Förderwegweiser
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
Das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern. Das Programm besteht aus Teil A - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA) und Teil B - Investitionsförderung (WBB).
Dies soll erreicht werden durch
- Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Verarbeitung und Vermarktung
- Optimierung der Vermarktung
- Rationalisierung der Rebflächenbewirtschaftung und Sortenanpassung
Teil A - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)
Im Weinbauprogramm - Teil A (WBA) stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt. Mit einer Sortenumstellung soll eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Effektiv zu bewirtschaftende Gassenbreiten von Rebanlagen sind durch Umstrukturierung zu erzielen.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, die Rebflächen bewirtschaften.
- Die Rebflächen müssen in der Weinbaukartei erfasst sein und in Bayern liegen.
Förderung
- die Sortenumstellung von einer Keltertraubensorte auf eine andere zugelassene Keltertraubensorte
- die Umstrukturierung durch Änderung des Zeilenabstandes
- die Querterrassierung von Steillagen
- die Beschaffung und feste Installation von Tropfbewässerungsanlagen
Höhe der Förderung für
- Sortenumstellung und Umstrukturierung
- bis zu 5.500 €/ha in Direktzuganlagen
- bis zu 12.000 €/ha in Steillagen (ab 40 % Hangneigung)
- bis zu 14.000 €/ha in Terrassenanlagen
- die Querterrassierung von Steillagen einschließlich Anpflanzung bis zu 24.000 €/ha
- Tropfbewässerung
- bis zu 2.000 €/ha in Direktzuganlagen,
- bis zu 3.200 €/ha in Steillagen (ab 40 % Hangneigung)
- bis zu 3.200 €/ha in Terrassenanlagen
Mittelherkunft
Europäische Union
Förderantragszeitraum
29. Juli bis 30. September 2020
Frist für Zahlungsanträge
31. Mai jedes Jahres
Anträge auf Unterstützung und Zahlungsanträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden.
Unterlagen zum Förderantrag
Unterlagen zum Zahlungsantrag (im Frühjahr 2021 wieder verfügbar)