Bayerisches Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau (BayVOW)

Mehrgefahrenversicherung lautet die Kurzform des Bayerischen Sonderprogramms für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau (BayVOW). Der Freistaat Bayern fördert damit die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Der Abschluss einer Versicherung soll Ertragseinbußen abmildern, die extreme Witterungsereignisse (Starkfrost, Sturm, Starkregen) verursachen.

Aktualisiert am: 20.01.2023
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Voraussetzungen
  • Prämien zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen können grundsätzlich nicht gefördert werden. Verträge, die bereits durch BayVOW gefördert wurden, sind hiervon ausgenommen. 
  • Eine Antragstellung ist nur online und nur mit 10stelliger Betriebsnummer möglich.
  • Antrag stellen können landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern und für ausschließlich in Bayern bewirtschaftete Flächen.
  • Zuwendungsfähig sind Prämien von Versicherungen gegen die Risiken Starkfrost und/oder Sturm und/oder Starkregen. Diese Risiken können einzeln oder in beliebiger Kombination versichert werden. Das Risiko Hagel ist nicht zuwendungsfähig.
  • Der Versicherungsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
    • Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent
    • Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme
    • Maximale Versicherungssummen (Höchsthektarwerte)
  • Zuwendungsfähige Höchsthektarwerte je Kulturgruppe und Verwendungsart:
    • Frischverzehr bzw. Tafelobst und -trauben: Kern- bzw. Steinobst: 20.000 Euro / Strauchbeeren, Erdbeeren, Tafeltrauben (ab 2. Standjahr): 30.000 Euro
    • Verarbeitung bzw. Wirtschaftsobst: Industrie- und Mostobst: 10.000 Euro / Weintrauben (ab 2. Standjahr): 30.000 Euro
  • Zur Gewährung der Förderung müssen sämtliche in Ertrag stehende Flächen der betreffenden Kulturgruppen versichert werden. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Unterglasflächen, Anbauflächen unter Folientunnel oder durch stationäre Frostschutzeinrichtungen (z.B. Frostschutzberegnung) geschützte Flächen.
  • Die Mindestgröße der zu versichernden Flächen beträgt je beantragter Kulturgruppe 0,3 Hektar.
  • Das Versicherungsunternehmen muss eine Rahmenvereinbarung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeschlossen haben, die die Zusammenarbeit in der Durchführung des Förderverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen regelt.
Förderung
  • Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben der jährlichen Versicherungsprämien (ausgenommen sind Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Beiträge, Gebühren oder sonstige Steuern).
  • Zuwendungsfähig sind Prämien für Einjahres- und Mehrjahresversicherungen.
  • Eine Angabe von Vergleichsangeboten ist nicht notwendig.
  • Es ist jährlich ein neuer Antrag auf Förderung zu stellen, auch bei Mehrjahresversicherungen.
  • Nach der Antragstellung sind verpflichtend ein Mehrfachantrag zu stellen und die versicherten Flächen im Flächen- und Nutzungsnachweis digital zu erfassen. 
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der vom Versicherungsunternehmen bestätigen Bezahlung der Versicherungsprämie. 
Mittelherkunft

Bayern

Die Antragstellung war bis zum 1. März 2022 möglich.

Hinweis:

Zum 1. Januar 2022 firmiert die Münchener & Magdeburger Agrar AG zur Allianz Agrar AG um. Anträge zur Förderung von Versicherungspolicen sind weiterhin unter "Münchener & Magdeburger Agrar AG" zu fassen.

    Mehrfachantrag und Detail-Erfassung der beantragten Flächen

    Antragstellende sind verpflichtet, bis Mitte Mai einen Mehrfachantrag zu stellen und die im Förderantrag angegebenen Flächen im Flächen- und Nutzungsnachweis detailliert zu erfassen.

    Kontakt
    Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
    E-Mail:
    BayVOW@stmelf.bayern.de
    Adresse:
    Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz