Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft fördert der Freistaat Bayern Investitionen.

Aktualisiert am: 19.12.2025
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Sie sollen folgenden Zielen dienen:
  • Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere (auch: Förderung der erstmaligen Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh in kleinen Betrieben)
  • Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Steillagen (Förderung von Spezialmaschinen im Berggebiet und in Steillagen des Weinbaus)

Der Inhalt des Reiters Hintergrund wird derzeit überarbeitet.

Die Richtlinie des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft wird momentan aktualisiert.

Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt. Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinie sollen innovative, bürokratiearme Förderverfahren umgesetzt werden. Diese müssen aufgrund der einschlägigen Vorgaben in einem aufwändigen Verfahren bei der Europäischen Union genehmigt werden. Die Antragstellung wird daher voraussichtlich erst ab Mitte 2026 möglich sein.

Antrag auf Auszahlung