Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B (WBB)

Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten.

Aktualisiert am: 30.05.2025
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Investitionsförderung (WBB)

Teil B des Weinbauprogramms fördert Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Es soll die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit und damit die Gesamtleistung des Betriebs verbessern sowie einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Auswirkung auf die Umwelt haben. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Die Gesellschaft muss für eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Antragstellung, vereinbart sein.

Begünstigte sind
  • Weinerzeuger gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 und 
  • Weinerzeugerorganisationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126.
Förderung

Zum Zweck der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von weinbaulichen Erzeugnissen 
  • Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software
  • Kosten der Betreuung bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 € (ohne Ausgaben für die Betreuung), sofern das Vorhaben auch förderfähige bauliche Investitionen erhält 

Zum Zweck der Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt werden folgende Investitionen unterstützt: Maschinen und technische Einrichtungen, die insbesondere die Erfassung, Lagerung, Kühlung Sortierung, marktgerechte Ausbereitung, Verpackung, Etikettierung oder Verarbeitung betreffen. Die zulässigen Investitionen dieser Kategorie sind in der Liste der Umweltmaßnahmen im Förderwegweiser veröffentlicht.

Höhe der Förderung
Der Fördersatz beträgt
  • 25 % der förderfähigen Investitionskosten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
  • 20 % der förderfähigen Investitionskosten für größere Unternehmen, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, aber weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. € erzielen

Der Zuschuss wird auf 250.000 € je Förderantrag (ohne Betreuerzuschuss) begrenzt.

Mittelherkunft

Europäische Union

Antragsverfahren
  • Anträge können, solange noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, grundsätzlich ganzjährig in iBALIS gestellt werden.
  • Alle Anträge werden nach Einreichung auf Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der Fördervoraussetzungen geprüft.
  • Anträge, die nicht vollständig vorliegen oder nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt.
  • Die förderfähigen Anträge werden nach Eingangsdatum und dem voraussichtlichen Jahr der Auszahlung gruppiert und solange bewilligt, bis das Budget des entsprechenden Auszahlungsjahres erschöpft ist.

Beratungsstelle

Name:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
Telefon:
0931 9801-0

Bewilligungsbehörde

Name:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale
Telefon:
09771 6102-0

Unterlagen zum Förderantrag

Allgemein