Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Verarbeitung und Vermarktung
Optimierung der Vermarktung
Rationalisierung der Rebflächenbewirtschaftung und Sortenanpassung

Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)
Im Weinbauprogramm – Teil A (WBA) stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt. Mit einer Sortenumstellung soll eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Effektiv zu bewirtschaftende Gassenbreiten von Rebanlagen sind durch Umstrukturierung zu erzielen.
Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, die Rebflächen bewirtschaften.
Die Rebflächen müssen in der Weinbaukartei erfasst sein und in Bayern liegen.
die Sortenumstellung von einer Keltertraubensorte auf eine andere zugelassene Keltertraubensorte
die Umstrukturierung durch Änderung des Zeilenabstandes
die Querterrassierung von Steillagen
die Beschaffung und feste Installation von Tropfbewässerungsanlagen
Sortenumstellung und Umstrukturierung
bis zu 5.500 €/ha in Direktzuganlagen
bis zu 12.000 €/ha in Steillagen (ab 40 % Hangneigung)
bis zu 14.000 €/ha in Terrassenanlagen
die Querterrassierung von Steillagen einschließlich Anpflanzung bis zu 24.000 €/ha
Tropfbewässerung
bis zu 2.000 €/ha in Direktzuganlagen,
bis zu 3.200 €/ha in Steillagen (ab 40 % Hangneigung)
bis zu 3.200 €/ha in Terrassenanlagen
Europäische Union
Ansprechpartner
- Name:
- Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
- Adresse:
- An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
- Telefon:
- 0931 9801-0
- E-Mail:
- poststelle@lwg.bayern.de
- Internet:
- www.lwg.bayern.de/weinbau externer Link
12. August bis 30. September 2022
31. Mai jedes Jahres
Anträge auf Unterstützung und Zahlungsanträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden.
Unterlagen zum Förderantrag
- Antrag auf Unterstützung