So können Sie am Programm teilnehmen
Ihre Einrichtung (Schule, Kindergarten, Haus für Kinder) kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Allerdings liefern nur zugelassene Lieferanten Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten. Wählen Sie daher einen Lieferanten für die Belieferung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf. An welchem Wochentag und Ihre Einrichtung welche Produkte erhält, vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten. Eine (schul)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Ausführliche Informationen sind in den beiden Merkblättern (siehe unten "Für Einrichtungen") zu finden.
Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.
Hinweis: Ab dem Schuljahr 2022/23 erhöht sich die Portionspauschale auf 0,35 € für konventionelle Produkte und auf 0,46 € für Öko-Produkte.
Pressemitteilung zu EU-Schulprogramm: Bayerische Erfolgsgeschichte wird fortgeschrieben - Ernährungsministerin Michaela Kaniber erhöht die Förder-PauschaleKinder in Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4)
Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
in Häusern für Kinder und Kindergärten: die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2022 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2022/2023 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind; d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2022 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2022 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt.
in Grund- und Förderschulen: die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. August 2022 in der Schule für das Schuljahr 2022/2023 registriert bzw. angemeldet sind.
Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!
Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.
Liste der zugelassenen Lieferanten für Obst, Gemüse, Milch (PDF) - Staatliche Führungsakademie (FüAk) externer LinkAufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern. Aufgabe der Einrichtung ist, die Ausgabe der Lebensmittel an die Kinder in flankierende Maßnahmen einzubetten. Verpflichtend ist, die Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes umzusetzen: Kindern sollen die Vielfalt und der Wert von Obst und Gemüse nahe gebracht und gesunde Ernährungsgewohnheiten gefördert werden. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.
PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.
Meldeblatt "Kinderzahl der Einrichtung für das Schuljahr 2022/23"
Merkblatt, Antrag und wichtige Informationen für das Schuljahr 2022/23
- Telefon:
- 0871 9522-4200
- Fax:
- 0871 9522-4399
- Email:
- eu-schulprogramm@fueak.bayern.de
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Meldeblatt "Kinderzahl der Einrichtung für das Schuljahr 2022/23"
Merkblatt und wichtige Informationen für das Schuljahr 2022/23
Antrag auf Zuwendung – Schuljahr 2022/23
- Antrag auf Zuwendung Obst und Gemüse Downloadlink
- Antrag auf Zuwendung Milch Downloadlink
- Obst und Gemüse – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag Downloadlink
- Obst und Gemüse – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag (Exceldatei) Downloadlink
- Milch – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag Downloadlink
- Milch – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag (Exceldatei) Downloadlink
Antrag auf Zuwendung – Schuljahr 2021/22
- Antrag auf Zuwendung nach dem EU-Schulprogramm Downloadlink
- Obst und Gemüse – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag Downloadlink
- Obst und Gemüse -– Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag (Exceldatei) Downloadlink
- Milch – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag Downloadlink
- Milch – Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag (Exceldatei) Downloadlink
Allgemeine Formulare
- Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer Downloadlink
- Antrag auf Zulassung als Lieferant Downloadlink
- Beiblatt für Antrag auf Zulassung als Lieferant Downloadlink
- Obst und Gemüse - Liefervertrag (Muster, nicht verpflichtend) Downloadlink
- Milch - Liefervertrag (Muster, nicht verpflichtend) Downloadlink
Welche Einrichtungen können am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Grundschulen und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie Kindergärten und Häuser für Kinder (Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt; Stichtag vgl. Merkblatt).
Ihre Einrichtung möchte am EU-Schulprogramm teilnehmen?
Um Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte erhalten zu können, wählen Sie aus der Liste der zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus. Der Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten wird empfohlen. Im Vertrag können Sie u.a. festlegen, wann Ihre Einrichtung welche möglichst regionalen und saisonalen Lebensmittel erhalten soll und ob diese aus konventionellem oder aus ökologischem Anbau stammen.
Die Liefertermine können frei zwischen Einrichtung und Lieferant vereinbart werden. Eine (schul)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Somit werden Reste vermieden und die Kinder regelmäßig mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten versorgt.
Aufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern. Aufgabe der Einrichtung ist, die Ausgabe der Lebensmittel an die Kinder in flankierende Maßnahmen einzubetten. Verpflichtend ist, die Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes umzusetzen: Kindern sollen die Vielfalt und der Wert von Obst und Gemüse nahe gebracht und gesunde Ernährungsgewohnheiten gefördert werden. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften und Anforderungen an die Lebensmittelhygiene müssen durch die Einrichtung eingehalten werden und unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. Gemeinde.
Wer kann kostenlos Obst, Gemüse und Milch liefern?
Nur zugelassene Lieferanten können Einrichtungen beliefern und Zuwendungen beantragen. Der Antrag auf Zulassung muss mit der Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.
Welche Produkte können kostenlos abgegeben werden?
Frisches Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte wie z. B. Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Karotten, Gurken, Paprika, pasteurisierte Milch, Buttermilch, Naturjoghurt und Käse laut Käseverordnung (vgl. Merkblätter). Bevorzugt sollen regionale und saisonale Produkte verteilt werden. Nicht beihilfefähig sind z. B. Nüsse, Rohmilch, Butter, Fruchtbuttermilch, Fruchtjoghurt, Frischkäse, Trinkjoghurt.
Portionspauschalen, -anzahl und Liefermengen für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte
In der Tabelle sind die Portionspauschale (inkl. Lieferung) pro Portion, die maximal beihilfefähige Menge Obst/Gemüse sowie die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch und Milchprodukte pro berücksichtigungsfähigem Kind und Lieferperiode dargestellt. Eine Mischung in der Produktgruppe Milch ist grundsätzlich möglich, sofern die maximale Portionsanzahl in der Summe je Lieferperiode nicht überschritten wird.
100 Gramm Obst und Gemüse
200 Milliliter Milch
200 Gramm Buttermilch
150 Gramm Joghurt/Quark
30 Gramm Käse
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/Milchprodukte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
---|---|---|---|---|
3. Schulquartal (2022/23) | Februar 2023 bis April 2023 | 0,35 konventionell 0,46 biologisch | 10 Portionen | 1000 Gramm |
2. Schulquartal (2022/23) | November 2022 bis Januar 2023 | 0,35 konventionell 0,46 biologisch | 10 Portionen | 1000 Gramm |
1. Schulquartal (2022/23) | August bis Oktober 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 6 Portionen | 600 Gramm |
4. Schulquartal (2021/22) | Mai 2022 bis Juli 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 10 Portionen | 1000 Gramm |
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/Milchprodukte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
---|---|---|---|---|
3. Schulquartal (2022/23) | April 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 Gramm |
Achtung: Lieferperiode März beginnt an einem Mittwoch | März 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 5 Portionen | 500 Gramm |
Achtung: Lieferperiode Februar beginnt an einem Mittwoch | Februar 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
2. Schulquartal (2022/23) | Januar 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
Achtung: Lieferperiode Dezember beginnt an einem Donnerstag! | Dezember 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
November 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 4 Portionen | 400 Gramm | |
1. Schulquartal (2022/23) | Oktober 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 4 Portionen | 400 Gramm |
September 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 Gramm | |
August 2022 | - | - | - | |
4. Schulquartal (2022) Achtung: Lieferperiode Juli beginnt an einem Freitag | Juli 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
Achtung: Lieferperiode Juni beginnt an einem Mittwoch | Juni 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
Mai 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 Gramm |