(13. Februar 2024) München / Brüssel – Zur heute im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlichten Mitteilung, die verbindliche Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen, erklärte Bayerns Landwirtschaftsministerien Michaela Kaniber in München: "Ich möchte mich bei Agrarkommissar Janusz Wojciechowski herzlich bedanken, dass es nun praxisgerechte Alternativen zur Flächenstilllegung gibt. Denn die jetzt veröffentlichte Entscheidung umfasst auch deutliche Vereinfachungen im Vergleich zur Ankündigung von vor zwei Wochen. Die Regelung kommt zwar spät, aber lieber spät als gar nicht. Mir ist schon lange klar: Stilllegungen sind ein Instrument von gestern. Wir kämpfen seit Langem gegen pauschale Stilllegungsverpflichtungen und werben für produktionsintegrierte Maßnahmen nach bayerischem Vorbild. Wir brauchen diese Flächen, um darauf nachhaltig und umweltverträglich Nahrungsmittel, aber auch biogene Rohstoffe und erneuerbare Energien zu erzeugen. Hier geht es nicht darum, erneut Versorgungssicherheit und Umwelt- und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Denn beides ist zugleich möglich. Bundesminister Cem Özdemir muss nun diesen sinnvollen Vorschlag aber auch unterstützen und in Deutschland 1:1 umsetzen." Nach der Mitteilung der Kommission kann die aktuelle Stilllegungsverpflichtung von vier Prozent der Ackerfläche ausgesetzt werden, falls vier Prozent der Ackerflächen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten bestellt werden. Die einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen würden für die Produktion zur Verfügung stehen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie zur Steigerung der Biodiversität liefern.