StMELF aktuell

Staatsministerin Michaela Kaniber informiert mit "StMELF aktuell" zu wichtigen agrarpolitischen Themenstellungen. Die folgende Auswahl steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Aktualisiert am: 23.02.2023
Lesezeit: ca. 8 Minuten
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2023

Zwei Hände mit Erde und einen Pflanzensetzling. Im Hintergrund ist braune Erde. PantherMedia / VadimVasenin

September | Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern

Die Landwirtschaft hat für unsere bayerische Heimat eine besondere Bedeutung. Sie ist die Grundlage unserer Ernährung, Fundament unseres Wohlstands und der Schönheit unserer Heimat. Gleichzeitig kommt der Landwirtschaft aufgrund ihrer engen Verbindung mit Natur und Umwelt, der Nutzung wichtiger natürlicher Ressourcen und ihres Umgangs mit Nutztieren eine besondere Verantwortung zu. Mit dem Zukunftsvertrag sollen die Rahmenbedingungen für die Land- und Ernährungswirtschaft in Bayern mit gezielten, konkreten Maßnahmen verbessert werden. Ziel ist eine produktive, ökonomisch erfolgreiche und umfassend nachhaltige, bäuerliche Landwirtschaft, die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft mit ausreichend gesunden, hochwertigen und erschwinglichen Lebensmitteln versorgen kann.

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Kuh weidet auf grüner Wiese. Im Hintergrund eine Kirche und Wald. StMELF

März | Haushalt 2023 – Eckpunkte des Einzelplans 08

Der Haushalt 2023 ist ein starkes Signal für die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum in Bayern. Und das trotz schwieriger gewordener Gesamtlage. Mit mehr als 1,8 Milliarden Euro gibt der Haushalt die richtigen Antworten auf die Erwartungen der Gesellschaft: Verlässliche Versorgung mit gesunder Ernährung, Erhalt der wunderschönen Kulturlandschaft, aktiver Klimaschutz, Förderung des Ökolandbaus, Agrarumweltmaßnahmen auch in der konventionellen Landwirtschaft, mehr Tierwohl, konsequenter Umbau zu klimastabilen Wäldern und Stärkung unserer ländlichen Räume. Im Vergleich zum Vorjahr setzt der Freistaat Bayern 23 Millionen Euro mehr an Haushaltsmitteln für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Entwicklung ein. Der Haushalt 2023 führt Bewährtes fort, bietet aber auch Spielraum für Zukunftsaufgaben und neue Impulse. Er ist Ausdruck der Wertschätzung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und ihre unverzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft.

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Streuobstwiese und ein Getreidefeld

August | Das Kulturlandschaftsprogramm ab 2023

Das Filetstück Bayerischer Agrarpolitik, das Kulturlandschaftsprogramm für die ab 2023 beginnende Förderperiode, ist – vorbehaltlich der Genehmigung des nationalen Strategieplans zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik – fertiggestellt. Das Kulturlandschaftsprogramm ist in den nun 35 Jahren seines Bestehens zu einer anerkannten Marke geworden. Es steht auch weiterhin an der Spitzenposition der Agrarumweltprogramme im Vergleich der Länder! Zuverlässig und auf hohem Niveau fragen unsere bayerischen Bäuerinnen und Bauern die verschiedenen Maßnahmen nach. Jeder zweite Landwirt in Bayern nimmt am bayerischen Kulturlandschaftsprogramm teil und leistet so auf rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns (1 Million Hektar) einen aktiven Beitrag.

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Stmelf aktuell Agrarbericht 2022

Juli | Agrarbericht 2022

Turnusgemäß legt die Bayerische Staatsregierung gemäß Auftrag des Bayerischen Landtags den aktuellen Bayerischen Agrarbericht 2022 vor. Er ist das umfassendste Informationswerk über die Land- und Forstwirtschaft in Bayern, die bayerische Agrar- und Forstpolitik sowie für den Bereich Ernährung. Der Bayerische Agrarbericht 2022 ist vollständig im Internet verfügbar: www.agrarbericht.bayern.de

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Blühwiese mit Feldern im Hintergrund

Juli | Volksbegehren – Umsetzungsstand

Das Ziel des Volksbegehrens, die Vielfalt der Arten zu schützen, ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Nicht nur Landwirte, sondern auch Landkreise, Kommunen, Handel und Verbraucher müssen Verantwortung übernehmen. Von 37 Maßnahmen, für die das StMELF federführend zuständig ist, sind bereits 23 Maßnahmen vollständig umgesetzt. Im dritten Jahr konnten im Wesentlichen die Ausweisung von 10 % an Naturwälder im Staatswald und der Ausgleich der Gewässerrandstreifen erreicht werden. Begonnen sind alle Maßnahmen mit Zieljahr in der Zukunft wie beispielsweise der Anteil von 50 % regionaler und biologischer Produkte in Kantinen (2025), die Halbierung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln (2028) oder das Ziel von 30 % Ökologischem Landbau in Bayern (2030).

