Investitionsförderung (WBB)
Teil B des Weinbauprogramms fördert Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Es soll die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit und damit die Gesamtleistung des Betriebs verbessern sowie einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Auswirkung auf die Umwelt haben. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor.
Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Die Gesellschaft muss für eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Antragstellung, vereinbart sein.
Weinerzeuger gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 und
Weinerzeugerorganisationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126.
Zum Zweck der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von weinbaulichen Erzeugnissen
Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software
Kosten der Betreuung bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 € (ohne Ausgaben für die Betreuung), sofern das Vorhaben auch förderfähige bauliche Investitionen erhält
Zum Zweck der Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt werden folgende Investitionen unterstützt: Maschinen und technische Einrichtungen, die insbesondere die Erfassung, Lagerung, Kühlung Sortierung, marktgerechte Ausbereitung, Verpackung, Etikettierung oder Verarbeitung betreffen. Die zulässigen Investitionen dieser Kategorie sind in der Liste der Umweltmaßnahmen im Förderwegweiser veröffentlicht.
25 % der förderfähigen Investitionskosten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
20 % der förderfähigen Investitionskosten für größere Unternehmen, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, aber weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. € erzielen
Der Zuschuss wird auf 250.000 € je Förderantrag (ohne Betreuerzuschuss) begrenzt.
Europäische Union
Anträge können, solange noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, grundsätzlich ganzjährig in iBALIS gestellt werden.
Alle Anträge werden nach Einreichung auf Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der Fördervoraussetzungen geprüft.
Anträge, die nicht vollständig vorliegen oder nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt.
Die förderfähigen Anträge werden nach Eingangsdatum und dem voraussichtlichen Jahr der Auszahlung gruppiert und solange bewilligt, bis das Budget des entsprechenden Auszahlungsjahres erschöpft ist.
Beratungsstelle
- Name:
- Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
- Telefon:
- 0931 9801-0
- E-Mail:
- poststelle@lwg.bayern.de
Bewilligungsbehörde
- Name:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale
- Telefon:
- 09771 6102-0
- E-Mail:
- poststelle@aelf-ns.bayern.de
- Durchführungsbestimmungen zum Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B Investitionsförderung Downloadlink
- Anlage 1 – Liste der Umweltmaßnahmen Downloadlink
- Anlage 2 – Sanierung, Modernisierung, Abbruch Downloadlink
- Anlage 3 – Liste der zugelassenen Betreuer Downloadlink
- Anlage 4 – Aufgaben der Betreuung Downloadlink
Unterlagen zum Förderantrag