Die Förderung unterstützt die Anschaffung bestimmter neuer Gerätschaften. Damit sollen die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden. Für Erwerbsimker und Anfänger in der Imkerei gelten gesonderte Konditionen.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt zur "Abwicklung der Bienenförderung - investive Maßnahmen" zu finden.
Anträge für die Bienenförderung per E-Mail einreichen
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gescannt bzw. fotografiert haben, senden Sie diesen einschließlich aller erforderlicher Unterlagen an folgende Adresse: komzf@fueak.bayern.de
Um Ihren Antrag eindeutig zuordnen und zügig bearbeiten zu können machen Sie im Betreff-Feld der E-Mail unbedingt folgende Angaben: Name und Vorname, Betriebsnummer (10-stellig), betroffenes Förderprogramm (z. B. investive Maßnahmen Bienenhaltung).
Um Rückfragen zu vereinfachen, achten Sie bitte auch auf die korrekte und vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten im Antragsformular.
Voraussetzungen
Förderung
Mittelherkunft
Ansprechpartner
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: KomZF@fueak.bayern.de
Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der FüAk eingereicht werden.
Bitte beachten Sie folgenden Ablauf bei der Antragstellung:
Antrag auf Förderung 2021
Antrag auf Auszahlung 2021
Allgemeines