Aktuelle Gesetze und Verordnungen
Über die "Datenbank BAYERN.RECHT" sind für jedermann alle bayerischen Gesetze und Verordnungen kostenfrei über das Internet abrufbar. Die Daten dürfen für den privaten Gebrauch ausgedruckt und heruntergeladen werden. Nähere Informationen, auch zu den Nutzungsbestimmungen, erhalten Sie im BayernPortal der Bayerischen Staatsregierung.
Datenbank BAYERN.RECHT externer LinkGesetz- und Verordnungsentwürfe des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Die Staatsregierung stellt Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die für Bürgerinnen und Bürger bedeutsame Fragen regeln, grundsätzlich in das Internet ein. Hier finden Sie die Gesetz- und Verordnungsentwürfe des StMELF. Diese werden in der Regel schon nach einer ersten Beratung im Bayerischen Kabinett und parallel zur Verbandsanhörung als PDF-Datei eingestellt.
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes
Die im Jahr 2020 pandemiebedingt eingeführten Vorschriften in §§ 2, 3 und 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) mit Verfahrenserleichterungen, wie z. B. die Online-Konsultation, hatten sich auch in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung bewährt. Sie sind Ende 2024 außer Kraft getreten. Inzwischen wurden sie zur Verstetigung in die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern überführt. Diese gelten jedoch nicht für die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), die im Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) näher geregelt sind. Das AGFlurbG ist entsprechend zu ändern. Insbesondere sollen die bewährten Regelungen der §§ 2, 3 und 5 PlanSiG im Wesentlichen übernommen werden, vor allem zur digitalen Durchführung von Terminen.
Gesetzentwurf AGFlurbG 1. Durchgang 17.10.2025 (PDF 328KB) DownloadlinkArt. 25 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Beauftragungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) im Sinne von Art. 25 Abs. 1 EMFA erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
