Auswahl und dem Kauf von Weinen. Die neuen Vorschriften gelten für alle Weine und Weinbauerzeugnisse, die bei der Ernte 2024 gewonnen werden, während alle Weine, die vor dem 08.12.2023 erzeugt wurden, bis zum Abverkauf der Bestände von den neuen Vorschriften ausgenommen sind. Die Abfüller haben die Wahl, das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration entweder auf dem physischen Etikett des Weins oder digital, z. B. mittels QR-Code, anzugeben. Allergene Stoffe werden weiterhin auf dem physischen Etikett aufgeführt. Die online bereitgestellten Informationen sollten für die Verbraucher ebenso gut sichtbar und zugänglich sein wie die Informationen auf einem physischen Etikett. Das Wort "Inhaltsstoffe" sollte für die Verbraucher auf dem Etikett leicht erkennbar sein. Damit wird die bestehende Lücke zwischen Wein und allen anderen Lebensmitteln geschlossen, die seit vielen Jahren solche Informationen liefern müssen. Wein war bisher, wie andere alkoholische Getränke auch, von der Pflicht zur Angabe des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration ausgenommen.

EuGH-Urteil zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"

Der EuGH hat am 23.11.2023 entschieden, dass ein Winzer seinen eigenen Betrieb auf dem Etikett seiner Weine auch dann angeben darf, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Winzers erfolgte. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass während der erforderlichen Zeit nur der namensgebende Weinerzeuger die angemietete Kelteranlage nutzt und die Kelterung unter seiner Leitung und seiner engen und ständigen Überwachung stattfindet. Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, dass der Begriff des Betriebes und damit die Verwendung der fraglichen Angaben nicht auf die Flächen beschränkt ist, die im Eigentum des namensgebenden Weinerzeugers stehen oder sich in deren Nähe befinden. Anlass für das Urteil war die Klage einer Winzerin aus der Moselregion, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht zog, das sich mit der Frage der Voraussetzung für die betreffende Etikettierung an den EuGH wandte.

Kommission nimmt Beobachtungsstelle für Entwaldung und Waldschädigung in Betrieb

Die Kommission hat am 08.11.2023 die erste weltweite digitale EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung und Waldschädigung in Betrieb genommen. Ziel ist es, die Wälder der Welt zu schützen, wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Europäer nur entwaldungsfreie Produkte konsumieren. In den letzten 30 Jahren sind 10 % der weltweiten Waldfläche durch Abholzung verloren gegangen. Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission hat 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Geodatentechnologien genutzt, um eine globale Karte der Ausdehnung der Wälder im Jahr 2020 zu erstellen, die in dem neuen Observatorium für Entwaldung verwendet werden soll. Sie wird die neuen EU-Vorschriften für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) unterstützen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die in der EU in Verkehr gebrachten oder aus der EU ausgeführten Produkte nicht aus entwaldeten Flächen stammen oder nicht zur Waldschädigung beigetragen haben. Die Verordnung tritt nach einer zweijährigen Übergangszeit am 30.12.2024 in Kraft. Die neuen Vorschriften der EUDR zielen auch darauf ab, die Kohlenstoffemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu bekämpfen.

Kommission veröffentlicht Waldbrandbericht 2022

Die Kommission veröffentlichte am 22.11.2023 ihren Waldbrandbericht 2022 für Europa, den Nahen Osten und Nordafrika. Im Jahr 2022 verbrannten in der EU fast 900.000 ha Land, das entspricht in etwa der Größe Korsikas. Seit Beginn der Überwachung durch das Europäische Waldbrandinformationssystem (EFFIS) im Jahr 2000 ist 2022 das zweitschlimmste Jahr – das schlimmste war 2017 mit 1,3 Mio. ha verbrannter Fläche. Die Brände wirkten sich auch auf Natura-2000-Gebiete aus, was mehr als 40 % der gesamten verbrannten Fläche ausmacht (etwa 365.000 ha der verbrannten 900.000 ha). Die Gesamtzahl der verbrannten Flächen in Natura-2000-Schutzgebieten im Jahr 2022 ist dem Bericht zufolge die höchste seit einem Jahrzehnt. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt im Zusammenhang mit der Vorlage einer Waldmonitoring-Verordnung durch die Kommission, die bestehende Lücken in den Informationen über die europäischen Wälder schließen und eine umfassende Wissensbasis über die Wälder schaffen soll.

Europabericht Nr. 12/2023 vom 22.12.2023 (PDF; 1,1 MB) externer Link

Kommission kündigt Verlängerung der Zulassung von Glyphosat an

Der Berufungsausschuss des Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) konnte am 16.11.2023 keine qualifizierte Mehrheit erreichen, um die von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung der Verwendung von Glyphosat um zehn Jahre zu bestätigen. Die MS sind für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zuständig und können deren Verwendung weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene einschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für notwendig erachten. Deutschland hatte sich, wie auch Frankreich und Italien, bei der Abstimmung enthalten, weil sich die Ampelkoalition nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte. Damit obliegt es nunmehr der Kommission, über die Wiederzulassung zu entscheiden, was bis zum 15.12.2023 erfolgen muss. Sie hat bereits angekündigt, zeitnah die Zulassungsverlängerung auf den Weg zu bringen. Die Kommission stützt sich auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die keine kritischen Vorbehalte gegenüber der Zulassungsverlängerung von Glyphosat hat.

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 23./24.10.2023 in Luxemburg unter spanischer Präsidentschaft und erörterten die Lage der Agrarmärkte. Die Kommission informierte über die kurzfristigen Aussichten. Es folgte ein Gedankenaustausch über Möglichkeiten, die GAP-Strategiepläne flexibler zu gestalten, um wirksame Reaktionen auf künftige Herausforderungen zu gewährleisten. Die Minister betonten, im aktuellen geopolitischen Kontext und angesichts der negativen Auswirkungen des Klimawandels müssten neue Mechanismen und Instrumente geprüft werden, um potenziell weitreichende künftige Krisen zu bewältigen. Der spanische Vorsitz hatte das Thema lebensmittelbezogene Aspekte der Abfallrahmenrichtlinie aufgrund seiner Bedeutung für den Agrar- und Lebensmittelsektor und mit Blick auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung eingebracht. Der Rat begrüßte den Kommissions-Vorschlag und die damit angestrebten Ziele und bekräftigte seinen Einsatz für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung, die als eine der größten Ursachen für Ineffizienz in der Lebensmittelkette gilt. Bei ihrem Gedankenaustausch erörterten die Minister, mit welchen Instrumenten die Ziele des Vorschlags, die Lebensmittelverschwendung zu verringern und zu vermeiden, am besten erreicht werden könnten. Die tschechische Delegation informierte den Rat über die Ergebnisse der Tagung der Landwirtschaftsminister der Visegrád-Gruppe, bei der es vor allem um die aktuelle Lage der Agrarmärkte und die forstwirtschaftlichen Maßnahmen auf EU-Ebene ging. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonte, dass der Vorschlag für das Waldmonitoring dem Agrarrat federführend zugwiesen werden sollte. Die italienische Delegation informierte über Absatzförderungsmaßnahmen der EU für landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse, die die Kommission im Entwurf ihres Arbeitsprogramms für 2024 vorgesehen hat. Der Vorsitz legte dem Rat aktualisierte Informationen über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Vorschlags zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor. Die Ratspräsidentschaft strebt als Verhandlungsmandat für den Trilog eine allgemeine Ausrichtung im Umweltrat am 18.12.2023 an.

Politische Einigung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates haben am 09.11.2023 eine Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) erzielt. Ziel der neuen Verordnung ist es, geschädigte Ökosysteme an Land und im Meer wiederherzustellen, die Ziele der EU beim Klimaschutz und der Klimaanpassung zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Auch wenn die Wiedervernässung für die Land- und Forstwirtschaft nicht verbindlich ist, sind die Zielvorgaben klar definiert: bis 2030 sollen 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore wiederhergestellt werden, bis 2040 sollen 40 % und bis 2050 50 % wiederhergestellt werden. Der Rückgang der Bestäuberpopulation soll bis 2030 umgekehrt werden, außerdem sollen mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Die Kommission überprüft und bewertet bis 2033 die Anwendung der Verordnung, ihre Auswirkungen auf Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und ihre weiteren sozioökonomischen Folgen. Mit Hilfe einer sog. "Notbremse" können die Bestimmungen der geplanten Verordnung im Falle außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Waldbrände, Überschwemmungen) ausgesetzt werden. Die Frage der Finanzierung bleibt ungeklärt, wohl aber, dass Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht verbindlich hierfür einzusetzen sind. In einem nächsten Schritt muss die vorläufige politische Einigung noch seitens des Rates und des EP förmlich bestätigt werden. Im Anschluss kann sie von der Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Trilogeinigung über EU-Vorschriften zu geografischen Angaben

Die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates erzielten am 24.10.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Reform der EU-Vorschriften über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Verordnung erweitert die Befugnisse der Hersteller geografischer Angaben, verbessert den Schutz geografischer Angaben in der EU und weltweit und strafft das Registrierungsverfahren für geografische Angaben mit einer festen Frist von sechs Monaten für die Prüfung. Die Bedeutung von Wein im Hinblick auf den geografischen Schutz wird anerkannt, wobei spezifische Bestimmungen für diesen Sektor in der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GAP – GMO) geregelt werden bleiben. Für den Vollzug sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Dazu gehört die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung eingetragener Namen und die Bekämpfung von Betrug bei der Herstellung und dem Verkauf von Erzeugnissen mit geografischer Angabe und ihrer Verwendung. Die Kommission bleibt für die Eintragung, Änderung und Löschung aller Eintragungen verantwortlich. Das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) wird der Kommission nur in rein administrativen Fragen technische Unterstützung leisten. Sobald sowohl das Parlament (Ausschuss und Plenum) als auch der Rat die Vorschriften förmlich angenommen haben, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.

Umweltausschuss nimmt Bericht zur SUR an

Der federführende Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.10.2023 seinen Bericht zum VO-Vorschlag der Kommission für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR) mit 47 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Sarah Wiener (Grüne/Ö). Die Abgeordneten verfolgen das Ziel, in der EU bis 2030 den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um mindestens 50 % und den Einsatz sog. "(hoch)gefährlicherer Pflanzenschutzmittel" um mindestens 65 % zu reduzieren, auf Basis des Referenzzeitraums 2013 - 2017. Die Kommission schlug basierend auf dem Durchschnitt der Jahre 2015 - 2017 für beide Gruppen ein Ziel von 50 % vor. Die Berichterstatterin hatte in ihrem Entwurf eine Reduzierung der "gefährlichen" Pflanzenschutzmittel um 80 % gefordert. Biologische Pflanzenschutzmittel sind bei der Betrachtung außen vor. Die Abgeordneten wollen, dass jeder Mitgliedstaat nationale Ziele und Strategien verabschiedet, die auf den Pflanzenschutzmitteleinsatz, ihrer Gefahrenstufe und der Größe ihrer landwirtschaftlichen Fläche basieren. Die Kommission solle dann prüfen, ob die nationalen Ziele ausreichen oder nachgeschärft werden müssen. Die Abgeordneten wollen den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel (Ausnahme im Ökolandbau zugelassene Mittel, ohne Kupferpräparate, da als "hochgefährlich" eingestuft) in sensiblen Gebieten und innerhalb einer Pufferzone von fünf Metern verbieten, beispielsweise auf allen städtischen Grünflächen, einschließlich Parks, Spielplätzen, Erholungsgebieten und öffentlichen Wegen sowie Natura 2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten, die von den Mitgliedstaaten noch zu definieren sind. Die Mitgliedstaaten können aber z. B. für den Weinbau in Schutzgebieten Ausnahmen definieren, wenn nachweislich keine Alternativen zum chemisch-synthetischen Pflanzenschutz vorhanden sind. Die Berichterstatterin bezeichnet den integrierten Pflanzenschutz als das "Herzstück" der SUR und strebt eine "echte Transformation" zu einer Ökologisierung der Landwirtschaft mit ihrem Bericht an. Der von den Linken, Grünen und Sozialdemokraten eingebrachte Antrag auf eine Ablehnung der Zulassungsverlängerung von Glyphosat fand keine Mehrheit im Umweltausschuss. Bis auf den o. g. Punkt zur Finanzierung fand die Stellungnahme des AGRI im Wesentlichen keinen Eingang in den ENVI-Bericht. Das EP beabsichtigt, sein Mandat für die sich anschließenden Trilogverhandlungen in der Plenarsitzung vom 22.11.2023 anzunehmen. Der Rat könnte am 11.12.2023 seine Entschließung verabschieden.

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 24.10.2023 seinen Standpunkt zum Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung eines freiwilligen Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen mit 59 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines neuen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmens für den technologischen und natürlichen Kohlenstoffabbau, um das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag für einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen für die Kohlenstoffentnahme, die als Ergänzung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erforderlich ist. Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Interessengruppen, darunter auch aus der Land- und Forstwirtschaft, sollen Entwicklungen beobachten und analysieren und die Kommission bei den technischen Zertifizierungsmethoden beraten. Es besteht dem ENVI zufolge weiterhin die Notwendigkeit zur Unterscheidung von Kohlenstoffabbau, Carbon Farming ("Kohlenstoffbewirtschaftung") und Kohlenstoffspeicherung in Bezug auf Definitionen, Qualitätskriterien und Regeln aufgrund von unterschiedlichen Besonderheiten und Umweltauswirkungen. Carbon Farming muss die Speicherung in Bewirtschaftung von Land und Küstengebieten sowie in der Tierhaltung mindestens fünf Jahre gewährleisten. Die Ernährungssicherheit der EU darf hierdurch jedoch nicht gefährdet werden und auch zu Enteignungen oder Flächenspekulationen darf die Kohlenstoffbewirtschaftung nicht führen. Die Zertifizierung der Kohlenstoffspeicherung in Produkten soll zunächst auf Holzernteprodukte oder Baumaterialien beschränkt werden, die Kohlenstoff für mindestens fünf Jahrzehnte speichern, um eine langfristige Kohlenstoffspeicherung sicher zu stellen. Die Verhandlungsposition des ENVI soll auf der Plenarsitzung vom 20.11.2023 - 23.11.2023 bestätigt werden. Sobald auch der Rat seine Verhandlungsposition festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission nimmt Arbeitsprogramm für 2024 an: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Die Kommission hat am 17.10.2023 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 angenommen – im Fokus stehen der Bürokratieabbau und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission legt einen Schwerpunkt auf die Vereinfachung der Vorschriften für Bürger und Unternehmen in der gesamten EU. Im Bereich des Green Deals werden drei Vorhaben vorgeschlagen: ein Paket zur Unterstützung der Windenergiebranche, eine Mitteilung, um den Prozess zur Erarbeitung der Klima-Zwischenziele bis 2040 zu skizzieren, und ein nicht-legislativer Vorschlag zur Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen. Zur weiteren Umsetzung des European Green Deals bezüglich des von der Kommissionspräsidentin bereits angekündigten Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft möchte die Kommission mit Landwirten, Stakeholdern in der Lebensmittelkette und Bürgern zusammenarbeiten, um gemeinsam an der Umstellung auf nachhaltige Lebensmittelsysteme zu arbeiten. Geplant ist außerdem eine Initiative zum Kohlenstoffmanagement, die eine Strategie für eine ökologisch nachhaltige Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung in der EU erarbeiten soll. Sowohl der Großteil der geplanten Vorschläge zum Tierschutz als auch der Vorschlag zu Nachhaltigen Lebensmittelsystemen und die Chemikalien-VO (REACH), die alle im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 noch explizit genannt waren, sind weggefallen. Für den 21.11.2023 ist ein Verordnungsvorschlag für Waldmonitoring und für den 06.12.2023 ein Vorschlag für die Änderung der Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport angekündigt.

Kommission schaltet online-Datenbank zu GAP-Interventionen frei

Die Kommission (Generaldirektion AGRI) hat am 25.10.2023 eine online-Datenbank zu Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der einzelnen Mitgliedstaaten freigeschaltet. Dieses Online-Tool listet alle Interventionen auf, die von den Mitgliedstaaten in ihren Strategieplänen für die GAP angeboten werden und wird regelmäßig aktualisiert. Eine Suchfunktion ist eingerichtet. Die Ergebnisse jeder Suche können als Tabellen oder Grafiken angezeigt werden, die alle exportiert und heruntergeladen werden können. Die Mitgliedstaaten haben am 01.01.2023 mit der Umsetzung ihrer GAP-Strategiepläne begonnen. Die ersten Direktzahlungen im Rahmen der GAP 2023-2027 wurden ab dem 16.10.2023 ausgezahlt. Jeder Plan umfasst ein breites Spektrum gezielter Interventionen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des betreffenden Mitgliedstaats zugeschnitten sind. Diese Interventionen sollen zu greifbaren Ergebnissen in Bezug auf gemeinsame Ziele auf EU-Ebene führen und tragen gleichzeitig zu den Zielen des Green Deals bei. Jede Intervention ist mit spezifischen Zielen, Output- und Ergebnisindikatoren verknüpft. Die GAP-Rechtsvorschriften umfassen 44 "Ergebnisindikatoren", die mit neun spezifischen Zielen verknüpft sind. Das erste Online-Dashboard mit Ergebnisindikatoren stellt die Ziele dar, die sich die einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Plänen auf nationaler Ebene gesetzt haben, während das zweite Dashboard über die Mittelzuweisungen detaillierte Informationen über die finanzielle Zuweisung von Interventionen zu den spezifischen Zielen der GAP enthält. Schließlich bietet der GAP-Interventionskatalog einen vollständigen Überblick über die geplanten Interventionen, Ausgaben und Outputs auf EU-Ebene und gegebenenfalls für die einzelnen GAP-Pläne.

Kommission veröffentlicht Bericht über Marktbeobachtungsstellen

Die Kommission veröffentlichte am 31.10.2023 einen Bericht über die Marktbeobachtungsstellen in der EU. Diese nähmen ihre Aufgabe wirksam wahr, indem sie dazu beitragen, die Transparenz in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern, die Entscheidungen der Wirtschaftsakteure und Behörden sowie die Überwachung der Marktentwicklungen und der Gefahr von Marktstörungen zu erleichtern. Bisher wurden sechs Marktbeobachtungsstellen eingerichtet: Milch (April 2014), Fleisch (Rind- und Schweinefleisch; Juli 2016), Zucker (Juli 2017), pflanzliche Erzeugnisse (Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen) (Juli 2017), Obst und Gemüse (Juli 2019) und Wein (November 2019). Insgesamt sei das Spektrum der analysierten Daten und Informationen angemessen, könnte aber für bestimmte Sektoren noch verbessert werden, heißt es in dem Bericht.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels Juli 2023

Die Kommission hat am 26.10.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Juli 2023 veröffentlicht. Sowohl die Importe als auch die Exporte verlangsamten sich im Vergleich zum Juni 2023. Dies wirkte sich nicht auf die Handelsbilanz der EU mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus, die mit rund 6 Mrd. € weiterhin positiv blieb. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis Juli 2023 erreichte rund 39 Mrd. € und lag damit sogar um rund 7 Mrd. € über dem Vorjahreszeitraum. Während der monatliche Wert der EU-Agrar- und Lebensmittelausfuhren im Juli unter dem Niveau vom Juli letzten Jahres lag, sind die EU-Ausfuhren nach wie vor stark. Die kumulierten EU-Ausfuhren erreichten von Januar bis Juli dieses Jahres rund 134 Mrd. €, was einem Anstieg von 5 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2022 entspricht. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für EU-Agrar- und Lebensmittelausfuhren zwischen Januar und Juli dieses Jahres waren das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Ähnlich wie im Juni gingen die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU im Juli weiter zurück und sanken auf rund 12 Mrd. Der Gesamtwert der Importe lag von Januar bis Juli 2023 bei rund 95 Mrd. € und damit ähnlich wie 2022. Die Getreideeinfuhren stiegen um 29 %, während die Einfuhren von Ölsaaten und Eiweißpflanzen um 11 % und die Einfuhren von Pflanzenölen um 27 % zurückgingen. Dies hat zu einer Verringerung des Handelsdefizits bei Pflanzenölen sowie bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen geführt. Die drei wichtigsten Herkunftsländer für EU-Agrar- und Lebensmitteleinfuhren zwischen Januar und Juli 2023 waren Brasilien und das Vereinigte Königreich, gefolgt von der Ukraine.

Kommission veröffentlicht Evaluierung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

Die Kommission hat am 18.10.2023 eine bevorstehende Evaluierung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette veröffentlicht. Ziel dieser Evaluierung ist es, zu untersuchen, inwieweit die Richtlinie in den Jahren seit dem Inkrafttreten 2019 ihre Ziele erreicht hat. In der Agrar- und Lebensmittelkette sind teils erhebliche Ungleichgewichte in der Verhandlungsmacht zwischen Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelprodukten weit verbreitet. Diese Ungleichgewichte können zu unlauteren Handelspraktiken führen, bei denen mächtigere Handelspartner versuchen, bestimmte Praktiken oder Vertragsvereinbarungen zum Nachteil kleinerer Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen durchzusetzen. Solche unlauteren Handelspraktiken (UTP) können Zahlungsverzug, kurzfristige Kündigung oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen umfassen. Die Kommission plant im vierten Quartal 2025 einen Bericht über ihre Bewertung dieser Richtlinie vorzulegen. Rückmeldungen sind möglich bis spätestens 29.11.2023.

Agrarkommissar kritisiert Mangel an Finanzmitteln für Landwirte und KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat am 12.10.2023 auf der neunten jährlichen EU-Konferenz über ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) finanzierte Finanzinstrumente einen erheblichen Mangel an Finanzmitteln für Landwirte und bei den KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft kritisiert. Der ungedeckte Bedarf der Landwirte hat sich auf 62 Mrd. € im Jahr 2022 verdoppelt, während die Finanzierungslücke bei den KMU 5,5 Mrd. € beträgt. Besonders betroffen sind kleine Betriebe und Junglandwirte. 50 % der Anträge von Junglandwirten wurden aufgrund von Bankbeschränkungen abgelehnt, während es bei älteren Landwirten nur 32 % sind. Der Agrarkommissar machte in seiner Eröffnungsrede die hohen Anforderungen der EU-Banken an die Landwirte für die prekäre Situation verantwortlich. Diese mache es für sie schwierig, mit anderen Unternehmen zu konkurrieren. Agrarkommissar Wojciechowski forderte, dass sich der Finanzmarkt für die gleichberechtigte Finanzierung von Landwirten öffnet und dass die Mitgliedstaaten den Einsatz von Finanzinstrumenten in ihren GAP-Strategieplänen in den Mittelpunkt stellen.

Europabericht Nr. 11/2023 vom 21.11.2023 (PDF; 1,4 MB) externer Link

Tagung des Agrarrats

Die EU-Agrarminister trafen sich am 18.09.2023 in Brüssel und haben die landwirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Richtlinie über Bodenüberwachung und -resilienz erörtert. Die Minister begrüßten den Vorschlag und das Ziel, die Nachhaltigkeit der Bodenbewirtschaftung in der EU zu verbessern. In ihren Beratungen hoben sie die Bedeutung der Richtlinie für den Agrarsektor hervor und betonten, dass sie zur Senkung der Kosten beitragen kann, die durch Bodendegradation und den mit Bodenerosion verbundenen Produktivitätsverlust entstehen. Darüber hinaus wies die Ministerrunde darauf hin, dass die unterschiedlichen geografischen und klimabezogenen Merkmale der Mitgliedstaaten sowie die Besonderheiten der verschiedenen Agrarsektoren in der EU berücksichtigt werden müssten. Einige Minister wiesen darauf hin, dass die mit dem Vorschlag verbundenen Verwaltungskosten bzw. dem Personalmehrbedarf weiter analysiert werden müssten. Das "one out – all out"-Prinzip, d. h. ist ein Indikator erfüllt, gilt der Boden sofort als "krank", wurde allgemein kritisiert. Die Mitgliedstaaten forderten mehr Flexibilität für sich. Deutschland machte sich für kohärente Regeln und die Möglichkeit, die bestehenden nationalen Überwachungssysteme weiterhin nutzen zu können, stark. Insbesondere die föderale Vielfalt wird schwierig unter eine EU-Dachregelung zu bringen. Bei ihren Beratungen befassten sich die Agrarminister mit der derzeitigen Lage auf den internationalen Agrarmärkten und erörterten die von der Kommission geführten Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen, auch mit den Mercosur-Staaten und Australien. Die Minister bekräftigten jedoch ihre allgemeine Unterstützung für die laufenden Verhandlungen über Handelsabkommen, betonten allerdings auch, dass eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert und dafür Sorge getragen werden müsse, dass die Umweltziele eingehalten werden. Dies gelte insbesondere für die Mercosur-Staaten. Die Minister führten eine Aussprache über die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU und erörterten die Herausforderungen, mit denen diese Gebiete derzeit konfrontiert sind. Ziel des Austauschs war es, politische Leitlinien sowie Vorschläge und geeignete Maßnahmen für das weitere Vorgehen vorzugeben. Der spanische Vorsitz beabsichtigt, Ratsschlussfolgerungen hierzu vorzulegen.

Polen, Ukraine und Litauen schließen Abkommen für Getreideexporte

Polen und die Ukraine haben am 03.10.2023 ein gemeinsames Abkommen mit Litauen für ukrainische Getreideexporte erzielt. Die Länder einigten sich darauf, den Transit der Exporte für Märkte in Afrika und dem Nahen Osten durch Polen zu beschleunigen. Litauen übernimmt dabei die Verantwortung für die Inspektion der Güter. So werden ukrainische Exporte, die über litauische Häfen verschifft werden, nicht nochmal an der polnisch-ukrainischen Grenze kontrolliert. Polen betonte, dass die Transitkorridore bestehen bleiben. Transitkorridore sorgen dafür, dass Getreide aus der Ukraine durch Länder, darunter Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien, transportiert, jedoch nicht dort verkauft werden darf, um Landwirte der Transitländer zu schützen. Als die Exportbeschränkungen für Agrargüter der EU gegenüber der Ukraine am 15.09.2023 ausliefen, verlängerten Polen, Ungarn und die Slowakei (zumindest teilweise) das Verbot und sorgten somit für diplomatische Verstimmungen mit Kiew. Die Ukraine hatte daraufhin Beschwerde bei der Welthandelsorganisation eingereicht.

Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zur SUR an

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) nahm am 09.10.2023 mit 26 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen seine Stellungnahme zum Verordnungs-Entwurf der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) an. Berichterstatterin ist Clara Aguilera (S&D/ESP); die Federführung liegt beim Umweltausschuss (ENVI). Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass der Umsetzungszeitraum von 2030 auf 2035 verschoben wird. In sogenannten empfindlichen Gebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entgegen dem Kommissionsvorschlag nur eingeschränkt und nicht komplett verboten werden. Die Definition der empfindlichen Gebiete soll durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von nationalen Aktionsplänen erfolgen. Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen nicht zur Umsetzung der SUR herangezogen werden; hierfür ist ein zusätzliches Budget bereitzustellen. Die Annahme des Berichts zur SUR im Umweltausschuss ist für den 24.10.2023 vorgesehen. Die Abstimmung im Plenum soll im November 2023 erfolgen.

Kommission veröffentlicht Vorschlag für erneute Zulassung von Glyphosat

Die Kommission hat am 20.09.2023 den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre veröffentlicht. Die Kommission erklärt, dass Glyphosat seit 2012 zwei umfassenden Bewertungen unterzogen wurde, bei denen in beiden keine Bedenken festgestellt wurden. Damit seien die in der Verordnung festgelegten Zulassungskriterien erfüllt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte am 06.07.2023 ihre Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt veröffentlicht und geschlussfolgert, dass es keine kritischen Problembereiche gäbe. Glyphosat wird im Grundsatz als nicht krebserregend eingestuft. Der Fachausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) konnte am 13.10.2023 keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat für weitere 10 Jahre erzielen. Deutschland hat sich aufgrund Unstimmigkeiten innerhalb der Regierungskoalition enthalten. Der Verordnungsvorschlag wird nun an den Berufungsausschuss weitergegeben. Dieser soll am 15.11.2023 tagen und dort über die Wiederzulassung entscheiden. Der Berufungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammen und wird von der Kommission geleitet. Sollte jedoch auch in diesem Ausschuss keine Einigung erzielt werden, obliegt die Entscheidung der Kommission.

Kommission veröffentlicht Studie über den Beitrag der GAP-Strategiepläne zu den Zielen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU

Die Kommission hat am 21.09.2023 eine Studie über den Beitrag der GAP-Strategiepläne zu den Zielen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU veröffentlicht. Im Rahmen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU stellte die Kommission 2021 die GAP-Strategiepläne und operationellen Programme im Rahmen der Dachverordnung sowie den Aktionsplan und den Pakt für den ländlichen Raum vor. Der Aktionsplan soll stärkere und widerstandsfähigere ländliche Gebiete der EU fördern, während der Pakt einen Rahmen für die Zusammenarbeit von Behörden und Akteuren bilden soll, die sich für die ländlichen Gebiete einsetzen wollen. Fast 25 Mrd. € sollen für die Entwicklung ländlicher Gebiete und Gemeinden bereitgestellt werden. Die Studie beschäftigt sich damit, wie die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne hinsichtlich der in der Vision festgelegten Ziele umgesetzt haben. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wie die GAP-Strategiepläne ländliche Gebiete über die Land- und Forstwirtschaft hinaus unterstützen. Der Rahmen der GAP bietet viele Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Förderung sozialer Dienste, der Erzeugung erneuerbarer Energien oder der Unternehmensgründung in anderen Sektoren. Diese Interventionen werden mit bis zu 9 Mrd. € finanziert, wobei der Schwerpunkt dabei auf der Zusammenarbeit liegt. Die wichtigste Maßnahme der Zusammenarbeit ist LEADER, eine Bottom-Up-Maßnahme, bei der lokale Aktionsgruppen aus ländlichen Unternehmen, lokalen Organisationen, Behörden und verschiedenen Einzelpersonen gebildet werden. Für diese Kooperationsmaßnahme werden in einem Zeitraum von sieben Jahren 8 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Die durch LEADER geförderten Maßnahmen sind abhängig von der laufenden Auswahl der lokalen Entwicklungsstrategien, die von den 2600 lokalen Aktionsgruppen empfohlen werden. Zudem werden von diesen Maßnahmen voraussichtlich 65 % der ländlichen Bevölkerung profitieren. Die GAP-Strategiepläne werden auch genutzt, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt- und Klimaveränderungen zu erhöhen. So werden beispielsweise in elf Mitgliedstaaten Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien durch Sonnenkollektoren gefördert. In der Studie wurde auch die Förderung der Landwirtschaft in den Bereichen untersucht, in denen sie für die Ziele der Vision für den ländlichen Raum am wichtigsten ist. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Ökologisierung der Land- und Forstwirtschaft, die Aufrechterhaltung von Tätigkeiten in Gebieten mit natürlichen Einschränkungen oder die Einkommensdiversifizierung. Im Ergebnis lässt sich aus der Studie schließen, dass viele Ziele mit der GAP unterstützt werden können. Allerdings können einige Ziele, wie soziale Dienste und Infrastrukturen, Mobilität, Breitbandausbau und Ähnliches, scheinbar nur begrenzt berücksichtigt werden. Um auch solche Bedürfnisse abzudecken, nutzen die Mitgliedstaaten andere Fonds wie beispielsweise den Resilienz- und Aufbaufonds oder den Kohäsionsfonds.

Pressemitteilung (in englischer Sprache) Europäischer Rechnungshof zweifelt an Wirkung der EU-Förderpolitik für Weinbau

Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 25.09.2023 einen Bericht, in dem Bedenken in Bezug auf die Wirkung der EU-Maßnahmen für Weinbauern geäußert wurden. Die Weinpolitik werde hinsichtlich der Umweltziele- und Maßnahmen sehr vernachlässigt und die Maßnahmen würden nicht direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors abzielen. Vom ERH wird kritisiert, dass die Förderpolitik mit einer besseren ökologischen Nachhaltigkeit einhergehen sollte. Denn es würden bei der Weinerzeugung nur selten ökologische Anbaumethoden genutzt. Trotz der hohen Fördergelder zur Umstrukturierung der Rebflächen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit werde das Geld kaum und nicht gezielt zur Reduzierung der umwelt- und klimaschädlichen Auswirkungen des Weinbaus eingesetzt. Der ERH beurteilt auch die zukünftige Entwicklung wenig positiv, da die Umweltziele für den Weinsektor in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht ambitioniert genug seien. Die neue GAP sehe nicht, wie empfohlen, vor, die Zahlungen an die Landwirte an die Erfüllung von Umweltauflagen zu koppeln. Während im Rahmen der aktuellen GAP 40 % aller Agrarausgaben für Klimaziele verwendet werden sollen, werden aktuell nur 5 % der Ausgaben für Klima- und Umweltmaßnahmen zugunsten des Weinsektors genutzt. Darüber hinaus sei auch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Winzer nicht gelungen, da die Projekte in den Mitgliedstaaten unabhängig von Inhalt und Zielsetzung und ohne Anwendung von Kriterien zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit finanziert würden.

ERH-Sonderbericht Weinbau Kommission beschließt Änderungen der "Fischerei-De-minimis-Verordnung"

Die Kommission hat am 04.10.2023 Änderungen an der "De-minimis-Verordnung" für den Fischerei- und Aquakultursektor angenommen. Diese Verordnung nimmt geringe Beihilfebeträge von der staatlichen Kontrolle aus, da sie als nicht wettbewerbsverzerrend für den Binnenmarkt angesehen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anhebung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen über drei Jahre von 30.000 € auf 40.000 €, vorausgesetzt, es wird ein zentrales nationales Register eingerichtet. Die Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen bleibt weiterhin unter der Fischerei-De-minimis-Verordnung, während die Verarbeitung und Vermarktung dieser Erzeugnisse unter die allgemeine De-minimis-Verordnung fallen. Die Änderungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Verlängerung der Geltungsdauer der überarbeiteten Fischerei-De-minimis-Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 6/2023

Die Kommission hat am 26.09.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Juni 2023 veröffentlicht. Nach einer Erholung des Agrar- und Lebensmittelhandels im Vormonat Mai verbesserte sich der Handelsüberschuss im Juni 2023 erneut (+ 30 %) aufgrund eines Rückgangs der Einfuhren und eines Anstiegs der Ausfuhren. Insgesamt stiegen die EU-Exporte im Vergleich zum Vormonat auf rund 20 Mrd. €. Hinsichtlich der EU-Einfuhren ließ sich ein Rückgang auf 13 Mrd. € feststellen. Die Handelsbilanz lag im Zeitraum Januar bis Juni 2023 bei rd. 33 Mrd. €, was einem Handelsüberschuss von rd. 6,5 Mrd. € entspricht. Dies ist u. a. auf erhöhte Mengen der wichtigsten exportierten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse mit Ausnahme von Getreide zurückzuführen. Für Schweinefleisch sind moderate Rückgänge der Exportwerte zu beobachten gewesen. Die EU-Einfuhren gingen im Juni 2023 auf rd. 13 Mrd. € zurück. Es ließ sich ein wert- und mengenmäßiger Anstieg der Getreideeinfuhren von Januar bis Juni 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022 feststellen. Die Importe von pflanzlichen Ölen, Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie Margarine gingen zurück. Die drei wichtigsten Bestimmungsländer der EU-Ausfuhren im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen Januar und Juni 2023 bleiben weiterhin Großbritannien, die USA und China. Die wichtigsten Herkunftsländer für Importe sind Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.

Kommission veröffentlicht kurzfristige Aussichten für EU-Agrarmärkte - Herbst 2023

Die Kommission hat am 09.10.2023 ihre kurzfristigen Aussichten für die EU-Agrarmärkte für Herbst 2023 veröffentlicht. Heißes und trockenes Wetter in Verbindung mit einem Niederschlagsüberschuss in mehreren Teilen Europas im Sommer 2023 stellte die Widerstandsfähigkeit der Landwirte weiter auf die Probe. Die Erträge verschiedener Acker- und Sonderkulturen wurden beeinträchtigt, Ernten verzögerten sich, Schädlinge und Krankheiten entwickelten sich und auch die Qualität einiger Produkte litt darunter. Gleichzeitig gibt es Anzeichen für positive Marktaussichten für den EU-Agrarsektor. Die Kosten für Betriebsmittel wie Energie, Düngemittel und Futtermittel sind weiter gesunken. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Ausfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen wurde wiedererlangt, was die Position der EU als weltweit größter Exporteur bestätigte. Die monatliche Inflation bei Nahrungsmitteln ist in der EU seit Juli rückläufig. Während die Lebensmittelpreise nach wie vor ein großes Problem für die Verbraucher darstellen, könnte dies zu einer gewissen Erleichterung der Nachfrage nach bestimmten Produkten führen.

Kommission veröffentlicht Bericht über Überwachung der Agrarhandelspolitik

Die Kommission hat am 06.10.2023 einen Bericht über die Überwachung der Agrarhandelspolitik mit dem Titel "Thematische Analyse – Diversifizierung des Agrar- und Lebensmittelhandels in der EU" veröffentlicht. Das hohe Maß an Handelsdiversifizierung der EU, unterstützt einen wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU. Der Handel mit einer Vielzahl von Partnern minimiert Risiken und Schwachstellen in der Lieferkette. Im Falle von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen stärkt sie die Widerstandsfähigkeit, indem sie keine unnötigen Abhängigkeiten von bestimmten Einfuhren schafft und einen stetigen Fluss von Exporten sicherstellt. Die Analyse zeigt, dass der gesamte Agrar- und Lebensmittelhandel der EU mit zahlreichen Handelspartnern gut diversifiziert ist, während eine gewisse Abhängigkeit von bestimmten Rohstoffen bestehen bleibt. Insgesamt ermöglicht die Position der EU als weltweit größter Exporteur und einer der größten Importeure von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ausgewogene und günstige Handelsbeziehungen mit Drittländern. Der Bericht analysiert die wichtigsten Handelskennzahlen mit fünf wichtigen Handelspartnern der EU in der Agrar- und Ernährungswirtschaft: dem Vereinigten Königreich, den USA, China, Brasilien und der Ukraine. Die Agrar- und Lebensmittelhandelsbilanz der EU mit diesen Ländern war positiv (27 Mrd. €) und erreichte 2022 mit allen Handelspartnern insgesamt 58 Mrd. €.