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Schweine auf Stroh im offenen Stall

Juni | Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Rund ein Jahr der Regierungserklärung der Ministerin Michaela Kaniber ist das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) am 1. Juni 2022 gestartet. Rein aus Landesmitteln unterstützt Bayern Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Umsetzung tiergerechter Haltungsformen. Mit BayProTier honoriert die bayerische Staatsregierung Tierhalter dabei, das Tierwohl in der Nutztierhaltung zu verbessern und deren Akzeptanz zu erhöhen. Im ersten Förderjahr stellt Bayern 6,0 Mio. Euro bereit. Die Staatsregierung geht damit aus eigener Kraft beim Tierwohl voran und honoriert die Leistungen von Tierhaltern, die bereits heute mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen.

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Grüne Wiesen im Vordergrund, rechts ein See und im Hintergrund sind die Berge.

April | Haushalt 2022 - Eckpunkte des Einzelplans 08

Auch der Haushalt für das Jahr 2022 wurde unter Krisenbedingungen aufgestellt. Dennoch erhöht sich der Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt + 114,1 Mio. Euro auf rund 1,8 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von + 6,8 %. Der Agrarhaushalt ist damit ein kräftiges Signal, dass der Freistaat zu seiner Land- und Forstwirtschaft steht. Mit den rund 1,8 Mrd. Euro unterstreichen wir die herausragende Bedeutung unserer Branche als Stabilitätsanker für die Wirtschaft, für den ländlichen Raum und für ganz Bayern. Gerade in sich zuspitzenden Krisenzeiten ist das Ausdruck solider, zukunftsgerichteter Politik. Damit können wir die wichtigen Zukunftsthemen kraftvoll weiterführen.

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Blühende Obstbäume auf einer Wiese

Oktober | Bayerischer Streuobstpakt

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Streuobstpakt unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Anlage, Pflege und den Erhalt der bayerischen Streuobstbestände. Der Streuobstpakt kommt einem Generationenvertrag gleich. Staatsregierung und Zivilgesellschaft verpflichten sich wechselseitig, Streuobstbestände in Bayern anzulegen, zu pflegen und zu erhalten.

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Feldhase und Landschaftsbild

Oktober | Wildlebensraumberatung – Ziele und Vorgehen

Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen in der offenen Kulturlandschaft zu erhalten, zu verbessern und zu vernetzen, ist das erklärte Ziel der Wildlebensraumberatung. Auf freiwilliger Basis können sich Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer sowie Gärtnerinnen und Gärtner beraten lassen, was genau bei ihnen machbar und sinnvoll ist. Weiterführende Informationen zum Angebot der Wildlebensraumberatung gibt es bei jedem der 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und unter www.lfl.bayern.de/wildlebensraum.

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Luftaufnahme eines Dorfes inmitten von Feldern und Wiesen

Mai | Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 – Eckpunkte

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat am 26. März 2021 einstimmig einen Kompromiss zu wichtigen Fragen der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 erzielt. Dabei konnten wichtige bayerische Kernforderungen durchgesetzt werden. Ziel des AMK-Beschlusses ist es, Verwerfungen und Strukturbrüche zu vermeiden und den Betrieben frühzeitig Klarheit darüber zu geben, wie die GAP in Deutschland ab dem Jahr 2023 fortgeführt werden soll. Mit den nun vorliegenden Gesetzentwürfen des Bundes zur GAP werden die Rechtsgrundlagen für den Nationalen GAP-Strategieplan geschaffen, um diesen fristgerecht bis Ende 2021 in Brüssel einreichen zu können. Die in der AMK erzielten Beschlüsse sichern den weiteren Umbau hin zu einer noch nachhaltigeren Landwirtschaft. Für das StMELF war entscheidend, die ökonomische Nachhaltigkeit der Betriebe weiter zu sichern. Denn deren wirtschaftliche Stabilität ist Voraussetzung dafür, dass diese die gesamtgesellschaftlich gewünschten Umweltleistungen auch erbringen können.

