Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt die Bemühungen der Winzerinnen und Winzer sowie des Fränkischen Weinbauverbandes, die Qualität und das Ansehen des Frankenweins auf höchstem Niveau weiter auszubauen. Der Fränkische Weinbauverband hat in diesem Bereich bereits Pionierarbeit geleistet, indem er in Form einer Produktspezifikation die Qualität der Weine, deren Herkunft und Lage beschrieben hat. Mit dem Staatsehrenpreis können jährlich hervorragende Leistungen von Teilnehmern der Fränkischen Weinprämierung ausgezeichnet werden. Je nach Größe der Ertragsrebfläche wird der Preis in vier Kategorien für überdurchschnittliche Leistungen der letzten drei Prämierungsjahre vergeben. In die Bewertung fließen die Platzierungen der Weinprämierung in Gold, Silber und Bronze der jeweiligen Betriebe der letzten drei Prämierungsjahre ein. Für die Auszeichnung werden Betriebe vorgeschlagen, die neben einer hohen Bewertung auch in besonderem Maße dem Gesamtbild der fränkischen Qualitätsziele entsprechen. Die Auszeichnung würdigt somit die herausragende Leistung, Weine höchster Qualität zu erzeugen. Für alle Winzerinnen und Winzer in Bayern ist sie ein Ansporn, die Qualität der eigenen Weine immer weiter zu verbessern. Den Weinkundinnen und Weinkunden gibt die Auszeichnung Orientierung für ihren Weineinkauf.
© Fränkischer Weinbauverband e.V.Weingut Manfred Braun (Kategorie bis zu 5 Hektar)
Winzerhof Kieselsmühle (Kategorie 5 bis 15 Hektar)
Weingut Ernst Popp (Kategorie 15 bis 50 Hektar)
Weingut Juliusspital Würzburg (Kategorie über 50 Hektar)
© Fränkischer Weinbauverband e.V.Weingut Stefan Bardorf (Kategorie bis zu 5 Hektar)
Weingut Kreglinger (Kategorie 5 bis 15 Hektar)
Weingut Höfling (Kategorie 15 bis 50 Hektar)
Weingut Bürgerspital zum Hl. Geist (Kategorie über 50 Hektar)
© Fränkischer Weinbauverband e.V.Weinbaubetrieb Jürgen Hoffmann (Kategorie bis zu 5 Hektar)
Weingut Clemens Fröhlich (Kategorie 5 bis 15 Hektar)
Weingut Horst Sauer (Kategorie 15 bis 50 Hektar)
Weingut Geiger und Söhne e.K. (Kategorie über 50 Hektar)
