Betriebe der Fischerei- und Aquakultur, die die Fischerei / Teichwirtschaft / Aquakultur zu Erwerbszwecken betreiben,
Unternehmen der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen,
Verbände und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind.
im Bereich der Aquakultur und Teichwirtschaft, inkl. Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft,
der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer),
zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten,
in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Vorhaben, die von öffentlichen Einrichtungen, kollektiven Begünstigten oder jungen Unternehmern/Unternehmerinnen durchgeführt werden, sind höhere Fördersätze möglich. Gleiches gilt für Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr von Fischottern.
Die Zuwendung ist im Regelfall begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 400.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFAF höchstens einmal ausgeschöpft werden.
Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenzen liegen, können nicht gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß Art. 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich der Aquakultur von der Förderung auszuschließen.
EU – Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Bayerische Landesmittel
- Bayerische EMFAF-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023 – 2027 externer Link
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (Amtsblatt der Europäischen Union ) externer Link
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 (Amtsblatt der Europäischen Union ) externer Link
- Gemeinsames deutsches EMFAF-Programm "Europäischer Meeres- Fischerei- und Aquakulturfonds – Programm für Deutschland" externer Link
Aktueller Antragszeitraum: 17.04. bis 31.12.2023 (alle Programmbereiche)
Verfügbares Budget: 2.395.840 EUR (Gesamtzuwendung, alle Programmbereiche)
Förderfähige Antragsteller: alle Antragsberechtigten gemäß Nr. 3 der Bayerischen EMFAF-Förderrichtlinie
Geografisches Gebiet: gesamter Geltungsbereich gemäß Nr. 4 der Bayerischen EMFAF-Förderrichtlinie
Betroffene politische/spezifische Ziele: alle Programmbereiche
Förderanträge im Rahmen des EMFAF können nur im elektronischen Verfahren über iBALIS-Online gestellt werden. Dazu werden eine 10-stellige Betriebsnummer (erhältlich beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF) sowie die Zugangsdaten zu iBALIS benötigt. Sofern noch nicht vorhanden können Letztere unter Angabe der Betriebsnummer beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) bezogen werden.
Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie auch bei den örtlichen Teichgenossenschaften, die bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich sind.
Die Anträge können laufend gestellt werden und werden nach dem geltenden Auswahlverfahren bzw. den geltenden Auswahlkriterien bewertet (s. Hinweise zum EMFAF-Auswahlverfahren).
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAK) Kompetenzzentrum Förderprogramme Telefon: 0871 9522-4600 E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de
Anlagen zum Online-Antrag
- Dokumentation einer öffentlichen Auftragsvergabe (EMFAF)
- Dokumentation einer freihändigen Auftragsvergabe (EMFAF)
- Vergabeliste für öffentliche Auftraggeber (EMFAF)
Merkblätter zur Antragstellung
- Merkblatt zum EMFAF-Förderantrag 2023 – 2029 Downloadlink
- Merkblatt zur EMFAF-Markterkundung Downloadlink
- Merkblatt Abwehrzäune gegen Fischotter Downloadlink
- Merkblatt zur Förderung von Fischwirtschaftsgebieten Downloadlink
- Merkblatt zur Definition der Unternehmensklassen Downloadlink
- Merkblatt zu den Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften im EMFAF Downloadlink
- Merkblatt Vergabe im EMFAF durch öffentliche Auftraggeber
Vorlagen zur Information und Publizität durch den Begünstigten
Unterlagen zum Zahlungsantrag (Verwendungsnachweis)
Allgemeines, Hinweise