Kaniber begrüßt Rückführung der Investitionsförderung in die Hände der Länder – fordert aber auch die nötigen Finanzmittel

Aktualisiert am: 11.09.2025
TeilenDrucken

(11. September 2025) München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt die Ankündigung von Bundesminister Alois Rainer, die Bundesprogramme zum Umbau der Tierhaltung bei Schweinen vorzeitig zu beenden und den Teil der Förderung von Investitionen wieder in die GAK zurückzuführen. "Das von Özdemir gegen den Willen vieler Länder durchgesetzte Bundesprogramm war von Anfang an viel zu praxisfern, weshalb die Nachfrage weit hinter den Erwartungen des Bundes zurückgeblieben ist", so die Ministerin. In der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) haben die Länder laut Kaniber mehr Möglichkeiten, innerhalb eines bundeseinheitlichen Förderrahmens die betrieblichen Strukturen im eigenen Land zu berücksichtigen. Daher falle die Agrarstrukturförderung verfassungsrechtlich auch in die Zuständigkeit der Länder. "Den Fehler der Ampelregierung und Cem Özdemir wird Bundesminister Alois Rainer jetzt korrigieren. Das hatte ich wiederholt gefordert. Das ist nur konsequent vom neuen Bundesagrarminister." Kaniber erwartet allerdings vom Bund, dass dann auch die Bundesmittel der bisherigen Bundesprogramme in die GAK überführt und den Ländern zur Verfügung gestellt werden: "Wir werden bei der Agrarministerkonferenz Ende September in Heidelberg das weitere Vorgehen beraten. Eines zeichnet sich nach der Entscheidung des Bundesministers aber bereits jetzt ab: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das derzeit im Bundestag inhaltlich überarbeitet wird und eine wichtige Grundlage für das Bundesförderprogramm war, muss mindestens so lange verschoben werden, bis sich Bund und Länder über einen neuen Ansatz im künftigen Förderrahmen in der GAK geeinigt haben. Aus meiner Sicht sind die von der Privatwirtschaft gut eingeführten Haltungskennzeichnungssysteme auch völlig ausreichend. Bürokratieabbau bedeutet auch Verzicht auf immer mehrstaatliche Regelungen. Das gilt ganz besonders auch für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, dass wohl kaum jemand vermissen würde", so Kaniber abschließend.