EUROSTAT veröffentlicht Analyse zu Agrarpreisen

Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht, die auf eine starke Verlangsamung des aktuellen Preisanstiegs für Agrarprodukte in der EU im zweiten Quartal 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022 hinweisen. Darüber hinaus lassen die Daten einen Rückgang der Durchschnittpreise für in der Landwirtschaft beanspruchte Waren und Dienstleistungen zwischen dem zweiten Quartal 2022 und dem zweiten Quartal 2023 feststellen. Dies ist der erste Rückgang seit dem vierten Quartal 2020. Die Daten signalisieren eine Beruhigung der globalen Agrarmärkte nach einer Phase mit starken Anstiegen der landwirtschaftlichen Produktion und der Betriebsmittelpreise. Auf nationaler Ebene wies die Mehrheit der EU-Länder im zweiten Quartal 2023 weiterhin Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Vergleich zum zweiten Quartal 2022 auf. Dabei gab es die stärksten Anstiegsraten in den von der Dürre betroffenen Ländern Portugal, Griechenland und Spanien. Die stärksten Preisrückgänge wurden hingegen in Litauen und Estland festgestellt.

EUROSTAT veröffentlicht Analyse zu Lebensmittelabfällen

Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat am 29.09.2023, dem "International Day of Awareness of Food Loss and Waste", aktuelle Zahlen zur Lebensmittelabfällen in der EU veröffentlicht. Demnach blieb der Umfang an Lebensmittelabfällen pro Kopf in der EU 2021 unverändert hoch. So wurden im Jahr 2021 in der EU rund 131 kg Lebensmittel pro Einwohner weggeworfen. Dabei entsteht über die Hälfte dieser Abfälle (54 %) in Privathaushalten. Der Rest (46 %) waren Abfälle, die in der Lebensmittelversorgungskette entstanden, wobei die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken den größten Anteil einnahm (21 %). Die Primärproduktion umfasst mit 11 kg (9 %) einen vergleichsweisen geringen Anteil an der Lebensmittelverschwendung. In der Agenda 2030 ist das Ziel verankert, die weltweite Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Hier sind vor allem auch die Mitgliedstaaten gefordert.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu verarbeitetem Dünger in EU-Düngemitteln

Die Kommission hat am 05.09.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung zur Verwendung von verarbeitetem Dünger (Gülle) in EU-Düngemitteln veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen verarbeitete Gülle als Bestandteil von EU-Düngeprodukten verwendet werden kann. Mit dem Entwurf der delegierten Verordnung wird die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1009 vorgeschlagen. Die Annahme durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen. Rückmeldungen sind bis zum 30.10.2023 möglich.

EFSA führt Horizon Scanning Dashboard für Pflanzenschädlinge ein

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein interaktives Dashboard eingeführt, das online den Zugang zu Ergebnissen des "Horizon Scannings" auf Pflanzenschädlinge ermöglicht. Das System wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Kommission und der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (ANSES) geführt. Die EFSA durchsucht für das Dashboard wissenschaftliche Literatur und Medienquellen zur Identifizierung neuer, aufkommender oder wiederkehrender Schädlinge. Das System besteht aus drei Komponenten. Zum einen werden neu auftretende Schädlinge, die noch nicht entdeckt wurden und eine Bedrohung darstellen, auf einer Weltkarte visualisiert. Darüber hinaus stellt ein zweiter Abschnitt das Aufkommen von 20 Schädlingen dar, die in der EU als prioritäre Schädlinge eingestuft werden und auf denen der Fokus der Mitgliedstaaten durch Informationskampagnen, jährliche Erhebungen, Notfallpläne und Ähnliches liegen soll. Zuletzt wird eine Newsletter-Suchmaschine bereitgestellt, mit der nach Informationen zu Schädlingen in veröffentlichten Newslettern der EFSA gesucht werden kann.

Europabericht Nr. 10/2023 vom 16.10.2023 (PDF; 1,5 MB) externer Link

Rede zur Lage der Europäischen Union von Kommissionspräsidentin von der Leyen

Am 13.09.2023 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg ihre diesjährige Rede zur Lage der Union gehalten (siehe hierzu Beitrag unter "Politische Schwerpunkte" in diesem EB). Im Hinblick auf die Angelegenheiten des StMELF ist insbesondere von Bedeutung, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen explizit die Relevanz der Landwirtschaft im Allgemeinen und der Landwirte für die Erzeugung qualitativer und gesunder Lebensmittel im Besonderen hervorgehoben und ihren Dank und ihre Wertschätzung hierfür ausgesprochen hat. Es müsse sichergestellt sein, dass die Landwirte auch ein entsprechendes Auskommen für ihre Arbeit haben. Im Angesicht des Krieges in der Ukraine sei die Ernährungssicherheit für die EU prioritär. Nachdrücklich warb die Kommissionspräsidentin aber auch für einen stärkeren Schutz der Biodiversität. Naturschutz und Landwirtschaft seien vereinbar und müssen auch zukünftig Hand in Hand gehen. Deshalb möchte sie strategische Dialoge mit der Land- und Forstwirtschaft anstoßen; die Polarisierung müsse verringert werden. Der Green Deal zum Schutze des Planeten vor der Erderwärmung und dem Klimawandel sowie zur Bewahrung des zukünftigen Wohlstands habe sich bewährt und müsse zielgerichtet fortgeführt werden (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Darüber hinaus betonte sie die Relevanz von Handelsabkommen und dass die Kommission insbesondere das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten aber auch mit Mexiko und Australien noch dieses Jahr abschließen wolle.

Informelle Tagung des Agrarrats

Die EU-Agrarminister trafen sich vom 03.09.2023 - 05.09.2023 zu einem informellen Treffen in Córdoba/Spanien und tauschten sich zum Generalthema "Neue Technologien als Instrument für eine widerstandsfähigere Landwirtschaft angesichts des Klimawandels" aus. Der spanische Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Luis Planas, resümierte, dass insbesondere die neuen Züchtungstechniken (NGT) ein zentrales Thema seien und die spanische Ratspräsidentschaft das Ziel verfolge, bis Jahresende eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu finden. Der spanische Ratsvorsitz unterstützt den Vorschlag der Kommission der Reform des Gentechnikrechts, mit dem alte Gentechnik-Vorschriften dereguliert werden sollen und damit Forderungen der Wissenschaft nachgegangen werde. Durch die neuen Züchtungstechniken sei es möglich, neue Pflanzenarten zu gewinnen, um der Herausforderung des Erhalts der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugung, des Klimawandels und der Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gerecht zu werden. Ein weiteres Anliegen sei es, den Verbrauchern so viel Transparenz und Sicherheit wie möglich zu gewähren. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte, dass aus den neuen Züchtungstechniken unter Umständen resultierende Patente keine zusätzlichen Kosten für die Landwirte nach sich ziehen dürften. Die Kommission wolle zunächst prüfen, ob Handlungsbedarf bestehe. Ein detaillierter Bericht zu dieser Problematik soll laut Janusz Wojciechowski bis spätestens 2026 erstellt werden. Kommission und Agrarminister waren sich einig, dass weiterhin die Erzeugung von Lebensmitteln bei gleichzeitigem Erhalt der Biodiversität und dem Schutz der Umwelt Hauptziel sein müsse. Gleichzeitig gelte es, den Landwirten ein angemessenes Einkommen und ein anständiges Leben auf dem Land zu sichern. Der Agrarkommissar betonte, dass er sich einsetze, dass die Schutzmaßnahmen für den Handel mit der Ukraine und die Exportbeschränkungen über den 15.09.2023 hinaus verlängert werden, um vor allem Probleme mit Blick auf die fünf Nachbarstaaten der Ukraine zu vermeiden. Das Kollegium wolle zeitnah hierzu weiter beraten und eine Entscheidung fällen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zur Rückkehr des Wolfes in Europa

Die Kommission hat am 04.09.2023 eine Konsultation zur Rückkehr des Wolfes in Europa eröffnet und ruft Landwirte, Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, aktuelle Daten/Informationen über die wachsenden Wolfspopulationen und die daraus entstehenden Folgen zu melden. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren. Dies könnte, sofern es sich als notwendig erweist, zu weiterer Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang einer wachsenden Population führen. Dies wäre eine Ergänzung der bereits heute vorhandenen Befugnisse lokaler und nationaler Behörden, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Daten über den Wolf in der EU durch die Kommission ist integraler Bestandteil der eingehenden Analyse, die die Kommission als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24.11.2022 durchführt (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Rückmeldungen sind bis 22.09.2023 an folgende Adresse möglich: EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu

AGRI legt Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag zur Zertifizierung von Kohlenstoffkreisläufen vor

Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 31.08.2023 seine Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau vorgelegt. Berichterstatter ist Herr MdEP Martin Hlaváček (RENEW/Tschechien). Die federführende Zuständigkeit liegt beim Umweltausschuss (ENVI), der seinen Bericht am 02.10.2023 annehmen wird.

Kommission veröffentlicht Konsultation für die Vereinfachung der Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen

Die Kommission hat am 05.09.2023 zwei öffentliche Konsultationen zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung und einer Durchführungsverordnung zur Vereinfachung der geltenden Vorschriften für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen veröffentlicht. Der Entwurf der delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung soll die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen im Hopfensektor ergänzen. Außerdem hebt er die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission über die Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen auf. Inhalt der Verordnung (EU) 1308/2013 sind die Anwendung der Vermarktungsnormen von Hopfen und die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen. Ziel der Initiative ist es, die Bestimmungen zur Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen zu vereinfachen und an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Allerdings hat die Kommission diese Verordnungen noch nicht angenommen oder gebilligt. Auch ist der Entwurf nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Beide Verordnungen sollen am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.04.2024 gelten. Rückmeldungen zu dem jeweiligen Entwurf sind bis 03.10.2023 möglich.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Agrarstatistiken

Die Kommission hat am 04.09.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Verordnungsentwurf zur Festlegung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung veröffentlicht. Innerhalb dieser Durchführungsverordnung (EU) 2022/2379 werden die zu erhebenden Dateninhalte und technischen Elemente der Statistiken über die tierische Erzeugung festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, vergleichbare Daten zwischen Mitgliedstaaten zu erstellen und eine Harmonisierung herbeizuführen. Die Statistiken über die landwirtschaftliche Erzeugung betreffen beispielsweise Kulturpflanzen und Tiere, Pflanzenschutz- und Düngemittel und Agrarpreise. Die Kommission hat diese Verordnung noch nicht angenommen oder gebilligt. Auch ist der Entwurf nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Die Verordnung soll am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.01.2025 gelten. Rückmeldungen zu dem Entwurf sind bis 02.10.2023 möglich.

Europabericht Nr. 09/2023 vom 19.09.2023 (PDF; 929 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 26./27.06.2023 in Luxemburg letztmalig unter schwedischer Präsidentschaft. Der schwedische Vorsitz hat einen Fortschrittsbericht über den Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorgelegt.Die Ministerrunde fokussierte auf die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, die Zuständigkeiten der "beruflichen Verwender" von Pflanzenschutzmitteln, die Wechselwirkung zwischen den kulturspezifischen Leitlinien und Vorschriften sowie die Art und Weise ihrer Anwendung und ihrer Verknüpfung mit der GAP-Finanzierung. Deutschland forderte verbindliche Regeln für alle Mitgliedstaaten und sieht vor allem im Hinblick auf die sensiblen Gebiete Klärungsbedarf; der Verwaltungsaufwand müsse minimal gehalten werden. Deutschland, Dänemark und die Niederlande drängen auf eine zügige Weiterbehandlung, während die Kritiker unter den Mitgliedstaaten von Österreich und Ungarn angeführt werden. Kommissarin Kyriakides (GD SANTE) hat erneut Kompromissbereitschaft signalisiert. Die spanische Ratspräsidentschaft ist sehr ambitioniert, dieses Dossier voranzubringen, möchte aber auf technischer Ebene erst weiterverhandeln, wenn der Rat die von der Kommission vorzulegende Folgenabschätzung diskutiert hat. Angeführt von der lettischen Delegation forderten vor allem osteuropäische Länder, dass auch im Jahr 2024 einige der GLÖZ-Standards im Rahmen der GAP ausgesetzt werden. Insbesondere Deutschland und Dänemark wiesen darauf hin, dass dies nicht das Mittel der Wahl bei den aktuellen Herausforderungen sein dürfe; Flexibilität ja, aber keine Absenkung des Ambitionsniveaus. Die Kommission wies darauf hin, dass entsprechend der GAP-VOs nur eine einmalige Aussetzung möglich sei. Die Kommission informierte über den derzeitigen Stand des Agrar- und Lebensmittelhandels sowie über Handelsabkommen und Verhandlungen, die derzeit sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene stattfinden. Es werde angestrebt, Indien ein erstes Marktzugangsangebot zu unterbreiten und auch die Verhandlungen mit Mexiko sollen vorangetrieben werden. Es werde nur bei Mercosur mit negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft gerechnet. Die rumänische Delegation initiierte eine Aussprache zu den großen Beutegreifern. 18 Mitgliedstaaten bestätigten unisono, dass sie den Erhaltungszustand als mehr als erfüllt in ihrem Land ansehen; den Schutzstatus überdenken wollen allerdings nur wenige. Viele forderten ein harmonisiertes/grenzüberschreitendes Monitoring der Populationen. Hierzu zeigte sich die Kommission sehr zurückhaltend. Die Kommission kommunizierte sehr klar, dass sie aktuell keine Änderung der Rechtsetzung plane. Die Mitgliedstaaten hätten genügend Flexibilität, seien handlungsfähig und verfügten über diverse Handlungsoptionen, um die Koexistenz sicherzustellen. Die Kommission möchte Ende des Jahres einen EU-weiten Überblick zum Populationszustand des Wolfes vorlegen

Spanien hat seit dem 01.07.2023 den Vorsitz im Rat der EU inne – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Spanien hat am 01.07.2023 für die nächsten sechs Monate turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Schweden übernommen und hat als Prioritäten die Reindustrialisierung, den ökologischen Wandel, die soziale Gerechtigkeit und die Einheit der Europäischen Union festgelegt. Spanien, das zuletzt 2010 den Vorsitz im Rat innehatte, wird am 01.01.2024 den Vorsitz an Belgien übergeben und zusammen mit Bulgarien eine Trio-Präsidentschaft bilden. Spanien möchte sich im Bereich Landwirtschaft auf neue Technologien in der Nahrungsmittelerzeugung (Präzisionslandwirtschaft, bessere Bewässerung, weniger Pflanzenschutzmittel) fokussieren, um die Produktivität steigern zu können, damit die Ernährungssicherheit auch zukünftig gewährleistet bleibt. Hierzu zählen auch die neuen genomischen Techniken (NGT). In Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Ziele des Green Deal will Spanien eine Debatte führen, um ein Gleichgewicht über die Agrarpolitik hinaus zu finden. Die EU muss Maßnahmen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des gegenwärtigen und zukünftigen Agrarmodells zu fördern. Der Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der darauf abzielt, den Einsatz und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren, wird unter der spanischen Präsidentschaft weiter diskutiert werden. Spanien wird auch die Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der GAP und die Rolle der ländlichen Gebiete in der EU zu seinen Prioritäten machen. Für die spanische Ratspräsidentschaft wird der Kommission-Vorschlag zu einem sog. Waldbeobachtungsrahmen als Folge der Waldstrategie erwartet. Die Spanier möchten das Dossier vorantreiben und Ratsschlussfolgerungen verabschieden. Der Vorschlag für ein Bodenmonitoringgesetz wird ebenfalls Thema sein. Spanien möchte insbesondere auf dem Gipfeltreffen im Oktober in Granada die Frage nach der strategischen Autonomie der EU stellen. Diese umfasst Verteidigung, Sicherheit, Energie, aber auch die Lebensmittelversorgung. Spanien verweist auf einige wichtige Rechtsakte hin, die derzeit diskutiert werden, wie z. B. die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung, zur Wiederherstellung der Natur, zu Pflanzenschutzmitteln sowie die Verpackungsverordnung. Die Revision der Verordnung über geschützten geografischen Angaben soll vorangetrieben werden (ggA).

Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zu Industrieemissionen fest

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 11.07.2023 seine Entschließung zur Richtlinie über Industrieemissionen (IED=Industrial Emissions Directive) mit 396 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 131 Enthaltungen angenommen. Die Entschließung für ein Industrieemissionsportal nahmen die Abgeordneten mit 563 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen an. Die Abgeordneten stimmten für die Erhaltung des Status quo, d. h. die Beibehaltung des Anwendungsbereichs für schweinehaltende Betriebe mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg) bzw. mit mehr als 750 Plätzen für Sauen sowie für Geflügelbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen oder Gemischtbetrieben mit mehr als 750 Großvieheinheiten (GV). Rinderhalter sind weiterhin außen vor. Damit hat das EP weitestgehend die Stellungnahme des Agrarausschusses und nicht die Position des federführenden Umweltausschusses übernommen. Das Parlament will die Vorgaben nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf Rinderbetriebe ausweiten. Nachdem der Rat seine Position bereits am 16.03.2023 festgelegt hat, können nun die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zur Wiederherstellung der Natur fest

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 12.07.2023 seine Verhandlungsposition zum Kommission-Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRL=Nature Restoration Law) mit 336 Ja-Stimmen bei 300 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Der Bericht des federführenden Umweltausschusses (ENVI), der eine Ablehnung des Vorschlags vorsah, hatte keinen Erfolg. Er wurde mit 324 Nein-Stimmen zu 312 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt. Das EP fordert Wiederherstellungsmaßnahmen, die bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU abdecken. Verschiedene Änderungsanträge, die den Vorschlag der Kommission abändern, erhielten eine Mehrheit. Insbesondere wurde der Änderungsantrag der Fraktion Renew Europe (Liberale), der die komplette allgemeine Ausrichtung des Rates übernimmt, angenommen. Der abgestimmte Text liegt noch nicht vor. Der Kommissions-Vorschlag wurde deutlich abgeschwächt: Das Gesetz soll erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit in der EU vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Artikel 9 über die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme, einschließlich der Wiederherstellungsziele für entwässerte Moore wurde gestrichen. Die Wiederherstellungsverpflichtung an Land soll nur für Natura-2000-Flächen gelten. Das Ambitionsniveau des Zeithorizonts zur Wiederherstellung von Landflächen wurde deutlich abgeschwächt. Gleiches gilt für die Nichtverschlechterungsverpflichtungen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Zielvorgaben bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben. Binnen eines Jahres nach Inkrafttreten soll die Kommission verpflichtet werden, den Finanzbedarf für die Wiederherstellung mitzuteilen und ein Konzept zur Finanzierung vorzulegen. Nachdem der Rat bereits am 20.06.2023 seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Die Kommission hat am 05.07.2023 ein neues Lebensmittel- und Biodiversitäts-Maßnahmenpaket veröffentlicht mit Vorschlägen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Die Kommission schlägt im Rahmen der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vor, rechtsverbindliche Ziele für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung festzulegen, die von den Mitgliedstaaten bis 2030 erreicht werden sollen. Bis Ende 2023 sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern: um 10 % in der Verarbeitung und Herstellung und um 30 % im Einzelhandel und beim Konsum (Restaurants, Gastronomie und Haushalte) auf Basis der Ergebnisse aus dem Jahr 2020. Bis Ende 2027 ist eine förmliche Überprüfung der von den MS erzielten Fortschritte vorgesehen und in Folge ggf. eine Zielanpassung. Der Vorschlag dient der Umsetzung der EU-Verpflichtung, das globale Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 12.3 – Halbierung der Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 – zu erreichen und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission veröffentlicht Regelungsvorschlag zu neuen genomischen Techniken

Die Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zu neuen genomischen Techniken (NGT) veröffentlicht, mit dem die bestehenden Gentechnik-Vorschriften für solche gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel gelockert werden sollen. Mit dem Vorschlag soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, damit NGTs den ökologischen Wandel des Agrar- und Ernährungssystems unterstützen können und die Ernährungssicherheit gewährleistet bleibt. Der Gesetzentwurf ist Teil des Green Deals und damit der Farm to Fork- und Biodiversitätsstrategie. Neue genomische Techniken (NGT) sind molekulare Züchtungstechniken, mit denen das genetische Material eines Organismus verändert werden kann und die seit der Verabschiedung der Gentechnik-Rechtsvorschriften in der EU im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die Verordnung umfasst Pflanzen (aller Art, d. h. auch Bäume), die durch gezielte Mutagenese (siehe auch Genschere CRISPR-Cas9) und Cisgenese erzeugt wurden. Produkte, die diese Pflanzen enthalten oder aus ihnen bestehen, sowie Lebens- und Futtermittel, die diese Pflanzen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt wurden. Der Vorschlag gilt nicht für Pflanzen, die durch NGT gewonnen wurden und genetisches Material von einer nicht kreuzbaren Art einführen (sog. Transgenese; klassische Herbizidtoleranz – z. B. Roundup-Ready-Sorten). Solche Techniken unterliegen weiterhin den geltenden EU-Gentechnikvorschriften. Alle „NGT-Pflanzen“ sollen in einer öffentlichen Datenbank gelistet werden. Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial solcher NGT-Pflanzen soll entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sollen Ökobetriebe und Landwirte, die gentechnikfrei wirtschaften und Verbraucher die Möglichkeit erhalten, alle NGT-Produkte und die Saatgutkennzeichnung einzusehen. Für Öko-Lebensmittel sollen diese Erleichterungen nicht gelten. Für den Ökolandbau bleiben die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung bestehen. Der Vorschlag sieht auch sog. Koexistenzmaßnahmen auf nationaler Ebene vor. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen können, damit verschiedene Arten des Anbaus nebeneinander existieren können, z. B. Vorgabe zu Abständen zwischen den Feldern. Die Kommission möchte bis 2026 einen Bericht über die Patentierung von Pflanzen und die damit verbundenen Lizenzierungs- und Transparenzpraktiken veröffentlichen. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission veröffentlicht VO-Vorschläge zu Saatgut und pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial

Die Kommission hat am 05.07.2023 ein neues Lebensmittel- und Biodiversitäts-Maßnahmenpaket veröffentlicht, das u. a. Verordnungs-Vorschläge zu Saatgut und pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial enthält. Die bisherigen 11 Richtlinien zu Saatgut/Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) und forstlichem Vermehrungsmaterial (FVM) sollen novelliert und in zwei Verordnungen überführt werden. Pflanzliches Vermehrungsgut (PRM) ist pflanzliches Material (z. B. Samen, Stecklinge, Bäume, Wurzeln, Knollen usw.), das für die Vermehrung anderer Pflanzen verwendet wird. Forstliches Vermehrungsgut (FRM) bezieht sich auf Samen, Pflanzen und Pflanzenteile von Baumarten, die für die Ansiedlung von neuen Wäldern und für andere Arten der Baumpflanzung verwendet werden. Mit dem Vorschlag sollen die bestehenden Rechtsvorschriften dem aktuellen Stand angepasst, die Klarheit des Rechtsrahmens verbessert, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU geschaffen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen und die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klima berücksichtigt sowie der Rahmen für amtliche Kontrollen harmonisiert werden. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten.

Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Bodenüberwachung

Die Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für ein EU-Boden-Monitoring-Gesetz veröffentlicht, mit dem ein kohärentes Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU geschaffen werden soll. Der Zweck des Vorschlages ist die Festlegung für einen kohärenten Bodenüberwachungsrahmen für alle Böden in der EU mit dem Ziel bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen und die Böden in einem gesunden Zustand zu erhalten. Es sind Maßnahmen vorgesehen für die Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit, die nachhaltige Bewirtschaftung der Böden (Erosion, Dünger-/Pflanzenschutzmitteleinsatz, etc.) und die Identifizierung und Verwaltung kontaminierter Standorte. Dabei sollen folgende Instrumente zum Einsatz kommen: Mitgliedstaaten definieren Bodenbezirke und in jedem Bodenbezirk soll eine Überwachung der Bodengesundheit und des Flächenverbrauchs stattfinden. Ein digitales Bodengesundheitsdatenportal soll Auskunft über alle verfügbaren Bodengesundheitsdaten geben. Die erste Bodengesundheitsbewertung soll fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie vorliegen und danach mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Es soll ein freiwilliges Bodengesundheitszertifizierungssystem für Landbesitzer und -bewirtschafter durch die Mitgliedstaaten geschaffen werden. Ein digitales Portal für Bodengesundheitsdaten soll bei der Europäischen Umweltagentur eingerichtet werden, das Daten zu Bodenmessungen, Bodenuntersuchungen, Fernerkundungen und ggf. weitere bodengesundheitsbezogene Daten enthält. Die Mitgliedstaaten sollen zur Festlegung von Maßnahmen für alle bewirtschafteten Böden nach ihrer Art, Nutzung und ihres Zustandes verpflichtet werden. Es sollen Grundsätze zur Reduzierung des Flächenverbrauchs festgelegt werden. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission legt weitere Folgenabschätzung zum Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vor

Die Kommission hat im Juni 2023 eine zusätzliche Folgenabschätzung zum VO-Entwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im Hinblick auf die Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine vorgelegt. Die Kommission wurde mit dem Beschluss (EU) 2022/2572 des Rates vom 19.12.2022 dazu aufgefordert. Laut dem Papier, einer Literaturstudie, sei die Erzeugung einer ausreichenden Menge an Nahrungsmitteln für die europäische Bevölkerung durch die SUR nicht gefährdet. Die größten Effekte der Pflanzenschutzmittelreduktion werden für Kulturen erwartet, die für Sicherstellung von Lebens- und Futtermitteln eine untergeordnete Rolle spielen, wie beispielsweise Weintrauben, Hopfen und Tomaten. Allerdings dürften sich viele Winzer in ihren Sorgen aufgrund der SUR nun bestätigt sehen. Die meisten Studien, die zum Anlass der Sorge im Hinblick auf die Ernährungssicherheit in der EU hinweisen, gingen von einer sofortigen und über alle Bereiche hinweg reichenden Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aus. Dies sei aber nicht im Sinne der Kommission, die ein schrittweises Vorgehen und ein differenziertes Vorgehen nach Kulturen bzw. der Machbarkeit im Hinblick auf Alternativen vorsehe. Entsprechend niedriger dürften die Ertragseinbußen deshalb ausfallen. So könne beispielsweise im Non-Food-Bereich eine verstärkte Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Spielräume für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Food-Bereich ermöglichen. Neben der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln wurden die Auswirkungen auf das allgemeine Preisgefüge, die Wirtschaftlichkeit von - vor allem kleineren – Betrieben, die Exportaktivitäten, die Ausbreitung von (invasiven) Schädlingen und Krankheiten, die Waldbestände und die vom Wald abhängige biologische Vielfalt sowie die Auswirkungen auf Siedlungsflächen und öffentliche Anlagen betrachtet. Die Managementqualitäten zwischen den einzelnen Landwirten seien so unterschiedlich, dass Ertragsdifferenzen nicht nur mit der Menge an eingesetzten Pflanzenschutzmitteln begründet werden könnten. Die Kommission unterstützt Maßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenbaus und -schutzes und weitet entsprechende Forschungsaktivitäten aus. Die Zulassungsverfahren für Mittel mit geringem Risiko sowie für biologische Schädlingsbekämpfungsmittel ("Biocontrols") sollten verkürzt bzw. beschleunigt werden. Gewässerrandstreifen, die ohnehin meist nicht relevant sind für die Nahrungsmittelerzeugung seien ideale Flächen, auf denen auf Pflanzenschutzmittel verzichtet werden könnte. Das gilt analog für Schutzgebiete wie Natura2000-Flächen. Es sei durchaus denkbar, dass die Kommission auch zusätzliche Ausnahmeregelungen insbesondere in sog. sensiblen Gebieten erlässt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand sowie Aufwand für Beratung und Schulung vor allem für kleine und mittlere Betriebe sei schwer zu beziffern, sollte aber in jedem Fall über die GAP ausgeglichen werden.

EFSA veröffentlicht Neubewertung zu Glyphosat

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 06.07.2023 ihre Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt veröffentlicht. Es gibt keine kritischen Problembereiche, aber es wurde auf einige Datenlücken (z. B. fehlende harmonisierte Daten im Hinblick auf Biodiversität) hingewiesen, die in der nächsten Phase des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden müssen. Die Schlussfolgerungen wurden an die Kommission und die Mitgliedstaaten (Rat) übermittelt, um über die weitere Zulassung von Glyphosat zu entscheiden. In ihrer Analyse, die von den Behörden von vier berichterstattenden Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, definiert die EFSA keine kritischen Vorbehalte gegenüber Glyphosat. Glyphosat wird im Grundsatz als nicht krebserregend eingestuft. Die Zulassungsverlängerung ist damit aber noch nicht entschieden. Die Experten stellten fest, dass die Risiken von Glyphosat in Bezug auf die Biodiversität von vielen Faktoren abhängen, was die Bewertung erschwert. Der dreijährige Prozess unterlag einer Transparenzregel und basierte auf der Analyse von mehreren tausend Studien und wissenschaftlichen Artikeln sowie auf den Beiträgen, die im Rahmen von öffentlichen Konsultationen gesammelt wurden. Die Verwendung von Glyphosat ist derzeit in der EU noch bis zum 15.12.2023 zugelassen. Diese Risikobewertung ist Teil des rechtlichen Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung für die Verwendung in Europa. Die nationalen Delegationen werden im Herbst über das Dossier abstimmen. Es wird erwartet, dass vor dem Ende der Zulassung von Glyphosat zum 15.12.2023 eine Entscheidung über die Verlängerung fällt.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 3/2023

Die Kommission hat am 27.06.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat März 2023 veröffentlicht. Nachdem sich die Ausfuhren im Februar erholt hatten, setzte sich der Agrar- und Lebensmittelhandel der EU mit einem deutlichen Anstieg der Ausfuhren im März fort. Dies führte zu einem Handelsüberschuss von rund 7 Mrd. €, was einem Anstieg von rund 30 % gegenüber dem Vormonat und dem höchsten Stand der letzten drei Jahre entspricht. Insgesamt betrugen die Exporte im März rund 22 Mrd. €, was einem Anstieg von 16 % gegenüber Februar 2023 entspricht. Auch die Importe sind auf rund 15 Mrd. € gestiegen. Im März 2023 stiegen die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU erheblich an, was im ersten Quartal 2023 zu kumulierten Ausfuhren in Höhe von 58 Mrd. € führte. Dies entspricht einem deutlichen Wachstum von 13 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022 (+ rund 7 Mrd. €). Nahezu alle Produktkategorien verzeichneten höhere Exportwerte als im Vorjahr. Insbesondere stiegen die Exporte von Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnissen (+ 1,2 Mrd. €, + 24 %), Zubereitungen von Obst, Nüssen und Gemüse (+ 31 %) sowie Molkereiprodukten (+ 15 %). Nach einem saisonalen dreimonatigen Rückgang stiegen die Agrar- und Lebensmittelimporte der EU im März 2023 wieder um 10 % gegenüber dem Vormonat. Dies führte zu einer Erholung auf einen monatlichen Wert von rund 15 Mrd. €. In dieser Zeit stiegen die Einfuhren vor allem für Zucker und Isoglukose, Getreide und Tabakerzeugnisse sowohl mengenmäßig als auch wertmäßig. Die Importe aus der Ukraine, Kanada und dem Vereinigten Königreich stiegen am stärksten, während die Importe aus Russland in diesem Zeitraum deutlich unter dem Niveau von 2022 lagen (- 44 %, - 365 Mio. €).

EUROSTAT veröffentlicht Daten zu Agrarpreisindizes

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 26.06.2023 seine Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht. Sie heben hervor, dass die Preise für Agrarprodukte im ersten Quartal 2023 weiter gestiegen sind. So stieg der Durchschnittspreis für Agrarprodukte in der EU zwischen dem ersten Quartal 2022 und dem ersten Quartal 2023 deutlich an (17 %). Diese Rate ist jedoch niedriger als im vorherigen Quartal (+ 26 %). Der Preisanstieg machte sich besonders bei Eiern (+ 60 %), Reis, Oliven und Schweinefleisch (rund 50 %) bemerkbar. Diese Preisanstiege sind vor allem auf die Verknappung von Futtergetreide und den Rückgang der Getreideexporte aus der Ukraine, aber auch auf den Ausbruch der Vogelgrippe in Belgien und den Niederlanden zurückzuführen. Die Kosten für den Kauf von Betriebsmitteln wirken sich auf die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion aus. Der Durchschnittspreis für Waren und Dienstleistungen, die derzeit in der Landwirtschaft verbraucht werden, stieg zwischen 2022 und 2023 ebenfalls deutlich an. Allerdings stiegen die Preise mit dem langsamsten Tempo seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen

Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein gemeinsames Freihandelsabkommen unterzeichnet, was Europa große Handelsvorteile bringen soll. Das Freihandelsabkommen soll Unternehmen neue Exportmöglichkeiten eröffnen, indem es eine Reihe von Maßnahmen wie die Abschaffung der Zölle auf EU-Exporte nach Neuseeland und die Erleichterung von Verfahren zur Steigerung der Exporte vorsieht. Der Handel zwischen den beiden Partnern könnte um etwa 30 % zunehmen. Die Investitionen der EU in Neuseeland könnten um bis zu 80 % steigen. Allein die Exporte der EU nach Neuseeland könnten nach Angaben der EU-Mitgliedstaaten um 4,5 Mrd. € pro Jahr steigen. Im Bereich des Agrar- und Lebensmittelsektors besteht das Ziel darin, die EU-Exporte anzukurbeln und gleichzeitig sensible Sektoren zu schützen. Die Abschaffung der Zölle wird die wichtigsten EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein sowie Schokolade stärken. Geografische Angaben werden ebenfalls respektiert, da 163 traditionelle Produkte wie Weine und Spirituosen, aber auch bestimmte Käsesorten und andere typische Produkte geschützt werden. Sensible Sektoren wie Rindfleisch oder bestimmte Milchprodukte werden berücksichtigt, indem der Handel für diese Sektoren nicht liberalisiert wird. Das Abkommen wird nur begrenzte Mengen an zollfreien oder zollermäßigten Einfuhren aus Neuseeland im Rahmen von Zollkontingenten zulassen. Das Abkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, das den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung beinhaltet. Der Text enthält auch ein Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme und einen Artikel über Handel und Geschlechtergleichstellung. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament und anschließend an den Rat zur Genehmigung weitergeleitet. Danach könnte die Ratifizierung erfolgen. Das Abkommen soll 2024 in Kraft treten.

Kommission ergreift Marktstützungsmaßnahmen im Weinsektor

Die Kommission hat am 23.06.2023 mit sofortiger Wirkung außergewöhnliche Marktmaßnahmen ergriffen, um die derzeitigen Ungleichgewichte im Weinsektor in mehreren EU-Regionen auszugleichen. Im Rahmen der nationalen Förderprogramme für Wein wird es den Mitgliedstaaten nun möglich sein, die "Krisendestillation" zu nutzen, um den Überschuss an Wein vom Markt zu nehmen. Flexibilität bei der Umsetzung der Weinförderprogramme wird ebenfalls gewährt und der Kofinanzierungssatz der EU für Maßnahmen im Zusammenhang mit Umstrukturierung, Förderung und Investitionen von 50 % auf 60 % erhöht. Der Weinsektor leidet unter einem geringeren Konsum aufgrund der aktuellen Inflation der Lebensmittel- und Getränkepreise, die in Verbindung mit einer guten Ernte 2022 und einer Anhäufung von Lagerbeständen aus der Zeit der Corona-Pandemie geführt haben. Dieses Marktumfeld führt zu Absatzschwierigkeiten für die Winzer und Erzeuger in der EU, zu einer Senkung der Marktpreise und folglich zu erheblichen Einkommensverlusten in einigen Mitgliedstaaten. Die Situation ist in der EU sehr fragmentiert, und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage konzentriert sich eher auf bestimmte Regionen und Weine. Aufgrund o. g. Beschlusses wird es bis zum 15.10.2023 möglich sein, den von der Marktkrise am stärksten betroffenen Wein im Rahmen der Weinförderprogramme zu destillieren. Der destillierte Wein wird vom Markt genommen und der gewonnene Alkohol darf nur für Non-Food-Zwecke verwendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

EUROSTAT veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Ökofläche

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 22.06.2023 Daten zur Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in der EU veröffentlicht. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU wächst. Sie stieg von 14,7 Mio. ha im Jahr 2020 auf 15,9 Mio. ha im Jahr 2021. Damit werden rund 10 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) der EU ökologisch bewirtschaftet. Zwischen 2012 und 2021 hat der Ökolandbau in fast allen Ländern zugenommen. Der größte Anstieg war in Portugal und Kroatien (> + 280 %) zu verzeichnen. Auch in Frankreich (+ rund 170 %) stieg er schnell an und in Ungarn (+ 125 %) und Rumänien (+ 100 %) hat er sich mehr als verdoppelt. Insgesamt sind die Länder mit dem höchsten Anteil an ökologischer Landwirtschaft Österreich (26 %), Estland (23 % im Jahr 2021) und Schweden (20 % im Jahr 2021). Deutschland und Frankreich sind nahezu gleichauf mit knapp 10 % auf den Plätzen 13 und 14. In Bulgarien (1,7 %) und Malta (0,6 %) sind die Anteile am geringsten.

Kommission veröffentlicht Studie zur Entwicklung des ländlichen Raums

Die Kommission hat am 15.06.2023 eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Netzwerkarbeit durch das europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) und die nationalen Netzwerke für ländliche Entwicklung (NRN) einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung ländlicher Räume darstellen. Im Betrachtungszeitraum der Studie von 2014 bis 2022 zeigten sich die zwei Netzwerke als bedeutsame Instrumente der europäischen Agrarpolitik, um die verschiedenen Akteure stärker in den Projektprozess zu integrieren und dadurch eine bessere Umsetzung mit Abstimmung auf die lokalen Bedürfnisse zu erreichen. Die beteiligten Akteure vertraten dabei ein breites Spektrum von Personen, über Verwaltung, Politik und Interessensvertretungen bis hin zu lokalen Partnern vor Ort (Landwirte, lokale Aktionsgruppen etc.). Neben der Integration von Beteiligten werden die Netzwerke auch als wichtiger Bestandteil bei der Klärung von Konzepten und der Vermittlung von Informationen, die für die EU von Bedeutung sind (z. B. der Grüne Deal), gesehen. Dadurch machen sie Informationen zur europäischen Politik leichter zugänglich. Des Weiteren erhält die Studie 14 Empfehlungen für das EU-GAP-Netzwerk, welches aufbauend auf den Erfahrungen mit den bestehenden Netzwerken eingeführt wurde. Bei dem EU-GAP-Netzwerk handelt es sich um eine Plattform, auf der alle an der Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums beteiligten Akteure Wissen und Informationen austauschen können. Auch zukünftig sollen leistungsfähige Vernetzungsinstrumente mit bewährten Praktiken wie Veranstaltungen und Veröffentlichungen die Zusammenarbeit stärken und das Engagement der Akteure bei der neuen Umsetzung der GAP unterstützen. Im Jahr 2007 wurde das ENRD und die NRN in die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums integriert, ebenso wie LEADER. Anschließend wurde im Jahr 2014 auch die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) in die zweite Säule der GAP aufgenommen.

