Förderwegweiser
Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Die Europäische Union hat die Maßnahme "Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse" ins Leben gerufen, um die Marktposition der einzelnen Obst- und Gemüseerzeuger zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Fördermaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (FüAk)
Zuwendungsempfänger
- Ein Zusammenschluss von mindestens 15 Obst- und Gemüseerzeugern, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Erzeugerorganisation anerkannt wurden.
- Anerkannte Erzeugerorganisationen, die ein operationelles Programm erstellt haben, das von der zuständigen Stelle genehmigt wurde und die Investitionen im Rahmen dieses genehmigten operationellen Programms getätigt haben.
Förderung
- Investitionen im Rahmen der genehmigten operationellen Programme können bei anerkannten Erzeugerorganisationenmit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionssumme mit EU-Mitteln gefördert werden.
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse nach VO (EG) Nr. 1308/2013 ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig. An sie sind Anträge auf Anerkennung zu richten.
Abwicklung und Information
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Antrag auf Anerkennung als Erzeugerorganisation im Bereich Obst und Gemüse
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1333
Fax: 08161 8640-1332
E-Mail: Maerkte@LfL.bayern.de