Die Ämter kooperieren mit über 1600 Gemeinden Bayerns in rund 2600 Projekten für attraktive Lebens- und Standortbedingungen von 1 Mio. Bürger im ländlichen Raum. Hinzu kommen 114 Projekte, in denen rund 891 Gemeinden interkommunal zusammenarbeiten. Fester Bestandteil unserer Vorgehensweise ist es, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen.
Unsere Ämter
- Adresse:
- Infanteriestraße 1 80797 München
- Telefon:
- 089 1213-01
- E-Mail:
- poststelle@ale-ob.bayern.de
- Fax:
- 089 1213-1406
- Adresse:
- Dr.-Schlögl-Platz 1 94405 Landau a. d. Isar
- Telefon:
- 09951 940-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-nb.bayern.de
- Fax:
- 09951 940-215
- Adresse:
- Falkenberger Straße 4 95643 Tirschenreuth
- Telefon:
- 09631 - 7920 0
- E-Mail:
- poststelle@ale-opf.bayern.de
- Fax:
- 09631 - 7920 601
- Adresse:
- Nonnenbrücke 7a 96047 Bamberg
- Telefon:
- 0951 837-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-ofr.bayern.de
- Fax:
- 0951 837-199
- Adresse:
- Philipp-Zorn-Str. 37 91522 Ansbach
- Telefon:
- 0981 591-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-mfr.bayern.de
- Fax:
- 0981 591-600
- Adresse:
- Zeller Straße 40 97082 Würzburg
- Telefon:
- 0931 4101-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-ufr.bayern.de
- Fax:
- 0931 4101-250
- Adresse:
- Dr.-Rothermel-Straße 12 86381 Krumbach
- Telefon:
- 08282 92-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-schw.bayern.de
- Fax:
- 08282 92-255
- Internet:
- www.ale-schwaben.bayern.de externer Link
Die Dienstgebiete der Ämter für Ländliche Entwicklung entsprechen den Regierungsbezirken. Unsere Ämter haben eigene Internetpräsentationen, in denen Sie die Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie begleitende Unterlagen zu den Projekten der Dorferneuerung und Flurneuordnung finden. Als Behörde erlassen die Ämter öffentlich-rechtliche Planfeststellungen und regeln die organisatorischen, fachlichen und finanziellen Belange der Ländlichen Entwicklung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei beaufsichtigen sie auch die Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschluss, den Verband für Ländliche Entwicklung. Als Servicestelle unterstützen die Ämter die Teilnehmergemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst für die Projekte verantwortlich sind, und stellen zu den gegebenen Zeiten den Teilnehmergemeinschaften die erforderlichen Fachkräfte bereit. Auf diese Weise koordinieren die Ämter in ihrem Dienstgebiet den Personalbedarf sach-, zeit- und bedarfsgerecht.
Die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Oberste Landesbehörde und den nachgeordneten sieben Ämter für Ländliche Entwicklung zweistufig aufgebaut. Zugehörig, jedoch eigenverantwortlich, sind die Teilnehmergemeinschaften als Behörden auf Zeit sowie die Verbände für Ländliche Entwicklung mit deren Zusammenschluss im Landesverband für Ländliche Entwicklung. Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben sind in ihrem Dienstgebiet für die Ziele und Aufgaben des politischen Auftrags Ländliche Entwicklung zuständig. Sie beaufsichtigen die Teilnehmergemeinschaften und den jeweiligen Verband für Ländliche Entwicklung im Dienstgebiet. Die Zuständigkeit und Aufgaben des Personals der Ämter für Ländliche Entwicklung regelt die Geschäftsordnung.
Schulen für Dorf- und Landentwicklung
Menschen können nur dann kompetent mitwirken, wenn sie die Chancen durch die Ländliche Entwicklung kennen und wissen wie die Entwicklungsprozesse von Integrierten Ländlichen Entwicklungen, Gemeindeentwicklungen, Dorferneuerungen und Flurneuordnungen ablaufen. Grundwissen dazu vermitteln die drei Schulen der Dorf- und Landentwicklung in Thierhaupten, Plankstetten und Klosterlangheim. Alle drei Schulen sind selbständige, eingetragene Vereine und werden von Gemeinden, Bezirken, Handwerk, Gewerbe und Banken gefördert. Sie verstehen sich als Foren für den ländlichen Raum und bieten Seminare, Exkursionen und Fachveranstaltungen zu all den Fragen an, die sich im Zusammenhang mit der Zukunftsentwicklung stellen. Die Initiative zur Gründung der Schulen ist vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgegangen.
MehrPlanungspartner
Die Projekte der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie der Gemeindeentwicklung und Integrierten Ländlichen Entwicklung sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungsträgern abzustimmen (z.B. Landratsamt, Staatliches Bauamt etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützung, z.B. für Planungen zur Dorferneuerung oder zum Natur- und Umweltschutz, holt sich die Teilnehmergemeinschaft bei freischaffenden Planern.