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StMELF Aktuell Haushalt 2021

März | Haushalt 2021 – Eckpunkte des Einzelplans 08

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund von Corona ist der Haushalt 2021 ein starkes Signal für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft und vitale ländliche Räume in Bayern. Es werden neue Akzente gesetzt, gleichzeitig aber Verlässlichkeit geboten. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt das StMELF rund 61 Mio. Euro mehr in die Hand. Damit stehen dem Agrarressort knapp 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Steigerung von 3,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Über 50 % der Gesamtausgaben fließen als Förderung in den ländlichen Raum. Das Kernstück der Förderung ist, neben zahlreichen Einzelprogrammen, das ELER-Programm mit rund 747 Mio. Euro. Dazu kommen noch knapp 1 Mrd. Euro Direktzahlungen der EU, die nicht im Einzelplan 08 veranschlagt sind, von der Verwaltung aber abgewickelt werden.

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Dezember | Ausführungsverordnung Düngeverordnung

Die im Mai 2020 novellierte Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete auszuweisen. Bayern setzt die Bundesvorgaben mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) um. In Bayern liegen 12 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im roten Gebiet und 28 % der LF im gelben Gebiet. Der Grundwasserschutz wird auch mit Reduzierung des Flächenumfangs der roten Gebiete durch die neuen rechtlichen Vorgaben deutlich gestärkt: Da der Stickstoffgehalt der Wirtschaftsdünger bei der Düngung höher angerechnet wird, geht der Düngemitteleinsatz insgesamt zurück. Die künftigen Maßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer in den gelben Gebieten reduzieren auch die Nitrateinträge ins Grundwasser und die Vorgaben in den roten Gebieten sind deutlich weitreichender als die bisherigen Maßnahmen.

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Ausschnitt der Titelseite

Dezember | Naturwälder in Bayern

Mit der Bekanntmachung "Naturwälder in Bayern" vom 2. Dezember 2020 wurden rund 58.000 Hektar Staatswald unter den besonderen Schutz des Bayerischen Waldgesetzes gestellt. Auf den Naturwaldflächen findet künftig dauerhaft keine Holznutzung mehr statt. Mit diesem wertvollen grünen Netzwerk leistet die Staatsregierung einen wichtigen zusätzlichen Beitrag für den Erhalt und die Erlebbarkeit der wilden Waldnatur im Freistaat.

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StMELF aktuell - Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung; "Die Landwirtschaft in die Mitte der Gesellschaft rücken"

Juli | Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung

Die Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Die Betriebe stehen vor völlig neuen Fragestellungen und Herausforderungen. Treiber sind die Anpassung an den Klimawandel, das Tierwohl, der Schutz der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität sowie die Digitalisierung. Auch der Beratungsbedarf der Landwirte ist jetzt ein anderer als noch vor einem Jahrzehnt. Um die Landwirtinnen und Landwirte bei diesen Herausforderungen zu unterstützen und die Landwirtschaft wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, ist eine intensivere Beratung und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort erforderlich, die mit der jetzigen Struktur der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht geleistet werden kann. Der bayerische Ministerrat hat am 7. Juli 2020 eine Modernisierung und Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung beschlossen.

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Stmelf Aktuell Foerderprogramm Fuer Waldbesitzert

Februar | Wichtige Weichenstellungen für Bayerns Wälder

Unsere Wälder prägen das Bild Bayerns. Sie sind unverzichtbar für unsere Bürgerinnen und Bürger, für den Klimaschutz und für die Artenvielfalt. Aber sie leiden sehr unter dem rasant fortschreitenden Klimawandel, unter Wetterextremen und Schädlingen. Wir müssen sie stärken und für die Zukunft rüsten. Denn auch unsere Kinder und Enkel wollen sich im Wald erholen, wollen seltene Tier- und Pflanzenarten sehen und wollen Häuser und Möbel aus dem umweltfreundlichsten aller Rohstoffe: heimischem Holz. Deshalb greifen wir unseren Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern beim Aufbau klimafester und artenreicher Mischwälder nach Kräften unter die Arme. Dazu haben wir unsere Waldförderung neu ausgerichtet und die Zuschüsse für Waldbesitzer und Kommunen nahezu verdoppelt. Und wir haben Leitlinien erarbeitet, die die Auswahl geeigneter Baumarten für stabile Zukunftswälder erleichtern.

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Landschaft mit Dorf

Mai | Doppelhaushalt 2019/2020

Der Doppelhaushalt 2019/2020 ist ein starkes Signal für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft im Freistaat und für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums: Gegenüber dem 2. Nachtragshaushalt 2018 nehmen wir 106 Millionen Euro mehr in die Hand. Unserem Ressort stehen somit über 1,5 Milliarden Euro in diesem und fast 1,6 Milliarden Euro im nächsten Jahr zur Verfügung. Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, dass wir unsere Bäuerinnen und Bauern sowie Waldbesitzer in diesen wirklich schwierigen Zeiten nicht alleine lassen und den ländlichen Raum für die Herausforderungen der Zukunft rüsten.

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Landschaft mit Feldern, Wiesen und Blühflächen

Mai | Maßnahmenpaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern

Artenvielfalt ist seit langem ein wichtiges Anliegen bayerischer Agrarpolitik. Dies kann aber nur mit unseren Bauern gemeinsam gelingen. Mehr als 1,7 Millionen Menschen, fast 18,3 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung hat für das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" gestimmt. Die Staatsregierung hat sich entschieden, dem Landtag vorzuschlagen, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert anzunehmen und gleichzeitig notwendige Ergänzungen und Verbesserungen vorzunehmen. Mit einem "Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz" und einem flankierenden Landtagsbeschluss sollen Härten abgefedert und echte Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erzielt werden.

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 Ministerin Kaniber im Agrarausschuss des Bayerischen Landtags (Foto: Bayerischer Landtag)

September | Mehr Wertschätzung für die Landwirtschaft

Land- und Forstwirtschaft sind die Hauptbetroffenen des Klimawandels. Immer häufiger müssen die Landwirte mit Ertragsausfällen kämpfen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, der bürokratische Aufwand nimmt zu und durch Baumaßnahmen und Ausgleichsflächen werden wertvolle Produktionsflächen entzogen. Mit all diesen Entwicklungen wollen wir unsere Bäuerinnen und Bauern nicht alleine lassen. Wir fordern mehr Wertschätzung für unsere Landwirte und ihre unverzichtbaren Leistungen, die weit über die Produktion von Lebensmitteln hinausgehen.

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Juli | Zukunft für Bayerns Wälder – Waldpakt 2018 und Waldumbauoffensive 2030

Klimawandel und demographische Veränderungen in der Waldbesitzerschaft stellen die Forstwirtschaft und unsere Waldbesitzer vor dramatische Herausforderungen. Die Bayerische Staatsregierung lässt die Waldbesitzer in dieser sehr ernsten Situation nicht im Stich. Daher wurde in enger Abstimmung mit den Verbänden eine gemeinsame "Erklärung zur Stärkung der Bayerischen Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes – Zukunft für Bayerns Wälder" entwickelt.

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Juli | Bayerischer Agrarbericht 2018 - Kurzinformation

Der Bayerische Agrarbericht 2018 erscheint als Online-Version unter www.agrarbericht.bayern.de. Er ist das umfassendste Informationswerk über die Land- und Forstwirtschaft in Bayern, die bayerische Agrar- und Forstpolitik sowie für den Bereich Ernährung. Eine 8-seitige Kurzinformation dazu ist zum Herunterladen verfügbar.

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Juni | 10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung

Derzeit findet eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer in Bayerns Wäldern statt. Es besteht Anlass zu großer Sorge. Optimale Entwicklungsbedingungen führten schon 2017 zu einem explosionsartigen Anstieg der Borkenkäferpopulation mit mehr als 3,5 Millionen Festmetern Schadholz. Die hohe Ausgangspopulation, der Brutraum aus verbliebenen Sturmschäden des Vorjahres und das überdurchschnittlich warme Frühjahr lassen auch heuer ein massives Befallsgeschehen erwarten. Einzig wirksame Gegenwehr zum Schutz der Wälder sind rascher Einschlag und Abfuhr, bzw. die Entrindung der befallenen Stämme. Für die Waldbesitzer, Forstleute und Forstbetriebe bedeutet das eine große Herausforderung und einen enormen Arbeitseinsatz. Hierbei unterstützt die Bayerische Staatsregierung mit einem Maßnahmenpaket.

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Mai | Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Bayern

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen ist und bleibt das zentrale agrarpolitische Instrument zur Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung in Bayern. Von den dafür bereitstehenden 110 Millionen € profitieren derzeit rund 60.000 Landwirte. Ziel ist es, die EU-rechtlich vorgegebene Neuabgrenzung zu nutzen, um eine möglichst sachgerechte und für die bayerische Landwirtschaft akzeptable Lösung zu finden und dabei alle Spielräume im Interesse des Freistaats auszuschöpfen.

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