Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) im Bereich der Schweinehaltung sowie ab 2023 der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.

Aktualisiert am: 19.04.2024
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BayProTier 2024/25

Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025. Die Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.

Wer kann gefördert werden?

Tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform und Umfang der Flächenbewirtschaftung, die die Voraussetzung für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen

Was wird gefördert und wie sind die Fördersätze bemessen?

BayProTier gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.

Folgende Fördersätze können gewährt werden:

Abkürzungen: ZS (Zuchtsau), AF (Absatzferkel), MS (Mastschwein), GV (Großvieheinheit)

Schweinehaltung
Modul
Komfortstufe
Premiumstufe
Deckstall
50,00 € je ZS
90,00 € je ZS
Wartestall
15,00 € je ZS
30,00 € je ZS
Abferkelstall
60,00 € je ZS
110,00 € je ZS
Ferkelaufzucht
9,00 € je AF-Platz
32,00 € je AF-Platz
Mastschweine
-
70,00 € je MS-Platz
Rinderhaltung
Modul
Komfortstufe
Premiumstufe
Mast- und Aufzuchtrinder
-
220,00 € je GV
Förderobergrenzen
Die Förderung kann pro Jahr gewährt werden für jeweils
  • 560 Zuchtsauen
  • 2.500 Ferkelaufzuchtplätze
  • 1.500 Mastschweineplätze und
  • 360 GV bei den Mast- und Aufzuchtrindern. 

Zudem ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Förderhöhe auf maximal 500 €/GV pro Jahr beschränkt.

Welche Voraussetzungen / Verpflichtungen müssen eingehalten werden?
  • Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Haltungsbedingungen
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Qualitätsregelung (GQ Bayern, Bayerisches Biosiegel) bereits zur Antragsstellung
  • Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen durch eine vom StMELF anerkannte Stelle (ausgenommen Kleinbetriebe mit einem Zuwendungsbetrag bis 5.000 € und Ökobetriebe), vorliegend bereits zur Antragsstellung
Mittelherkunft
  • Bayern

Die Richtlinie 2024/2025 befindet sich im Genehmigungsprozess und wird zeitnah verlinkt. Alle wichtigen Informationen zur Förderung können dem Merkblatt entnommen werden.

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Folgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:

Name:
LKV Bayern e. V. / LKV Beratungsgesellschaft mbH
Adresse:
Landsberger Straße 282 80687 München
Handy:
0152 38850440

Name:
QAL GmbH
Adresse:
Am Branden 6b 85256 Vierkirchen
Telefon:
08139 8027-0
Online-Antragstellung

Die Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.

iBALIS externer Link

Zuchtsauen und Absatzferkel

Checklisten zur betrieblichen Stellungnahme

BayProTier Deckblatt zu den Checklisten Zuchtsauen

Deckstall Komfortstufe

Deckstall Premiumstufe

Wartestall Komfortstufe

Wartestall Premiumstufe

Abferkelstall Komfortstufe

Abferkelstall Premiumstufe

Ferkelaufzucht Komfortstufe

Ferkelaufzucht Premiumstufe

Mastschweine

Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme

Mast- und Aufzuchtrinder

Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme