Ökoimkerei – Unterstützung der Zertifizierung

Imkerinnen und Imker sollen leichter in die ökologische Bienenhaltung einsteigen können. Die Teilnahme am Kontrollverfahren wird daher gefördert. Ausführlich informiert das Merkblatt "Förderung der Teilnahme am Kontrollverfahren".

Erstellt am: 20.01.2023
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Förderung
  • Ökologischen Imkereien kann die Teilnahme am Kontrollverfahren in Höhe von max. 200 € pro Jahr gefördert werden.
  • Antragsberechtigt sind Imkerinnen und Imker mit Betriebssitz in Bayern, die nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaften und von einer in Bayern zugelassenen und beliehenen Öko-Kontrollstelle kontrolliert werden.
Mittelherkunft
  • Bayern
Antragszeitraum

Förderanträge müssen bis spätestens 30. September, Zahlungsanträge bis spätestens 30. November bei der unten genannten Adresse eingegangen sein.

Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
Email:
KomZF@fueak.bayern.de
Adresse:
Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
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