Umsetzung im Schuljahr 2026/2027
Im nächsten Schuljahr können wieder alle Kindergärten und Häuser für Kinder sowie die Grund- und Förderschulen mit ihren Klassen 1 bis 4 am EU-Schulprogramm teilnehmen. Bayern stockt die EU-Mittel in Höhe von 5,2 Mio. € dafür um 5,34 Mio. € aus dem Landeshaushalt auf. Damit stehen insgesamt 10,5 Mio. € für die Umsetzung des EU-Schulprogramms mit Obst, Gemüse und Milch für Bayerns Kinder zur Verfügung. Um den Fokus noch stärker auf das Programmziel der Ernährungsbildung zu richten, können Kitas und Schulen das Programm noch flexibler gestalten. Das EU-Schulprogramm wird im Schuljahr 2026/2027 in zwei Aktionszeiträumen durchgeführt:
Aktionszeitraum Herbst/Winter: 30. November 2026 bis 26. Februar 2027
Aktionszeitraum Frühjahr/Sommer: 05. April bis 02. Juli 2027.
Innerhalb dieser Aktionszeiträume können die Einrichtungen mit den Lieferanten den Lieferumfang und die Lieferhäufigkeit vereinbaren. Es sind unterschiedliche Liefermodalitäten möglich, zum Beispiel:
wöchentlich / 14-täglich / monatlich
täglich im Rahmen von Projektwochen

Mit dieser Flexibilität können die Einrichtungen die Lieferungen bestmöglich pädagogisch begleiten. Dazu sind sie bei der Teilnahme am EU-Schulprogramm verpflichtet. Obst, Gemüse und Milch bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für die Ernährungsbildung. Im Mittelpunkt des EU-Schulprogramms steht das Kennenlernen, Probieren und Wertschätzen von Lebensmitteln im Alltag der Kinder. Sie sollen erfahren, wie gut diese Lebensmittel schmecken, wo sie herkommen und auch, wie sie produziert werden. Die Produkte unterstützen die Einrichtungen ideal bei einer praxisorientierten Umsetzung der Inhalte zu Ernährungs- und Landwirtschaftsthemen des LehrplanPLUS bzw. des Bildungsziels "Gesundheitsbildung" der Kinderbildungsverordnung.
Ab September finden Sie hier regelmäßig neue Ideen und Impulse, wie Sie das EU-Schulprogramm pädagogisch begleiten können.
Die Liefermengen für die Aktionszeiträume werden den Einrichtungen Anfang November per E-Mail bekanntgegeben. Die Lieferanten können ebenfalls ab Anfang November die Menge jeder Einrichtung in iBALIS einsehen. Die Mengen orientieren sich an der Zahl der teilnehmenden Einrichtungen bzw. an deren Kinderzahlen. Im Programmteil Milch steht weiter die Milch im Fokus. Milchprodukte wie Buttermilch, Joghurt, Quark und Käse sind nicht mehr förderfähig. Im Schuljahr 2026/2027 erhalten Lieferanten pro 100 g Obst und Gemüse und pro 200 ml Milch folgende Portionspauschalen: 0,35 € für konventionelle Ware und 0,46 € für Bio-Produkte. Bitte lesen Sie sich die Merkblätter 2026/2027 für Einrichtungen beziehungsweise Lieferanten durch. Diese werden ab September hier eingestellt.
Pressemitteilung zum EU-SchulprogrammOnline-Anmeldung 2026/2027 vom 22. Juni bis 30. September 2026
Jede teilnahmeberechtigte Einrichtung kann für eine Teilnahme im Schuljahr 2026/2027 von einem zugelassenen Lieferanten online über iBALIS angemeldet werden. Eine Anmeldung gilt immer für beide Aktionszeiträume.
Liste der zugelassenen Lieferanten für Obst, Gemüse, Milch (PDF) - Staatliche Führungsakademie (FüAk) externer LinkDie Lieferanten müssen die Einrichtungen im Anmeldezeitraum vom 22. Juni bis 30. September 2026 anmelden. Die Anmeldung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Einrichtung die Anmeldung ebenfalls bis 30. September 2026 per E-Mail bestätigt hat.
iBALIS externer Linkob Sie nur am Programmteil Obst/Gemüse oder nur am Programmteil Milch oder an beiden Programmteilen teilnehmen möchten und,
ob Sie Produkte in Bio-Qualität oder konventionelle Produkte erhalten möchten.
