Gefördert werden folgende Investitionen:
Voraussetzungen
Förderkulissen
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) legt anhand fachlicher Kriterien Gebiete (sog. Förderkulissen) fest und veröffentlicht diese auf der Homepage des LfU. Die Zuwendungen werden nur innerhalb der veröffentlichten Förderkulissen gewährt.
Förderung
Beginn der Vorhaben
Einschränkungen
Mittelherkunft
Ansprechpartner
Antragszeitraum
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Antrag auf Förderung
Antrag auf Auszahlung
Allgemeines
Weiterführende Informationen