Förderung
Ökologischen Imkereien kann die Teilnahme am Kontrollverfahren in Höhe von max. 200 € pro Jahr gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Imkerinnen und Imker mit Betriebssitz in Bayern, die nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaften und von einer in Bayern zugelassenen und beliehenen Öko-Kontrollstelle kontrolliert werden.
Mittelherkunft
Bayern
Antragszeitraum
Förderanträge müssen bis spätestens 30.09.2023, Zahlungsanträge bis spätestens 30.11.2023 bei der unten genannten Adresse eingegangen sein.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- KomZF@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
Generell zu beachten