Trilogeinigung zur Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen

Die Unterhändler von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 29.06.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB, Verordnung (EG) Nr. 1217/2009) auf ein Netzwerk für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) erzielt. Die Änderung zielt darauf ab, die Ziele der Biodiversitäts- und der Farm to Fork-Strategie besser zu unterstützen und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme zu verbessern. Die FSDN-Verordnung wird zusätzliche Umwelt- und Sozialdaten erheben, um die Ziele der GAP und des Green Deal zu verfolgen. Die Überarbeitung der Verordnung strebe auch eine bessere Verbindung zu anderen Datenerhebungsinitiativen an und solle den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die gesammelten Daten sollen für Forschung und politische Entscheidungen genutzt werden und verbesserte Beratungsdienste für Landwirte bieten. Die Teilnahme der Betriebe ist freiwillig und erfolgt im Rahmen eines Testbetriebsnetzes. Die vorläufige politische Einigung wird nun den Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bevor sie in Kraft tritt. Die Änderung der Verordnung wird durch sekundäre Rechtsvorschriften ergänzt.

Kommission öffnet Konsultation für die Erfassung von Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Die Kommission hat am 06.07.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf zur Korrektur und Anpassung bestimmter Regeln für die Erfassung von Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung veröffentlicht. Der Entwurf zur Änderung und Korrektur der Durchführungsverordnung (EU) 2015/220 enthält die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates zur Bildung eines Netzes zur Sammlung von Buchführungsdaten über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EU. Im Speziellen legt die Kommission in ihrem Anhang die Schwellenwerte für die wirtschaftliche Größe, die Anzahl der Buchführungsbetriebe je Mitgliedstaat und die Buchführungsdaten fest. Rückmeldungen zu dem Entwurf sind bis zum 03.08.2023 möglich.

Europabericht Nr. 08/2023 vom 27.07.2023 (PDF; 1,4 MB) externer Link

Tagung Agrarrat vom 30.05.2023

Die EU-Agrarminister trafen sich am 30.05.2023 in Brüssel und führten einen Gedankenaustausch über die Aspekte Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelverschwendung der vorgeschlagenen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Menge der Verpackungsabfälle in der EU zu reduzieren und zugleich ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit aufrechtzuerhalten. Mit Blick auf das Ziel des Vorschlags, Verpackungsmengen und Lebensmittelverschwendung erheblich zu verringern, gingen die Minister der Frage nach, welche Faktoren eine Schlüsselrolle für die Lebensmittelsicherheit und für einen funktionierenden Binnenmarkt spielen. Kommissar Sinkevicius betonte, dass die Lebensmittelsicherheit als hohes Gut nicht beeinträchtigt werden dürfe. Die Ergebnisse des Agrarrates werden in die Beratungen des Umweltrates hierzu einfließen. Der Abschluss solle noch unter der spanischen Präsidentschaft erfolgen. Kroatien initiierte die Harmonisierung der Deklaration von gefrorenen Produkten – insbesondere von Fleisch – auf EU-Ebene und schlägt in diesem Zuge eine digitale Kennzeichnung vor. Hintergrund sind Bedenken, dass überlagertes Fleisch über die Tiefkühlschiene auf den Markt kommt. Die Landwirtschaftsminister erörterten die Lage auf dem Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Thema waren die anhaltenden Auswirkungen hoher Energie- und Betriebsmittelpreise auf Landwirte und Lebensmittelerzeuger, die Herausforderungen durch widrige klimatische Bedingungen in Südeuropa sowie Probleme in bestimmten Regionen und Sektoren. Eine Reihe von Mitgliedstaaten forderte die Kommission auf, zusätzliche Mittel aus der Agrarreserve (250 Mio. €) für die am stärksten betroffenen Regionen und Sektoren bereitzustellen und dabei einen flexiblen Ansatz zu verfolgen, der den Besonderheiten der einzelnen Regionen Rechnung trägt. Die Kommission möchte hierzu konkrete Vorschläge vorlegen. Nachdem das HH-Jahr bereits im September endet, ist eine Umsetzung über nationale Programme mit Mitteln aus der Agrarreserve 2023 eher unwahrscheinlich. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien soll noch vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht werden, was als ambitioniert angesehen wird. Es besteht ein großer Wille auf Einigung, da Australien als wichtiger Wertepartner gesehen wird. Das Nachhaltigkeitskapitel ist allerdings noch nicht zu Ende verhandelt. Die Südeuropäer möchten noch Regelungen zu den ggAs aufgenommen wissen.

Tagung Agrarrat vom 11. - 13.06.2023

Die EU-Agrarminister trafen sich vom 11. - 13.06.2023 in Stockholm und berieten sich in einem informellen Treffen zum Potenzial der Land- und Forstwirtschaft für den grünen Wandel und welche Voraussetzungen für dessen kurz- und langfristige Umsetzung geschaffen werden müssen. Der europäische Agrarkommissar Janusz Wojciechowski kündigte an, dass die EU-Agrarreserve der gemeinsamen Agrarpolitik für das laufende Jahr um rund 90 Mio. € angehoben werden soll. Damit belaufen sich die bis Jahresende noch verfügbaren Mittel auf rund 330 Mio. €. Bisher insgesamt bereits ausgezahlt bzw. verplant sind etwa 210 Mio. €, darunter 100 Mio. € für das Hilfspaket an fünf osteuropäische Staaten zur Abfederung der Folgen der ukrainischen Agrareinfuhren in den grenznahen Regionen. Der restliche Betrag von 330 Mio. € soll laut Wojciechowski zeitnah an die übrigen 22 Mitgliedstaaten ausgereicht werden. Ansprüche wegen Trockenheit haben u. a. Spanien und Portugal sowie Frankreich angemeldet. Italien möchte mit Geldern aus der Agrarreserve die Folgen der starken Regenfälle auf die Agrarproduktion im Süden des Landes abfedern. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nahm Stellung zu dem Kommissionsvorschlag zum Naturwiederherstellungsgesetz. Man solle die Landwirte nicht überfordern und das bereits bestehende Instrument der GAP-Strategiepläne zur Förderung von Klimaschutz und der Biodiversität nutzen, auch um den Landwirten bis 2027 Stabilität zu geben. Er verwies darauf, dass im letzten Jahrzehnt europaweit drei Millionen Landwirte aufgehört hätten. MdEP Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses im Europäischen Parlament, wies die Agrarminister der Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Ablehnung des NRL im Agrarausschuss ein klares Zeichen für die Kommission und Vizepräsident Frans Timmermanns für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs sei. Insbesondere eine umfassende Folgeabschätzung des Gesetzes sei nötig. Der spanische Agrarminister Luis Planas sprach sich dafür aus, dass unter der spanischen Ratspräsidentschaft ab 01.07.2023 die Diskussion zu den neuen genomischen Techniken fokussiert werden solle, um innerhalb der Zeit der Ratspräsidentschaft eine grundlegende politische Haltung zur Einstufung der NGT im Kontext der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu finden. Für Minister Planas sind NGT keine GVO. Eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Einstufung von mit Hilfe von NGT gezüchteten Pflanzen durch die Kommission wird für den 05.07.2023 erwartet.

Kommission verlängert Importbeschränkungen für Agrarrohstoffe aus der Ukraine

Die Kommission verlängerte am 05.06.2023 die vorübergehenden Importbeschränkungen für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU bis zum 15.09.2023. Die Beschränkungen gelten für Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensamen bei der Einfuhr in die Anrainerstaaten Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei. Die Maßnahmen schränken den Handel mit den genannten Gütern ein, wenn sie nicht für den Transit in andere EU- oder Nicht-EU-Länder bestimmt sind. Dies ist Teil eines politischen Pakets, auf das sich die Kommission und die fünf Nachbarländer geeinigt hatten. Laut Kommission sind die Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum weiterhin notwendig. Der zuvor gelockerte Handel sollte der Ukraine helfen, landwirtschaftliche Güter zu exportieren, was – gemeinsam mit Agrarrohstoffen, die gegen ihrer Bestimmung für den Transit vor Ort auf die Märkte kamen – einen Preisverfall bei örtlichen Landwirten in den genannten Ländern bewirkte. Parallel wurde die Aussetzung aller Einfuhrzölle, Kontingente und Handelsschutzmaßnahmen auf ukrainische Importe in die EU mit Wirkung ab dem 06.06.2023 um ein weiteres Jahr verlängert. Dieses starke Bekenntnis zur Unterstützung der Ukraine trägt dazu bei, die schwierige Lage der Hersteller und der Exporteure in der Ukraine zu entschärfen. Zusätzlich wurde unter Federführung von Handelskommissar Valdis Dombrovskis eine gemeinsame Koordinierungsplattform eingerichtet, die dabei helfen soll, die Ausfuhr von Agrargütern aus der Ukraine zu überwachen. Ungarn hat seine unilateralen Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine noch immer nicht komplett aufgegeben, weshalb die zugesagte finanzielle Unterstützung an die fünf Anrainerstaaten in Höhe von 100 Mio. € aus der Agrarreserve noch nicht ausbezahlt werden kann.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 2/2023

Die Kommission hat am 08.06.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Februar 2023 veröffentlicht. Die Aus- und Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU wurden im Februar 2023 weiter gesteigert, womit die EU ihren Überschuss im Vergleich zum Januar 2023 um 33 % auf 5,4 Mrd. € erhöhte. Wertmäßig erreichten die EU-Ausfuhren ein Volumen von 18,6 Mrd. € (+ 10 % gegenüber des Vorjahresmonats). Demgegenüber standen Einfuhren von rund 13 Mrd. €, welche den dritten Monat in Folge rückläufig waren. Im Vergleich zum Januar und Februar 2022 erhöhten sich die EU-Ausfuhren zu Jahresbeginn 2023 in nahezu allen Produktkategorien. Die wichtigsten Exportprodukte, die zu diesem Anstieg führten, waren Getreidezubereitungen, Zubereitungen von Früchten und Nüssen sowie Molkereiprodukte. Im Februar 2023 setzten die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern ihren seit November 2022 anhaltenden sinkenden Trend fort und erreichten einen Wert von 13,3 Mrd. €. Die wichtigsten Importprodukte waren weiterhin Ölsaaten und Eiweißpflanzen. Die Einfuhren von Obst und Nüssen stiegen ebenfalls mengenmäßig an und übernahmen wertmäßig den zweiten Platz vor Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen. Das wichtigste Importland im Februar 2023 war die Ukraine. Brasilien ist damit anders als im Vormonat nur noch auf Rang zwei der Einfuhrquellen, gefolgt vom Vereinigten Königreich.

Höchststand der EU-Ausfuhren in die Ukraine

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) meldete am 26.05.2023 einen Höchststand der Anteile an den EU-Ausfuhren in die Ukraine für den Monat März 2023. Während der EU-Ukraine-Handel zu Beginn des russischen Angriffskriegs stark beeinträchtigt wurde (Vergleich Importe Februar und März 2022: - rund. 40 %; Vergleich Exporte Februar und März 2022: - 55 %) übertraf im Dezember 2022 der Anteil der EU-Exporte in die Ukraine die Werte des Vorjahrs. Nach weiteren Rückgängen Anfang 2023 konnte im März 2023 ein Höchststand verbucht werden. Die Analyse des Handels mit sechs Schlüsselprodukten (Sonnenblumenöl, Mais, Sojaöl, Eisen und Stahl, Holz sowie Raps- oder Rübensamen) ergab einen Anstieg des Anteils der Ukraine bei fünf dieser Produkte im Vergleich zwischen dem ersten Quartal 2023 und dem gleichen Zeitraum 2022. Dieser Anstieg könnte laut Eurostat auf die EU-Verordnung zurückzuführen sein, die am 04.07.2022 in Kraft trat und am 25.05.2023 bis Juni 2024 verlängert wurde. Diese Verordnung ermöglicht einen offenen Handel mit der Ukraine ohne Einschränkungen und hebt alle Maßnahmen auf, die zuvor zum Schutz der EU-Industrie in Kraft waren. Der stärkste Anstieg war bei Sojaöl zu verzeichnen (ca. + 19 %). Weitere Anstiege gab es bei Raps- oder Rübensamen (ca. + 12 %), Sonnenblumenöl (+ 10,5 %), Holz (ca. + 3 %) und Mais (+ 0,6 %). Ein Rückgang wurde beim Anteil der Eisen- und Stahleinfuhren verzeichnet (rund - 3 %).

Kommission schlägt stärkere Zusammenarbeit mit Lateinamerika vor

Die Kommission hat am 07.06.2023 eine neue Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik angenommen, um die Zusammenarbeit in Politik und Wirtschaft zu stärken. Der Abschluss des Mercosur-Abkommens wird als prioritär eingestuft. Ziel der verstärkten Zusammenarbeit sei es, Handel und Investitionen auszuweiten und Handelsströme, insbesondere auch mit Blick auf Lieferketten bei kritischen Rohstoffen, zu diversifizieren. Zentrales Element hierfür sollen bilaterale Partnerschaften mit einzelnen Ländern sein. Der Abschluss des Mercosur-Abkommens habe jedoch Priorität. Die Region ist mit 14 % der weltweiten Nahrungsmittelproduktion und 45 % des internationalen Handels mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ein wichtiger Akteur im Agrar- und Lebensmittelsektor. Die EU und Lateinamerika und die Karibik haben bereits zahlreiche politische Abkommen sowie Kooperations- und Handelsabkommen. Am 17./18.07.2023 findet in Brüssel ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, CELAC, statt. Zu den wichtigsten erwarteten Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-CELAC zählt eine Investitionsagenda, in der u. a. Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Waldbewirtschaftung mobilisiert werden sollen.

Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nitrat-Richtlinie ein

Die Kommission hat am 01.06.2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Umsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt. Damit wurden drohende, hohe Strafzahlungen in Millionenhöhe abgewendet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen. Sie schließt daher ihr Verfahren ab. Deutschland hat seitdem die Düngeverordnung und weitere einschlägige Rechtsvorschriften angepasst. Unter anderem wurden längere Sperrfristen, ein Düngeverbot auf gefrorenem Boden und strengere Regeln zur Düngung auf geneigten Flächen erlassen. Die Bundesländer haben besonders belastete Gebiete neu ausgewiesen. Unter anderem darf auf diesen Flächen nur 20 % unter Bedarf gedüngt werden und es gelten längere Sperrfristen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).

Gründung Europäischer Landschaftspflegeverband "Landcare Europe"

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat zusammen mit Verbänden aus zehn weiteren Mitgliedstaaten am 07.06.2023 das Europäische Netzwerk für Landschaftspflege "Landcare Europe" gegründet, welches über 250 Einzelverbände und mehr als 2.000 Mitglieder repräsentiert. Die DVL-Vorsitzende Maria Noichl (MdEP, S&D/Bayern) wurde zur Vorsitzenden des Dachverbandes gewählt. Landcare Europe ist eine unabhängige, gemeinnützige Vereinigung, welche die Umsetzung zentraler EU-Strategien wie die Etablierung des Natura-2000-Netzes, die Gemeinsame Agrarpolitik, die Wasserrahmenrichtlinie oder die im Rahmen des Green Deals entstandene EU-Biodiversitätsstrategie und Farm-to-Fork-Strategie unterstützt. Der Landschaftspflege-Dachverband fördert den Austausch unter den Verbänden und verleiht den Verbänden auf EU-Ebene eine Stimme. Weiter unterstützt Landcare Europe die Gründung regionaler Landschaftspflegeorganisationen und nationaler Dachverbände.Das Netzwerk wurde unter Federführung des DVL in einem zweijährigen EU-geförderten Projekt seit 2021 etabliert. Im Rahmen der Projektarbeit wurden Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der GAP erarbeitet: Die Flexibilität und Regionalität solle gestärkt werden, um aktuelle Forschungsergebnisse schneller umsetzen und auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können. Der Fokus sei stärker auf den Umweltschutz zu richten und öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen ausgereicht werden. Dabei müsse die ergebnisorientierte Förderung forciert und das Grünland zu einem Förderschwerpunkt werden.

Landwirtschafts- und Fischereiausschuss lehnen Wiederherstellungs-VO ab

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 23.05.2023 mit seiner Stellungnahme den Kommissionsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur (NRL = Nature Restoration Law) mit 30 zu 16 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, zurückgewiesen. Der Fischereiausschuss (PECH) hatte am 24.05.2023 analog zum AGRI mit seiner Stellungnahme den federführenden Umweltausschuss (ENVI) mit 15 zu 13 Gegenstimmen aufgefordert, den Kommissionsvorschlag zurückzuweisen. Der Umweltausschuss hat am 15.05.2023 keine Mehrheit zur Zurückweisung der Verordnung des NRL erzielen können und die Endabstimmung auf den 27.06.2023 vertagt. Das Ergebnis war mit 44 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen äußerst knapp. Die Abstimmung im Plenum des EP ist für den 10.07.2023 angesetzt. Die allgemeine Ausrichtung des Rats wird für den 20.06.2023 angestrebt.

Europäisches Parlament nimmt Entschließung zum Schutz von geografischen Angaben an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 01.06.2023 seinen Standpunkt zu neuen Regeln für geografische (Herkunfts-)Angaben und traditionelle Spezialitäten in der EU zum Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten mit 603 Stimmen zu 18 Gegenstimmen bei acht Enthaltungen angenommen. Berichterstatter ist MdEP Paolo de Castro (S&D/ITA). Durch die Weiterentwicklung des Systems soll die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsystems sowie die ländlichen Gebiete in der EU gestärkt werden. Die Neuerungen können in vier Säulen gegliedert werden: Die Verstärkung des Schutzes der geografischen Angaben, die Klarstellung der Zuständigkeiten, die Stärkung der Rolle der Genossenschaften und Erzeugervereinigungen und die Erhöhung der Nachhaltigkeit sowie Transparenz für den Konsumenten. In einem nächsten Schritt muss der Rat bezüglich des Kommissionsvorschlags Stellung beziehen. Anschließend folgt das Trilogverfahren.

Europäisches Parlament nimmt Bericht zur Ernährungssicherheit an

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 14.06.2023 einen Bericht zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft mit 447 zu 142 Stimmen, bei 31 Enthaltungen, angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Marlene Mortler (EVP/Bayern). Die Abgeordneten fordern von der Kommission einen Aktionsplan, der u. a. für die Bevorratung strategischer Nahrungsmittelreserven im Krisenfall sorgt. Zudem sollen europäische Erzeuger finanzielle Unterstützung erhalten, u. a. für den Einsatz digitaler Technologien und für die Präzisionslandwirtschaft, um Erträge zu steigern und PSM zu reduzieren; das Wassermanagement soll in den Fokus gerückt werden. Des Weiteren soll die Lebensmittelverschwendung reduziert werden, u. a. durch eine EU-Kampagne und nationale Programme. Der Green Deal wird als wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige Landwirtschaft anerkannt, zeitgleich wird angemahnt, dass dessen Umsetzung unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit haben kann. Die Berichterstatterin hob in der vorangehenden Aussprache im Plenum am 13.06.2023 die Bedeutung der Landwirte in der EU hervor: „Eine positive Einstellung zu unseren Bauern muss Ziel der Politik sein, denn Nahrungsmittel fallen nicht vom Himmel“. Sie unterstrich, dass die Ernährungssicherheit global gedacht werden müsse, da die Menschheit massiv wachse.

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments legt Standpunkt zur Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals fest

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.05.2023 seinen Standpunkt zum Vorschlag der Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emission Directive – IED) mit 55 zu 26 Gegenstimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Zusätzlich hat der ENVI seinen Standpunkt zum Vorschlag zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals mit 77 zu 3 Gegenstimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten im ENVI sprechen sich dafür aus, Industrieemissionen strikter zu begrenzen und den Anwendungsbereich der IED künftig auch auf Bergbautätigkeiten, Großanlagen zur Batterieherstellung und größere Rinderbetriebe auszuweiten und mehr Schweine- und Geflügelbetriebe aufzunehmen. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs für Tierhaltungsbetriebe soll auf folgende Schwellenwerte begrenzt werden (Vorschlag der Kommission: Schwellenwert für alle Tierhaltungsanlagen: 150 GV = Großvieheinheiten): 300 GV für Rinder, 200 GV für Schweine und Geflügel und 250 GV für gemischte Betriebe. Ausnahmen sollen für extensive Betriebe gelten – die genaue Definition steht noch aus. Eine strikte Beweislastumkehr, die im Kommissionsvorschlag enthalten war, sieht der Bericht nicht mehr vor. Die Abgeordneten betonten, dass für Produzenten außerhalb der EU analoge Vorgaben gelten müssten. Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für eine umfassendere Information der Öffentlichkeit aus. Bürger sollten Zugang zum Industrieemissionsportal erhalten, die Öffentlichkeitsbeteiligung solle ausgeweitet werden. Der ENVI hat bemerkenswerterweise den Vorschlag der Kommission in wesentlichen Punkten abgeschwächt. Der Agrarausschuss hat in seiner Stellungnahme vom 25.04.2023 darauf gedrungen, im Wesentlichen den Status quo zu erhalten, was insbesondere beinhaltet, dass Rinder aus dem RL-Entwurf genommen würden und damit auch zukünftig nicht betroffen wären. Das EP wird voraussichtlich im Rahmen seiner Plenarsitzung vom 10. - 13.07.2023 über die Berichte abstimmen. Der (Umwelt-)Rat hat seine Position zur Industrieemissions-RL bereits am 16.03.2023 und für die Verordnung über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals am 07.06.2023 festgelegt. Sobald das Plenum des EP seine Positionen festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).

Aufruf zur Bewerbung Teilnahme an Delegationsreise mit Agrarkommissar nach Indien

Die Kommission wird vom 06. bis 12.12.2023 im Rahmen der internationalen Messe SIAL India mit einem EU-Pavillon vertreten sein, um den Export und die Präsenz landwirtschaftlicher Produkte der EU auf dem indischen Markt zu stärken. Zur Begleitung von Herrn Agrarkommissar Janusz Wojciechowski ist eine Delegation aus Vertretern des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors mit hohem Exportpotenzial der verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten vorgesehen. In diesem Zusammenhang lädt die Kommission Vertreter verschiedener Sektoren von z. B. Schweine- und Geflügelfleisch, Milch, Bier und Getreide sowie Futtermittel ein, sich für die Teilnahme an der Delegationsreise zu bewerben. Der Besuch in Indien soll den teilnehmenden Firmenvertretern ermöglichen, direkt vor Ort den indischen Markt kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Mit 1,3 Milliarden Menschen und einer schnell wachsenden Wirtschaft stellt Indien einen interessanten Markt für den Export landwirtschaftlicher Produkte dar, der bisher kaum genutzt wird. Um bestehende Herausforderungen zu überwinden und Handelsbeziehungen aufzubauen, entwickelt die EU verstärkt Programme, um z. B. die europäische Präsenz auf Messen vor Ort zu fördern. Bei Interesse ist bis zum 15.06.2023 eine Bewerbung/Registrierung notwendig. Die Auswahl findet im Hinblick auf eine ausgewogene Repräsentation der Mitgliedstaaten sowie Produktbereiche statt.

Waldbrandbekämpfung: EU verdoppelt rescEU-Brandbekämpfungsflotte für den Sommer 2023

Die Kommission kündigte am 30.05.2023 eine Verdoppelung der Kapazitäten für die Brandbekämpfung im Wald aus der Luft – "rescEU-Brandbekämpfungsflotte" – an. Die rescEU-Reserve für Löschflugzeuge umfasst damit 24 Flugzeuge und 4 Hubschrauber aus insgesamt zehn Mitgliedstaaten – 75 % der Bereitschaftskosten für die Ausrüstung und Personal während der Laufzeit der Vereinbarung (Waldbrandsaison) werden von der EU übernommen. Transportkosten werden von der EU zu 100 % für jede Entsendung getragen, operative Kosten zu 75 % innerhalb und zu 100 % außerhalb der EU. Im Jahr 2022 ist insgesamt eine Fläche etwa in der Größe Montenegros in der EU verbrannt, wobei zehnmal das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert wurde, um Hilfe bei grenzüberschreitenden Brandbekämpfungen zu mobilisieren. Die EU sorgt für ein koordiniertes Vorgehen bei der Verhütung von Waldbränden sowie der Vorbereitung und Reaktion auf Waldbrände, wenn diese die nationalen Bewältigungskapazitäten übersteigen. Ist ein Land mit seinen Bewältigungskapazitäten einem Waldbrand nicht gewachsen, kann es über das Katastrophenschutzverfahren der EU um Hilfe bitten. Sobald das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen der EU aktiviert ist, koordiniert und finanziert es die Hilfe (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem EB).

Europabericht Nr. 07/2023 vom 20.06.2023 (PDF; 1,2 MB) externer Link

Generaldebatte zur Landwirtschaft im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament (EP) hat sich am 10.05.2023 im Rahmen einer Generaldebatte mit der „Rolle der Landwirte als Wegbereiter für den grünen Wandel und der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors“ auseinandergesetzt. Zentrale Diskussionspunkte waren neben dem Green Deal die Verordnungsvorschläge der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL). In Vertretung für den abwesenden Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte Finanzkommissarin Mairead McGuiness die Bedeutung und Dringlichkeit der vorgeschlagenen Pakete, um die Lebensgrundlage der Landwirte und die Ernährungssicherheit zu erhalten. Für die schwedische Ratspräsidentschaft nahm die Ministerin für EU-Angelegenheiten, Jessika Roswall, teil. Während Grüne durch ihren agrarpolitischen Sprecher Martin Häusling (Hessen) sowie Linke und Sozialdemokraten die Kommissionsvorschläge unterstützen und sogar in Teilen ein höheres Ambitionsniveau wünschen, sehen EVP und Liberale die Kommissionsvorschläge äußerst kritisch: MdEP Ulrike Müller (RENEW/DEU) kritisierte die mangelnde Wertschätzung und die zunehmende Bevormundung und Verbotspolitik, welche den Landwirten die Luft zum Atmen nähme und äußert den Wunsch nach mehr Freiheit, um die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. MdEP Norbert Lins (EVP/DEU) bemängelte als Vorsitzender des Agrarausschusses, dass Landwirte mit den Vorgaben bereits jetzt überfordert seien und hob hervor, dass von den momentan rund 80 Gesetzesinitiativen in der EU, 30 die Landwirtschaft mehr oder weniger stark beträfen. MdEP Marlene Mortler (EVP/DEU) unterstrich die hohe Qualität der Erzeugnisse, welche europäische Landwirte lieferten und kritisierte, dass Landwirte unter Generalverdacht gestellt würden.

Rat bestätigt politische Einigung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Der Rat hat am 16.05.2023 die politische Einigung (Trilogergebnis) zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten bestätigt. Das Europäische Parlament hat das Trilogergebnis bereits am 19.04.2023 angenommen. Die Verordnung soll das Risiko der Entwaldung und der Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf den europäischen Markt kommen oder von diesem exportiert werden, minimieren. Hintergrund ist, dass die EU ein großer Verbraucher von Rohstoffen und Produkten ist, die eine wesentliche Rolle für die weltweite Entwaldung spielen. Die Verordnung legt verbindliche Sorgfaltspflichten für alle Erzeuger und Händler fest, die die Waren Palmöl, Rinder, Holz, Kaffee, Kakao, Gummi und Soja auf den EU-Markt bringen. Nachdem die Kommission die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht hat, tritt diese nach 20 Tagen in Kraft.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 01/2023

Die Kommission hat am 11.05.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Januar 2023 veröffentlicht. Die Ausfuhren und Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU blieben im Januar 2023 im Vergleich zum Januar des Vorjahres stark und erreichten einen Gesamtwert von rund 32 Mrd. €, waren aber den zweiten Monat in Folge rückläufig. Wertmäßig erreichten die EU-Ausfuhren 18 Mrd. € und die EU-Einfuhren knapp 14 Mrd. €. Dies führte zu einer positiven Handelsbilanz für die EU in Höhe von rund 4 Mrd. €. Im Januar 2023 exportierte die EU vor allem Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnisse. Die Getreideausfuhren sind im Vergleich zum Vorjahr um 4 % auf rund 1 Mrd. € gestiegen. Die EU-Handelsbilanz für Getreide erreichte für diesen Monat knapp 620 Mio. €. Auch die Ausfuhren von Milcherzeugnissen – vor allem Käse, Quark und Milchpulver – erreichten höhere Werte als im Januar 2022. Das Vereinigte Königreich blieb mit einem Anteil von über 20 % an den Gesamtausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU das wichtigste Zielland. Die Vereinigten Staaten (11 %) und China (7 %) folgten. Im Januar 2023 erreichten die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern einen Wert von rund 14 Mrd. € (+ 10 % im Jahresvergleich). Die wichtigste Einfuhrquelle blieb Brasilien mit einem Anteil von 10 % - am stärksten stiegen hier die Maiseinfuhren. Die zweitwichtigste Einfuhrquelle war die Ukraine (+ 16 %, bei einem erreichten Wert von 1,2 Mrd. €). Getreideeinfuhren aus der Ukraine sanken bereits den zweiten Monat in Folge und erreichten einen Wert von knapp 610 Mio. €.

Kommission legt Vorschlag für Unterstützungsmaßnahmen für EU-Anrainerstaaten zur Ukraine vor

Die Kommission hat am 03.05.2023 einen Vorschlag für Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 100 Mio. € aus der Agrarreserve für Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei vorgelegt. Die Unterstützungsmaßnahmen werden den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten helfen, den Preisverfall aufgrund Getreideeinfuhren aus der Ukraine auszugleichen. Hintergrund ist die Tatsache, dass ukrainisches Getreide, das über die Solidaritätskorridore in die EU kommt, nicht in Gänze und vor allem nicht zeitnah umgeschlagen und weiter über die EU-Seehäfen an ihre Bestimmungsorte verbracht werden kann. Parallel dazu haben sich Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei verpflichtet, ihre einseitigen Schutzmaßnahmen gegenüber Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen sowie allen anderen Erzeugnissen aus der Ukraine aufzuheben. Die Mittel sollen aus der Agrarreserve für 2023 entnommen werden und sind für Landwirte aus den genannten Staaten bestimmt, die Getreide und Ölsaaten erzeugen. Die Kommission schlägt vor, rund 10 Mio. € für Bulgarien, rund 16 Mio. € für Ungarn, rund 39 Mio. € für Polen, rund 30 Mio. € für Rumänien und rund 5 Mio. € für die Slowakei bereitzustellen.

Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung der Aussetzung diverser Exportzölle auf ukrainische Agrargüter

Das Europäische Parlament (EP) hat am 09.05.2023 dem Vorschlag zur Verlängerung der Aussetzung der Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Schutzmaßnahmen auf Agrargüter für ukrainische Exporte in die Europäische Union um ein weiteres Jahr mit 537 Stimmen bei 42 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen zugestimmt. Die derzeitig gültigen Maßnahmen sind noch bis zum 05.06.2023 gültig. Die Aussetzung der Zölle gilt für Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen, sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen. Für Industrieerzeugnisse gelten im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine ab dem 01.01.2023 keine Zölle mehr, so dass sie in dem neuen Vorschlag nicht berücksichtigt sind. Die Beziehungen der EU und der Ukraine werden durch ein Assoziierungsabkommen geregelt. Die in dem Abkommen enthaltene vertiefte und umfassende Freihandelszone sichert ukrainischen Unternehmen bereits seit 2016 einen erleichterten Zugang zum EU-Markt. Neben dem Assoziierungsabkommen spielt der russische Angriffskrieg eine große Rolle für die Entscheidung zur Verlängerung der Aussetzung diverser Zölle. Ebenfalls stehen die Erleichterungen in Zusammenhang mit der schwierigen Handelssituation der Ukraine mit dem Weltmarkt. Nach der Genehmigung durch den Rat wird die Maßnahme im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Verordnungsvorschlag über geografische Herkunftsangaben

Der Rat hat sich am 08.05.2023 im Rahmen der Sitzung des Sonderausschusses für Landwirtschaft (SAL) auf ein Verhandlungsmandat zum Verordnungsvorschlag zu den „Geografischen Herkunftsangaben“ geeinigt. In seinem Mandat änderte der Rat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag in einer Reihe von Punkten, um ihn besser auf die praktischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten abzustimmen und sicherzustellen, dass das Eintragungsverfahren reibungslos funktioniert und gleichzeitig harmonisierte Vorschriften für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse beibehalten werden. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Überarbeitung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags zu den Erzeugergemeinschaften, die Bekräftigung der Bedeutung der Beteiligung der Kommission am System der geografischen Angaben bei gleichzeitiger Streichung der vorgeschlagenen Aufgabenübertragung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Stärkung des Schutzes der geografischen Angaben im Internet und in den Domänennamen sowie die Möglichkeit, Nachhaltigkeitspraktiken in die Produktspezifikation für geografische Angaben aufzunehmen. Die Kommission bedauerte insbesondere die Streichung der Aufgabenübertragung an die EUIPO. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP hat seinen Standpunkt bereits einstimmig angenommen. Die Annahme des Berichts durch das Plenum ist am 31.05.2023 vorgesehen. Nach Annahme durch das Parlament können die Trilog-Verhandlungen beginnen.

Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zur Änderung der IED an

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) hat am 25.04.2023 seine Stellungnahme über die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) mit 36 zu 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Der Kommissionsvorschlag über Industrieemissionen zielt darauf ab, den Geltungsbereich der Richtlinie auf die größten Tierhaltungsbetriebe in der EU auszuweiten – primäres Ziel liegt in der Schadstoffemissionsreduzierung. Parteiübergreifend fand das Ziel der Kommission hinsichtlich der Schadstoffreduzierung Zustimmung. Kritik wurde jedoch an der Durchführung geäußert – besonders der vorgeschlagene Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) stieß auf Ablehnung. Die verabschiedete Stellungnahme beinhaltet die Forderung, Rinder aus der Richtlinie auszunehmen und bei den übrigen Tierarten die Schwellenwerte beizubehalten – d. h. letztlich den Status quo der aktuellen Richtlinie zu erhalten. Der federführende Umweltrat hat am 16.03.2023 seine Verhandlungsposition zum Kommissionsvorschlag zur IED festgelegt. Die Annahme des Berichts zur IED im federführenden Umweltausschuss (ENVI) ist für den 24.05.2023 geplant. Im Anschluss erfolgt die Annahme im Plenum und erst dann können die Triologverhandlungen beginnen.

Europäisches Parlament fordert weitere Finanzmittel für EU-Schulprogramm

Das Europäische Parlament (EP) hat am 09.05.2023 einen Entschließungsantrag angenommen und fordert zusätzliche Finanzmittel sowie eine Vereinfachung des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse. Nach einer Plenardebatte am 08.05.2023 nahmen die Abgeordneten die Entschließung mit 534 bei 57 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen an. Trotz der großen Nachfrage von Schulen in einigen Mitgliedstaaten verhinderten die begrenzten Haushaltsmittel, dass flächendeckend Schüler in der EU erreicht werden. Die Abgeordneten fordern daher eine Aufstockung des Budgets für das Programm, damit die Produkte häufiger und regelmäßiger an mehr Schüler verteilt werden können. Ein Vorschlag der Abgeordneten war unter anderem die Zuweisung der nicht genutzten Mittel an andere Mitgliedstaaten. Mindestens 10 % der Mittel soll für Aufklärungsmaßnahmen über gesunde Ernährungsgewohnheiten genutzt werden. Bürokratische Hürden sollten verringert werden, damit die Teilnahme aller Schulen ermöglicht werde. Auch eine Ausweitung auf EU-Beitrittsländer wurde von den Abgeordneten vorgeschlagen. Die finanziellen Mittel betragen pro Schuljahr 220 Mio. €. Der vorgelegte Initiativbericht des EP betrachtete den Zeitraum zwischen 2017 und 2022. Hier wurde ein Rückgang der Teilnahme am Programm verzeichnet – lediglich 16 der 76 Mio. EU-Schüler nahmen teil.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Meldungen von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der GAP

Die Kommission veröffentlichte am 26.04.2023 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung sowie eine Delegierte Verordnung in Bezug zu Meldungen von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mitgliedstaaten müssen die Kommission unterrichten über Unregelmäßigkeiten und andere Verstöße gegen die in ihren GAP-Strategieplänen festgelegten Bedingungen, Fälle von Betrugsverdacht und Maßnahmen zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Zusammenhang mit diesen Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen. Während sich die Durchführungsverordnung mit der Häufigkeit und dem Format der Meldungen von Unregelmäßigkeiten beschäftigt, legt der delegierte Rechtsakt die Kriterien für die Bestimmung der von den Mitgliedstaaten zu meldenden Fällen von Unregelmäßigkeiten und die zu übermittelnden Daten fest. Rückmeldungen sind möglich bis 24.05.2023.

EFSA veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Bewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 11.05.2023 ihre überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung von Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. Die überarbeiteten Leitlinien berücksichtigen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und enthalten die aktuellsten Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen (z. B. Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel) in diesem Bereich. In Zusammenarbeit mit dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten die Zulassungsverfahren auf Basis der Veröffentlichung überarbeiten. Am 13.06.2023 ist hierzu eine Online-Infoveranstaltung geplant.

EUROSTAT veröffentlicht Bericht über Pflanzenschutzmittelabsatz in der EU

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 10.05.2023 einen Bericht über den Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU in 2021. Demnach betrug der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU im Jahr 2021 rund 355.000 t und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um rund 3 %, gemessen in Wirkstoffmenge („kilograms of active substances“). Für Deutschland wurden für 2021 rund 49.000 t ermittelt – gegenüber dem Start der statistischen Erfassung in 2012 (rund 46.000 t) ist das ein Anstieg um rund 7 %. Bei der Differenzierung in Wirkstoffklassen ist ein gesteigerter Absatz von Insektiziden und ein leichter Rückgang bei Fungiziden in Deutschland zu erkennen. Der Absatz schwankt jährlich, nachvollziehbar witterungsbedingt, auf ähnlichem Niveau über den Betrachtungszeitraum hinweg. Für Bayern liegen keine gesonderten Daten vor. Von 16 Mitgliedstaaten, für die Vergleichsdaten von 2011 zur Verfügung stehen, haben laut Eurostat 11 ihren Pflanzenschutzmittelabsatz seitdem verringert. Die größten Einsparungen kann mit 36 % Tschechien vorweisen, gefolgt von Dänemark mit 35 % und Portugal mit 32 %. Deutlich zurückgefahren worden ist der Absatz auch in Italien und Rumänien, wo der Einsatz 2021 gegenüber 2011 um 29 % beziehungsweise 27 % reduziert werden konnte. In einigen Mitgliedstaaten überstieg der Pflanzenschutzmittelabsatz 2021 die Menge von 2011. Absoluter Spitzenreiter war dabei Lettland mit einem Plus von 85 %. Mit einer Zunahme von 68 % landete Österreich auf dem zweiten Platz. Im Vergleich dazu moderat fielen die Steigerungen in Frankreich und Deutschland aus, die sich auf 13 % beziehungsweise 11 % beliefen.

Organisationen der agrarischen Wertschöpfungskette fordern mehr Beteiligung bei Ausgestaltung des Rahmens für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem

31 europäische Organisationen der agrarischen Wertschöpfungskette forderten am 12.05.2023 in einem gemeinsamen Brief von den EU-Kommissaren Stella Kyriakides (Gesundheit), Janusz Wojciechowski (Agrar) und Virginijus Sinkevičius (Umwelt) mehr Beteiligung bei der Ausgestaltung des künftigen Legislativ-Rahmens für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem (Framework for Sustainable Food Systems, FSFS). In dem Brief, den u. a. Copa-Cogeca (Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände) unterzeichneten, skizzieren die Organisationen die aus ihrer Sicht zentralen Elemente für eine erfolgreiche Gestaltung des FSFS. Dazu zählen eine klare Definition von Nachhaltigkeit und eine gleiche Gewichtung der Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales; präzise Zielformulierungen; politische Kohärenz und interdisziplinäre Zusammenarbeit; realistische Kostenabschätzungen; das Beachten der internationalen Dimension von Nachhaltigkeit und Handel im Zusammenspiel mit Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit sowie die Anerkennung der Vielfalt an Akteuren, Prozessen und Produkten, um jeweils geeignete Maßnahmen ableiten zu können. Das FSFS stellt eine flankierende Maßnahme zum Green Deal und der Farm to Fork-Strategie dar und zielt als horizontales Rahmengesetz darauf ab, bestehende einzelne und sektorspezifische Maßnahmen auf das gesamte Lebensmittelsystem auszuweiten und so den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu beschleunigen. Neben einem Nachhaltigkeitslabel liegt auch ein Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Eine erste öffentliche Konsultation für das FSFS wurde am 21.07.2022 abgeschlossen. Die Rückmeldung der Kommission ist ausstehend und für das dritte Quartal 2023 geplant. Im weiteren Verfahren plant die Kommission, Parlament und Rat noch in diesem Jahr einen Legislativvorschlag vorzulegen.

Organisationen senden offenen Brief an die Kommission zu neuen NGTs

Ein Zusammenschluss von 20 Organisationen der Agrarbranche sendete am 10.05.2023 einen offenen Brief an die Kommission im Hinblick auf den angekündigten Legislativvorschlag zu den neuen genomischen Techniken (NGT). Der Brief ging an Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans (Klima), Kommissar Janusz Wojciechowski (Landwirtschaft) sowie die Kommissarin Stella Kyriakides (Gesundheit; Federführung für dieses Thema). Grundsätzlich begrüßen die Verfasser den Gesetzesvorschlag zur Zulassung von NGT-Pflanzen. Nicht einverstanden zeigen sie sich mit den umfangreichen Regulierungsmaßnahmen. Pflanzen, die durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen können, sollten auch wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden. Durch überzogene Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsauflagen laufe die Kommission Gefahr, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren und die Produktion zu verteuern. Die Verhältnismäßigkeit der Regulierungsmaßnahmen wird hierbei infrage gestellt. Unter den Verfassern des Schreibens ist auch Copa-Cogeca (Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände). Als Vorteil für die NGTs wurde unter anderem der Beitrag zur Ernährungssicherung angeführt. Neben den Rückverfolgbarkeitsanforderungen entstünden auch durch die Trennungsanforderungen erhebliche Mehrkosten, bei denen die EU Gefahr laufe, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren. Auch im internationalen Handel werden erhebliche Schwierigkeiten gesehen. So existiere aktuell eine funktionierende Koexistenz zwischen konventionellen und ökologischen Produkten. Ein zusätzlicher Standard würde dies gefährden und der Aufbau einer weiteren Lieferkette für NGT-Güter das internationale Massentransportsystem für Agrarrohstoffe verteuern.

EFSA veröffentlicht Gutachten zur Haltung von Milchkühen, Enten, Gänsen und Wachteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 16.05.2023 zwei neue wissenschaftliche Gutachten mit Empfehlungen zum Tierschutz für Milchkühe sowie Enten, Gänse und Wachteln veröffentlicht (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Die Gutachten sind Teil einer Reihe von Empfehlungen zur Haltung von Nutztieren, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. Die Erfüllung des Tierwohls führt zu einer Erhöhung der Tiergesundheit und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb der Lebensmittelkette dar. Der empfohlene Ausstieg aus der Anbindehaltung und der Fokus auf die Weidehaltung bei Rindern, auch in Laufstallbetrieben, ist für Bayern von Relevanz. Die EFSA hat bereits Bewertungen zum Wohlergehen von Zuchtschweinen, Masthühnern und Legehennen, Kälbern sowie Tieren beim Transport veröffentlicht. Die Kommission hat angekündigt, in der zweiten Jahreshälfte 2023 einen Legislativvorschlag zur Novellierung der Tierschutzgesetzgebung vorzulegen.

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht interaktives Online-Dashboard zur Vergleichbarkeit von Tiertransporten

Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat am 08.05.2023 ein interaktives Online-Dashboard zur Vergleichbarkeit von Tiertransporten zwischen verschiedenen Ländern freigeschaltet. Trotz der öffentlich zugänglichen Daten zu Lebendtiertransporten sind diese vielfach auf verschiedenen Datenbanken und Internetseiten zu finden und oftmals schwer zugänglich und wenig aufbereitet. Dies veranlasste EU-Prüfer dazu, ein System zu schaffen, um technologische und analytische Fortschritte besser nutzen zu können. Das Online-Dashboard bündelt Informationen, die Medien, Forschern und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und für weitere Analysen/Schlussfolgerungen genutzt werden können.

Europabericht Nr. 05/2023 vom 24.05.2023 (PDF; 1,04 MB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 25.04.2023 in Luxemburg. Im Anschluss an einen Gedankenaustausch billigte der Rat Schlussfolgerungen zu den Chancen der Bioökonomie angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen. Die Minister hoben Schlüsselrollen hervor, die die Bioökonomie bei der Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele im Rahmen des Green Deals sowie bei der Wettbewerbsfähigkeit, dem Umbau weg von fossilen Brennstoffen sowie der Ernährungssicherheit spielen könnten. Der Rat betonte insbesondere die Bedeutung der Bioökonomie für die Wiederbelebung ländlicher Gebiete durch die Förderung von Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass regionale und lokale Besonderheiten anerkannt und genutzt werden müssten und dass die jüngeren Generationen durch die Förderung von Kompetenzen und Schulungen im Bereich der Bioökonomie in ländlichen Gemeinden einbezogen werden müssten. Die Minister befassten sich insbesondere mit dem Beitrag, den Landwirte und Forstwirte zur Förderung einer kreislauforientierten Bioökonomie auf EU-Ebene leisten könnten. Sie wiesen auf das Potenzial von Agrar- und Lebensmittelabfällen für die Herstellung alternativer biobasierter Ressourcen sowie auf die Nutzung nichtkonventioneller Wasserquellen für die Bewässerung hin. Sie betonten die Bedeutung des forstbasierten Sektors für die Bioökonomie und hoben die Rolle der nachhaltigen Waldbewirtschaftung hervor. Auf der Grundlage von Informationen der Kommission führte der Rat eine Orientierungsaussprache über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Verordnung über die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus. Die Minister begrüßten die vorgeschlagene Verordnung und hoben sowohl den potenziellen Beitrag zu den Klimazielen der EU als auch die Möglichkeit hervor, die Einkommen der Land- und Forstwirte zu verbessern. Die Minister führten einen Meinungsaustausch bezüglich der GAP für den Zeitraum 2023 - 2027. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Lehren aus der Einführung der Strategiepläne in den Mitgliedstaaten und die Frage, was getan werden sollte, um die Umsetzung der Strategiepläne kurz- und längerfristig weiter zu erleichtern und zu verbessern. Kritisiert wurde der hohe Verwaltungsaufwand und die mangelnde Vereinfachung. Die Subsidiarität müsse wieder stärker in den Fokus rücken. Die Kommission befürchtet eine Abschwächung des Ambitionsniveaus im Rahmen von Anpassungen bzw. Änderungen der Strategiepläne. Im Anschluss an diesen Austausch konzentrierte sich der Rat auf Fragen, die sich auf die EU-Binnenmärkte auswirken, auch für die Nachbarländer der Ukraine, sowie auf die Notwendigkeit einer gründlichen Analyse der Auswirkungen der Einfuhren aus der Ukraine über die Solidaritätsrouten. Agrarkommissar Wojciechowski kündigte ein Maßnahmenpaket an, das sowohl dem Schutz des Binnenmarktes als auch den Exportmöglichkeiten der Ukraine gerecht werden soll – d. h. Importstopp bei maximaler Unterstützung des Transits von Getreide durch den europäischen Binnenraum. Einigkeit bestand, dass es EU-einheitlicher Regelungen bedürfe, wenn es um den EU-Binnenmarkt gehe. Die lettische Delegation hatte mit Unterstützung einer Reihe osteuropäischer Länder den umstrittenen Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) auf die Tagesordnung gesetzt. Einige Agrarminister befürchten, dass diese Einsparungen die Pflanzengesundheit und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen gefährden und sich somit auf die Exporte von Agrargütern außerhalb der EU auswirken könnten. Im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) ist die EU verpflichtet, Schädlinge zu bekämpfen und deren internationale Ausbreitung zu verhindern, insbesondere bei solchen, die in Drittländern als gefährlich gelten. Die Agrarminister erhielten darüber hinaus Informationen über biologische Schädlingsbekämpfungsmittel und stellten Fragen zum Milchsektor und zur Honigrichtlinie.

Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Das Europäische Parlament (EP) hat am 19.04.2023 die politische Einigung (Trilogergebnis) zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen bestätigt. Die Annahme erfolgte mit einer großen Mehrheit über alle Parteien hinweg mit dem Ziel, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen. Einfuhren aus bestimmten Ländern bzw. Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, aber Unternehmen dürfen ihre Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Diese bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31.12.2020 gerodet wurde, noch zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat. Die Unternehmen müssen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen. Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschließlich der Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden (wie Leder, Schokolade und Möbel). Bei den Verhandlungen hat das Parlament durchgesetzt, dass die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet werden. Das EP sorgte außerdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schließt nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen mit ein. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Die Ausmaße der Kontrollen richten sich nach dem Risikoniveau des jeweiligen Landes. Das Trilogergebnis muss vom Rat noch förmlich gebilligt werden. Im Anschluss wird es im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Europäisches Parlament nimmt Entschließung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 18.04.2023 eine Entschließung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen mit 323 zu 257 Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Der Kohlenstoffabbau durch Land- und Forstwirtschaft oder technische Lösungen muss eine wachsende Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 spielen. Das Parlament nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau sowie einen Rahmen zur Identifizierung von Tätigkeiten zu installieren, die eindeutig Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernen. Die Abgeordneten betonen, dass ein solcher Rahmen für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung genutzt werden sollte, um Anreize für den Abbau von Kohlenstoff zu schaffen. Die Erhöhung der Kohlenstoffmenge im Boden bringe zahlreiche Vorteile mit sich, darunter eine verbesserte Bodenqualität und Fruchtbarkeit. Nach Ansicht der Abgeordneten bietet Carbon Farming neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirte, die sich freiwillig für einen Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen agroforstwirtschaftlichen Praktiken einsetzen, die auch die biologische Vielfalt fördern.

AGRI nimmt Bericht zum Schutz von geografischen Angaben an

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP hat am 20.04.2023 seinen Standpunkt zu neuen Regeln für geografische (Herkunfts-)Angaben und traditionelle Spezialitäten in der EU zum Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten einstimmig angenommen. Die Abgeordneten schlagen vor, die Frist für die Eintragung einer neuen geografischen Angabe durch die Kommission von sechs auf fünf Monate zu verkürzen und die Frist für die Verlängerung auf maximal drei Monate zu begrenzen, um den bürokratischen Aufwand für die Erzeuger zu verringern. Die nationalen Behörden sollten die meisten Anträge auf Änderung bestehender geografischer Angaben-Eintragungen ohne erneute Prüfung durch die Kommission bearbeiten, um das Änderungsverfahren zu beschleunigen und die Arbeitsbelastung zu verringern. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass die Kommission mit ihrem einzigartigen landwirtschaftlichen Fachwissen weiterhin das System der geografischen Angaben verwaltet und nicht das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), wie im Textentwurf vorgeschlagen. Um geografische Angaben im Internet besser zu schützen, sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass alle Domänen, die den Namen einer geografischen Angabe missbrauchen, automatisch geschlossen oder einer Erzeugergemeinschaft zugewiesen werden, die die geografischen Angaben legal verwenden. Der Bericht wird nun dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt, im Anschluss beginnen die Trilogverhandlungen. Die den geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und geschützten Ursprungsangaben (g.U.) zugrundeliegende EU-Verordnung trat 1992 in Kraft und wurde 2006 und 2012 aktualisiert. Zudem werden mit der Regelung garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie die Namen von Spirituosen durch g.A. geschützt.

Kommission schlägt Überarbeitung geltender Vermarktungsnormen für Agrar- und Lebensmittel-erzeugnisse vor

Die Kommission hat am 21.04.2023 vorgeschlagen, geltende Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zu überarbeiten, um den Bedürfnissen der Verbraucher und der Nachhaltigkeit besser gerecht zu werden. Im Zuge dessen wurden zahlreiche Konsultationen veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vermarktungsnormen soll es den Verbrauchern leichter machen, fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen. Änderungen betreffen Ursprungskennzeichnungen, Verpackungen, Fruchtsäfte, Konfitüren und Marmeladen sowie Eier. Die Vorschläge für frisches Obst und Gemüse, Eier und Geflügel werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgelegt. Die Texte stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend werden die Rechtsakte angenommen und dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat für einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten übermittelt. Am Ende dieses Verfahrens wird die Kommission sie dann veröffentlichen. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig sind Gegenstand von Richtlinien, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren des EP und des Rates durchlaufen, bevor sie veröffentlicht werden und in Kraft treten. Parallel dazu übermittelt die Kommission dem EP und dem Rat einen Bericht, damit in naher Zukunft neue Vermarktungsnormen für Apfel- und Birnenwein sowie für die Ursprungskennzeichnung von Hülsenfrüchten festgelegt werden können. Für diese Erzeugnisse sind derzeit in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation keine Vermarktungsnormen vorgesehen. Die EU-Vermarktungsnormen dienen dazu, die hohe Qualität der Erzeugnisse zu wahren, die Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass die Normen auf dem EU-Markt kohärent sind. Mit den heute vorgelegten Vorschlägen wird sichergestellt, dass Vermarktungsnormen im Einklang mit der Farm to Fork-Strategie und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zur Förderung und Verbreitung nachhaltiger Erzeugnisse beitragen können und gleichzeitig den neuen Bedürfnissen von Verbrauchern und Betrieben Rechnung tragen. Rückmeldungen sind möglich bis 19.05.2023.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für 2022

Die Kommission hat am 13.04.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für das Gesamtjahr 2022 veröffentlicht. 2022 erreichten die Handelsströme der EU mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln einen Gesamtwert von rund 402 Mrd. €, mit einer positiven Handelsbilanz von 58 Mrd. €. Trotz des weltweiten Preisanstiegs ist das Volumen der gehandelten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nicht zurückgegangen, sondern hat mitunter sogar zugenommen – die EU ist nach wie vor die weltweit führende Handelsmacht von Agrar- und Ernährungserzeugnissen. Im Jahr 2022 erreichten die EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungserzeugnissen einen Wert von rund 230 Mrd. €, was einem Anstieg von 31 % gegenüber 2021 entspricht. Getreide und Getreidezubereitungen sowie Mahlerzeugnisse haben in der EU-Gesamtausfuhr am meisten zugenommen. Im Einklang mit ihrem Engagement für globale Ernährungssicherheit hat die EU ihre Weizenexporte in Entwicklungsländer erhöht. Die wichtigsten Bestimmungsländer waren Algerien (rund 5 Mio. t), Marokko (rund 4 Mio. t), Ägypten (rund 3 Mio. t) und Nigeria (rund 2,5 Mio. t). Milcherzeugnisse blieben mit einem Ausfuhrwert von rund 20 Mrd. € eines der wichtigsten Exportgüter. Schweinefleisch blieb mit rund 14 Mrd. € das wichtigste Ausfuhrprodukt bei Fleisch. Der wichtigste Handelspartner bleibt das Vereinigte Königreich – mit einem Fünftel der gesamten EU-Ausfuhren –, gefolgt von den USA (13 %) und China (7 %). Im Jahr 2022 sind die EU-Einfuhren wertmäßig um 32 % gegenüber 2021 gestiegen, was einem Einfuhrwert von 172 Mrd. € entspricht. Dies ist primär auf den Anstieg der Weltmarktpreise zurückzuführen. Ölsaaten und Eiweißpflanzen wurden im Wert von rund 26 Mrd. € eingeführt und bilden die wichtigste Agrarhandelskategorie – der Anstieg der Weltmarktpreise ging mit einem zunehmenden Bedarf an Einfuhren von Sonnenblumen und Sojabohnen aufgrund der Dürre im Sommer 2022 einher. Gleiches gilt auch für Maisimporte. Wichtigste Länder gemessen am Anteil der Gesamteinfuhren der EU sind Brasilien (12 %), das Vereinigte Königreich (9 %) und die Ukraine.

Kommission gibt Ausblick zur Marktentwicklung im Frühjahr 2023

Die Kommission veröffentlichte am 30.03.2023 eine Mitteilung über die zu erwartende Marktentwicklung unter den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2023. Die negativen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und die daraus resultierenden hohen Inputkosten sowie die Nahrungsmittelinflation belasten weiterhin die Agrarmärkte und die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Winterdürren und bereits rekordverdächtig niedrige Wasserreservoirs verschlechterten in weiten Teilen der EU die Wasserverfügbarkeit und damit die Ernteprognosen. Neben witterungs- und kostenbedingten Produktionsbeschränkungen tragen Tierseuchen zur Unsicherheit der Aussichten für die Lebensmittelerzeugung bei. Trotz Unsicherheiten über die Energieversorgung für den nächsten Winter und der jüngsten Spannungen an den Finanzmärkten gestaltet sich die aktuelle makroökonomische Prognose der EU relativ gesehen positiver als im Herbst 2022. Trotz Absinken der Inflation, was zu einer gewissen Entlastung der Inputpreise führen kann, sind die Preise immer noch deutlich höher im Vergleich zu Beginn des Jahres 2020. Situationsanpassungen sind die Folge – nicht nur Anpassungen der Landwirte an Umwelt- und Klimamaßnahmen, sondern auch Präferenzverlagerungen von Verbrauchern zu billigeren und einfacheren Lebensmitteln. Es wird ein Rückgang der Getreideerzeugung in der EU aufgrund des warmen und trockenen Wetters prognostiziert, was durch steigende Importe aus der Ukraine ausgeglichen werden kann. Der zu erwartete Rückgang der Fleischerzeugung führt zur Verringerung der Verwendung von Getreide als Futtermittel, während die Verwendung für Lebensmittel leicht zunehmen dürfte. Die Ölsaaterzeugung könnte auf einen neuen Rekordwert steigen. Es wird erwartet, dass die Zuckerrübenanbaufläche weiter zurück geht. Der Umfang der Milcherzeugung wird als weiter stabil erwartet; die Rindfleischerzeugung als weiter rückläufig. Der Fleischkonsum wird als weiter abnehmend erwartet, mit Ausnahme des Geflügelfleisches.

EUROSTAT veröffentlicht Bericht über Strukturwandel landwirtschaftlicher Betriebe

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 03.04.2023 eine Mitteilung über den Strukturwandel landwirtschaftlicher Betriebe in der EU. Die Luxemburger Statistiker stellen fest, dass es im Jahre 2020 geschätzte 9,1 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der EU gab – ein Rückgang von 5,3 Millionen bzw. 37 % im Vergleich zu 2005. Vor allem sog. "Gemischbetriebe" sind von diesem Rückgang betroffen (- 2,6 Mio.), gefolgt von Veredelungsbetrieben (- 1,6 Mio.) und Pflanzenbaubetrieben (- 900.000). Im Berichtsjahr erwirtschafteten 58 % der Betriebe in der Union mindestens zwei Drittel ihrer Einnahmen mit Feld- oder Dauerkulturen. Auf die Tierhaltung entfielen 22 % sowie 19 % auf die Gemischbetriebe. 1 % der Betriebe konnte der Subsistenzwirtschaft zugeordnet oder nicht nach ihrer Standardproduktion kategorisiert werden. Etwas mehr als die Hälfte (52 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) wurde zum Anbau von Kulturpflanzen genutzt. 33 % entfielen auf die Tierhaltung und 15 % auf Mischbetriebe. Hierbei überwog die Pflanzenproduktion in den östlichen Mitgliedstaaten sowie in den Mitgliedstaaten im Mittelmeer, während Tierhaltungsbetriebe im Nordwesten der EU vorherrschten.

Kommission veröffentlicht Online-Dashboard zum Monitoring der GAP-Ziele

Die Kommission veröffentlichte am 05.04.2023 ein Online-Dashboard, auf dem die von den einzelnen Mitgliedstaaten im GAP-Strategieplan festgelegten Ziele, die Ziele auf EU-Ebene sowie der aktuelle Stand der Zielerreichung dargestellt werden. Dies erfolgt im Einklang mit den Transparenz- und Überwachungsanforderungen und soll den Mitgliedstaaten als Hilfestellung zur gegebenenfalls notwendigen Nachjustierung dienen. Die GAP-Rechtsvorschriften enthalten 44 Ergebnisindikatoren, die mit spezifischen Zielen verknüpft sind. Die Überwachung der einzelnen Ziele durch den jährlichen Vergleich der erreichten Werte ermöglicht eine Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung. Dank des Online-Dashboards geschieht dies öffentlich und auf transparenter Weise. Anhand der Überprüfung der jährlichen Fortschritte bei der Umsetzung der GAP lässt sich feststellen, ob die Maßnahmen innerhalb der GAP zur Zielerreichung beitragen. Die derzeitige GAP hat ehrgeizige Umweltziele. Die GAP-Mittel sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die nahezu 90 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU abdecken. Das Indikatorsystem zeigt, dass mehr als 30 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU durch zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung/Wiederherstellung der biologischen Vielfalt abgedeckt wird. Der reduzierte und nachhaltige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird auf mindestens 27 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der EU gefördert. Eine bessere Bodenbewirtschaftung wird durch die GAP auf 47 % der EU-Flächen gefördert. Die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird durch Investitionsbeihilfen für fast 400.000 Betriebe gefördert. Die derzeitige GAP ist auch gerechter und kleinere und mittlere Betriebe werden mittels Umverteilung auf die ersten Hektare proportional mehr Zahlungen erhalten als größere Betriebe. Im EU-Durchschnitt bedeutet dies eine um etwa 15 % höhere Einkommensstützung pro Hektar zugunsten der kleineren Betriebe.

Neue Ausschreibung für die Analyse der Agrar- und Lebensmittelproduktion und des Handels

Die Kommission hat am 14.04.2023 eine Mitteilung über neue Ausschreibungen für Analysen der Agrar- und Lebensmittelproduktion und des Handels veröffentlicht. Die Hauptziele dieser Analysen umfassen die Unterstützung der Bewertung der GAP und der damit verbundenen Instrumente, die Unterstützung der Bewertung künftiger Initiativen in der Agrarpolitik und in der Politik für den ländlichen Raum, die Analyse des Agrar- und Ernährungssektors und die Bewertung des europäischen und internationalen Kontextes, in dem die Agrarpolitik und die Politik für den ländlichen Raum tätig sind. Die Analysen beziehen sich hauptsächlich auf die Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion, erneuerbare Energien, Zahlungen für Ökosystemleistungen, Land etc.), den Handel und die damit verbundenen Politiken sowie öffentliche Unterstützung und Instrumente. Möglich sind auch andere Teile der Lieferkette (vor- und nachgelagerte Bereiche, Vertrieb, Einzelhandel etc.) sowie der Transport und die Lagerung. Frist für die Einreichung der Angebote: 21.08.2023.

Kommission reagiert auf Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten"

Die Kommission hat am 05.04.2023 eine Mitteilung als Reaktion auf die Europäischen Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt!" veröffentlicht. Die Kommission begrüßte die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Der Erfolg der EBI sei ein deutliches Zeichen für die breite öffentliche Unterstützung für Maßnahmen zugunsten von Bestäubern, der biologischen Vielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft. Weiter forderte die Kommission das Europäische Parlament (EP) und den Rat auf, die bereits bestehenden Gesetzgebungsvorschläge, die zum Schutz und zur Erholung der Bestäuberpopulationen in Europa beitragen und die Anliegen der Bürger in Rechtsvorschriften festschreiben, rasch und ohne Abstriche anzunehmen. Somit appelliert die Kommission insbesondere, den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) und den Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) unverändert zügig anzunehmen. Zusammen mit den oben genannten Vorschlägen für neue Rechtsanforderungen sind diese Vorschläge und Initiativen der Kommission eine umfassende Antwort auf die in der EBI formulierten Forderungen. Das heißt, dass die Kommission keine Vorschläge für neue Rechtsakte vorlegen möchte, sondern sich auf die bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschläge konzentriert, die erheblichen Diskussionsbedarf auslösen. Am 10.10.2022 hat die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! – Auf dem Weg zu einer bienenfreundlichen Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ über 1 Millionen Unterstützungserklärungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten EU erhalten. Nach Ansicht der Bürgerinitiative sei der Vorschlag zur SUR, der von der Kommission am 22.06.2022 veröffentlicht wurde, nicht ehrgeizig genug. Von der Bürgerinitiative werden weitergehende Maßnahmen gefordert. Der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln soll bis 2030 um 80 % reduziert werden. Mit der Antwort der Kommission ist die Europäische Bürgerinitiative formal abgeschlossen.

Kommission und ERRIN – Auftaktveranstaltung Mission Soil Manifesto

Die Kommission und das Forschungs- und Innovationsnetzwerk der europäischen Regionen (ERRIN) haben am 18.04.2023 die Auftaktveranstaltung zur "Mission Soil Manifesto" abgehalten. Die Auftaktveranstaltung war ein wichtiger Meilenstein für den Erfolg der EU-Mission "A Soil Deal for Europe". Hintergrund der Initiative liegt in der Bedeutung der Böden für die Lebensmittelerzeugung sowie wichtiger Ökosystemleistungen, wie die Bereitstellung von sauberem Wasser, die Bindung von Kohlenstoff und die Schaffung von Lebensräumen für die biologische Vielfalt. Um den Bodenstatus zu verbessern und die wichtigen Ökosystemleistungen des Bodens erhalten zu können, hat die Kommission 2021 die EU-Mission eingerichtet, um bis 2030 konkrete Ergebnisse für Forschung und Innovation, Politik und Praxis zu erzielen. Die Mission Soil unterstützt die Einrichtung von 100 Reallaboren und "Leuchttürme", führt auch ein ehrgeiziges Forschungs- und Innovationsprogramm durch, treibt das Bodenmonitoring in der EU voran und stärkt die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bodenschutz und an der Bodensanierung. Seit 2021 wurden über 300 Mio. € für die Forschungsagenda bereitgestellt. Durch ihre Umweltziele gewährleistet die GAP die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Bodens und ermutigt die Landwirte, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung zu ergreifen. Bewerbungen für die Einreichung von Forschungs- und Innovationsvorschlägen im Rahmen des aktuellen Arbeitsprogramms sind bis zum 20.09.2023 möglich.

EuRH veröffentlicht Sonderbericht über die Sicherstellung der Agrar- und Lebensmittelversorgungs-kette während der COVID-19-Pandemie

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 20.04.2023 einen Sonderbericht über die Sicherung der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Da die Pandemie eine große Auswirkung auf die Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten gehabt habe, überprüfte der EuRH, ob die Reaktionen der EU angemessen gewesen seien. In seinem Bericht stellt der EuRH fest, dass die Kommission schnell handelte, indem sie Leitlinien vorlegte, direkte Unterstützung gewährte und Marktmaßnahmen einleitete. Die Mitgliedstaaten seien bei der Umsetzung direkter Unterstützungen jedoch nicht zielgerichtet vorgegangen. Durch den großen Umfang an Beihilfen hätten diese zu Wettbewerbsverzerrung und Überkompensation führen können, stellte der EuRH fest. Daher empfiehlt der Hof der Kommission, im Falle künftiger Krisen klare Regeln vorzuschlagen.

Europabericht Nr. 05/2023 vom 02.05.2023 (PDF; 1 MB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 20.03.2023 in Brüssel und tauschten sich über die Marktlage für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU, sowohl im Hinblick auf den allgemeinen Zustand als auch auf die Herausforderungen für bestimmte Sektoren und Regionen, aus. Kommissar Wojciechowski informierte die Minister außerdem über den Vorschlag der Kommission, Landwirte in Bulgarien, Rumänien und Polen, die von der Einfuhr von Getreide, Raps und Sonnenblumenerzeugnissen aus der Ukraine betroffen sind, über die Agrarreserve zu unterstützen. Im Rahmen des Gedankenaustauschs erhielt der Rat auch Informationen der lettischen und der litauischen Delegation über die Herausforderungen für die Milchwirtschaft im Ostseeraum. Die Kommission möchte diesbezüglich nicht aktiv werden. Die Landwirtschaftsminister haben die aktuelle Lage auf den internationalen Agrarmärkten erörtert. Sie brachten ihre Unterstützung für laufende Verhandlungen über Handelsabkommen zum Ausdruck und erkannten zugleich an, dass in der EU und weltweit eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden müsse. Im Rahmen der Erörterungen legte Österreich Informationen über die landwirtschaftlichen Aspekte des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Ländern vor. Die Kommission möchte Zusatzvereinbarungen zur Nachhaltigkeit (v. a. im Hinblick auf Rindfleisch, Zucker) verhandeln. Einige Mitgliedstaaten forderten in diesem Zusammenhang, die versprochene Herkunftskennzeichnung auf den Weg zu bringen. Die Minister tauschten sich über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Rechtsaktes zur Wiederherstellung der Natur aus. Eine Allgemeine Ausrichtung solle es noch unter schwedischer Ratspräsidentschaft hierzu geben. Die Präsidentschaft plant einen Mix aus freiwilligen und obligatorischen Indikatoren, um die Ziele zu erreichen. Die Mitgliedstaaten kritisierten die Berichtsintervalle und forderten, dass diese mehr als fünf Jahre sein müssten; alles andere sei nicht leistbar. Einflüsse externer Faktoren wie Extremwetterereignisse und Waldbrände müssten berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten forderten Flexibilität und Finanzierungsinstrumente neben der GAP. Die Agrarminister tauschten sich auch über die Mitteilung der Kommission vom 24.01.2023 mit dem Titel "Ein neuer Deal für Bestäuber" aus. Eine Balance zwischen Ernährungssicherung und Bestäuberschutz (Pflanzenschutzmittelreduktion) sei erforderlich. Der Rat hat die Schlussfolgerungen gebilligt, in denen seine Prioritäten für die Arbeit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) festgelegt werden.

Green Deal: Politische Einigung zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 30.03.2023 eine Einigung im Trilog zum Richtlinienvorschlag der Kommission im Rahmen des Fit for 55-Paketes zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erzielt (siehe hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB). Für die Nutzung von Biomasse aus Holz ist grundsätzlich das Kaskadenprinzip, nach dem die Biomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert genutzt werden soll, anzuwenden. Ausnahmetatbestände sind beispielsweise Schadholzaufkommen und notwendige Durchforstungs-maßnahmen. Die Nutzung von Bioenergie soll an die Einhaltung der Ziele für die Entwicklung der CO2-Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) geknüpft werden. Die direkte finanzielle Förderung großer Biomasseheiz(kraft)werke, die „Rundholz industrieller Qualität“ einsetzen, soll ausgeschlossen werden. Die Vorschläge des EP zur Definition von "primärer Holzbiomasse" und zur Einschränkung der Anrechenbarkeit von Holz als erneuerbarer Energieträger haben sich nicht durchgesetzt. Die gewählte Definition von "Rundholz industrieller Qualität" lässt den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum. Diese Einigung muss nun noch von Parlament und Rat formal bestätigt werden. Der Text der Richtlinie wird anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Rat bestätigt politische Einigung zu LULUCF

Der Rat hat am 28.03.2023 mit 24 zu 1 Stimmen (POL) – bei 2 Enthaltungen (AUT, BEL) – die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Fit for 55-Paketes angenommen, nachdem das EP die Trilogeinigung bereits am 14.03.2023 angenommen hatte. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Green Deal die Artenvielfalt fördern. Für die CO2-Senken vereinbarten EU und Mitgliedstaaten konkrete Zielwerte zum Abbau von Treibhausgasen. Die CO2-Reduzierung soll nach den verabschiedeten Vorschriften nunmehr 15 % betragen, was 310 Mio. t CO2 entspricht. In der Folge sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen. Die Lastenteilungsverordnung und die Marktstabilitätsreserve wurden ebenfalls angenommen (siehe hierzu auch Beiträge des StMUV und StMWi in diesem EB). Die heutige Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt des Beschlussfassungsverfahrens. Der Beschluss wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt nach weiteren 20 Tagen in Kraft.

Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) hat am 22.03.2023 eine Entschließung zum Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch mit 42 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und ohne eine Enthaltung angenommen. Über das EU-Schulprogramm werden die Abgabe von Obst, Gemüse, Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Kinder (vom Kindergarten bis zur Sekundarschule) sowie pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten unterstützt. Im Entschließungsentwurf drängt der AGRI-Ausschuss auf mehr Mittel für das Schulprogramm. Die Abgeordneten befürworten darin einen Abbau der Bürokratie, längere Vertragslaufzeiten für die Schulen und eine Vereinfachung der Beschaffungsverfahren, die verhindern könnten, dass das gesamte Budget ausgeschöpft wird. Daneben fordern sie die EU-Länder auf, mindestens 10 % ihres Budgets für Bildungsmaßnahmen auszugeben, um das Bewusstsein für den Nährwert von Lebensmitteln zu schärfen. Lokale und saisonale Produkte sollten dabei Vorrang haben. Außerdem sollten Obst, Gemüse und Molkereiprodukte, die in den Schulen der EU verteilt werden, unverarbeitet, biologisch, lokal produziert und mit Qualitätsangaben versehen sein. Parallel veröffentlichte die Kommission ebenfalls am 22.03.2023 eine Konsultation zum Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Mit einer Durchführungsverordnung sollen die Vorschriften für die Beihilfezahlung geändert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die nationalen Behörden für Beihilfeanträge ab dem Schuljahr 2023/2024 Vorschusszahlungen gewähren können. Rückmeldungen sind möglich bis zum 19.04.2023.

Kommission eröffnet Bewerbungsverfahren EU Organic Award

Die Kommission hat am 25.03.2023 das Bewerbungsverfahren zur Verleihung des EU Organic Award 2023 eröffnet. Die EU-Bio-Preise würdigen innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte entlang der Wertschöpfungskette von ökologisch angebauten Lebensmitteln. Es werden insgesamt acht Auszeichnungen vergeben, und zwar in sieben Kategorien. Bewerben kann sich jeder EU-Akteur oder jede EU-Institution entlang der ökologischen Wertschöpfungskette, die ein nennenswertes Projekt mit einem nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Erschwinglichkeit und/oder Zugänglichkeit ökologischer Erzeugnisse in der EU leistet. Die EU-Bio-Preise werden gemeinsam von der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, COPA-COGECA und IFOAM Organics Europe (Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen) organisiert. In der Jury sind auch Europäisches Parlament und der Rat vertreten. Bewerbungen können noch bis 14.05.2023 eingereicht werden.

Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur Aufforstung und zum Schutz alter Wälder

Die Kommission veröffentlichte am 21.03.2023 – am internationalen Tag der Wälder – zwei neue Leitlinien, um den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder in der EU zu unterstützen, ihre Qualität zu verbessern und sie widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen. Die Leitlinien für eine biodiversitätsfreundliche Aufforstung, Wiederaufforstung und Baumpflanzung bieten eine Reihe praktischer Empfehlungen zur Unterstützung von Behörden, Wald- und Landbesitzern sowie Managern und der Zivilgesellschaft bei der besseren Umsetzung von biodiversitätsfreundlichen Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und Baumpflanzungsprojekten. Sie fördern insbesondere die im Rahmen des Europäischen Green Deals eingegangene Verpflichtung, die Waldfläche in der EU sowohl quantitativ als auch qualitativ zu vergrößern. Die Leitlinien für die Definition, die Kartierung, das Monitoring und den strengen Schutz von Primär- und Altwäldern in der EU bieten den nationalen Politikern und Entscheidungsträgern praktische Anleitungen, die es ihnen ermöglichen, die verbleibenden Primär- und Altwälder in der EU wirksam zu identifizieren und zu schützen. Aktuell machen diese nur rund 3 % der gesamten bewaldeten Fläche der EU und rund 1 % der EU-Landfläche aus. Die beiden Leitlinien sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen nationalen EU-Experten, Interessenvertretern, Stakeholdern und der Zivilgesellschaft. Sie unterstützen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie und der EU-Forststrategie für 2030 und tragen gleichzeitig zu den Zielen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei.

Kommission veröffentlicht Untersuchungsergebnisse zu Honigverfälschungen

Die Kommission hat am 21.03.2023 die Ergebnisse der EU-weiten Aktion "From the Hives" ("Aus den Bienenstöcken") sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Honigverfälschungen veröffentlicht. Ziel war es, sich einen Überblick über das Ausmaß der Verfälschung von Importhonigen mit Zuckersirup zu machen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) mit Unterstützung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) insgesamt 320 Proben aus 20 verschiedenen Drittländern untersucht, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 gesammelt wurden. Von diesen Proben standen 147 (46 %) im Verdacht, nicht konform zu sein. Die meisten der beanstandeten Honige stammten dabei aus China. Diese Verdachtsrate war im Vergleich zu einem früheren EU-weiten koordinierten Kontrollplan, der 2015 - 2017 durchgeführt wurde, deutlich höher: 14 % der analysierten Proben entsprachen nicht den festgelegten Benchmark-Kriterien zur Bewertung der Honigechtheit. Die EU-Honigrichtlinie, die derzeit überarbeitet wird, soll die Interessen der Verbraucher und der ehrlichen Erzeuger noch besser schützen, indem eine detaillierte Kennzeichnung des geografischen Ursprungs von Honig vorgeschrieben wird. Die Kommission hat außerdem die nationalen Behörden aufgefordert, die amtlichen Kontrollen in diesem Sektor zu verstärken, um von betrügerischen Praktiken abzuschrecken und diese zu bestrafen. Während das Risiko für die Gesundheit der Verbraucher als sehr gering eingeschätzt wird, stellt die Verfälschung von Honig mit Zucker eine Herausforderung für das Vertrauen der Verbraucher in die EU-Lebensmittelkette, für die Unternehmer und für den Ruf des Honigs dar.

EuGH-Urteil zu Schadenersatz beim Sortenschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.03.2023 in seinem Urteil festgehalten, dass der durch die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) von einem Landwirt eingeforderte Schadenersatz in vierfacher Höhe der Z-Lizenz einen Verstoß gegen die EU-Sortenschutzgrundverordnung darstellt und daher unzulässig ist. Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die STV nach wiederholtem Verstoß eines Landwirts gegen den Saatgutnachbau einen entsprechenden Schadenersatz gefordert. Sie berief sich dabei auf eine Durchführungsverordnung der Kommission, die dieses Vorgehen ermögliche. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verwies das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken an den EuGH, welcher feststellte, dass mit dieser Regelung der Kommission die Grenzen der Sortenschutzgrundverordnung überschritten würden. Laut EuGH kann daher weder die STV noch ein Züchter für einen wiederholten Verstoß gegen die Nachbaubestimmungen einen Schadenersatz oberhalb der Höhe der einfachen Z-Lizenz nachfordern. Dies wäre eine rechtswidrige "pauschale Überkompensation". Dies gelte allerdings wiederum nur, sofern kein weitergehender Schaden festgestellt worden sei.

Kommission registriert Bürgerinitiative gegen das Schlachten von Pferden

Die Kommission hat am 22.03.2023 beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel "End The Horse Slaughter Age" zu registrieren. Die Initiatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission zu einer Gesetzesinitiative auf, welche das Schlachten von Pferden sowie ihre Zucht und Ausfuhr zur Herstellung von Pelzen, Leder, Fleisch oder zur Herstellung von Medikamenten oder anderen Substanzen verbietet. Außerdem wird ein Verbot von Langstreckentransporten von Pferden quer durch Europa zum Zwecke der Schlachtung gefordert sowie der Schutz von Pferden vor übermäßiger Arbeit oder hartem Training. Die Organisatoren haben sechs Monate Zeit, um mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Wenn eine EBI innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann unter Angabe ihrer Gründe entscheiden, ob sie den Antrag weiterverfolgt oder nicht.

Europabericht Nr. 04/2023 vom 06.04.2023 (PDF; 986 KB) externer Link

Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zu LULUCF

Das Europäische Parlament hat am 14.03.2023 mit 479 zu 97 Stimmen bei 43 Enthaltungen die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Fit for 55-Paketes angenommen. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Green Deal die Artenvielfalt fördern. Für die CO2-Senken vereinbarten die EU und die Mitgliedstaaten konkrete Zielwerte zum Abbau von Treibhausgasen. Die CO2-Reduzierung soll nach den verabschiedeten Vorschriften nunmehr 15 % betragen, was 310 Mio. t CO2 entspricht. In der Folge sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen. Für Emissionen und deren Abbau in den Bereichen LULUCF hat außerdem jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele für 2030. Sie hängen davon ab, wie viele Emissionen die Mitgliedstaaten bereits abgebaut haben und wie viele sie noch abbauen können. Die aktuellen Vorschriften gelten noch bis 2025. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in dem besagten Bereich nicht mehr Emissionen verursacht als abgebaut werden können ("no-debit"-Verpflichtung). Ab 2026 wird statt der verbindlichen Jahresziele eine bestimmte Menge festgelegt, die die Mitgliedstaaten in den vier Jahren von 2026 bis 2029 verursachen dürfen. Um ihre Ziele zu erreichen, können die Mitgliedstaaten u. a. Gutschriften für den CO2-Abbau kaufen und verkaufen und dabei den Spielraum nutzen, den ihnen die sog. Lastenteilungsverordnung bietet. Es ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen wie Waldbränden entsprechend entschädigt werden. Verbesserungen gibt es bei der Überwachung und Prüfung der verursachten und abgebauten Emissionen und bei der diesbezüglichen Berichterstattung – unter anderem dadurch, dass stärker auf geografische Daten und Fernerkundung gesetzt wird. Die Sanktionen sollen verschärft werden. Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zur Lastenteilungsverordnung

Das Europäische Parlament (EP) nahm am 14.03.2023 mit 486 zu 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen die überarbeitete Lastenteilungsverordnung (effort sharing regulation, ESR) im Rahmen des Fit for 55-Paketes an. Sie legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60 % aller EU-Emissionen ab. Die Verordnung umfasst die Bereiche Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen verringern, und zwar um 10 bis 50 %. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Agrarausschuss legt Berichtsentwurf zur Initiative für eine europäische Eiweißstrategie vor

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) veröffentlichte am 07.03.2023 einen Berichtsentwurf zu einer Initiative für eine europäische Eiweißstrategie. Der Berichtsentwurf der Berichterstatterin MdEP Emma Wiesner (Renew/SWE) verweist auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Programme, welche bei dem Vorhaben zu berücksichtigen sind. Daran schließen sich zwölf Erwägungsgründe an. Unter anderem soll es ein Ziel der geforderten europäischen Eiweißstrategie sein, die Nahrungs- und Futtermittelversorgung in der EU sicherzustellen. Nachfolgend finden sich 33 Handlungsanweisungen, die die folgenden Bereiche umfassen: der Bedarf der Schaffung einer Eiweißstrategie zur Steigerung des Eiweißpotentials, eine höhere Eiweißproduktion in der EU, bessere Bedingungen für die Eiweißproduktion in der EU, Entwicklung von pflanzlichen und alternativen Proteinen für Lebens- und Futtermittel, ein ganzheitlicher Ansatz und konkrete politische Maßnahmen. Der Berichtsentwurf soll im Mai im AGRI-Ausschuss angenommen werden. Die Abstimmung im Plenum des EP ist für Juni angesetzt.

Europäischer Rechnungshof legt Sonderbericht zu Interessenkonflikten bei den Kohäsions- und Agrarausgaben vor

Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 13.03.2023 einen Sonderbericht zu Interessenkonflikten in der Agrarpolitik der EU. Mit der Prüfung sollte auf mögliche Mängel beim Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene der Kommission und der Mitgliedstaaten hingewiesen werden. Auch sollten Empfehlungen für Verbesserungen ausgesprochen werden. Der ERH gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass zwar Kommission und Mitgliedstaaten über einen Rahmen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügten, jedoch Lücken in Bezug auf die Förderung von Transparenz und die Aufdeckung von Risikosituationen bestünden. Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, damit Interessenkonflikte besser vermieden, aufgedeckt und gemeldet werden können, und für mehr Transparenz zu sorgen. Die Kommission begrüßt in ihrer Antwort den Sonderbericht und nimmt die Empfehlung des ERH ausdrücklich an. Zudem macht sie deutlich, dass sie mit dem Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Haushaltsordnung vom Mai 2022 einen besseren Schutz des EU-Haushaltes bezweckt.

Kommission startet Konsultation zum EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

Die Kommission veröffentlichte am 06.03.2023 eine Konsultation zu den Bedingungen für Vorschusszahlungen im Rahmen des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/127 in Bezug auf die Zahlung von Vorschüssen im Rahmen des Schulprogramms. Mit dieser Initiative werden die Bedingungen festgelegt, unter denen nationale Behörden für Beihilfeanträge ab dem Schuljahr 2023/2024 Vorschusszahlungen gewähren können. Dies soll zu einem verantwortungsvollen Einsatz von EU-Mitteln beitragen. Das EU-Schulprogramm soll die Abgabe dieser Lebensmittel an Schulkinder (vom Kindergartenalter bis zur Sekundarschule), sowie pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten unterstützen. Rückmeldungen sind möglich bis 03.04.2023.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 11/2022

Die Kommission hat am 07.03.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat November 2022 veröffentlicht. Die monatlichen Handelsströme der EU mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln erreichten im November 2022 einen Rekordwert von rund 37 Mrd. €. Im Zeitraum von Januar bis November 2022 erreichte der Handel einen Gesamtwert von 369 Mrd. €, was einem Anstieg von 23 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021 entspricht. Die Ausfuhren erreichten im November einen Wert von rund 21 Mrd. € (+ 2%), der Wert der Einfuhren belief sich auf rund 16 Mrd. €. Die EU-Ausfuhren stiegen im Vergleich zum Vormonat wieder leicht an. Die beiden wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Erzeugnisse sind das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Die EU-Ausfuhren von Schweinefleisch, Getreide und pflanzlichen Ölen nach China gingen im gleichen Zeitraum zurück, während die EU-Ausfuhren nach Russland sowohl mengen- als auch wertmäßig deutlich zurückgingen. Die EU-Einfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln blieben im November 2022 im Vergleich zum Vormonat recht stabil. Aufgrund höherer Lebensmittelpreise auf den Weltmärkten stieg der Wert der EU-Einfuhren jedoch an und erreichte in den elf Monaten des Jahres 2022 157 Mrd. €. Die drei wichtigsten Herkunftsländer, aus denen Agrar- und Ernährungsprodukte in die EU exportiert werden, sind Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.

Kommission schlägt digitale Kennzeichnung von Düngemitteln vor

Die Kommission hat am 27.02.2023 eine digitale Kennzeichnung für EU-Düngemittel vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, die Verbraucher besser zu informieren und die Kosten zu senken. Anbieter von Düngemitteln, die den EU-weiten Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (CE-Kennzeichnung), können dadurch Informationen auf einem digitalen Etikett bereitstellen. Die digitale Kennzeichnung soll freiwillig erfolgen. Lieferanten und Einzelhändler sollen wählen können, wie sie die Informationen auf dem Etikett weitergeben wollen, physisch, digital oder in kombinierter Form. Bei Produkten, die in Verpackungen an Landwirte und andere Düngemittelverbraucher verkauft werden, werden die wichtigsten Informationen zusätzlich zum digitalen Etikett weiterhin auf einem physischen Etikett stehen. Durch die Information der Verbraucher soll es zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln kommen. Gleichzeitig werden die Kennzeichnungspflichten für den Handel vereinfacht und dadurch deren Kosten gesenkt. Der Vorschlag wurde dem EP und dem Rat übermittelt. Nach ihrer Verabschiedung ist bis zur Anwendbarkeit der Vorschriften ein Übergangszeitraum von zweieinhalb Jahren geplant, damit in der Zwischenzeit technische Vorschriften beschlossen werden können.

Kommission stellt Toolbox zum Integrierten Pflanzenschutz vor

Die Kommission stellte am 28.02.2023 eine Toolbox mit bewährten Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes zur Unterstützung von Landwirten, Beratern und nationalen Behörden vor. Integrierter Pflanzenschutz bedeutet eine sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Integration geeigneter Maßnahmen, die der Entwicklung von Schadorganismen entgegenwirken, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein wirtschaftlich und ökologisch vertretbares Maß beschränken und die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimieren. Der Integrierte Pflanzenschutz legt den Schwerpunkt auf das Wachstum gesunder Pflanzen bei möglichst geringer Beeinträchtigung der Agrarökosysteme und fördert die natürlichen Mechanismen der Schädlingsbekämpfung. Die veröffentlichte Toolbox enthält eine Datenbank mit etwa 1300 Beispiele für Praktiken im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes wie beispielsweise die Anwendung von Fruchtfolge und ausgewogener Düngung oder die Bevorzugung nicht-chemischer Schädlingsbekämpfungsmethoden. Daneben beinhaltet die Datenbank 273 „kulturspezifische Leitlinien“, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Anforderungen an den Integrierten Pflanzenschutz der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) entwickelt wurden.

Kommission präsentiert Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit/Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors

Die Kommission hat am 21.02.2023 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU vorgelegt. Das Paket besteht aus einer Mitteilung zur Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU, einem Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Fischerei, einer Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen und einem Bericht über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur. Die Maßnahmen bezwecken eine schrittweise Anpassung des Fischerei- und Aquakultursektors, in deren Mittelpunkt die verstärkte Nutzung sauberer Energiequellen, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Reduzierung der Auswirkungen von Fischerei und Aquakultur auf die Meeresökonomie steht. Ebenfalls soll die vollständige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik dadurch unterstützt werden und der Sektor zu einem attraktiven Arbeitsplatz werden. Ziel ist sowohl die Erreichung der Klimaneutralität des Fischerei- und Aquakultursektors bis 2050, als auch die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Energiepreisvolatilität und der Nachhaltigkeit des Sektors. Insbesondere für Bayern relevant sind die Maßnahmen bezüglich der Energiewende in dem Sektor, da diese auch die Binnenfischerei und die Aquakultur betreffen.

Kommission lässt neue GVO-Rapssorte zu und verlängert Zulassung für GVO-Sojabohnen

Die Kommission hat am 22.02.2023 eine neue Sorte von gentechnisch verändertem Raps zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen sowie die Zulassung für gentechnisch veränderte Sojabohnen verlängert. Die Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU und gelten für zehn Jahre. Alle daraus hergestellten Produkte unterliegen den Kennzeichnungs- und Rückverfolgungsvorschriften der EU. Die Kommission hat die Zulassungen auf Empfehlung der EFSA und entgegen der Ablehnung des Parlaments erlassen. Die Mitgliedstaaten haben in beiden Instanzen weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassungen erreichen können. Laut den Untersuchungen der EFSA sind die genveränderten Pflanzen genauso sicher wie ihre herkömmlichen Äquivalente .

Europabericht Nr. 03/2023 vom 22.03.2023 (PDF; 977 KB) externer Link

Europäisches Parlament: Entschließung zur Verfügbarkeit von Düngemitteln in der EU

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) nahm am 16.02.2023 eine Entschließung zur Verfügbarkeit von Düngemitteln in der EU mehrheitlich an. Darin fordert das EP die Kommission auf, die Versorgung mit Düngemitteln sicherzustellen, Maßnahmen zur Senkung der Preise zu ergreifen und die strategische Autonomie der EU bei Düngemitteln zu stärken. Düngemittel seien für die Ernährungssicherheit unerlässlich. Langfristig verlangen die Abgeordneten eine EU-Dünge(mittel)strategie und eine EU-Bodennährstoffstrategie bis Juni 2023. Die Abgeordneten forderten darüber hinaus, Importzölle für Düngemittel bzw. ihre Bestandteile abzuschaffen und langfristig diversifizierte Fruchtfolgen in der Landwirtschaft zu unterstützen, da diese eine Abhängigkeit von Düngemitteln senken. Ein gemeinsamer Einkauf von Düngemitteln auf EU-Ebene solle geprüft werden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass russisches Gas, das zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werde, zur Finanzierung des Krieges in der Ukraine beitrage und forderten daher, die Abhängigkeit von diesem Gas und von Import-Düngemitteln zu beenden. Dabei solle jedoch nicht eine Abhängigkeit durch eine andere ersetzt werden. Aber auch Stimmen im Hinblick auf den Ausstieg aus der Abhängigkeit von Mineraldünger wurden laut. Der Öko-Landbau sei bewährt und alleinig zukunftsfähig und müsse nun flächendeckend etabliert werden. Langfristig empfahlen die Abgeordneten, den Dekarbonisierungsprozess zu beschleunigen und fossilfreie und recycelte Nährstoffe zur Herstellung von Düngemitteln zu verwenden. Agrarkommissar Wojciechowski wies auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten hin, staatliche Beihilfen bereitzustellen, um die Verfügbarkeit von Düngemitteln zu sichern. Auch betonte er, dass für Ukraine-Nachbarländer eine Krisenreserve bereits vorbereitet wird. Er sieht im Moment keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen. Langfristig betonte er das Ziel, eine tragfähige und nachhaltige Düngemittelproduktion innerhalb der EU aufzubauen und daneben die Effizienz der Verwendung von Düngemitteln voranzutreiben, unter anderem durch Bodenverbesserung oder die Diversifizierung des Pflanzenanbaus.

Kommission legt Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland zur Ratifizierung vor

Die Kommission hat am 17.02.2023 das EU-Neuseeland-Handelsabkommen dem Europäischen Rat zur Ratifizierung vorgelegt. Es werden große Vorteile von dem Abkommen erwartet: Das resultierende Wachstum des bilateralen Handels wird auf 30 % geschätzt; die jährlichen Exporte der EU sollen um 4,5 Mrd. € steigen. Dazu können Investitionen in Neuseeland um 80 % zunehmen und europäische Unternehmen etwa 140 Mio. € an Zöllen einsparen. Durch das Abkommen werden ab Inkrafttreten die Zölle auf die wichtigsten europäischen Exporte abgeschafft, insbesondere auf Schweinefleisch, Wein, Sekt, Schokolade, Zucker- und Backwaren. Ebenfalls werden europäische Weine und Spirituosen, sowie 163 geographisch indizierte Produkte auch in Neuseeland geschützt. Für sensible Sektoren werden schützende Regelungen getroffen, insbesondere für diverse Milchprodukte, Rinder- und Schweinefleisch, Ethanol und Zuckermais. In diesen Sektoren werde Zollsenkungen nur bis zu bestimmten Mengen zugelassen werden. Nach der Ratifizierung durch den Europäischen Rat kann das Abkommen unterzeichnet und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

Kommission veröffentlicht Abschlussbericht des Europäischen Bürgergremiums für Lebensmittelverschwendung

Die Kommission veröffentlichte am 13.02.2023 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen des Europäischen Bürgergremiums für Lebensmittelverschwendung. Das Panel beriet im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas und besteht aus 150 zufällig ausgewählten Europäern, die laut Kommission repräsentativ für die Vielfalt der EU in Bezug auf Geografie, Geschlecht, Alter, sozioökonomischen Hintergrund und Bildungsniveau seien. Die Ideen der Bürger zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung konzentrieren sich auf kürzere Lieferketten, eine stärkere Sensibilisierung für das Problem und dessen Vermeidung sowie auf Kanäle zur Verwendung überschüssiger Lebensmittel. Der Text enthält 23 Empfehlungen in drei Rubriken, von denen die erste die Überschrift „Zusammenarbeit in der Lebensmittelwertschöpfungskette“, die zweite „Initiativen der Lebensmittelunternehmen“ und die dritte „Unterstützung der Änderung des Verbraucherverhaltens“ trägt. Die Kommission plant noch dieses Jahr einen Vorschlag für die Revision der Abfallrahmenrichtlinie zu veröffentlichen, um verbindliche Reduktionsziele für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung festzulegen.

Offener Brief an Agrarkommissar zur Überarbeitung der Honigrichtlinie

Annähernd 50 Abgeordnete (MdEPs) aus verschiedenen Fraktionen veröffentlichten am 13.02.2023 einen offenen Brief an Agrarkommissar Wojciechowski zur Überarbeitung der Honigrichtlinie. Ziel der Parlamentarier ist es insbesondere, den Import aus Drittstaaten besser zu regulieren und dadurch Verbraucher besser aufzuklären. Der importierte Honig ist oft deutlich billiger als der in der EU hergestellte. Daher sollen importierte Honigmischungen mit einem Etikett versehen werden, auf dem die einzelnen Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge und ihr jeweiliger Anteil am Honig angegeben sind. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Honigrichtlinie wird voraussichtlich im März 2023 von der Kommission angenommen. Nach den derzeit geltenden EU-Vorschriften muss auf den Honiggläsern das genaue Herkunftsland des Honigs angegeben werden. Bei Mischungen, die Honig unterschiedlicher Herkunft enthalten, ist dies jedoch nicht der Fall, so dass es für die Verbraucher schwierig ist, den wahren Ursprung des Honigs nachzuvollziehen.

EuGH: In-vitro-Zufallsmutagenese nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie über genetisch veränderte Organismen erfasst

Der EuGH entschied am 07.02.2023, dass die sogenannte In-vitro-Zufallsmutagenese bei Pflanzen nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18 über genetisch veränderte Organismen (GVO-Richtlinie) erfasst ist. Bei der In-vitro-Zufallsmutagenese wird durch Strahlung und Chemikalien die Häufigkeit spontaner genetischer Mutationen lebender Organismen erhöht. Das Verfahren kann in vitro (die Mutagene wird auf Pflanzenzellen angewandt, die vollständige Pflanze wird anschließend künstlich zusammengesetzt) oder in vivo (die Mutagene wird auf die ganze Pflanze oder auf Pflanzenteile angewandt) eingesetzt werden. Anschließend wählen Züchter Pflanzen aus, die nützliche Eigenschaften aufweisen. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage von französischen Kleinbauern und NGOs mit dem Ziel, Produkte, die mit der In-vitro-Zufallsmutagenese entstanden sind, denselben Regelungen der GVO-Richtlinie zu unterwerfen wie andere transgene Pflanzen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Verfahren, welches die In-vitro-Kulturen betrifft, nicht unter die Anforderungen der GVO-Richtlinie fällt. Damit entfallen die in der GVO-Richtlinie grundsätzlich bestehenden Kennzeichnungspflichten. Zudem können die derart veränderten Organismen auch ohne umfassendes Prüfverfahren in Umlauf gebracht werden.

Kommission: strengere Rückstandshöchstmengen für Neonicotinoide

Die Kommission erließ am 02.02.2023 neue Vorschriften mit strengeren Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel. Bereits 2018 wurde die Verwendung der Chemikalien Clothianidin und Thiamethoxam, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören, im Freien verboten. Mit den neuen Vorschriften, welche die Durchführungsverordnungen 2018/784 und 2018/785 ändern, werden erstmals die bestehenden Rückstandshöchstwerte für diese Stoffe auf den niedrigsten Wert gesenkt, der mit den neuesten Technologien gemessen werden kann. Sie gelten für alle in der EU hergestellten Produkte, aber auch für importierte Lebens- und Futtermittel. Ziel ist es, dadurch dem Rückgang der Bestäuber entgegenzuwirken und die Umwelt zu schützen. Dies geschieht im Einklang mit dem Green Deal und der Farm to Fork-Strategie, welche auf nachhaltige Lebensmittelsysteme und den Schutz von Bestäubern abzielt. Die Maßnahmen werden für importierte Produkte ab 2026 gelten. Dies gibt Drittländern Zeit, die neuen Regeln einzuhalten.

Europabericht Nr. 02/2023 vom 24.02.2023 (PDF; 1,2 MB) externer Link

Schweden hat seit dem 1. Januar 2023 den Vorsitz im Rat der EU inne: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Schweden hat am 01.01.2023 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft für die kommenden sechs Monate von Tschechien übernommen und übergibt das Amt zum 01.07.2023 an Spanien (siehe hierzu auch Beiträge unter "Politische Schwerpunkte" und der übrigen Ressorts in diesem EB). Die schwedische Ratspräsidentschaft betont den Beitrag der grünen und blauen Wirtschaft zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Ratsvorsitz wird sich mit handelsbezogenen Agrarfragen befassen und der Rolle und dem Potenzial der Bioökonomie – allgemein der Kreislaufwirtschaft – Priorität einräumen. Die Präsidentschaft plant, die Verhandlungen bezüglich der Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Wiederherstellungsverordnung voranzutreiben. Der schwedische Ratsvorsitz wird außerdem die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen zu einer Priorität machen und den Vorschlag für ein Zertifizierungssystem für die Kohlenstoffabscheidung und -bindung vorantreiben. Darüber hinaus wird die Präsidentschaft Gespräche sowohl über den Vorschlag zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Saatgut und pflanzliches und forstliches Vermehrungsmaterial als auch über den bevorstehenden Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit bestimmten neuen Genomtechniken erzeugt wurden, aufnehmen. Die Arbeit im Rahmen des Agrarrats werde auch 2023 von den Entwicklungen der russischen Aggression gegen die Ukraine beeinflusst werden, was Fragen der Nahrungsmittelerzeugung und der Ernährungssicherheit weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen lassen. Der Mangel an Düngemitteln und die allgemein hohen Betriebsmittelkosten stellen eine Herausforderung für die kommende Erntesaison dar. Die Präsidentschaft beabsichtigt, alle Vorschläge und Initiativen zur Stärkung der europäischen Nahrungsmittelproduktion weiterzuverfolgen. Die Präsidentschaft möchte die Verhandlungen über die Revision der geschützten geografischen Angaben vorantreiben. Darüber hinaus wird sie die Verhandlungen im Rat über den Vorschlag für ein Netzwerk für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe intensivieren. Die Schweden wollen die Verhandlungen zur Überarbeitung der Verordnung über die Verbraucherinformation über Lebensmittel und die Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung vorrangig behandeln. Diese Vorschläge sind ein wichtiger Teil der Farm to Fork-Strategie und spielen eine wichtige Rolle dabei, Verbrauchern zu helfen, sich bewusst für nachhaltig erzeugte Lebensmittel zu entscheiden. Der Vorsitz möchte im Rat Beratungen über das Waldmonitoring und die Etablierung von Strategieplänen einleiten. Die Präsidentschaft möchte die Umsetzung der EU-Waldstrategie vorantreiben und sicherstellen, dass das Gleichgewicht zwischen den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gewahrt bleibt.

Tschechien: Rückblick auf Präsidentschaft im Rat für Landwirtschaft und Fischerei

Die tschechische Ratspräsidentschaft (CZ PRES) hat am 19.12.2022 einen Rückblick auf ihre Präsidentschaft im Rat für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) vorgenommen und hob vor allem die Errungenschaft des aus eigener Sicht fairen Ansatzes zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittelverbrauchs, das Gesetz über entwaldungsfreie Lieferketten sowie die Unterstützungsmaßnahmen für Landwirte und Verbraucher in der EU und in Entwicklungsländern im Sinne der Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine hervor. Während der Präsidentschaft hielt die Tschechische Republik insgesamt fünf formelle Räte in Brüssel und ein informelles Treffen der Landwirtschaftsminister in Prag ab. Gleichzeitig fanden 15 weitere informelle Veranstaltungen auf Ministerebene statt, an denen EU-Experten sowie Gäste aus Drittländern teilnahmen. Laut CZ PRES lag es an ihren intensiven Bemühungen, dass die Kommission in diesem Jahr alle nationalen GAP-Strategiepläne genehmigen konnte. Dies sei wichtig für die Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft bis zum Jahr 2027. Die EU könne trotz Gewährleistung der Ernährungssicherheit die großen politischen Leitlinien der Erhaltung der Landschaft sowie eines guten Wasser- und Bodenzustandes verwirklichen. Tschechien betont seine Rolle als Vermittler bei den Diskussionen hinsichtlich des Verordnungsvorschlags zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Ratsentscheidung zur Aufforderung der Kommission, eine weitere Folgenabschätzung vorzulegen, erfolgte auf tschechischer Initiative. Ziel sei es, die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel zu reduzieren und gleichzeitig eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion zu erhalten. Unter der CZ PRES wurde eine politische Einigung über die Verhinderung der Entwaldung erzielt, die über die gesetzten Ziele hinausgeht. Das Thema Ernährungssicherheit wurde zum Hauptthema erklärt und in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit und Bedeutung neuer genomischer Techniken für die Zukunft der Landwirtschaft hervorgehoben. Tschechien habe die Debatte über den bevorstehenden Legislativvorschlag zur Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung (sog. Nutri-Score) angestoßen.

Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm zur Absatzförderung in 2023

Die Kommission hat am 16.12.2022 ihr Arbeitsprogramm zur Absatzförderung für 2023 veröffentlicht und kündigt darin an, rund 186 Mio. € zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU und weltweit bereitstellen zu wollen. Damit sollen die politischen Ziele der Kommission für den Zeitraum 2019 - 2024 in die Tat umgesetzt werden, insbesondere die Farm to Fork-Strategie. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die anstehenden Kampagnen für 2023 werden im Januar 2023 von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung veröffentlicht und richten sich an Branchenverbände und Erzeugerorganisationen (EOs), die sich mit Absatzförderung beschäftigen. Sie können dann Finanzmittel beantragen. Das Programm sieht vor, landwirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern, die Nachhaltigkeit, die Verbesserung des Tierwohls und den Verzehr von Obst- und Gemüse hervorzuheben. Verschiedene Kampagnen sollen Verbraucher in der EU und weltweit über EU-Qualitätssiegel wie geschützte geographische Angaben und biologische Erzeugnisse informieren. Die Hälfte der Mittel gehen in den EU-Binnenmarkt, die andere Hälfte an Drittländer. Außerhalb der EU werden damit das Vereinigte Königreich (dorthin gehen weiterhin 25 % der EU-27-Ausfuhren) und vor allem Wachstumsmärkte wie China, Japan, Südkorea, Singapur sowie auch Nordamerika bedient. Potenzial für europäische Exporte haben auch Neuseeland und Australien.

Eurostat: Betriebsmittel- und Erzeugerpreise 2022 über ein Viertel angestiegen

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 12.01.2023 seine ersten Schätzungen zu den jährlichen Preisen in der Landwirtschaft für das Jahr 2022. Laut Eurostat sind die Preise im vergangenen Jahr für fast alle wichtigen Produktkategorien und die wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsmittel deutlich höher ausgefallen als 2021. Der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist in der EU 2022 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 24 % angestiegen. Als die drei Hauptgründe nennt Eurostat den Angriff Russlands auf die Ukraine, die weit verbreitete Trockenheit im Sommer 2022 und den vor allem durch die hohen Energiekosten ausgelösten Inflationsdruck. Den stärksten Anstieg gab es bei Getreide mit einem Plus von 45 %. Bei Eiern und Milch legten die Preise im Schnitt um 43 % beziehungsweise 31 % zu. Tatsächlich gab es Preiserhöhungen für alle Produktgruppen, mit Ausnahme von Obst (- 3 %).

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 9/2022

Die Kommission hat am 21.12.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat September 2022 veröffentlicht. Sowohl die Agrar- und Lebensmittelausfuhren als auch die Einfuhren der EU stiegen im September 2022, was mit rund 36 Mrd. € erneut zum Höchststand der monatlichen Handelsströme der EU im Jahr 2022 führte. Auch die Handelsbilanz der EU hat im selben Monat mit rund 6 Mrd. € wiederholt einen Jahreshöchstwert erreicht. Die Ausfuhren haben seit Jahresbeginn zugenommen und erreichten in September einen Wert von rund 21 Mrd. € (+ 3 % im Vergleich zum Vormonat), der Wert der Einfuhren belief sich auf rund 16 Mrd. € (+ 3 %).nDie USA sind einer der wichtigsten Handelspartner der EU im Bereich Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse. Um die Zusammenarbeit in landwirtschaftlichen Fragen, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, zu vertiefen, haben die Kommission und das US-Landwirtschaftsministerium im November 2021 eine Kooperationsplattform für die Landwirtschaft eingerichtet. Im Laufe des Jahres 2022 fanden gemeinsame Workshops zu den Themen Produktivität, Bodengesundheit, Lebensmittelsicherheit und Treibhausgasemissionen statt, die im Dezember in einer breit angelegten Diskussion zwischen Interessenvertretern aus der EU und den USA gipfelten.

Rat fordert von Kommission Folgenabschätzung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die EU-Agrarminister einigten sich auf einen Beschluss, in dem die Kommission aufgefordert wird, eine ergänzende Studie zu ihrer bestehenden Folgenabschätzung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorzulegen. Der Beschluss wurde am 19.12.2022 im Rahmen des Rates für "Verkehr, Telekommunikation und Energie" formal getroffen, nachdem auf dem Agrarrat am 12.12.2022 noch keine Einigung erzielt werden konnte. Die Mitgliedstaaten begrüßen die Ziele des SUR-Vorschlags, bis 2030 den Einsatz und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf EU-Ebene um 50 % zu reduzieren. Da sich die von der Kommission vorgelegte Folgenabschätzung jedoch auf Daten stützt, die vor dem Ausbruch des russischen Krieges in der Ukraine erhoben und analysiert wurden, sind die Mitgliedstaaten besorgt, dass die langfristigen Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agrarsektors nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Rat fordert daher ergänzende Daten, um die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel der Landwirtschaft zu gewährleisten. Die Kommission wird ersucht, die erforderlichen Daten so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten, vorzulegen. Um den Prozess nicht zu verlangsamen, wird in dem Beschluss betont, dass die Arbeiten auf technischer Ebene zu Fragen, die nicht von der Anforderung zusätzlicher Daten betroffen sind, fortgesetzt werden. Deutschland hat gegen diese Ratsentscheidung gestimmt und eine Protokollerklärung abgegeben, Dänemark hat sich enthalten.

Kommission veröffentlicht Arbeitspapier über die wichtigsten Faktoren für die Ernährungssicherheit in der EU und weltweit

Die Kommission hat am 04.01.2023 eine Analyse der Kommissionsdienststellen zu den wichtigsten Faktoren, die die Ernährungssicherheit beeinflussen, veröffentlicht und darin festgestellt, dass die Lebensmittelversorgung in Europa ausreichend gesichert ist, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit in Verbindung mit der Preisstabilität jedoch zunehmend unsicherer werden. Das Arbeitspapier untersuchte u. a. die Auswirkungen von Klimawandel, Umweltzerstörung, den wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und Russlands Einmarsch in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit. Rechtlicher Hintergrund: Die Gewährleistung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu Lebensmitteln für die Verbraucher zu angemessenen Preisen sind Ziele, die in Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt sind. Das Inflationsniveau bei Lebensmittelpreisen lag im Oktober 2022 bei 18 %. Das bedeutet, dass Haushalte einen größeren Teil ihres Budgets für Lebensmittel ausgeben müssen, was die Qualität der Ernährung beeinträchtigen kann. Während die schwersten Formen des Hungers, einschließlich Unterernährung, in der EU selten sind, hat die selbstberichtete mittlere oder schwere Ernährungsunsicherheit ("food insecurity") in der EU zwischen 2019 und 2020 zugenommen.

EU-Mercosur-Abkommen: Antwort der Kommission auf eine Petition zur Aussetzung des Freihandelsabkommens

Die Kommission hat sich in einer am 03.01.2023 veröffentlichten Antwort auf eine Petition für die Aussetzung des Mercosur-Abkommens für eine Garantie der Einhaltung von EU-Gesundheits- und Lebensmittelstandards ausgesprochen. Sie sieht das Abkommen mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) als Notwendigkeit im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit in Europa und den Export europäischer Güter und misst dem Abkommen einen sehr hohen wirtschaftlichen, wie geostrategischen Stellenwert zu. Eine im Grundsatz gleichlautende Antwort gab die Kommission bereits im Jahr 2021 auf eine Petition. Die Relevanz und Bedeutung sieht sie sogar als noch gestiegen an, da das Abkommen den wirtschaftlichen Aufschwung nach COVID-19 und den grünen Wandel unterstützen sowie die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine abmildern könne. So sei das Abkommen für die EU auch ein Instrumentarium, die Mercosur-Staaten etwa bei der biologischen Vielfalt oder den Arbeitnehmerrechten zu unterstützen. Die Kritiker sehen hingegen in den meisten Bereichen Verschlechterungen durch das Abkommen. Die EU möchte – vor allem vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, aber auch für mehr Unabhängigkeit von China – ihre Handelsströme diversifizieren. Europäische Landwirte sind besorgt, dass billigere südamerikanische Produkte wie Rind- und Geflügelfleisch, Zucker oder Ethanol für Biokraftstoffe den Markt überschwemmen. Mehrere nationale Parlamente haben bereits erklärt, dass sie das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form ablehnen werden. Ein weiteres großes Thema ist die Entwaldung zur Futtererzeugung, vor allem im brasilianischen Amazonasgebiet, die von einigen EU-Staaten und NGOs angeprangert wird. Da das Problem auch der Kommission zunehmend Sorge bereitet, will sie mit den Mercosur-Ländern in naher Zukunft einen zusätzlichen Text aushandeln, der mehr Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten würde. Dies ist auf beiden Seiten des Verhandlungstisches weiterhin ein politisch heikles Thema. Aktuell laufen keine Verhandlungen. Laut Kommission werden auf EU-Seite gerade technische Fragen geklärt, um den handelspolitischen Teil des Abkommens sowie die rechtliche Überarbeitung der Texte abzuschließen.

Kommission startet Konsultation zu unfairen Handelspraktiken in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors

Die Kommission hat am 19.12.2022 ihre dritte Konsultation gestartet, um die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors zu bewerten. Die Umfrage richtet sich an Landwirte, Selbstständige und Unternehmen, die in der Produktion, dem Vertrieb, der Verarbeitung oder dem Großhandel in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette tätig sind. Rückmeldungen sind möglich bis 15.03.2023. Die Antworten sollen relevante Aussagen über die Entwicklung der EU-Politik nach der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Jahren 2021 und 2022 liefern. Die Lebensmittelerzeugung und -vermarktung sind aufgrund des eklatanten Ungleichgewichts zwischen kleinen und großen Akteuren anfällig für unfaire Handelspraktiken. Landwirte, kleine Erzeugerorganisationen oder andere kleine Vereinigungen haben oft nicht genügend Verhandlungsmacht. Um sie besser zu schützen, sollen mit der Richtlinie 16 unlautere Handelspraktiken unterbunden werden.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft

Die Kommission hat am 10.01.2023 eine öffentliche Konsultation zu Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der neuen GAP ab 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Ausnahme von Wettbewerbsvorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen. Die neue Ausnahme ist in der Verordnung 2021/2117 enthalten, mit der Art. 210a der GMO-Verordnung geändert wurde. Durch diesen Artikel werden Vereinbarungen zugelassen, die darauf abzielen, einen höheren Nachhaltigkeitsstandard anzuwenden als er durch das Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mit diesen Vereinbarungen lediglich Wettbewerbsbeschränkungen auferlegt werden, die für das Erreichen der betreffenden Ziele unerlässlich sind. Die Kommission wird die Stellungnahmen auswerten und die Leitlinien bis zum 08.12.2023 ausarbeiten. Darüber hinaus plant die Kommission, im Juni 2023 einen Workshop mit den Teilnehmern dieser öffentlichen Konsultation abzuhalten, um die Erörterung über den Textentwurf fortzuführen und noch offene Fragen zu klären. Rückmeldungen sind möglich bis 24.04.2023.

Konferenz zur Zukunft Europas – Folgemaßnahmen: Kommission veranstaltet erstes Bürgerforum für weniger Lebensmittelverschwendung

Vom 16. - 18.12.2022 wurde in Brüssel im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas die eröffnende Tagung des ersten Bürgerforums für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung abgehalten. Die Vorschläge des Meinungsaustausches sollen auch in die Legislativvorschläge der Kommission und damit schließlich in die EU-Gesetzgebung einfließen. Das Anliegen, weniger Müll zu produzieren, insbesondere im Lebensmittelsektor, findet sich in den EU-Zielen für weniger Lebensmittelverschwendung und auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 von Oktober 2022 und wurde dort mit einem Gesetzgebungsvorschlag bedacht. Mit den Zielen und Maßnahmen soll die Farm to Fork-Strategie verwirklicht werden. 2020 wurden in der EU knapp 57 Mio. t Lebensmittel weggeworfen, was 127 kg pro Person entspricht. 55 % der Verschwendung entfällt dabei auf private Haushalte. Das Wegwerfen von Lebensmitteln ist für rund 5 % der CO2-Emissionen der EU verantwortlich. Gemäß den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung will die EU die Lebensmittelverschwendung pro Kopf bis 2030 weltweit halbieren. Mit den bisherigen Maßnahmen in der EU ist die Verwirklichung dieses Ziels jedoch nicht erreichbar, weshalb ein neuer Legislativvorschlag vorgelegt werden soll, dessen Annahme EU-weite, rechtsverbindliche Maßnahmen durchsetzen wird. Mitgliedstaaten sollen damit zu ehrgeizigen Maßnahmen verpflichtet werden.

Kommission genehmigt deutsche Beihilfe-Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten

Die Kommission hat am 16.12.2022 eine deutsche Beihilferegelung über 648 Mio.€ genehmigt, um nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Schutzgebieten zu fördern. Sie steht mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Rahmenregelung für staatliche Beihilfe in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten, im Einklang. Die Regelung soll Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entschädigen, die sich aus Nutzungsbeschränkungen bzw. dem Nutzungsverbot bestimmter Erzeugnisse in Gebieten ergeben, die unter besonderem Schutz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt stehen. Im Rahmen der Bestimmung werden Beihilfen in Form von Zahlungen an Betriebe gewährt, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den Schutzgebieten arbeiten, die unter die Habitats- und der Vogelschutzrichtlinie fallen. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

Kommission genehmigt französische Beihilferegelung zur Unterstützung der Einstellung der Verwendung von Glyphosat

Die Kommission hat am 10.01.2023 eine französische Beihilfenregelung im Umfang von 215 Mio. € zur Unterstützung der Einstellung der Verwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde auf der Grundlage des Vorübergehenden Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, der von der Kommission am 23.03.2022 angenommen wurde. Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 2.500 € pro Jahr und Begünstigtem gewährt, wenn dieser sich verpflichtet, keine Pflanzenschutzmittel auf Glyphosatbasis mehr zu verwenden. Die Beihilfe gilt für die Sektoren Ackerbau, Obstbau und Weinbau. Ziel dieser Regelung ist es, einen Teil der wirtschaftlichen Folgen abzumildern, die mit der Einstellung der Verwendung von Glyphosat in landwirtschaftlichen Betrieben in den Jahren 2022 und 2023 verbunden sind und durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine verstärkt werden.

DECHEMA-Forschungsgruppe fordert Anpassung der EU-Gesetzgebung für mehr neuartige genomische Techniken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie

Die Fachgruppe Lebensmittelbiotechnologie der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie (DECHEMA) spricht sich in einem Positionspapier vom Dezember 2022 für mehr biotechnologische Lösungen im Agrar- und Lebensmittelbereich aus, um die Ernährungssicherheit weltweit nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Das Positionspapier mit dem Titel "Biotechnologie als Chance für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" zeichnet den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnologie nach und fordert die Politik auf, sich für eine sachgerechte, ideologiefreie und differenzierte Regelung“ einzusetzen, die neue genomische Techniken (NGT) berücksichtigt. Speziell die gezielte Mutagenese und Cisgenese, bei denen keine artfremde DNA in Organismen eingebaut wird, solle von den bisherigen Vorschriften für genveränderte Organismen (GVO) ausgenommen werden. So könnten neue Proteinquellen erschlossen, durch Präzisionsfermentation Produktionskosten reduziert, Landfläche eingespart sowie Produkte für Allergiker mittels maßgeschneiderter Enzyme zur Verfügung gestellt werden. NGT bieten also die Möglichkeit, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig – als Hauptziel – zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Farm to Fork-Strategie beizutragen. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zu den großen Herausforderungen des Klimawandels und der wachsenden Weltbevölkerung geleistet werden. Einige Wissenschaftler und Interessenträger sind indes der Ansicht, dass die Vorteile der NGT hypothetisch und mit anderen Mitteln als der Biotechnologie zu erreichen sind. Unter anderem wird bezweifelt, dass der Einsatz von NGT schneller zu Resultaten führt als die konventionelle Pflanzenzüchtung. Insbesondere aus dem biologischen Sektor kommen Bedenken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrem Beitrag zur Studie von 2021 zumindest zu dem Schluss, dass durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnene Pflanzen das gleiche Risikoprofil aufweisen können wie Pflanzen, die durch konventionelle Züchtung erzeugt wurden.

UN-Biodiversitätskonferenz erzielt globales Abkommen für Mensch und Natur

195 Länder und die EU haben am 19.12.2022 auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP15 (Conference of Parties) im kanadischen Montreal/Kunming ein Abkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet, das globale Ziele und Vorgaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur für heutige und künftige Generationen ausgibt und die nachhaltige Nutzung der Natur sowie Investitionsförderungen in eine grüne Weltwirtschaft enthält (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Die EU hat, vertreten durch Umweltkommissar Sinkevičius und Vertretern der tschechischen Ratspräsidentschaft, zentrale Forderungen eingebracht. Das Abkommen, das auch "Globaler Rahmen für die biologische Vielfalt" genannt wird, ist ein solider Rahmen mit einigen messbaren Zielen und Vorgaben sowie Überwachungs-, Berichts- und Überprüfungsregelungen zur Verfolgung der Fortschritte, ergänzt durch ein Paket zur Mobilisierung von Ressourcen. Innerhalb der Rahmenvereinbarung wurde ein globaler Biodiversitätsfonds geschaffen, der als Kompromiss innerhalb des bereits bestehenden Finanzmechanismus, der Globalen Umweltfazilität, eingerichtet wird. Die vertragsunterzeichnenden Parteien müssen die Rahmenvereinbarung nun durch nationale und internationale Maßnahmen umsetzen. Vor der nächsten COP im Jahr 2024 müssen alle Länder aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne sowie nationale Biodiversitätsfinanzierungsstrategien ausarbeiten.

Europabericht Nr. 01/2023 vom 23.01.2023 (PDF; 1 MB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich vom 11. - 13.12.2022 in Brüssel. Für Deutschland hat die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick teilgenommen. Die Minister verschafften sich einen Überblick über die Marktlage in den Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, der die Landwirte und die Weltmärkte unter einen noch nie dagewesenen Druck und Unsicherheit setzt. Die Minister betonten ferner die kritische Situation hinsichtlich der Erschwinglichkeit von Düngemitteln und die Auswirkungen, die dies auf die allgemeinen Ernteaussichten für 2023 haben könnte, da viele Landwirte wahrscheinlich ihren Düngemitteleinsatz reduzieren würden. Die Minister tauschten sich außerdem über die Möglichkeit aus, die Agrarreserve für 2023 zu nutzen, und wiesen auf die Auswirkungen der hohen Lebensmittelpreise auf die Verbraucher hin. Die Minister führten einen Gedankenaustausch über die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und erklärten sich bereit, diese ab Januar 2023 konsequent umzusetzen, wobei das erste Jahr eine besondere Herausforderung darstellen würde. Die Mitgliedstaaten äußerten Unsicherheit bezüglich der Annahme der sog. Öko-Regeln durch die Landwirte. Viele Minister betonten, dass die Aspekte der Ernährungssicherung bei nächster Gelegenheit verstärkt Berücksichtigung finden sollten und sie bereits Änderungen bei den Strategieplänen planen würden. Die tschechische Präsidentschaft präsentierte ihren Fortschrittsbericht zum Kommissionsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sei auch ein Bürgeranliegen, da es u. a. auch um Gesundheitsaspekte gehe. Die Mitgliedstaaten würden daher das grundsätzliche Ziel der SUR unterstützen, hätten aber einigen Klärungsbedarf. Insbesondere wünschten sie sich weitere Informationen durch die Kommission, u. a. zu den Auswirkungen (Folgenabschätzung) auf die Ernährungssicherheit. Eine entsprechende Bitte werde alsbald durch den Rat als Entscheidung verabschiedet. Die Definition der sensiblen Gebiete und die hierfür vorgesehenen Vorschriften seien ein weiteres heikles Thema. Kommissarin Kyriakides (GD SANTE) verwies ebenfalls auf die Erfordernis der Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, zeigte sich allerdings gleichzeitig offen für einen konstruktiven Austausch. Der Entwurf sei eine Verhandlungsbasis. Ob sie der Bitte der Mitgliedstaaten nach weiteren Daten folgen wird, blieb insoweit offen. Vielmehr nahm sie Rat und Europäisches Parlament in die Pflicht; es obliege diesen, einen Kompromisstext zu erarbeiten. Deutschland unterstrich die Bedeutung der SUR mit Blick auf Fortschritte beim Schutz der biologischen Vielfalt und der Umwelt, auch wenn Deutschland selbst noch einigen Klärungsbedarf hinsichtlich mancher Aspekte wie der sensiblen Gebiete habe. Die Minister erörterten öffentlich die Bewertung der aktuellen Tierschutzgesetzgebung und betonten die Notwendigkeit, die aktuelle Gesetzgebung – insbesondere auch was Tiertransporte betrifft – zu überarbeiten. Der Vorsitz informierte über den Stand der Überarbeitung der Verordnung über geografische Angaben (g.g.A.) und Qualitätsregelungen. Noch offen seien die Positionen in Bezug auf das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO). Ferner erörterten die Agrarminister die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Vorderseite der Verpackung ("Front of Pack Labelling") und die Nachhaltigkeitskennzeichnung. Der Diskurs verlief insbesondere entlang der Frage, wie in diesem Kontext das in einigen Ländern, darunter Deutschland, bereits angewandte Nutri-Score-System zu bewerten sei.

Neue GAP ab 01.01.2023

Mit der förmlichen Annahme der neuen GAP-Rechtsvorschriften am 02.12.2022 und der Genehmigung des Strategieplans für die Niederlande am 13.12.2022 und damit aller 28 Strategiepläne der EU-Mitgliedstaaten (einer für jedes EU-Land und zwei für Belgien) durch die Kommission steht der operationalen Phase der neuen GAP, die am 01.01.2023 startet und bis 2027 läuft, nichts mehr im Wege. Die neue GAP wird mit 307 Mrd.€ ausgestattet, 86 % davon kommen aus EU-Mitteln. Kernanliegen der Reform ist die Unterstützung von Landwirten beim Übergang zu einem nachhaltigen und resilienten Agrarsektor und gleichzeitig der Erhalt der ländlichen Gebiete. Die Strategiepläne werden im gesamten Zeitraum überwacht und wenn erforderlich angepasst. Die Direktzahlungen mit rund 20 Mrd. € jährlich sind nach wie vor das Rückgrat der GAP zur Einkommenssicherung der Landwirte. Sie sind jedoch an strengere Standards des "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands" (GLÖZ) gebunden, die auf fast 90 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU Anwendung finden. Kleine und mittlere Betriebe werden in 25 EU-Staaten dank einer Umverteilungsprämie eine höhere Einkommensunterstützung erfahren. Junglandwirten wird in jedem nationalen Strategieplan eine übergeordnete Rolle eingeräumt. Alle Mitgliedsstaaten gingen über die Mindestanforderung von 3 % der Direktzahlungen für den Generationenwechsel hinaus und unterstützen so Junglandwirte mit über 8 Mrd. € in den ersten Jahren. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf dem Land sind die GAP-Zahlungen auch erstmals an die Einhaltung bestimmter Sozial- und Arbeitsstandards geknüpft. Spezielle Risikomanagementinstrumente werden ins Leben gerufen. Drei von zehn spezifischen Zielen der GAP betreffen Umwelt und Klima. 32 % der GAP-Mittel oder 98 Mrd. € werden für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen in den Bereichen Klima, Wasser, Boden, Luft, Artenvielfalt und Tierschutz sowie der Förderung von Verfahren der sog. zweiten Säule bereitgestellt, die über die verpflichtende Konditionalität hinausgehen. Die Förderung für die ökologische Landwirtschaft verdoppelt sich im Vergleich zu 2018. Die nationalen Pläne sehen bis 2030 einen Anteil der ökologischen Landwirtschaft an der Gesamtlandwirtschaft von 5 bis 30 % vor. Landwirte sollen dazu bewegt werden, ökologische und weniger intensive Bewirtschaftungsmethoden anzuwenden wie etwa die extensive Grünlandbewirtschaftung, den Anbau von Leguminosen, organische Düngung oder Agroforstwirtschaft. Damit soll Kohlenstoff im Boden und in Biomasse gespeichert und die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Outlook-Konferenz 2022: Ausblick über Agrarmärkte und Einkommensentwicklung

Die Kommission gab am 08./09.12.2022 auf der Outlook-Konferenz in Brüssel einen Überblick über die Aussichten für die wichtigsten Agrarmärkte, die Einkommensentwicklung und das Umfeld des Agrarsektors und stellte einen Bericht mit einem Ausblick bis 2032 vor. Agrarkommissar Wojciechowski verwies in seiner Eröffnungsrede auf zwei strukturelle Grundprobleme der EU-Landwirtschaft, die auch im Bericht zu finden sind: den Rückgang von Familienbetrieben und das steigende Durchschnittsalter der Landwirte. Die Ernährungssicherheit ist ein Schwerpunkt des Berichts, zusammen mit einer Szenarioanalyse zu extremen Wetterereignissen und zu einem geringeren Viehbestand. Mögliche Szenarien können in einem online eingerichteten Dashboard getestet werden, das eine breite Palette von Indikatoren wie Wetter- und Dürreereignisse, Fracht- und Energiekosten, die Entwicklung von Tierkrankheiten, mögliche Handelsbeschränkungen und die Auswirkungen von Inflation bündelt. Ein spezieller Überwachungsteil des Dashboards enthält Daten zu den Selbstversorgungsraten der wichtigsten Agrarrohstoffe sowie zu den Anteilen der EU und der Mitgliedstaaten an den Einfuhren dieser Rohstoffe und Düngemittel. Um ein widerstandsfähiges Lebensmittelsystem zu schaffen, brauche es laut Kommission ein solides Instrumentarium im Rahmen der GAP und der nationalen Strategiepläne, um die Landwirte besser zu unterstützen und ihnen zu helfen, eine nachhaltige Ernährungssicherheit für die Gesellschaft zu gewährleisten.

Europäisches Parlament nimmt Bericht zu Kommissionsmitteilung "Eine langfristige Vision für ländliche Gebiete 2040" an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 13.12.2022 den Bericht als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission über "eine langfristige Vision für ländliche Gebiete 2040" vom Juli 2021 mit 465 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 131 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, den ländlichen Gebieten der EU mehr Aufmerksamkeit zu schenken, sich den Herausforderungen zu stellen und bedauerten, dass die Mitteilung so spät vorgelegt wurde und somit keinen Eingang in die aktuelle Finanzplanung findet. Das EP fordert, dass sofortige Maßnahmen mit klaren und erreichbaren Zielen ergriffen werden müssen: höhere Mindestlöhne, gute Arbeitsbedingungen und soziale Integration aller Bürgerinnen und Bürger, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis – beispielsweise in landwirtschaftlichen Entscheidungsgremien – und die Verringerung der Frauenarbeitslosigkeit. Bevölkerungsrückgang und Überalterung wurden als Herausforderungen für die Ernährungssicherheit identifiziert. Zudem wurden grundlegende Probleme beim Zugang zu Dienstleistungen festgestellt und die Kommission aufgefordert, Hindernisse zu beseitigen, die die Koordinierung zwischen EU- und nationalen Finanzierungsinstrumenten blockieren. Das Parlament unterstrich die Wichtigkeit der Einführung eines Mechanismus, mit dem EU-Initiativen auf die Auswirkungen auf den ländlichen Raum überprüft werden können. Es wurde darauf gedrängt, diesen verpflichtend zu machen und die lokalen und regionalen Behörden in die Definition und Umsetzung dieses Mechanismus einzubeziehen.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (8/2022)

Die Kommission hat am 29.11.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat August 2022 veröffentlicht. Sowohl die Agrar- und Lebensmittelausfuhren als auch die Einfuhren der EU stiegen im August 2022, was mit 35 Mrd. € zum Höchststand der monatlichen Handelsströme der EU im Jahr 2022 führte. Auch die Handelsbilanz der EU hat im selben Monat mit 5,6 Mrd. € den höchsten Wert des Jahres erreicht. Die größten Exportwerte verzeichneten im August Getreidezubereitungen (1,7 Mrd. €), Weizen (1,6 Mrd. €) und Wein (1,4 Mrd. €). Ein großer Teil der Weizenausfuhren der EU geht in die Region Naher Osten/Nordafrika (MENA) und nach Afrika südlich der Sahara. Im August 2022 importierte die EU hauptsächlich aus Brasilien, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine. Die EU-Einfuhren aus der Ukraine stiegen im August gegenüber Juli um rd. 20 %, was vor allem auf wertmäßig gestiegene Einfuhren von Raps (+ rd. 500 %) und Weizen (+ rd. 250 %) zurückzuführen ist. Die EU-Maiseinfuhren verschiedener Herkunft stiegen im August deutlich an, aufgrund der Sommerdürre, die die Erträge in den EU-Ländern beeinträchtigte.

Europäisches Parlament fordert eine Änderung des Schutzstatus von Wölfen

Das Europäische Parlament hat am 24.11.2022 im Rahmen seiner Plenarsitzung eine Entschließung zum "Schutz der Viehwirtschaft und der großen Beutegreifer in Europa" mit 306 Stimmen bei 225 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Die Entschließung betont, dass die Zahl mehrerer streng geschützter Arten von großen Beutegreifern in der EU zugenommen habe. Die wachsende Population an Wölfen führe zu negativen Auswirkungen der Angriffe auf Nutztiere. In dicht besiedelten Bereichen kämen Wölfe zunehmend in die Nähe von Menschen. Es sei wichtig, das richtige Gleichgewicht für das Zusammenleben von Menschen, Tieren und großen Beutegreifern zu finden, insbesondere im ländlichen Raum. Die Abgeordneten fordern die Kommission insbesondere auf, den Schutzstatus von Wölfen und Bären abzusenken, um einen effektiven Schutz von Weidetieren zu gewährleisten. Die Kommission wird ausdrücklich aufgefordert, die Fortschritte bei der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes für Arten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bewerten und zu überwachen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden. Die Fördermöglichkeiten für Landwirte sollen verbessert werden. Es bedarf langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten für Präventivmaßnahmen sowie einer angemessenen Entschädigung für Landwirte, und zwar nicht nur für Verluste, sondern auch für die ergriffenen Maßnahmen zur Koexistenz von großen Beutegreifern und nachhaltigen Tierhaltungsmethoden (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission schlägt Rechtsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor

Die Kommission hat am 30.11.2022 das Kreislaufwirtschaftspaket II mit Vorschlägen zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen (Carbon Farming) zu biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen und zur Vermeidung, Reduzierung und Wiederverwendung von Verpackungsabfällen veröffentlicht (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Die Einführung eines europäischen Standards bei der CO2-Entnahme soll zu mehr Rechtssicherheit bei entsprechenden Zertifizierungen führen. In der vorgeschlagenen Verordnung werden im Wesentlichen die Kriterien für die Zertifikate festgelegt, während die konkrete Ausgestaltung auf der Basis dieser Kriterien durch die Kommission, unterstützt durch eine Expertengruppe, erfolgen wird. Der Vorschlag eröffnet Förderungsmöglichkeiten für innovative Technologien zur CO2-Entnahme und für nachhaltige Lösungen für eine klimaeffiziente Land- und Forstwirtschaft. Mit dem Vorschlag soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt wird. Neben der Verringerung von Treibhausgasemissionen ist dafür die verstärkte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre ein entscheidendes Werkzeug.

Trilog-Einigung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt

Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben am 06.12.2022 eine vorläufige politische Einigung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt. Mit der Annahme und Anwendung des neuen Gesetzes im Rahmen des Green Deal soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen und auch Treibhausgasemissionen und der Verlust an biologischer Vielfalt reduziert werden. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen alle betroffenen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt. Mit der neuen Verordnung werden strenge verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen festgelegt. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d. h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden) als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen werden auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Kommission wird ein Benchmarking-System einführen, bei dem die Länder oder Teile davon und ihr Risiko für Entwaldung und Waldschädigung – hoch, normal oder gering – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Die Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab. Das EP und der Rat müssen die neue Verordnung noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sobald sie in Kraft ist, haben die Marktteilnehmer und Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen werden ein längerer Anpassungszeitraum sowie andere spezifische Bestimmungen gelten.

Kommission genehmigt 35 Mio. € für neues deutsches Waldförderprogramm

Die Kommission hat am 09.12.2022 die beihilferechtliche Genehmigung des neuen deutschen Waldförderprogramms im Rahmen des sog. "Wald-Klima-Paketes" in Höhe von 35 Mio. € genehmigt. Ziel der Förderung ist es, kleinen oder in Privatbesitz befindlichen Forstverbänden dabei zu helfen, nachhaltige Waldbewirtschaftungstechniken einzuführen, um die Wälder an den Klimawandel anzupassen, ihr CO2-Absorptionspotenzial zu erhalten und zu erweitern oder die biologische Vielfalt und den Bodenschutz zu stärken. Damit können die Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzenden mehr Förderung beziehen und ihren Mitgliedern mehr Dienstleistungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung anbieten. Das Förderprogramm soll auch dem Rückgang der Anzahl an forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entgegenwirken. Das Programm läuft bis zum 31.12.2028.

EU fördert nachhaltige Fischerei und Aquakultur in Deutschland mit 212 Mio. €

Die Kommission hat am 24.11.2022 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und in Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals das Programm für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für Deutschland verabschiedet und damit den Weg für die Auszahlung von rund 212 Mio. € für mehr Nachhaltigkeit im Fischerei- und im Aquakultursektor, insbesondere für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt von Meeres- und Binnenlandökosystemen bis 2027, freigemacht. Bayern erhält davon rund 12 Mio. €. Die Hälfte der Mittel sind für die Fischerei, ein Drittel für Aquakulturen sowie die Verarbeitung und Vermarktung bestimmt. Deutschland verstärkt die EU-Mittel mit weiteren rund 91 Mio. €. Dabei soll die Umstellung auf kohlenstoffärmere Brennstoffe, schonende bzw. selektivere Fangtechniken und -geräte sowie auf innovative Lösungen für die Kontrolle und Erhebung von Fischereidaten unterstützt werden.

Kommission veröffentlicht vereinfachte Beihilferegeln für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur

Die Kommission hat am 14.12.2022 überarbeitete Beihilfevorschriften für die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur angenommen, die der neuen GAP, der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sowie im größeren Rahmen dem Green Deal Rechnung tragen sollen. Zudem wurde die Geltungsdauer der sog. De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 717/2014) für die Fischerei um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert. Die überarbeiteten Vorschriften, die im Rahmen einer Folgenabschätzung aus der Konsultation mit den nationalen Behörden resultieren, werden ab dem 01.12.2023 gelten. Die neue Beihilfevorschriften bestehen aus der neuen Leitlinie für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum ("Agrarleitlinien"), den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor ("Fischereileitlinien") sowie der aktualisierten Gruppenfreistellung-verordnungen für die Landwirtschaft und die Fischerei.

Kommission verlängert die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat um ein Jahr

Die Kommission hat am 02.12.2022 die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat mittels Durchführungsverordnung um ein Jahr verlängert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bereits im Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass sie erst im Juli 2023 in der Lage sei, eine finale Stellungnahme an die Mitgliedstaaten und die Kommission zu übermitteln. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Rahmen ihrer neuen Risikobewertung festgestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend "nicht gerechtfertigt" sei. Sie bleibe aber bei der Bewertung, dass der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen sei. Sobald die fachlichen Gutachten vorliegen, muss die Kommission neu entscheiden, ob der Wirkstoff nach dem 15.12.2023 erneut zugelassen wird.

Kommission veröffentlicht Studie zum EU-Programm für Schulobst-, gemüse und -milch

Die von der Kommission am 23.11.2022 veröffentliche Studie zum EU-Programm für Schulobst, -gemüse und -milch zeigt einen Aufwärtstrend der profitierenden Kinder, bei gleichzeitiger Abnahme der verteilten Mengen, bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Der Bericht zeigt, dass der Anteil der meist 6- bis 10-jährigen Kinder, die sowohl Obst und Gemüse als auch Milch/Milchprodukte erhielten, im Evaluierungszeitraum von 40 % (2017/18) auf 55 % (2020/21) gestiegen ist. Auch hat sich die Produktpalette vergrößert, was darauf hindeutet, dass mehr Kinder von einem vielfältigeren Angebot an Produkten profitieren. Die Studie zur Unterstützung der Evaluierung des Förderprogramms kommt zum Schluss, dass das bestehende Programm seine Hauptziele erfüllt, nämlich den Konsum ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Kinder zu erhöhen und ihre Essgewohnheiten zu verbessern. Das Schulprogramm unterstützt die Abgabe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an Schulkinder vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe sowie Bildungsmaßnahmen zur Steigerung des Konsums dieser Erzeugnisse und zur Förderung einer gesünderen Ernährung. Hintergrund ist der zunehmende Verbrauch von verarbeiteten Lebensmitteln in Verbindung mit geringer körperlicher Betätigung, die mitunter zu Fettleibigkeit führt. Dem Programm steht pro Schuljahr bis 2023 ein Budget von 250 Mio. € zur Verfügung. Die Kommission plant, im Jahr 2023 eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für das EU-Schulprogramm als Teil der Farm to Fork-Strategie vorzulegen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu neuer Verordnung zu biologischen Lebensmittel- und Futtersalzen

Die Kommission hat am 07.12.2022 eine Konsultation zu einer delegierten Verordnung mit detaillierten Erzeugungsvorschriften für ökologisches Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel veröffentlicht. Durch die vielfältigen Methoden der Salzgewinnung ist es notwendig, detaillierte Produktionsregeln festzulegen. Insbesondere wird mit der Ausdifferenzierung der Vorschriften ein Umstellungszeitraum definiert, in dem bereits mit ökologischem Verfahren produziert, aber noch keine biologischen Produkte entstehen können. Bestimmte Produktions- und Aufbereitungsverfahren werden verboten, die auf nicht-erneuerbare Energien zurückgreifen, z. B. Rekristallisation, d. h. Wiederherstellung der festen Form nach künstlicher Auflösung oder Steinsalzabbau mittels Sprengstoffes. Alle dem Salz zugesetzten Zutaten wie etwa Kräuter müssen biologischen Ursprungs sein. Insgesamt unterliegen die Salze damit den Vorschriften für ökologische Produktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848. Rückmeldungen sind möglich bis 04.01.2023.

Kommission startet Aufruf zur Bewerbung für Teilnahme an Delegationsreise nach Japan

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski wird vom 02. - 06.07.2023 in Begleitung einer Wirtschaftsdelegation aus hochrangigen Vertretern der EU-Agrar- und Lebensmittelsektors nach Japan reisen, um die europäischen Exporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in das Land zu erleichtern und die Marktpräsenz vor Ort auszubauen. Interessierte Unternehmen, besonders aus den Sektoren Fleisch, Molkereiprodukte (mit Schwerpunkt auf Käse), Wein, Bier und Spirituosen, Olivenöl sowie Obst und Gemüse, können sich noch bis 31.01.2023 um eine Anmeldung bemühen. Die Reise richtet sich besonders an Unternehmen, die bisher noch nicht auf dem japanischen Markt vertreten sind und die noch nicht an ähnlichen Reisen teilgenommen haben. Vorrang wird kleinen und mittleren Betrieben mit einem glaubwürdigen Exportpotenzial eingeräumt.

Europabericht Nr. 20/2022 vom 21.12.2022 (PDF; 1.48 MB) externer Link

Kommission: Genehmigung deutscher GAP-Strategieplan

Die Kommission hat am 21.11.2022 den deutschen GAP-Strategieplan für den Zeitraum 2023 - 2027 genehmigt. Die neue GAP (Gemeinsame Agrarpolitik), die ab 01.01.2023 in Kraft tritt, wird für den Zeitraum 2023 - 2027 mit EU-Mitteln in Höhe von rd. 270 Mrd. € ausgestattet, davon rd. 30 Mrd. € für Deutschland und über 6 Mrd. € für Bayern. Deutschland konzentriert sich in seinem Plan auf den Schutz des Klimas und der Umwelt bei gleichzeitiger Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und ländlichen Gebiete. Der ökologische Landbau wird mit fast 2,4 Mrd. € speziell gefördert, und etwa 30 % der landwirtschaftlichen Flächen werden von Verfahren profitieren, mit denen Emissionen reduziert, die Kohlenstoffspeicherung erhalten bzw. erhöht, die Bodenqualität sowie die Wasserqualität verbessert werden. Bayern profitiert u. a. von der Steigerung der Förderung der ersten Hektare, von der Verdreifachung der Förderung von Junglandwirten sowie der Prämien für kleine Feldstücke. Zusätzlich kann eine Mehrgefahrenversicherung flächendeckend eingeführt werden.

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 21.11.2022 in Brüssel, um sich u. a. über die neue Waldstrategie 2030, den Entwurf der Wiederherstellungs-Verordnung und der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Düngemittelstrategie auszutauschen. Umweltkommissar Sinkevičius stellte den Zeitplan für die geplante Verordnung zum harmonisierten Waldmonitoring-Rahmen vor. Eine weitere Konsultation der nationalen Stakeholder sei vorgesehen. Die geplante Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags hierzu sei nun für das 2. Quartal 2023 geplant. Durch mehrere Mitgliedstaaten wurde darauf hingewiesen, dass der gemeinsame ständige Forstausschuss der Mitgliedstaaten weiter federführend und fachlich zuständig durch die Kommission für die Entwicklung dieses Rechtsrahmens und generell für Waldthemen zu berücksichtigen sei und die notwendigen Kompetenzen besitze. Kommissar Sinkevičius kündigte noch für dieses Jahr eine Veröffentlichung von Leitlinien unter dem Titel „naturnahe Waldbewirtschaftung“ an. Diese werden federführend von der dem Umweltrat zugeordneten AG Forst und Natur der Mitgliedstaaten entwickelt. Umweltkommissar Sinkevičius führte bei der Vorstellung des Entwurfs der sog. Wiederherstellungsverordnung aus, dass der Vorschlag keine Beschränkungen für Landwirte oder Fischer vorsehe und dass er „wirtschaftliche Tätigkeiten in Gebieten, in denen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, nicht verbietet, solange diese Tätigkeiten die Erholung der betreffenden Ökosysteme ermöglichen“. Dennoch dürften trotz der aktuellen Krisen und Diskussion um die Ernährungssicherheit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur nicht aufgeschoben werden. Die von der Kommission am 09.11.2022 vorgestellte Mitteilung zu Düngemitteln wurde durch Agrarkommissar Wojciechowski den Mitgliedstaaten vorgestellt. In einem Positionspapier, das auch von Deutschland unterstützt wird, fordern die Mitgliedstaaten die Kommission auf, die Düngemittel-Mitteilung zu konkretisieren sowie bessere kurz-, mittel- und langfristige Lösungen und Strategien für die bessere Verfügbarkeit von Düngemitteln zu schaffen. Die strategische Unabhängigkeit im Düngemittel-Sektor solle erhalten bleiben und es sollten keine neuen Abhängigkeiten von Importen aus Drittstaaten entstehen. Der Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde mit Hinblick auf die Definition sog. sensibler Gebiete intensiv zwischen den Mitgliedsstaaten diskutiert. Die tschechische Ratspräsidentschaft bereitet einen Fortschrittsbericht vor, der den aktuellen Stand der Diskussionen widerspiegeln und zum letzten Agrarrat unter CZ-Vorsitz vorgestellt werden soll. Der nächste Agrarrat findet am 12./13.2022 statt. Im 1. Halbjahr 2023 übernimmt Schweden die Ratspräsidentschaft.

Trilog-Einigung LULUCF

Die Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (EP) haben sich am 10.11.2022 im Trilog auf einen Gesetzestext für die Ziele zur Steigerung der Klimaambitionen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) geeinigt. Das EU-Ziel für den Netto-CO2-Abbau durch natürliche Senken wird bis 2030 auf 310 Millionen t CO2-Äquivalent und damit um 15 % zum heutigen Stand erhöht. Die angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wird de facto von 55 % auf 57 % angehoben. Damit werden ehrgeizigere Ziele für jeden MS festgelegt, um den rückläufigen Trend der Kohlenstoffsenke in der EU umzukehren. Die Mitgliedstaaten sind für den Erhalt und den Ausbau ihrer Kohlenstoffsenken selbst verantwortlich, um das neue EU-Ziel zu erreichen. Zahlreiche Maßnahmen stehen zur Verfügung, darunter die nachhaltige Waldbewirtschaftung oder die Wiedervernässung von Torfgebieten. Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 sind die Ziele eng an die derzeitige LULUCF-Verordnung angelehnt, die eine Verpflichtung zur Beibehaltung des derzeitigen Niveaus der Kohlenstoffsenken vorsieht, die sogenannte "no-debit"-Verpflichtung. In einer zweiten Phase von 2026 bis 2030 wird das Nettoabbauziel der EU auf - 310 Mio. t CO2-Äquivalent erhöht, was die Union auf den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050 bringt. Die vorläufige Einigung muss nun vom EP und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten in Kraft.

Europabericht Nr. 19/2022 vom 28.11.2022 (PDF; 794 KB) externer Link

Kommission veröffentlicht Düngemittelstrategie

Die Kommission hat am 09.11.2022 eine Düngemittelstrategie („Mitteilung über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit“) veröffentlicht. Düngemittel spielen eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit. Ihre Produktion und ihre Kosten hängen weitgehend von Erdgas ab. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine belastet nun eine globale Mineraldünger- und Energiekrise die globale Ernährungssicherheit und die Lebensmittelpreise. Die Notwendigkeit, die allgemeine Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme mittel- und langfristig zu stärken, erfolgt im Einklang mit der im März 2022 angenommenen Mitteilung über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit, der Farm to Fork-Strategie und REPowerEU. In der Mitteilung werden mehrere bewährte Verfahren und Wege skizziert, die Landwirten helfen sollen, ihren Düngemitteleinsatz zu optimieren, ihre Abhängigkeiten zu verringern und gleichzeitig Erträge zu sichern. Dazu gehören die priorisierte Gasversorgung der Düngemittelhersteller, die gezielte Unterstützung aller Marktbeteiligten (u. a. über staatliche Beihilfen), die verbesserte Markttransparenz, der Ersatz von mineralischen durch organische Düngemittel sowie Beratung und Schulung der Landwirte im Hinblick auf effizienteren und umweltschonenderen Einsatz von Düngemitteln und die Optimierung ihrer Produktionsverfahren.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert eine nachhaltige Strategie für Pflanzeneiweiß und Pflanzenöl

Der EWSA hat am 31.10.2022 in einer Initiativstellungnahme die zahlreichen Vorteile einer EU-Strategie zur Ausweitung der Produktion von Pflanzeneiweiß und Pflanzenöl hervorgehoben. Die konkreten Empfehlungen stehen im Einklang mit dem Ziel der EU, eine strategische Versorgungsautonomie zu erreichen. Zu diesen Vorteilen gehören die Verringerung der Importabhängigkeit der EU und ein Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die EU ist in hohem Maße von Futtermittelimporten abhängig, da 75 % der Eiweißfuttermittel aus Drittstaaten bezogen werden. Die Förderung der EU-Erzeugung von Eiweißpflanzen ist von wesentlicher Bedeutung und wird sich gleichzeitig positiv auf die biologische Vielfalt und die gesamte Umwelt auswirken und den Landwirten helfen, den Einsatz von Mineraldünger zu verringern. Zu den vielen Vorteilen einer Ausweitung des Anbaus von pflanzlichen Proteinen und Ölen in der EU und einer stärkeren Rolle des Grünlands in der Tierfütterung gehören erweiterte Fruchtfolgen, die Selbstversorgung mit Traktorenkraftstoff und eine erhöhte Verfügbarkeit von Eiweißfuttermitteln. Der EWSA empfiehlt der Kommission, sich näher mit der von der deutschen Bundesregierung eingesetzten „Zukunftskommission Landwirtschaft“ zu befassen und zu prüfen, ob dieses Format für die Entwicklung einer europäischen Eiweißstrategie geeignet wäre.

Kommission veröffentlicht Anerkennung „Oktoberfestbier“ als g.g.A.

Die Kommission hat am 28.10.2022 verkündet, dass das bayerische „Oktoberfestbier“ die Bezeichnung „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ tragen darf. Die Zutaten müssen Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser sein. Das Wasser muss aus dem Münchener Stadtgebiet und damit aus den Tertiärschichten der Münchener Schotterebene stammen. Der gesamte Herstellungsprozess des Oktoberfestbieres muss im Gebiet der Stadt München stattfinden. Die Qualitätspolitik der EU zielt darauf ab, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre einzigartigen Eigenschaften zu fördern, die mit ihrer geografischen Herkunft und ihrem traditionellen Know-how zusammenhängen. Produktnamen können eine „geografische Angabe“ (GI) erhalten, wenn sie einen spezifischen Bezug zu dem Ort haben, an dem sie hergestellt werden. Die GI-Anerkennung ermöglicht es den Verbrauchern, Qualitätsprodukten zu vertrauen und sie zu unterscheiden und hilft gleichzeitig den Herstellern, ihre Produkte besser zu vermarkten. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1.598 bereits geschützten Lebensmittel aufgenommen.

Gemeinsame Forschungsstelle veröffentlicht Waldbrandbericht 2021

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat am 31.10.2022 den Waldbrandbericht 2021 vorgelegt. Die Waldbrand-Saison 2021 war – nach 2017 – die zweitschlimmste in der EU seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2006. Insgesamt sind mehr als 5.500 Quadratkilometer Land abgebrannt – das ist eine Fläche mehr als doppelt so groß wie das Saarland. Dabei verbrannten über 1.000 Quadratkilometer in geschützten Natura-2000-Gebieten, die das Reservoir der biologischen Vielfalt in der EU bilden. Laut der Analyse der vorläufigen Daten waren die Brände im laufenden Jahr noch zerstörerischer. Demnach ist 2022 bereits eine Fläche von 8.600 Quadratkilometer verbrannt. Neun EU-Länder haben neue Höchstwerte gemeldet. Obwohl die durch Waldbrände verbrannte Fläche im Jahr 2022 bemerkenswert groß war, konnte die Zahl der Toten dank der Präventionsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Katastrophenschutzverfahrens begrenzt werden.

