Förderung
Ökologischen Imkereien kann die Teilnahme am Kontrollverfahren in Höhe von max. 200 € pro Jahr gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Imkerinnen und Imker mit Betriebssitz in Bayern, die nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaften und von einer in Bayern zugelassenen und beliehenen Öko-Kontrollstelle kontrolliert werden.
Mittelherkunft
Bayern
Antragszeitraum
Förderanträge müssen bis spätestens 30. September, Zahlungsanträge bis spätestens 30. November bei der unten genannten Adresse eingegangen sein.
Kontakt
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- Email:
- KomZF@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
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Generell zu beachten