Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Die Laufzeit der aktuellen Richtlinie vom 2. Februar 2020 wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Voraussetzungen
Mit dem In-Kraft-Treten des Investitions- und Zukunftsprogrammes des Bundes (IuZ) zum 11. Januar 2021 wird die Antragstellung für identische Fördergegenstände in den Teilen B und C des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital durch das StMELF ausgesetzt, solange und soweit im Bundesprogramm dafür eine Antragstellung möglich ist.
Förderung
Mittelherkunft
Online-Antragstellung - Teile A - D
Produktlisten
Anbieter neuer Agrarsoftwareprodukte müssen vor einer Aufnahme in die Produktliste das vollständig ausgefüllte Akkreditierungsformular per Mail zur Prüfung übermitteln (E-Mail: baysldigital@stmelf.bayern.de).
Akkreditierungsformular für neues Agrarsoftwareprodukt 935 KB
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Allgemeine rechtliche Vorgaben
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4658
E-Mail: baysldigital@stmelf.bayern.de