Kommission startet Waldpartnerschaften

Die Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen hat am 08.11.2022 im Namen der EU fünf Vereinbarungen über Waldpartnerschaften mit Guyana, der Mongolei, der Republik Kongo, Uganda und Sambia auf der COP27-Klimakonferenz der Vereinten Nationen als Beitrag zur externen Dimension des Green Deals der EU unterzeichnet. Waldpartnerschaften stehen für den ganzheitlichen Rahmen der EU für die Zusammenarbeit im Bereich der Wälder, der darauf abzielt, die Entwaldung in den unterstützten Ländern umzukehren und somit den Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt zu verbessern. Wälder fungieren als Kohlenstoffsenken und sind sowohl für die Anpassung an den Klimawandel als auch für dessen Eindämmung von entscheidender Bedeutung.

Europabericht Nr. 18/2022 vom 14.11.2022 Downloadlink

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 17.10.2022 in Luxemburg; für Deutschland nahm Staatssekretärin Bender teil. Die Mitgliedstaaten berieten erneut über die Lage auf den Agrarmärkten infolge des Krieges in der Ukraine und wie die ergriffenen Krisenmaßnahmen wirken. Der Rat befasste sich mit der systematischen Tötung männlicher Küken, der Kofinanzierung von Veterinär- und Phytosanitärmaßnahmen, dem Wald-Monitoring, Carbon Farming, der Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern und mit der Versorgungslage bei Öko-Eiweißfuttermitteln. Die Mitgliedstaaten zeigten sich besorgt über die Steigerungen bei den Preisen der Betriebsmittel (v. a. für Mineraldünger), die besonders die viehhaltenden Betriebe sowie die Ernährungswirtschaft betreffen, sich aber auch massiv auf die Verbraucherpreise auswirken. Deutschland und Frankreich kritisierten erneut die ethisch nicht vertretbare Praxis der systematischen Tötung männlicher Eintagsküken aus Legelinien und forderten die Kommission auf, diese Praxis im Rahmen der Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts EU-weit zu verbieten. Litauen forderte die Mitgliedstaaten auf, wieder Öko-Eiweißfuttermittel aus der Ukraine zu beziehen. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb auf Ausnahmeregelungen verzichten, die die Fütterung von konventionellen Eiweißfuttermitteln in der biologischen Tierhaltung erlauben. Die Minister kritisierten das Vorhaben der Kommission, die Kofinanzierungssätze zur Unterstützung von Dringlichkeitsmaßnahmen und Programmen im Veterinär- und Phytosanitär-Bereich zu kürzen. Solche Kürzungen könnten die Fähigkeit der Mitgliedstaaten gefährden, das bisher erreichte hohe Niveau der Pflanzen- und Tiergesundheit sowie der Lebensmittelsicherheit in der EU aufrechtzuerhalten. Der Rat befasste sich mit der Ausgestaltung des künftigen Waldmonitorings in der EU. Die Delegationen wiesen darauf hin, dass das nationale Waldmonitoring jeweils auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet sei; einige betonten dabei auch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Der Informationsbedarf für ein Monitoring auf EU-Ebene sollte deshalb geprüft und in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf den Zweck der Politiken abgestimmt werden. Kommissar Wojciechowski betonte in seiner Replik, dass die Kommission das Waldmonitoring und die Entwicklung von Waldstrategieplänen in gemeinsamer Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten sehe. Einige Mitgliedstaaten forderten ein Geschäftsmodell für Carbon Farming zu entwickeln und alternative Finanzierungsquellen neben der GAP zu erschließen.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (7/2022)

Die Kommission hat am 26.10.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Juli 2022 veröffentlicht. Sowohl die Ausfuhren (- 2 %, auf rund 19 Mrd. €) als auch die Einfuhren (- 2 %, auf rund 14 Mrd. €) von Agrarlebensmitteln in der EU sind im Juli 2022 wertmäßig leicht zurückgegangen. Die Handelsbilanz der EU liegt stabil bei rund 5 Mrd. €. Trotz des Rückgangs der Gesamtausfuhrwerte stiegen die EU-Ausfuhren von Getreide, insbesondere Weizen, aber auch Gerste, vorwiegend in den Nahen Osten und nach Nordafrika Die gesamten Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU von Anfang des Jahres bis Juli erreichten 127 Mrd. €, was 14 % mehr als im Vorjahreszeitraum entspricht. Die EU ist nach wie vor der weltweit größte Exporteur von Agrar- und Lebensmitteln. Die Gesamteinfuhren der EU von Anfang des Jahres bis Juli erreichten 96 Mrd. € und liegen damit 33 % über dem Vorjahreszeitraum. Das Vereinigte Königreich ist zum wichtigsten Handelspartner der EU geworden.

Kommission legt Arbeitsprogramm 2023 vor – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Die Kommission hat am 18.10.2022 ihr Arbeitsprogramm für 2023 veröffentlicht. Das Arbeitsprogramm 2023 enthält insgesamt 43 neue politische Initiativen zu allen sechs übergreifenden Zielen der politischen Prioritäten der Kommission. Der Bereich Landwirtschaft ist im Rahmen des Green Deal maßgeblich betroffen: Im Hinblick auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen soll ein Schwerpunkt im Rahmen der Abfallvermeidung gesetzt werden. Ein umfassender Rechtsrahmen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem soll geschaffen werden. Die Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU gipfeln im angekündigten Vorschlag für ein „Bodengesundheitsgesetz“. Der Bereich "neue genomische Techniken" soll über entsprechende Rechtsvorschriften geregelt werden. Wie in der Farm to Fork-Strategie angekündigt, sollen alle EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz umfassend überarbeitet werden (siehe hierzu auch Beiträge der übrigen Fachressorts in diesem EB).

SCoPAFF hat befristeter Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen

Der Ständige Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) und damit die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat am 14.10.2022 der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten; gleiches gilt für Frankreich und Slowenien. Nur Kroatien, Luxemburg und Malta stimmten für die befristete Verlängerung. Die aktuelle Zulassung läuft am 15.12.2022 aus. Die Entscheidung über eine befristete Verlängerung wurde erforderlich, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Mai dieses Jahres mitgeteilt hatten, dass sie erst im Juli 2023 in der Lage seien, eine finale Stellungnahme an die Mitgliedstaaten und die Kommission zu übermitteln. Die Entscheidung über die Fristverlängerung geht nun vor eine Berufungskommission. Kann auch diese keine Einigung herbeiführen, liegt die Entscheidung allein beim Kollegium der EU-Kommissare. Eine Ablehnung der befristeten Verlängerung durch die Kommission ist nicht zu erwarten.

Kommission registriert EU-Bürgerinitiative für veganes Essen

Die Kommission hat am 18.10.2022 beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel "Europäische Bürgerinitiative für veganes Essen" grundsätzlich zuzulassen. Die Organisatoren der Initiative fordern ein Gesetz, das die ausdrückliche Bereitstellung einer veganen Alternative in privaten und öffentlichen Räumen, in denen Lebensmittel und Getränke in Europa verkauft werden, vorschreibt. Sie behaupten, dass dies dem aufkommenden kollektiven Bewusstsein für die Rechte der Tiere Rechnung tragen und zur Bekämpfung der Klimakrise beitragen würde, indem der Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln erhöht und die Kosten für Lebensmittel gesenkt würden. Da diese Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, hält die Kommission sie für rechtlich zulässig. Die Kommission hat den Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht inhaltlich geprüft. Nach der Registrierung haben die Organisatoren nun sechs Monate Zeit, um die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Mio. Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann entscheiden, ob sie den Antrag weiterverfolgt oder nicht und muss ihre Gründe dafür darlegen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Beistoffen in Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat am 21.10.2022 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung in Bezug auf Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative sollen harmonisierte Kriterien und Verfahren zur Ermittlung unzulässiger Beistoffe festgelegt werden und zwar in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Damit das erzielte Maß an Sicherheit gleich ist, sollen die Kriterien äquivalent zu denjenigen für Wirkstoffe sein. Rückmeldungen sind möglich bis 18.11.2022. Die Annahme durch die Kommission soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Verzeichnis im ökologischen Landbau zugelassener Erzeugnisse und Stoffe

Die Kommission hat am 24.10.2022 eine Konsultation zur Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 veröffentlicht, die im ökologischen Landbau zugelassene Erzeugnisse und Stoffe regelt. Gemäß den EU-Vorschriften dürfen in der ökologischen Landwirtschaft nur Stoffe und Erzeugnisse verwendet werden, bei denen natürliche Systeme und Kreisläufe geachtet und die Boden-, Wasser- und Luftqualität sowie die Gesundheit von Pflanzen und Tieren geschützt und verbessert werden. Die Kommission möchte mit dieser Durchführungs-VO das entsprechende Verzeichnis zugelassener Erzeugnisse und Stoffe aktualisieren. Rückmeldungen sind möglich bis 21.11.2022. Die Annahme durch die Kommission soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

Europabericht Nr. 17/2022 vom 28.10.2022 (PDF; 899 KB) externer Link

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (6/2022)

Die Kommission hat am 03.10.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Juni 2022 veröffentlicht. Der Wert des EU-Agrar- und Lebensmittelhandels hat im Juni 2022 einen Gesamtwert von rund 34 Mrd. € erreicht (Rückgang um knapp 3 % ggü. Mai 2022 und Anstieg um 24 % ggü. Juni 2021). Der Überschuss aus dem Agrar- und Ernährungshandel wuchs deutlich und belief sich auf rund 5 Mrd. €, ein Anstieg von 33 % gegenüber dem Vormonat. Die Exporte stiegen geringfügig auf rund 20 Mrd. € (+1 % gegenüber dem Vormonat), während die Importe auf rund 15 Mrd. € geschätzt wurden, 7 % weniger als im Mai. Die Exporte in die Ukraine stiegen im Vergleich zum Juni letzten Jahres um 25 % auf 275 Mio. €. Dies war vor allem auf die Exporte von Gemüse und Schweinefleisch zurückzuführen. Nach der Einführung von Solidaritätskorridoren und der vorübergehenden Liberalisierung des Handels stiegen die Importe aus der Ukraine im Juni. Deutliche Zuwächse wurden bei den Importen von Ölsaaten (+92 Mio. €) und Ölen (+90 Mio. €) verzeichnet. Auch die Einfuhren von Geflügel und Getreide stiegen um 17 Mio. € bzw. 11 Mio. €. Das Ausfuhrvolumen von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU stieg vor allem bei Getreide. Betrachtet man die tierischen Produkte, so stiegen die Exporte von Rind- und Kalbfleisch, Milchprodukten sowie Schafen und Ziegen, während die Geflügelexporte leicht zurückgingen. Die Einfuhren gingen bei Getreide und Ölsaaten aber auch bei Obst- und Gemüse deutlich zurück und zwar um 206 Mio. €. Dies war auf eine Verringerung der Importmengen zurückzuführen. Den deutlichsten Rückgang verzeichneten die Getreideeinfuhren aus Brasilien, um 60 %, und die der Ölsaaten um 31 %.

Kommission gibt Ausblick auf Agrarmärkte

Die Kommission hat am 05.10.2022 ihren kurzfristigen Ausblick auf die Agrarmärkte veröffentlicht: Die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU ist nach wie vor von den Folgen des russischen Krieges in der Ukraine stark betroffen. Neben der geopolitischen Instabilität verzeichnete die EU einen der heißesten Sommer der Geschichte, der die Sommerkulturen wie Mais, Sojabohnen und Sonnenblumen erheblich beeinträchtigte. Die meteorologischen Bedingungen waren auch für Viehzüchter und Tiere, die unter Hitzestress und weniger Futter litten, schwierig. Trotz offensichtlich herausfordernder Bedingungen ist der EU-Agrarsektor gut aufgestellt und weitgehend stabil. Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln ist in der EU nicht gefährdet. Darüber hinaus werden die Getreideausfuhren der EU voraussichtlich 51 Mio. t erreichen, was rund 7 % über dem Vorjahr und mehr als 20 % über dem Fünfjahresdurchschnitt liegt. Die EU wird weiterhin ihren Teil zur globalen Ernährungssicherheit beitragen. Die Verfügbarkeit von Düngemitteln für die kommende Saison ist eine weitere Herausforderung für den Agrarsektor. Weiterhin hohe Preise und eine reduzierte Produktion und Verwendung von Düngemitteln könnte sich auf die Pflanzenproduktion im Jahr 2023 auswirken und auch die Getränke- und Fleischverarbeitungsbranche beeinflussen, die Nebenprodukte des Produktionsprozesses von Düngemitteln verwendet. Die gesamte Getreideerzeugung in der EU wird voraussichtlich rund 271 Mio. t erreichen. Der stärkste Rückgang betrifft Mais mit rund 56 Mio. t, ein Rückgang von rund 24 % gegenüber dem Vorjahr. Dank der höheren erwarteten Erträge bei Eiweißpflanzen wird die EU-Erzeugung schätzungsweise auf über 4 Mio. t steigen. Der Frischobstverbrauch geht zurück, was hauptsächlich auf steigende Preise zurückzuführen ist. Für 2022/2023 wird erwartet, dass der EU-Verbrauch von frischen Äpfeln und Orangen leicht auf 12 kg pro Kopf zurückgehen wird. Das heiße und trockene Wetter dieses Sommers verursachte nicht nur Hitzestress für die Kühe, sondern führte auch zu einer geringeren Verfügbarkeit und Qualität von Gras. Um dies zu bewältigen, griffen die Landwirte teils bereits auf die Winterfuttervorräte zurück bzw. stockten ihre Viehbestände ab. Infolgedessen wird erwartet, dass die jährliche EU-Milchanlieferung um 0,5 % zurückgehen wird. Tierhalter gehören zu denen, die am stärksten von den Rekordenergie- und Inputkosten betroffen sind. Trotz hoher Erlöse für Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch schränken diese schwierigen Bedingungen die Produktion in diesen drei Sektoren ein, weshalb die Erzeugung in 2022 rückläufig sein wird.

Start des EU-GAP-Netzes

Die Kommission hat am 06.10.2022 im Vorgriff auf die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 das sog. "Europäische GAP-Netzwerk" installiert. Das EU-GAP-Netzwerk, das aus über 300 Mitgliedern aus Verwaltung, Verbänden und Privatpersonen zählt, zielt darauf ab, den Informationsfluss über die Landwirtschaft und die Politik für den ländlichen Raum innerhalb der EU zu optimieren, die Umsetzung und Bewertung der GAP-Strategiepläne zu unterstützen und die Innovation des Sektors zu fördern. Die beiden bestehenden Netzwerke – das Europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich seines Evaluierungsteils, und die Europäische Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft (EIP-AGRI) – sind zum neuen EU-GAP-Netzwerk verschmolzen. Das EU-GAP-Netzwerk wird unter anderem thematische Gruppensitzungen und Workshops zum Kapazitätsaufbau sowie größere Seminare für ein breites Publikum organisieren. Sie wird Fakten und Zahlen zur Programmplanung und Durchführung der GAP liefern und monatlich einen Newsletter mit relevanten Informationen über die GAP verteilen. Ein Evaluierungs-Helpdesk wird den Interessenträgern des EU-GAP-Netzwerks auch helfen, besser zu verstehen, wie die Leistung der GAP bewertet werden kann und wie sie in Zukunft verbessert werden könnte.

Europäisches Parlament: Aussprache zur Notwendigkeit einer EU-Strategie für Düngemittel

Im Plenum des Europäischen Parlamentes (EP) fand am 06.10.2022 eine Aussprache zur Notwendigkeit einer EU-Strategie für Düngemittel zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa statt. Agrarkommissar Wojciechowski verwies darauf, dass die Düngerpreise in der EU von September 2021 bis September 2022 um 149 % gestiegen seien. Wegen der hohen Erdgaspreise habe die Düngerindustrie in der EU die Produktion von Stickstoffdünger teilweise eingestellt oder um bis zu 70 % reduziert. Dass es bisher nicht zu Versorgungsengpässen gekommen sei, führte er auf eine um 20 % verringerte Nachfrage der Landwirte nach Mineraldünger und höhere Einfuhren aus anderen Exportländern als Russland zurück. Der Agrarkommissar hat für Ende dieses Monats eine Mitteilung zur Düngemittelversorgung angekündigt. Er setzt auf eine stabile Düngerproduktion in der EU, aber auch auf eine Kreislaufwirtschaft und eine optimierte Präzisionslandwirtschaft, die insgesamt mit weniger Nährstoffen auskommt. Wojciechowski wies darauf hin, dass die Kommission die Aufhebung bestimmter Einfuhrzölle vorgeschlagen habe. Die Abschaffung aller Antidumping-Maßnahmen sieht er allerdings kritisch, weil dadurch langfristig die europäische Düngemittelindustrie gefährdet werden könnte. Mehrere Abgeordnete vertraten die Auffassung, dass der Kreislauf der Nährstoffe durch eine bessere Verteilung der Tierbestände gestärkt werden sollte. Während die Viehbestände in einigen Regionen Europas und damit auch deren organischer Dünger konzentriert seien, sei die Nutztierhaltung in anderen Regionen geradezu "ausgestorben". Die Politik der "Tierreduzierung" müsse ein Ende haben. Der Blick sei auch auf die negativen Auswirkungen, die von mineralischen Düngemitteln auf das Klima und die Biodiversität ausgehen, zu richten. Das Modell der konventionellen Agrarproduktion und ihrer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei sehr verwundbar.

Europäisches Parlament nimmt Trilog zur Agrarstatistik an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 04.10.2022 die Anfang Juni erzielte Trilog-Einigung zur Novellierung der Verordnung über die Statistik der landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO) mit 555 Stimmen, bei 42 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen, angenommen. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und soll ab dem 01.01.2025 gelten. Konkret soll ab dem Jahr 2028 die entsprechende Datenerhebung jährlich erfolgen und ab 2030 auch veröffentlicht werden. Erste Datensammlungen sollen aber bereits ab 2026 erfolgen. Im Weiteren sollen die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgelistet und jährlich veröffentlicht werden. Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden. In Bezug auf den ökologischen Landbau hatte man sich darauf verständigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend kohärent sein sollen. Die SAIO-Verordnung ist Teil der Modernisierung der europäischen Agrarstatistik, die Stück um Stück digitalisiert. Die Anpassung der Statistiken – insbesondere hinsichtlich der von der Landwirtschaft genutzten Betriebsmittel – soll dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die Agrarproduktion im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik, den Green Deal und die darin enthaltene Farm to Fork-Strategie zu verbessern.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Durchführungsverordnung über Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat am 06.10.2022 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die Aufzeichnungspflicht für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln regeln soll. Gemäß den EU-Vorschriften über Pflanzenschutzmittel (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) führen berufliche Verwender Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel, in denen Folgendes vermerkt ist: die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde. Im Rahmen dieser Initiative wird festgelegt, wie diese Informationen aufzuzeichnen sind und dass die Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden. Rückmeldungen sind möglich bis 03.11.2022. Die Annahme durch die Kommission ist für das erste Quartal 2023 geplant.

Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten!" erreicht erforderliche Unterstützungen

Die Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt" hat die Schwelle von einer Mio. Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgern erhalten, wobei mehr als die Hälfte der Unterschriften aus Deutschland stammt. Sie verfolgt das Ziel, synthetische Pflanzenschutzmittel bis 2035 komplett zu verbieten, die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Landwirte bei diesem Übergang zu unterstützen. Die Kommission wird sich in den nächsten Wochen mit den Organisatoren treffen, um die Initiative im Detail zu besprechen. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisieren. Die Kommission hat bis zum 07.04.2023 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen, in der sie darlegt, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt: ob sie Rechtsvorschriften vorschlagen, andere nicht-legislative Maßnahmen ergreifen oder gar nicht tätig werden will (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission möchte rescEU-Flotte verstärken

Die Kommission schlug am 05.10.2022 vor, 170 Mio. € aus dem EU-Haushalt für die Verstärkung der rescEU-Flotte am Boden und aus der Luft zur Waldbrandbekämpfung ab Sommer 2023 bereitzustellen. Die rescEU-Übergangsflotte würde damit über insgesamt 22 Flugzeuge und 4 Hubschrauber sowie über mehr vorbereitete Bodenteams verfügen. Ab 2025 soll die Flotte durch eine beschleunigte Beschaffung von Flugzeugen und Hubschraubern weiter verstärkt werden. Die Waldbrände in der EU nehmen an Umfang, Häufigkeit und Intensität zu. Bis zum 01.10.2022 zeigen die Daten für 2022 einen Anstieg der verbrannten Fläche um 30 % im Vergleich zum vorhergehenden schlimmsten Jahr (2017) und einen Anstieg um mehr als 170 % gegenüber der durchschnittlichen verbrannten Fläche seit Beginn der Aufzeichnungen auf EU-Ebene im Jahr 2006.

Europabericht Nr. 16/2022 vom 17.10.2022 (PDF; 999 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 26.09.2022 in Brüssel, um sich über die aktuelle Marktlage und die Situation in der Ukraine auszutauschen.Die Minister begrüßten das relativ stabile Niveau der Getreideproduktion sowie die Wiedereröffnung der Schwarzmeerhäfen, betonten jedoch, dass die derzeitige Lage sowohl in der Ukraine als auch weltweit schwierig bleibe. Die EU-Getreideernte sei mit rd. 273 Mio. t etwa 7 % niedriger ausgefallen als im letzten Jahr. Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Düngemitteln stelle eine weitere Herausforderung dar. Der Kommissionsvorschlag, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über eine neue Verordnung bis 2030 zu halbieren und den Einsatz in „sensiblen Gebieten“ komplett zu untersagen, stieß auf breite Ablehnung bei den Mitgliedstaaten (Ausnahme: D und NL). Die zuständige Kommissarin Kyriakides zeigte sich kompromissbereit, insbesondere bezüglich der Regelungen zu den sensiblen Gebieten. Kommissar Sinkevičius betonte, dass die Industrieemissions-RL zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betriebe beitrage, indem sie einen Beitrag zur ihrer Krisenvorsorge und Widerstandsfähigkeit leiste. Die Mitgliedstaaten sind sich weitestgehend darin einig (Ausnahme: D, DK, NL, SWE), dass die landwirtschaftliche Erzeugung in Bezug auf die Emissionen nicht auf das gleiche Niveau wie die Industrieproduktion gestellt werden kann. Die vorgesehenen Anpassungen hätten erhebliche Auswirkungen auf viele Tierhalter, v. a. die Ausweitung auf die Rinderhaltung. Zudem würden die Unterschiede im Hinblick auf extensive Haltungsformen, wie die ökologische Tierhaltung nicht berücksichtigt. Gegenstand der Kritik war insbesondere der abgesenkte, teils als zu pauschal erachtete Schwellenwert, wodurch ein Vielfaches der Betriebe unter die Richtlinie fallen. Bei diesen handele es sich oftmals um kleine Familienbetriebe, für die die hohen Verwaltungslasten und ein zu großer Investitionsdruck gerade in aktuellen Krisenzeiten schwer zu schultern seien. Die Mehrheit der EU-Landwirtschaftsminister hat sich für eine Aktualisierung und flexiblere Anwendung der rund 30 Jahre alten Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie im Umgang mit Beutegreifern (Wolf/Braunbär) ausgesprochen. Auf großen Anklang war dazu eine Initiative Österreichs gestoßen, in der auf einen gesamteuropäischen Ansatz gepocht wird. Die Minister diskutierten über die Zukunft der Lebensmittelkennzeichnung und der Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen. Diese Diskussion fand im Vorfeld des erwarteten Legislativvorschlags statt, der derzeit von der Kommission vorbereitet und voraussichtlich erst 2023 veröffentlicht wird.

Erklärung der EU und weiterer Staaten zur globalen Ernährungssicherheit im Rahmen der UN-Generalsversammlung

Die Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Spanien, den USA, der Afrikanischen Union, der Europäischen Union, von Kolumbien, Indonesien und Nigeria haben anlässlich eines Treffens am 20.09.2022 im Rahmen der 77. UN-Generalsversammlung eine gemeinsame Erklärung zur globalen Ernährungssicherheit abgegeben. Sie bekräftigten angesichts der aktuellen Situation ihre Entschlossenheit, dringend, in großem Umfang und gemeinsam zu handeln, um auf die dringenden Bedürfnisse von Hunderten von Millionen Menschen weltweit im Bereich der Ernährungssicherheit zu reagieren. Eine widerstandsfähigere Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme sollen entlang von sieben spezifischen Aktionslinien aufgebaut werden. So ist zusammenfassend u. a. Folgendes geplant: Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Spenden und Sachspenden für wichtige humanitäre Organisationen für lebensrettende humanitäre Soforthilfe; Offenhalten der Nahrungsmittel-, Düngemittel- und Agrarmärkte und Vermeidung ungerechtfertigter restriktive Maßnahmen wie Exportverbote; Steigerung der Düngemittelproduktion; Beschleunigung der Bemühungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft und nachhaltiger Nahrungsmittelsysteme durch Stärkung der landwirtschaftlichen Produktivität; Erhöhung der Investitionen in Forschung und Technologie; Überwachung der Märkte, die sich auf die Ernährungssysteme auswirken, einschließlich der Terminmärkte.

Kommission veröffentlicht Bilanz des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada

Die Kommission hat am 21.09.2022 angesichts des fünfjährigen Jubiläums des vorläufigen Inkrafttretens des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada Bilanz gezogen. Das Abkommen ist seit der Zustimmung des Europäischen Parlaments seit 21.09.2017 vorläufig in Kraft. Für ein vollständiges Inkrafttreten bedarf das Abkommen u. a. noch der Ratifizierung aller nationaler Parlamente. So hat auch Deutschland das Abkommen bisher nicht ratifiziert. Dennoch habe das Abkommen laut der Kommission den Handel der EU mit Kanada angekurbelt und der EU eine verlässliche und vertrauenswürdige Bezugsquelle für wichtige Ressourcen wie Energie und Rohstoffe verschafft. In den letzten fünf Jahren habe der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Kanada insgesamt um 31 % zugenommen. Ein besonders starkes Wachstum sei beim Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verzeichnen. Dort gab es einen mehr als 40 %-igen Anstieg. Die deutschen Warenexporte nach Kanada stiegen um 8 %. Für Fleisch und essbare Innereien von Rindern habe sich in Kanada ein neues Geschäftsfeld ergeben (siehe hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB).

Kommission verleiht Bio-Auszeichnungen

Die Kommission hat am 23.09.2022, dem Tag des Ökologischen Landbaus, in acht Kategorien Bio-Auszeichnungen vergeben. Die Preisträger kommen aus Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich, Spanien und Schweden und stehen allesamt für Wachstum und Innovation des europäischen Bio-Sektors und der Bio-Wertschöpfungskette sowie deren Beitrag zur Verringerung der Auswirkungen der Landwirtschaft auf Klima und Umwelt. Das Unternehmen Goodvenience.bio aus Magdala/Thüringen hat in der Kategorie bestes Bio-KMU gewonnen. Die kleine Manufaktur stellt Brühen, Suppen, Soßen, Gewürze und Öl in Bio-Qualität her. Der Schwerpunkt liegt auf einer nachhaltigen, kreislauforientierten und innovativen Produktion und der Förderung einer gesunden Ernährung, unter anderem über einen Rezept-Blog und Kochvideos. Mit der ersten Vergabe der EU-Bio-Auszeichnungen feiern das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zum zweiten Mal den EU-Bio-Tag, der letztes Jahr ins Leben gerufen wurde. Die Preisträger wurden aus über 200 Bewerbungen aus 26 Mitgliedstaaten ausgewählt. Die Jury setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, von COPA-COGECA und IFOAM Organics Europe sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates der EU.

COPA-Dachverband bestätigt Präsidentin Christiane Lambert im Amt

Das Präsidium des Dachverbands der europäischen Bauernverbände (COPA) hat am 23.09.2022 Christiane Lambert einstimmig in ihrem Amt als Präsidentin bestätigt. Copa vertritt die Interessen von über 22 Millionen europäischen Landwirten und ihren Familienmitgliedern gegenüber den EU-Institutionen und anderen relevanten europäischen Steakholdern. Die Präsidentin des französischen Bauernverbandes (FNSEA) führt den EU-Dachverband bereits seit zwei Jahren an. Neben Lambert wurden auch die sechs COPA-Vizepräsidenten gewählt. Neuer Erster Vizepräsident ist der Vorsitzende von Confagricoltura, dem Verband der großen italienischen Landwirtschaftsbetriebe, Massimiliano Giansanti. Als weitere COPA-Vizepräsidenten fungieren der Präsident des spanischen Bauernverbandes (ASAJA), Pedro Gallardo, sowie Mladen Jakopovic vom kroatischen Verband HPK und der Präsident des irischen Bauernverbandes (IFA), Tim Cullinan. Komplettiert wird diese Riege durch Marius Mihai Micu vom rumänischen Bauernverband (AAC) und den Vorsitzenden des schwedischen Bauernverbandes (LRF), Palle Borgström. Präsidentin Lambert hob hervor, dass sie sich nach den Erfahrungen aus ihrer ersten Amtszeit der Herausforderungen, die in den nächsten zwei Jahren auf den Berufsstand in der EU zukommen dürften, besonders bewusst sei. Man werde sich mit zahlreichen Krisen und deren Folgen auseinandersetzen müssen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Düngemitteln aus tierischen Nebenprodukten

Die Kommission hat am 26.09.2022 eine öffentliche Konsultation zur Verwendung tierischer Nebenprodukte als Düngemittel veröffentlicht. Für bestimmte Düngemittel, die tierische Nebenprodukte enthalten, sollen Bedingungen geregelt werden, die ein Inverkehrbringen ohne weitere amtliche Kontrollen zulassen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Rückmeldungen sind möglich bis 24.10.2022.

Europabericht Nr. 15/2022 vom 03.10.2022 (PDF; 778 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister kamen am 16.09.2022 zu einem informellen Treffen in Prag zusammen. Neben den EU-Ministern nahmen auch die Landwirtschaftsminister der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau teil. Schwerpunktthema war erneut die Ernährungssicherheit und die Rolle der EU-Landwirtschaft im Rahmen einer nachhaltigen globalen Nahrungsmittelproduktion. Die Diskussionen fokussierten sich auf zukünftige Trends und Lösungen, die dazu beitragen werden, die Zahl der hungernden Menschen auf der Welt zu reduzieren. Die Lage auf den Agrarmärkten ist nach wie vor angespannt: Die Minister beklagen neben dem Mangel an Getreide und Ölsaaten aufgrund der Verringerung der Exportkapazitäten und der Beschlagnahme oder Zerstörung von Getreidelagern in der Ukraine auch die Unterbrechung des Flusses landwirtschaftlicher Betriebsmittel, insbesondere von Mineraldüngemitteln und Brennstoffen, deren Verfügbarkeit sich erheblich verschlechtert hat und deren Preise dramatisch gestiegen sind. Die Folgen der Nahrungsmittelknappheit sind nicht nur direkt, sondern auch indirekt, beispielsweise über eine verstärkte Migration zu spüren. Mit der Farm to Fork- und Biodiversitätsstrategie hat sich die Kommission Ziele gesetzt, um den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern zu reduzieren, was zwangsläufig zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion führen wird. Um dies auszugleichen und der Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung Rechnung zu tragen, haben die Minister sogenannte neue genomische Techniken als potenzielles innovatives Instrument für den Agrar- und Lebensmittelsektor intensiv diskutiert. Der nächste Agrarrat findet am 26.09.2022 in Brüssel statt.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (Mai 2022)

Die Kommission hat am 06.09.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Mai 2022 veröffentlicht. Der Wert des EU-Agrar- und Lebensmittelhandels hat im Mai 2022 einen Gesamtwert von rund 35 Mrd. € erreicht (Anstieg um 11 % gegenüber April 2022 und um 32 % gegenüber Mai 2022). Dieser Anstieg ist vor allem durch den anhaltenden Anstieg der Rohstoffpreise bedingt. Die Ausfuhren beliefen sich auf rund 20 Mrd. €. Dies spiegelt ein Wachstum von 8 % im Vergleich zum Vormonat und 21 % gegenüber Mai 2021 wider. Hierbei wurden höhere Mengen an Weizen und Mais, aber geringere Mengen an anderen Getreidesorten exportiert. Die Ausfuhren in die Ukraine haben sich auf das Niveau vor der russischen Invasion erholt und stiegen monatlich um 27 % auf 233 Mio. €. Die Ausfuhren von Gemüse und Schweinefleisch in die Ukraine überstiegen die Werte für das Vorjahr sowohl hinsichtlich des Wertes (+ 102 %) als auch des Volumens (+ 148 %) deutlich. Die Einfuhren erreichten mit einem Wert von 15,6 Mrd. € ein Rekordniveau, was einem Anstieg um 15 % gegenüber April 2022 und 48 % mehr als im Mai 2021 entspricht. Dies ist vor allem auf einen starken Anstieg der Importmengen von Mais und höhere Preise für Kaffee und Nüsse zurückzuführen. Insbesondere die Einfuhren aus Brasilien stiegen aufgrund von Preis- und Mengenerhöhungen um 41 % und 84 % gegenüber Mai 2021. Hierbei verzeichnen Ölsaaten und Getreide die größten Zuwächse. Auch die Importe aus der Ukraine stiegen um 36 %. Auch hier tragen gerade Ölsaaten und Getreide zum Anstieg bei.

Kommission genehmigt erste nationale GAP-Strategiepläne

Die Kommission hat am 13.09.2022 die GAP-Strategiepläne für Österreich und Luxemburg gebilligt. Dies ist das zweite Genehmigungspaket der GAP-Strategiepläne nach der Genehmigung der Pläne für Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Polen, Portugal und Spanien am 31.08.2022. Für die GAP werden im Zeitraum 2023 - 2027 Mittel in Höhe von 270 Mrd. € bereitgestellt. Die Kommission strebt nun eine rasche Genehmigung der 19 verbleibenden Pläne an. Dabei sei ausschlaggebend, wie gut und wie schnell die Mitgliedstaaten auf die Bemerkungen der Kommission zu den Entwürfen der Strategiepläne reagieren.

Kommission nimmt Durchführungs-VO zur Überwachung der Umsetzung der GAP ab 2023 an

Die Kommission hat am 12.09.2022 eine Durchführungsverordnung (EU 2022/1475) angenommen, die einen gemeinsamen Rahmen für die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und damit der Umsetzung der GAP Strategiepläne bietet. Dieser Beschluss enthält auch klare Vorschriften für die detaillierten Informationen, die die Mitgliedstaaten erheben müssen, damit sie vor Beginn der neuen GAP am 01.01.2023 die geeigneten IT-Instrumente und Sammelsysteme entwickeln können. Die Durchführungsverordnung stellt einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die allgemeine Neuausrichtung der GAP i.S. der Ergebnisorientierung dar. Bei der Bewertung ihrer GAP-Strategiepläne wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie ihre Erfolgsfaktoren bewerten; beispielsweise die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft, die Stabilität oder Steigerung des landwirtschaftlichen Einkommens, die Verbesserung der Nährstoffbilanz auf landwirtschaftlichen Flächen oder das Wachstum ländlicher Unternehmen. Die Vorteile der GAP-Strategiepläne müssen auch zu vertretbaren Kosten und zu einem Faktor der Vereinfachung sowohl für die Begünstigten als auch für die Verwaltung erreicht werden. Dank dieser detaillierten Daten werden die Kommission sowie unabhängige Analysten und Forscher in der Lage sein, den Beitrag der GAP zu ihren zehn spezifischen Zielen zu bewerten. Diese Daten werden auch zur Vorbereitung der nächsten GAP sowie zur Umsetzung mehrerer Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs verwendet.

Kommission vereinfacht Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel

Die Kommission hat am 31.08.2022 durch die Änderung von vier Verordnungen den Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel vereinfacht. So können u. a. Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln schneller zugelassen werden. Landwirte sollen dadurch chemische Pflanzenschutzmittel besser ersetzen können. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Die neuen Regelungen treten am 21.11.2022 in Kraft.

Europäisches Parlament: Plenum nimmt Entschließung zur neuen EU-Waldstrategie 2030 an

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 13.09.2022 die Entschließung „Eine neue EU-Waldstrategie für 2030 – Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa“ mit 417 Stimmen bei 144 Gegenstimmen und 67 Enthaltungen angenommen. Das EP fordert eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in der EU, die den örtlichen Gegebenheiten und den Stimmen der Waldbesitzer Rechnung trägt. Die Abgeordneten betonten, dass Wälder sowohl für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen als auch für Arbeitsplätze v. a. im ländlichen Raum von wesentlicher Bedeutung seien. Nur eine dynamische, nachhaltige und aktive Bewirtschaftung der Wälder werde ihre Widerstandsfähigkeit und erfolgreiche Anpassung an das sich verändernde Klima ermöglichen. Gleichzeitig erfordern die Vielfalt der Wälder, die Klimabedingungen, die Eigentumsverhältnisse und die Formen der Verwaltung in der EU, dass die Bewirtschaftung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Hand in Hand mit den Waldbesitzern entwickelt werde. In diesem Zusammenhang sollten Förderprogramme, freiwillige Zahlungen für Ökosystemleistungsprogramme und Forschungsmittel insbesondere für kleinere Waldbesitzer zur Verfügung gestellt werden.

