Landschaft und Ressourcen
Die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaften und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind Kernanliegen in den Projekten der Ländlichen Entwicklung.

Bayern ist das beliebteste Urlaubsland in Deutschland. Grundlegender Standortfaktor dafür sind die Vielfältigkeit und Schönheit der Kulturlandschaften. Sie gilt es zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln. Herausforderungen wie Wasserrückhalt und Energiewende sind ohne Veränderungen in der Landschaft nicht zu bewältigen. Der Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, der Artenvielfalt, des Bodens, der Gewässer und des Grundwassers sowie die Anpassung an den Klimawandel sind weitere Anforderungen, denen sich die Ländliche Entwicklung stellt.
Landschaften und Ressourcen nutzen und schützen
Bei allen Projekten und Entwicklungsmaßnahmen gilt es, einen Ausgleich zwischen der Nutzung der Landschaft und ihrem Schutz herzustellen. In den Planungen der Ländlichen Entwicklung sind daher die Erhaltung der bäuerlichen und historischen Kulturlandschaften, der Schutz von Boden, Wasser und Luft, Freizeit und Erholung sowie Kultur und Denkmalpflege immer Grundanliegen und mit den ökonomischen Zielen zu vereinbaren.
Ökologisch bedeutsame Flächen werden gesichert, neue Biotope geschaffen und miteinander vernetzt sowie die Artenvielfalt erhalten. Wasser wird in der Landschaft gehalten und damit die Hochwassergefahren reduziert.
Bäuerliche Kulturlandschaft wird als kulturelles Erbe behutsam und bedarfsgerecht weiter entwickelt
Freizeit- und Erholungswert für Einheimische und Urlauber wird gesteigert
Die Qualität von Gewässern und Trinkwasser wird wirksam geschützt und verbessert
Der Boden wird durch Maßnahmen gegen die Wasser- und Winderosion sowie zum Flächensparen geschützt
Denkmäler sowie bedeutende kulturhistorische Zeugnisse und Einrichtungen werden erhalten und in Wert gesetzt
Die Ländliche Entwicklung plant mit den öffentlichen Interessen
Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung sind für die Durchführung von Integrierten Ländlichen Entwicklungen und Gemeindeentwicklungen sowie Flurneuordnungen und Dorferneuerungen zuständig. In den Projekten der Ländlichen Entwicklung sind die Träger öffentlicher Belange zu hören und ihre verschiedenen Landnutzungsinteressen zeitlich und finanziell aufeinander abzustimmen. Die Vorgaben durch die Naturschutzvorschriften werden erfüllt und darüber hinaus der eigenständige Auftrag zur Förderung der allgemeinen Landeskultur umgesetzt. Die Mitarbeiter der Ämter sind in diesen Planungsanliegen und Planungsauflagen kompetent und berücksichtigen diese im Dienste des Gemeinwohls.
Weiterführende Informationen
- FlurNatur - Förderung von Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche Landschaften Downloadlink
- Natürliche Lebensgrundlagen schützen und Kulturlandschaft gestalten ausführlich Downloadlink
- Beweidungsprojekt Aurachgrund – Auerochsen, Wasserbüffel und Wildpferde als Landschaftspfleger externer Link