Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Auf der Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aller EU-Mitgliedsstaaten zielt der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) auf die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, resilienten, innovativen und wettbewerbsfähigen Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit. Weitere Förderschwerpunkte sind die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse insbesondere durch die Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume.

Erstellt am: 21.03.2023
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Antragsberechtigt sind
  • Betriebe der Fischerei- und Aquakultur, die die Fischerei / Teichwirtschaft / Aquakultur zu Erwerbszwecken betreiben,
  • Unternehmen der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • Verbände und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind.
Förderfähig sind Vorhaben
  • im Bereich der Aquakultur und Teichwirtschaft, inkl. Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft, 
  • der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer),
    
  • zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten, 
  • in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.
    
Förderung
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Vorhaben, die von öffentlichen Einrichtungen, kollektiven Begünstigten oder jungen Unternehmern/Unternehmerinnen durchgeführt werden, sind höhere Fördersätze möglich. Gleiches gilt für Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr von Fischottern.
  • Die Zuwendung ist im Regelfall begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 400.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFAF höchstens einmal ausgeschöpft werden.
  • Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenzen liegen, können nicht gefördert werden.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
  • Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß Art. 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich der Aquakultur von der Förderung auszuschließen.
    
Mittelherkunft
  • EU – Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
  • Bayerische Landesmittel
  • Aktueller Antragszeitraum: 17.04. bis 31.12.2023 (alle Programmbereiche)
  • Verfügbares Budget: 2.395.840 EUR (Gesamtzuwendung, alle Programmbereiche)
    
  • Förderfähige Antragsteller: alle Antragsberechtigten gemäß Nr. 3 der Bayerischen EMFAF-Förderrichtlinie
  • Geografisches Gebiet: gesamter Geltungsbereich gemäß Nr. 4 der Bayerischen EMFAF-Förderrichtlinie
  • Betroffene politische/spezifische Ziele: alle Programmbereiche
Antragstellung

Förderanträge im Rahmen des EMFAF können nur im elektronischen Verfahren über iBALIS-Online gestellt werden. Dazu werden eine 10-stellige Betriebsnummer (erhältlich beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF) sowie die Zugangsdaten zu iBALIS benötigt. Sofern noch nicht vorhanden können Letztere unter Angabe der Betriebsnummer beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) bezogen werden.

Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie auch bei den örtlichen Teichgenossenschaften, die bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich sind.

Auswahlverfahren

Die Anträge können laufend gestellt werden und werden nach dem geltenden Auswahlverfahren bzw. den geltenden Auswahlkriterien bewertet (s. Hinweise zum EMFAF-Auswahlverfahren).

Bewilligungsbehörde

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAK) Kompetenzzentrum Förderprogramme Telefon: 0871 9522-4600 E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de

Anlagen zum Online-Antrag

Vorlagen zur Information und Publizität durch den Begünstigten

Unterlagen zum Zahlungsantrag (Verwendungsnachweis)