Europäisches Parlament: Plenum nimmt Standpunkt zu „Entwaldungsfreien Lieferketten“ an

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 13.09.2022 mit 453 Stimmen bei 57 Gegenstimmen und 123 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten angenommen. Das EP drängt bei der geplanten Verordnung zur Schaffung entwaldungsfreier Lieferketten auf eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs. Mehr Produkte sollen einbezogen werden. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürften damit keine der betroffenen Produkte mehr auf den EU-Markt gelangen, wenn sie auf Flächen hergestellt wurden, die nach 2019 der Entwaldung oder Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Beispielsweise dürfte ein Holzschrank, der aus dem Holz eines im Januar 2020 gerodeten Tropenwaldstückes hergestellt wurde, nicht mehr in der EU verkauft werden. Nach der Vorstellung des Parlaments würde dies den Verbrauchern garantieren, dass sie mit ihrem Kauf der betreffenden Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern, insbesondere „unersetzlicher Tropenwälder“, beitragen. Nach Ansicht der Abgeordneten wird damit der Beitrag der EU zum Klimawandel und zum Artensterben verringert. Des Weiteren drängen die Europaabgeordneten darauf, dass die Unternehmen nachweisen, dass importierte Waren im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen hergestellt worden sind und die Rechte der indigenen Völker dabei respektiert werden. Der Vorschlag der Kommission bezieht sich auf Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz. Betroffen sind auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden wie etwa Leder, Schokolade und Möbel. Das Parlament will nun auch Schweinefleisch, Schafe und Ziegen, Geflügel, Mais und Kautschuk sowie Holzkohle und bedruckte Papierprodukte einbeziehen. Der Stichtag soll um ein Jahr auf den 31.12.2019 vorverlegt werden. Das Parlament möchte außerdem zusätzliche Auflagen für Finanzinstitute (Prüfungstatbestand „Entwaldung“ bei der Kreditvergabe u. a. an kleine und mittlere Unternehmen), damit deren Aktivitäten nicht zur Entwaldung beitragen. Kein Land und kein Rohstoff sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Unternehmen müssten die Risiken in ihren Lieferketten für den EU-Markt mit der gebotenen Sorgfalt bewerten. Auf der Grundlage einer transparenten Bewertung müsste die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Länder oder Teile davon in die Kategorien geringes, normales oder hohes Risiko einteilen. Für Produkte aus Ländern mit geringem Risiko gelten dann weniger Verpflichtungen. Mit diesem Standpunkt geht das Parlament in den Trilog mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission über das endgültige Gesetz.

Green Deal: Europäisches Parlament nimmt Standpunkte zur Energie-Effizienz- und Erneuerbare-Energien-Richtlinie an

Das Plenum des Europäisches Parlament (EP) hat am 14.09.2022 mit 418 Stimmen bei 109 Gegenstimmen und 111 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen des Parlaments erneuerbare Energien deutlich mehr genutzt und der Energieverbrauch stark reduziert werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU soll bis 2030 auf 45 % erhöht werden. Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie fordern. In den Rechtsvorschriften werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Jeder Mitgliedstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln. In einer weiteren Abstimmung legten die Abgeordneten die Position des EP für die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) fest. Der Text wurde mit 469 Stimmen gegen 93 bei 82 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten sprechen sich für eine Erhöhung des EU-Ziels für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs aus, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Mio. t RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollen verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen. Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren – z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden. Die Abgeordneten und die tschechische Ratspräsidentschaft werden nun in die Trilog-Verhandlungen über die Gesetzentwürfe eintreten, zu denen die EU-Minister bereits im Juni 2022 ihren Standpunkt festgelegt haben (siehe hierzu auch Beiträge des StMWi und StMB in diesem Bericht).

Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung von Waldbränden

Die Kommission, die Minister, Staatssekretäre und Generaldirektoren für Katastrophenschutz der EU-Mitgliedstaaten und der am Unionsverfahren für den Katastrophenschutz (UCPM) teilnehmenden Staaten haben sich am 05.09.2022 in einem informellen Treffen darauf verständigt, die Kapazitäten zur Bekämpfung von Waldbränden auszubauen. Angesichts der zahlreichen Waldbrände in Europa in diesem Sommer und der steigenden Gefahr von Waldbränden auch in den nächsten Jahren einigten sich die Ländervertreter und die Kommission auf vier Aktionspunkte: die Beschleunigung des Aufbaus der RescEU-Flotte für die Brandbekämpfung aus der Luft, die Erweiterung des bestehenden saisonalen europäischen Sicherheitsnetzes von Löschflugzeugen, die Verstärkung der saisonalen Vorpositionierung von Bodenteams an Brandherden und die Operationalisierung eines Aktionsplans für Brandprävention und -vorsorge. Diese Maßnahmen sollen die ausreichende Bekämpfung von Waldbränden bis zum Aufbau der permanenten neuen europäische Flotte von Löschflugzeugen (rescEU) sicherstellen. Diese Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass zusätzliche EU-Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem Bericht).

Kommission startet Konsultation zu neuem Rahmen zur Waldbeobachtung

Die Kommission hat am 25.08.2022 eine öffentliche Konsultation zu Stellungnahmen für eine Folgenabschätzung eines neuen EU-Rahmens für die Waldüberwachung gestartet. Hintergrund ist die – zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche – neue EU-Waldstrategie im Rahmen des Europäischen Green Deals. Die Kommission bittet um Meinungen dazu, wie ein EU-weiter Waldbeobachtungsrahmen gestaltet werden sollte. Ziel eines solchen Rahmens soll sein, einen offenen Zugang zu detaillierten, regelmäßigen und zeitnahen Informationen über den Zustand und die Bewirtschaftung der Wälder sowie über die zahlreichen Produkte und Ökosystemdienstleistungen der Wälder zu bieten. Hierdurch sollen Entscheidungen über Wälder künftig stärker datengesteuert getroffen werden. Dies solle das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Waldbewirtschaftung stärken, den illegalen Holzeinschlag verringern, eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung fördern und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel unterstützen. Rückmeldungen sind möglich bis 17.11.2022.

Europabericht Nr. 14/2022 vom 19.09.2022 (PDF; 949 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 18.07.2022 in Brüssel erstmals unter tschechischem Vorsitz. Sie forderten insbesondere eine rasche Genehmigung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der GAP, billigten Schlussfolgerungen zur Aquakultur und sprachen über die Lage auf den Agrarmärkten und die Auswirkungen der aktuellen Trockenheit in der EU. Landwirtschaftsminister Zdeněk Nekula stellte die Prioritäten des tschechischen Ratsvorsitzes für den Agrarrat vor. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Ernährungssicherheit im Zusammenhang mit der russischen Invasion in die Ukraine, der Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der Verhinderung der Entwaldung. Agrarkommissar Wojciechowski hob den positiven Verlauf der strukturierten Dialoge mit den MS zu den nationalen Strategieplänen im Rahmen der GAP hervor. Mit den MS Portugal, Spanien, Polen, Frankreich und Dänemark sind die Gespräche abgeschlossen. Er rechne mit einer zeitnahen Vorlage der bewilligungsreifen Strategiepläne und mit einer Genehmigung im September. Bis Ende des Jahres soll der komplette Prozess abgeschlossen sein. Eine schnelle Annahme sei wichtig, aber die Ziele der Reform müssen unbedingt eingehalten werden. Die Minister einigten sich auf eine Reihe von Schlussfolgerungen zur Aquakultur, um einen nachhaltigen, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen Meeres- und Süßwasser-Aquakultursektor aufzubauen. Die Minister riefen dazu auf, dem Sektor eine entsprechend hohe Priorität einzuräumen, um seine Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Minister erörterten den jüngsten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Sie begrüßten die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und äußerten ihre Besorgnis über die Festlegung des Ziels einer Reduzierung der Menge chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 % sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Sie erinnerten an die Notwendigkeit tragfähiger nachhaltiger Alternativen zu diesen Pflanzenschutzmitteln, bevor verbindliche Ziele für deren Reduzierung festgelegt werden. Sie betonten auch, dass Nachhaltigkeit nicht auf Kosten der Ernährungssicherheit oder der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft gehen darf. Die Minister führten einen Gedankenaustausch über den Stand der Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung. Mit dem Vorschlag der Kommission soll sichergestellt werden, dass die von den Europäern gekauften Produkte nicht an der Waldzerstörung beteiligt sind. Die Tschechische Republik ist bereit, Triloge zu diesem Thema mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einzuleiten. Zusätzlich erörterten sie die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften über Tiertransporte in der EU.

Dürrebeobachtungsstelle veröffentlicht Bericht zur Trockenheit in der EU

Die Europäische Dürrebeobachtungsstelle (EDO) – ein Dienst der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission – hat am 18.07.2022 einen Bericht über die Trockenheit (Dürrelage) in der EU veröffentlicht. Nach dem Bericht gelte für einen großen Teil der EU derzeit eine Dürre-Warnstufe (46 %) oder eine Dürre-Alarmstufe (11 %). In der Folge werde man in Frankreich, Rumänien, Spanien, Portugal und Italien wahrscheinlich mit geringeren Ernteerwartungen zurechtkommen müssen. In gewissem Maße seien auch Deutschland, Polen, Ungarn, Slowenien und Kroatien betroffen. Besonders wird auf die schwierige Lage in Italien verwiesen. Gegen Waldbrände helfe die EU durch das Entsenden von Löschflugzeugen aus der rescEU-Flotte und der Überwachung von bestimmten Wäldern durch den Copernicus-Satellitendienst.

Kurzfristiger Ausblick der Kommission auf die Agrarmärkte

Die Kommission hat am 07.07.2022 den neuesten Bericht über die kurzfristigen Aussichten für die EU-Agrarmärkte veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass sich die Auswirkungen der russischen Aggression in der Ukraine weiterhin auf die globalen Rohstoffmärkte auswirken und eine große Bedrohung für die weltweite Ernährungssicherheit darstellen. Die ukrainische Landwirtschaft ist entlang der gesamten Lieferkette von der Produktion bis zum Handel direkt betroffen. In der EU wird die Getreideproduktion durch trockene Witterungsbedingungen in mehreren Regionen beeinträchtigt. Daher sind die Prognosen für die Getreideproduktion in der EU niedriger als erwartet und liegen unter dem Niveau von 2021. Die vorhandenen Bestände werden laut des Berichts jedoch dazu beitragen, den Bedarf für den Binnenverbrauch und einen Teil der Exportnachfrage zu decken. Die gesamte Getreideerzeugung in der EU wird voraussichtlich rd. 280 Mio. t erreichen, was einem Rückgang von 2 - 5 % gegenüber der Saison 2021/22 entspricht. Es wird jedoch erwartet, dass die Nachfrage nach Futtermitteln und Getreide zur Herstellung von Biokraftstoffen zurückgehen wird und die Getreideausfuhren im Vergleich zu 2021 um rd. 15 % steigen werden, was den Rückgang des Exports aus der Ukraine etwas abmildert. Die im März von der Kommission gewährte Ausnahmeregelung, die die Erzeugung von Kulturen für Lebens- und Futtermittelzwecke auf brachliegenden Flächen erlaubt, führte zu einer Erhöhung der Aussaatflächen v. a. von Eiweißpflanzen. Es wird erwartet, dass die EU-Sonnenblumenkernproduktion rd. 11 Mio. t (+ 8 %) ein Allzeithoch erreichen wird. Der Tiersektor der EU (Fleisch und Milchprodukte) steht aufgrund des Ausbruchs von Tierseuchen und der hohen Futtermittelpreise vor eigenen Herausforderungen. Die Milchpreise in der EU befinden sich auf einem Rekordniveau. Trotzdem bleiben die Margen der landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund der hohen Kosten für Betriebsmittel und Logistik gering. Es wird erwartet, dass die Rindfleischerzeugung trotz hoher Preise im Jahr 2022 zurückgehen wird. Zunehmende umweltbezogene Maßnahmen, geringere Exportaussichten, anhaltend hohe Inputkosten und die Afrikanische Schweinepest (ASP) führen zu einem erwarteten Rückgang der Schweinefleischerzeugung um rd. 5 % im Jahr 2022. Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln in der EU ist nicht gefährdet.

Rat beschließt weitere Liberalisierung des Agrarhandels mit der Republik Moldau

Der Rat hat am 18.07.2022 einer vorübergehenden Liberalisierung des Handels mit weiteren landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Republik Moldau zugestimmt. Die Republik Moldau kann ein Jahr lang mindestens die doppelte Menge an Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft in die EU zollfrei einführen. Das potenzielle zollfreie Volumen wird sich nun auf rund 55 Mio. € belaufen, etwa 10 Mio. € entfallen dabei auf Pflaumen und 27 Mio. € auf Tafeltrauben. Mit diesem Solidaritätsbeweis will die EU der Republik Moldau dabei helfen, den Verlust der wichtigsten Märkte und Transitknotenpunkte zu bewältigen, der bezüglich dieser zentralen landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch den ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entsteht. Die Verordnung muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um einen Tag später in Kraft treten zu können (siehe hierzu auch Beitrag des StMB in diesem Bericht).

AGRI: Annahme Bericht zur neuen EU-Waldstrategie

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 12.07.2022 mit 30 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen den Entschließungsentwurf „Eine neue EU-Waldstrategie für 2030 – Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa“ der Berichterstatterin MdEP Ulrike Müller (RENEW/D) angenommen. Die Abgeordneten betonen die Bedeutung und Vielfalt der EU-Wälder und fordern, dass ihre nachhaltige Bewirtschaftung gemeinsam mit den Waldbesitzern entwickelt wird. Nur so können diese und vor allem ihre wertvollen Funktionen erhalten und ausgebaut werden: In Anerkennung der vielfältigen Ökosystemleistungen und sozioökonomischen Funktionen, die Wälder bieten, einschließlich der Eindämmung des Klimawandels und der Schaffung von mehr als 2 Millionen Arbeitsplätzen in der EU, fordern die Abgeordneten eine ausgewogene Umsetzung der Strategie in Bezug auf die Erbringung all dieser Dienstleistungen. Holzbasierte Produkte sollten so effizient wie möglich und im Einklang mit den nationalen Besonderheiten eingesetzt werden, so die Abgeordneten. Der Bericht fordert eine nachhaltige aktive Bewirtschaftung der Wälder, um die Anpassung und Widerstandsfähigkeit der Wälder an das Ökosystem zu stärken. Angesichts der unterschiedlichen Wälder und Klimabedingungen der EU sollte diese Bewirtschaftung jedoch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene entwickelt werden. Die Landwirtschaftsabgeordneten fordern ferner eine gemeinsame Definition sowie die Kartierung von Primär- und Urwäldern, die eine Schlüsselrolle für den Schutz der biologischen Vielfalt, die Kohlenstoffbindung und die Bereitstellung von Süßwasser spielen. Der Text betont unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und Formen der Bewirtschaftung von Wäldern in den Mitgliedstaaten. Die Entschließung zu einer neuen EU-Waldstrategie für 2030 muss nun vom Plenum des EP verabschiedet werden, möglicherweise während der September-Sitzung.

AGRI billigt Vereinbarung mit Rat über VO zu Agrarstatistiken

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlamentes (AGRI) hat am 12.07.2022 eine Vereinbarung mit dem Rat über eine Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung angenommen. Die Verordnung soll die Erhebung von landwirtschaftlichen Daten in der EU, einschließlich der Statistiken über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, vereinheitlichen. Die gesammelten Daten werden zur Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie verwendet. Die ersten Daten über die Größe der mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Anbauflächen sollen 2026 erhoben und 2028 veröffentlicht werden. Danach soll die Erhebung jährlich erfolgen. Der Verordnungsentwurf muss nun vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.01.2025 gelten.

EuRH: Sonderbericht zur Betrugsbekämpfung in der EU-Agrarpolitik

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 04.07.2022 einen Sonderbericht zu Betrug im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Der Sonderbericht 14/2022 untersucht Daten aus dem Zeitraum 2007 bis 2020. Zugleich wurden die Antworten der Kommission auf diesen Bericht veröffentlicht. In dem Bericht wird auf die Betrugsrisiken im Rahmen der EU-Agrarpolitik infolge der Komplexität vieler der finanzierten Maßnahmen verwiesen und es wird bewertet, wie die Kommission auf derartigen Betrug reagiert hat. Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die Kommission zwar gegen Betrug bei den EU-Agrarausgaben vorgegangen ist, sie halten aber stärker proaktive Maßnahmen gegen bestimmte Betrugsrisiken, insbesondere bei Investitionsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, für wünschenswert. In ihrer Antwort verweist die Kommission auf die geteilte Zuständigkeit beim Haushaltsvollzug. Auch die Mitgliedsstaaten müssten eine effektive Betrugsbekämpfung sicherstellen. Die Förderung des Einsatzes von Satellitendaten für das GAP-Monitoring sei voranzutreiben.

Abschluss des Freihandelsabkommens mit Neuseeland

Die Kommission und Neuseeland haben am 30.06.2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen. Die Verhandlungen für das FHA wurden bereits im Juni 2018 aufgenommen. Für den Bereich der Landwirtschaft beinhaltet das Abkommen viele Erleichterungen: Zölle auf Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse aus der EU werden mit dem Inkrafttreten abgeschafft. Außerdem werden künftig die gesamte Liste der Weine und Spirituosen aus der EU sowie 163 geografische Angaben auch in Neuseeland geschützt werden. Für bestimmte Erzeugnisse, wie einige Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais, wird es Zollkontingente für die Einfuhr in die EU geben. Des Weiteren wurden gemeinsame Standards für ein nachhaltiges Ernährungssystem und Tierwohl vereinbart. In Kürze werden die ausgehandelten Textentwürfe veröffentlicht. Nach der rechtlichen Überarbeitung und der Übersetzung in alle EU-Amtssprachen wird die Kommission das Abkommen dem Rat zur Unterzeichnung vorlegen. Danach kann dieses von der EU und Neuseeland unterzeichnet werden. Im Anschluss erfolgen die Zustimmungen des Europäischen Parlaments sowie die Ratifizierung durch Neuseeland. Erst danach kann das Abkommen in Kraft treten.

Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung über Düngemittel

Am 16.07.2022 ist die neue EU-Verordnung über Düngemittel in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.06.2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten auf dem Markt soll eine fakultative Harmonisierung ermöglichen, d. h. die Erzeuger können entscheiden, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften einhalten wollen, um Produkte in der EU in Verkehr zu bringen. Sie legt außerdem Grenzwerte für bestimmte Stoffe, wie Cadmium, Quecksilber oder Arsen, in Düngemitteln fest. Nach Ansicht der Kommission wird die neue Verordnung die Rolle des Binnenmarktes stärken, zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Düngemitteln beitragen, ihre Risiken für die menschliche Gesundheit begrenzen und die Abhängigkeit Europas von Düngereinfuhren verringern. Sie sei ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Hierzu soll u. a. eine stärkere Verwendung organischer und abfallbasierter Düngemittel beitragen, welche durch die neue Verordnung erleichtert werde. Zur besseren Umsetzung hat die Kommission einen Leitfaden für Unternehmen in Form einer Mitteilung herausgegeben.

Kommission richtet Expertengremium zu Kohlenstoffspeicherung ein

Die Kommission hat am 06.07.2022 den Startschuss für die Einrichtung eines Expertengremiums zum Thema Carbon Farming/Kohlenstoffspeicherung gegeben. Dafür werden u. a. auch Experten aus den Mitgliedstaaten (Versuchsanstalten, Behörden, etc.) gesucht, die sich in diesem Beratungsgremium mit ihrem Fachwissen zur Kohlenstoffspeicherung in landwirtschaftlichen Böden einbringen möchten. Der Hintergrund ist die von der Kommission für 30.11.2022 geplante Veröffentlichung zur Zertifizierung von Kohlenstoffspeicherung, die Bestandteil des Green-Deal ist. Die Bewerbung für das Expertengremium ist bis zum 15.09.2022 möglich.

Einjähriges Jubiläum EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Lebensmittelgeschäfte und Vermarktungspraktiken

Die Kommission berichtete am 05.07.2022 zu den Fortschritten des EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Handelspraktiken im Lebensmittelbereich. Der Kodex wurde im Juli 2021 ins Leben gerufen und ist eine freiwillige Initiative, welche die Akteure in der „mittleren Lebensmittelkette“ (Hersteller, Großhandel, Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie) dazu ermutigen soll, auf freiwilliger Basis ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und darüber zu berichten. Er ist ein Schlüsselelement der Farm to Fork - Strategie. Die Unterzeichner verpflichten sich u. a. dazu, gesunde und nachhaltige Ernährungsweisen zu fördern, die Ressourceneffizienz in ihren eigenen Betrieben zu verbessern, nachhaltige Lieferketten zu fördern und jährlich über diese Verpflichtungen zu berichten. Im Laufe des letzten Jahres stieg die Zahl der Unterzeichner von 65 auf heute 124. Auf Grundlage der Berichte hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, um die Selbstverpflichtungen der Unternehmen und die Bereiche, die sie abdecken, zu kartieren. Die ersten Ergebnisse sollen am Ende des Jahres vorliegen. Bei – aus Sicht der Kommission – unzureichenden Fortschritten, behält diese sich gesetzgeberische Schritte vor.

EuGH: Urteil zum Umfang des Schutzes von geschützten Ursprungsbezeichnungen bei der Ausfuhr in Drittstaaten

Der EuGH hat am 14.07.2022 über den Umfang des Schutzes von geschützten Ursprungsbezeichnungen bei der Ausfuhr in Drittstaaten entschieden. Der Gerichtshof hat in einem Vertragsverletzungsverfahren geurteilt, dass Dänemark gegen seine Pflichten aus der Verordnung Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel verstoßen hat. Es hat die Verwendung der Bezeichnung „Feta“ für Käse, der zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden, obwohl dieser nicht den Voraussetzungen der einschlägigen Produktspezifikation entspricht.

EuGH: Urteil zu einer Ausnahme bzgl. der Lenkzeiten-Beschränkung für Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 07.07.2022 zur Frage Stellung genommen, inwieweit Fahrzeuge von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen von einer Ausnahme bzgl. der Lenkzeiten-Beschränkung profitieren können. Der Gerichtshof hat in dem Urteil für Recht erkannt, dass „der Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens“ als Luftlinie zu verstehen ist und es nicht auf die tatsächlich zurückgelegte Straßenentfernung ankommt.

Kommission schlägt drei neue Module für die umweltökonomische Gesamtrechnung vor

Die Kommission hat am 11.07.2022 einen Vorschlag für die Änderung der Verordnung über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen (VO 691/2011) veröffentlicht. Nach der bisherigen Verordnung müssen die Mitgliedsstaaten in sechs Bereichen Daten an Eurostat übermitteln. Zu den bestehenden Umweltkonten sollen drei Konten hinzugefügt werden: Ökosysteme, Wälder und Umweltsubventionen. Die Waldkonten sollen die Waldfläche und ihren verfügbaren Anteil für die Holzgewinnung messen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Europabericht Nr. 13/2022 vom 20.07.2022 (PDF; 973 KB) externer Link

Tschechien hat seit dem 01.07.2022 den Vorsitz im Rat der EU inne – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Zum 01.07.2022 hat Tschechien von Frankreich turnusgemäß für die kommenden sechs Monate (zum 01.01.2023 folgt Schweden) die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und diese unter das Motto „in Vielfalt geeint“ gestellt (siehe weiteren Beitrag unter Politische Schwerpunkte in diesem EB). Der Fokus liegt eindeutig auf der Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und damit liegt der Schwerpunkt aus dem Bereich des StMELF auf der Ernährungssicherung. Der erste Agrarrat unter tschechischer Präsidentschaft wird am 18.07.2022 stattfinden und sich mit dem Stand im Hinblick auf die GAP-Strategiepläne und der aktuellen Marktlage beschäftigen. Die Präsidentschaft möchte vor allem vorliegende Dossiers abschließen; mit neuen Initiativvorhaben ist nicht zu rechnen. Zum Thema geschützte geografische Angaben (g.g.A.) wird eine allgemeine Ausrichtung angestrebt.

Kommission veröffentlicht monatlichen Agrar- und Lebensmittelhandelsbericht

Die Kommission hat am 28.06.2022 ihren monatlichen Argar- und Lebensmittelhandelsbericht für März 2022 veröffentlicht. Der Gesamtwert des Agrar- und Lebensmittelhandels der EU erreichte einen Wert von 32,6 Mrd. €, was einem Anstieg von 12 % gegenüber März 2021 und von 13 % gegenüber Februar 2022 entspricht. Im März 2022 beliefen sich die EU-Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf 18,9 Mrd. €, während die Einfuhren auf 13,7 Mrd. € geschätzt wurden, was einem Anstieg von 11 % bzw. 16 % gegenüber dem Vormonat entspricht. Die EU profitiert weiterhin vom Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einer Handelsbilanz von 5,3 Mrd. €. Der Bericht hat auch einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf den Agrar- und Lebensmittelhandel im März 2022. Im März 2022 gingen die EU-Einfuhren von ukrainischem Sonnenblumenöl, Mais und Raps im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 %, 37 % bzw. 29 % zurück. Bei Weizen ging die in die EU eingeführte Menge im Vergleich zum März 2021 um 77 % zurück. Ebenso wurde ein deutlicher Rückgang der ukrainischen Weizenexporte für ihre wichtigsten Partner weltweit verzeichnet. Im Allgemeinen stiegen die Exporte der EU in ihre Top-10-Länderpartner, mit Ausnahme von Russland. Im Zeitraum Januar bis März 2022 stiegen die EU-Einfuhren aus Brasilien, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine im Jahresvergleich am stärksten an.

Globale Ernährungsunsicherheit: Rat billigt Schlussfolgerungen zur "Team Europa"-Reaktion

Der Rat der Europäischen Union für Auswärtige Angelegenheiten billigte am 20.06.2022 Schlussfolgerungen zur "Team Europa"-Reaktion auf die weltweite Ernährungsunsicherheit. In seinen Schlussfolgerungen zeigt sich der Rat zutiefst besorgt über die beispiellose Ernährungsunsicherheit, mit der gefährdete Bevölkerungsgruppen durch den Krieg in der Ukraine konfrontiert sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen solidarisch an der Seite der am stärksten betroffenen Partnerländer. Sie werden ihre Unterstützung als reaktionsfähiger, verantwortungsbewusster und zuverlässiger globaler Akteur verstärken. In diesem Sinne fordert der Rat eine „Team Europa“-Reaktion auf die globale Ernährungsunsicherheit mit vier Handlungsschwerpunkten: Solidarität durch Soforthilfe und Unterstützung der Erschwinglichkeit; Förderung der nachhaltigen Erzeugung, der Widerstandsfähigkeit und des Wandels des Lebensmittelsystems; Erleichterung des Handels durch Unterstützung der Ukraine bei der Ausfuhr von Agrarerzeugnissen und ein wirksamer Multilateralismus und eine nachdrückliche Unterstützung der zentralen Rolle der Globalen Krisenreaktionsgruppe der Vereinten Nationen bei der Koordinierung der weltweiten Anstrengungen.

Welthandelsorganisation: 12. WTO-Ministerkonferenz erzielt wichtige Ergebnisse zur Ernährungssicherheit

Die Handelsminister der 164 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) verpflichteten sich am 17.06.2022 im Rahmen der WTO-Ministerkonferenz zu verschiedenen Maßnahmen in einer gemeinsamen Erklärung zur Ernährungssicherheit. Die WTO-Mitglieder sollen ungerechtfertigte Ausfuhrbeschränkungen für Lebensmittel vermeiden und die Transparenz bei bestehenden Ausfuhrbeschränkungen verbessern. Darüber hinaus wurde ein Beschluss gefasst, humanitäre Ankäufe für das Welternährungsprogramm vollständig von Ausfuhrbeschränkungen auszunehmen. Die EU bedauert, dass die Mitglieder nicht in der Lage waren, ihre Differenzen über ein Arbeitsprogramm für die Landwirtschaft zu überwinden. Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, im Vorfeld der 13. Ministerkonferenz dazu ein realistisches, zielgerichtetes und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen.

Eurobarometer-Umfrage: Europäer wünschen sich eine stets stabile Versorgung mit Lebensmitteln

Fast die Hälfte (+6 % seit 2020) der Europäerinnen und Europäer sieht die Sicherstellung einer stabilen Versorgung mit Lebensmitteln in der EU als ein Hauptziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dies zeigt die am 21.06.2022 veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage zur Landwirtschaft und zur GAP. 55 % (+6 %) der Befragten sind der Meinung, dass die GAP angemessene Lebensmittelpreise für die Verbraucher gewährleisten sollte. Seit 2020 hat diese Ansicht in 20 EU-Ländern (vor allem Griechenland, Zypern) an Bedeutung gewonnen. Mehr als die Hälfte der Befragten sind der Meinung, dass die GAP zum Umweltschutz und zur Bewältigung des Klimawandels beiträgt. Dennoch sind 67 % der Befragten der Ansicht, dass die Landwirte in der EU noch mehr tun könnten, indem sie Ihre Arbeitsweisen anpassen. Die Umfrage wurde in den 27 EU-Mitgliedstaaten vom 21.02.2022 - 21.03.2022 durchgeführt, d. h. während der ersten Wochen des Ukraine-Krieges.

Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat am 22.06.2022 im Rahmen des Green Deal als Bestandteil des neuen Naturschutzpakets einen Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Die bestehende Richtlinie (Richtlinie 2009/128/EG) soll in eine Verordnung überführt werden, die rechtsverbindliche Ziele auf EU- und nationaler Ebene für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln festlegt. Bis 2030 soll der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken um 50 % reduziert werden (im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015, 2016 und 2017). Die Mitgliedstaaten sollen eigene nationale Reduktionsziele innerhalb vorgegebener Parameter mittels nationaler Aktionspläne festlegen. Vorrangig sollen alternative umweltfreundlichere Methoden zur Schädlingsprävention und -bekämpfung genutzt werden. Der Vorschlag enthält auch ein generelles Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten, wie insbesondere städtischen Grünflächen, in Natura-2000-Schutzgebieten und allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Nächster Schritt: Rat und Parlament werden eine jeweilige Positionierung erarbeiten.

Kommission veröffentlicht neueste Zahlen über die Einsatzmengen chemischer Pflanzenschutzmittel

Die Kommission hat am 15.06.2022 die neuesten Zahlen veröffentlicht, die die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rahmen der Farm to Fork-Strategie zeigen. Ziel ist, den Gesamtverbrauch und die damit einhergehenden Risiken chemischer Pflanzenschutzmittel (PSM) bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Um die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele zu verfolgen, veröffentlicht die Kommission jedes Jahr Zahlen über den Einsatz und das Risiko chemischer PSM in der EU. Für das Jahr 2020 zeigen die Zahlen, dass insgesamt weniger chemische PSM eingesetzt werden. Die Aufwandmengen chemischer PSM sind im Vergleich zu 2019 um 1 % und im Vergleich zur Basisperiode (2015-2017) um 14 % zurückgegangen. Weiterhin zeigen die Zahlen, dass die „gefährlicheren“ PSM deutlich weniger eingesetzt werden. Sie sind im Vergleich zu 2019 um 9 % und im Vergleich zur Basisperiode um 26 % zurückgegangen. Es ist das zweite Jahr in Folge, in dem ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Gleichzeitig behauptet die EU ihre weltweite Position als führender Exporteur von Lebensmitteln. Die Fortschritte sind zwar stetig und anhaltend, aber noch nicht schnell genug. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um den Einsatz und die Risiken chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern, wie dies von Wissenschaftlern und Bürgern gefordert wird. Die Akzeptanz von risikoarmen PSM und biologischen Alternativen ist immer noch sehr gering.

Rat erzielt allgemeine Ausrichtung zu Kernelementen des Fit-für-55-Pakets

Der Rat hat am 29.06.2022 seine Verhandlungsposition zu Kernelementen des Fit-für-55-Pakets festgelegt und damit auch zu Emissionen und zum Abbau aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie zum Vorschlag zur Begrenzung des Verbrauchs von Erzeugnissen, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Die Mitgliedstaaten bestätigten das Reduktionsziel von 310 Mio. t CO2-Äquivalenten. Die Verteilung der Teilziele auf die Mitgliedstaaten entspricht dem Vorschlag der Kommission. Die Kommission soll einen Bericht über die Einbeziehung der Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft (z. B. Methan, Ammoniak) vorlegen. Im Rahmen eines Gesamtkompromisses wurde auch eine allgemeine Ausrichtung zur Novellierung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) sowie zur Lastenteilungsverordnung (ESR; siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB), zum neuen Klima Sozialfond (siehe hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB) und zu neuen CO2-Emissionsnormen für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB) erzielt.

Erste Konferenz des Pakts für den ländlichen Raum

Mehr als 450 Vertreter von EU-, nationalen und regionalen Entscheidungsträgern sowie von lokalen Behörden und sozialen und wirtschaftlichen Interessengruppen trafen sich am 15./16.06.2022 in Brüssel zur ersten Konferenz des Pakts für den ländlichen Raum. Sie einigten sich auf die Umsetzung des Pakts für den ländlichen Raum und gingen Verpflichtungen ein, um die ländlichen Gebiete der EU bis 2040 zu stärken, besser zu vernetzen, widerstandsfähiger zu machen und ihren Wohlstand zu steigern. Ziel des Paktes, der im Juni 2021 von der Kommission angenommen wurde, ist es, den Stimmen aus dem ländlichen Raum mehr Gehör zu verschaffen und sie auf der politischen Agenda weiter nach oben zu bringen, die Zusammenarbeit zu strukturieren und zu ermöglichen, voneinander zu lernen und freiwillige Verpflichtungen für Maßnahmen zu fördern und zu überwachen. Die Konferenzteilnehmer legten über 40 Verpflichtungen vor, welche sich auf spezifische Probleme, die in ländlichen Gemeinden und Gebieten auftreten, beziehen. Zu den wichtigsten Bedürfnissen der ländlichen Gebiete zählt, die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Darauf folgen der Zugang zur Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung oder Altenpflege und die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen/Beschäftigungs-/Geschäftsmöglichkeiten sowie die digitale Infrastruktur. Die Kommission wird die Einrichtung und die Arbeit des Pakts unterstützen und überwachen. Darüber hinaus wird die Kommission u. a. eine EU-Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum einrichten, um detailliertere Daten über die wirtschaftlichen und demografischen Trends in den ländlichen Gebieten der EU zu erhalten. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen für den Zeitraum 2023-2027 über 60 Mrd. € für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Im Rahmen der neuen GAP werden mindestens 35 % dieser Mittel für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Entwicklung, des Klimas, der biologischen Vielfalt, der Umwelt und des Tierschutzes bereitgestellt.

Kommission macht Vorschlag zur Datenerfassung auf landwirtschaftlichen Betrieben

Die Kommission hat am 22.06.2022 vorgeschlagen, das bestehende Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) in ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) umzuwandeln, wie bereits in der Farm to Fork-Strategie vorgesehen. Das INLB ist ein 1965 geschaffenes europäisches Buchführungsnetzwerk, mit dessen Hilfe das Einkommen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe betrachtet werden können. Es hilft, die Auswirkungen der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) getroffenen Maßnahmen zu verstehen. Jedes Jahr liefern mehr als 80 000 landwirtschaftlichen Betriebe ihre Daten. Entsprechend der Entwicklung der GAP wird das zukünftige FSDN über die wirtschaftlichen Daten hinaus auch Nachhaltigkeitsdaten zu ökologischen und sozialen Aspekten erfassen. Neben der Vereinfachung der bestehenden Datenerfassung und Einführung innovativer und moderner Systeme wird auch eine bessere Verknüpfung mit anderen Datenquellen angestrebt. Um die Struktur des INLB umzugestalten hat die Kommission am 22.06.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung 1217/2009 des Rates angenommen. Am selben Tag wurde die Konsultation zur Initiative „Umstellung auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe“ (FSDN) geöffnet. Rückmeldungen zu dem angenommenen Rechtsakt sind bis zum 17.08.2022 möglich. Sie werden von der Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

ERH-Bericht zu Big Data und Gemeinsamer Agrarpolitik

Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 28.06.2022 einen Bericht zu Big Data im Hinblick auf die Analyse und Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zieht das Fazit, dass die Kommission nicht ausreichend vom Potenzial von Big Data profitieren würde. Obwohl die Kommission über große Datenmengen für die Gestaltung, das Monitoring und die Bewertung der GAP verfüge, lieferten ihr die derzeit verwendeten Software-Anwendungen und Daten nicht alle Informationen, die als Grundlage für die Politikgestaltung auf EU-Ebene benötigt werden. Die Kommission könne die Erfordernisse und die Auswirkungen der GAP daher nicht umfassend bewerten. Auch erhebe die Kommission derzeit nicht genügend Daten – etwa zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie zu umweltbelastenden Bewirtschaftungsmethoden. Sie habe zudem nur begrenzten Zugang zu den Daten über Bauernhöfe und Agrarunternehmen in den EU-Ländern und daher keinen detaillieren Überblick über die Zuweisung von EU-Geldern.

Europäisches Parlament verabschiedet Resolution zu illegalem Holzeinschlag

Das Plenum des Europäischen Parlaments nahm am 23.06.2022 eine Resolution zu illegalem Holzeinschlag in der EU an. Darüber hinaus unterstützen die Abgeordneten die Einrichtung eines EU-Rahmens für die Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung im Forstsektor („Forstbeobachtungsstelle“). Die Abgeordneten fordern u. a., dass illegaler Holzeinschlag eine Straftat darstellen und in den Geltungsbereich der überarbeiteten Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt aufgenommen werden soll (siehe hierzu Beitrag des StMJ in diesem Bericht). Auch wird eine einheitliche Definition des illegalen Holzeinschlags als Umweltdelikt in allen Mitgliedstaaten gefordert sowie EU-weit harmonisierte Verfahren und Sanktionen. Mehrere Petitionen von Bürgern haben das Ausmaß und die Schwere des illegalen Holzeinschlags in der EU hervorgehoben, der weitgehend unentdeckt bleibt und für schätzungsweise 20 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist.

EuGH stärkt den Schutz des Auerhuhns

Der EuGH hat am 22.06.2022 sein Urteil in der Rechtssache C-661/20 veröffentlicht, in dem er feststellt, dass die Slowakei ihren Verpflichtungen aus der Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie nicht umfassend nachgekommen ist. Er stellt darin fest, dass die Slowakei nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die Lebensräume des Auerhuhns zu erhalten. Da in den meisten zur Erhaltung des Auerhuhns ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten keine besonderen Schutzmaßnahmen für dessen Lebensräume getroffen wurden, sieht der EuGH auch die Verpflichtungen aus der Vogelschutzrichtlinie nicht umfassend erfüllt. Der Vertragsverletzungsklage der Kommission lagen Beschwerden über eine übermäßige Waldnutzung in zwölf zur Erhaltung des Auerhuhns ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten in der Slowakei zugrunde (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission veröffentlicht Konsultation zur Kontrollstellenliste für Einfuhr ökologischer Lebensmittel

Die Kommission hat am 27.06.2022 eine Konsultation zur Durchführungsverordnung im Hinblick auf die Liste der anerkannten Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer Lebensmittel veröffentlicht. In die EU dürfen ausschließlich ökologische Erzeugnisse eingeführt werden, die zuvor als solche zertifiziert wurden. Eine derartige Zertifizierung kann nur von bestimmten zugelassenen Kontrollstellen vorgenommen werden. Mit dieser Initiative wird das entsprechende Verzeichnis berichtigt. Rückmeldungen sind möglich bis 25.07.2022.

Europabericht Nr. 12/2022 vom 01.07.2022 (PDF; 1 MB) externer Link