Beachten Sie bitte, dass der Lieferant keine Bio-Produkte abrechnen kann, wenn eine Einrichtung für konventionelle Produkte angemeldet ist. Ein Bio-Lieferant kann jederzeit auch konventionelle Produkte abrechnen. Wichtig ist dies vor allem bei einem geplanten Lieferantenwechsel.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Kompetenzzentrum Förderprogramme, Sachgebiet K3 Fabrikstraße 6 95615 Marktredwitz Telefon: 0871 9522-4600 Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.deRichtlinie 26/27 EU-Schulprogramm – gesetze-bayern.de (erscheint in Kürze)
Umsetzung im Schuljahr 2025/2026
Im Schuljahr 2025/2026 erhalten über 830.000 Kinder in nahezu 9.000 Kitas und Schulen im Rahmen des EU-Schulprogramms kostenlos Obst und Gemüse. Über 420.000 Kinder in über 6.000 Einrichtungen bekommen Milch- und Milchprodukte.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Kompetenzzentrum Förderprogramme, Sachgebiet K3 Fabrikstraße 6 95615 Marktredwitz Telefon: 0871 9522-4600 Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.deInformationen für Einrichtungen 2025/2026
Im Schuljahr 2025/2026 sind alle Einrichtungen teilnahmeberechtigt, die im Schuljahr 2024/2025 bereits vor dem 1. Mai 2025 teilgenommen haben. Dies wird nachgewiesen durch den Eingang mindestens einer Lieferbestätigung in einem Antrag des Lieferanten bis 31. Juli 2025.
Nur zugelassene Lieferanten dürfen Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte liefern. Wählen Sie daher einen Lieferanten für die Belieferung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf. An welchem Wochentag Ihre Einrichtung welche Produkte erhält, vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten.
Die Einrichtungen sind verpflichtet die Ausgabe der Lebensmittel an die Kinder in flankierende pädagogische Maßnahmen einzubetten. Kindergärten und Häuser für Kinder: Vorschulische Einrichtungen sind verpflichtet, das Bildungsziel Gesundheitsbildung (§13 Kinderbildungsverordung) verbindlich umzusetzen. Grund- und Förderschulen Klassen 1-4: In den Grund- und Förderschulen sind die pädagogischen Maßnahmen über die Umsetzung des Lehrplans abgedeckt. Kindern sollen die Vielfalt und der Wert von Obst, Gemüse, Milch- und Milchprodukten nahe gebracht und gesunde Ernährungsgewohnheiten gefördert werden. Teilnahmeberechtigte vergleichbare Einrichtungen und die höheren Jahrgangsstufen der Mittel- und Förderschulen: Die Einrichtungen müssen für alle Kinder pädagogische Begleitmaßnahmen durchführen, die das Wissen und Verständnis der Kinder zu Ernährung und Landwirtschaft fördern. Die Durchführung der pädagogischen Begleitmaßnahmen muss bei Vor-Ort-Kontrollen belegt werden können. Weitere zusätzliche Angebote des Staatsministeriums für flankierende Maßnahmen zu den Themen Ernährung, Hauswirtschaft und Landwirtschaft finden Einrichtungen auf
Alltagskompetenzen – Angebote für Schulen und Kitas externer LinkDie belieferten Einrichtungen müssen mit dem aktuellen Poster oder auf der Homepage der Einrichtung darauf hinweisen, dass sie am EU-Schulprogramm teilnehmen. Das Poster ist deutlich sichtbar und lesbar dauerhaft im Eingangsbereich – mindestens im DIN A 3 Format – anzubringen. Zur Verfügung stehen eine fertige Druckdatei oder eine Vorlage zum Selbergestalten. Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.
Die Anzahl der bestätigten berücksichtigungsfähigen Kinder muss von den Einrichtungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
in Häusern für Kinder und Kindergärten: die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. September 2025 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2025/2026 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind; d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2025 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2025 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt.
in Grund- und Förderschulen: die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. September 2025 in der Schule für das Schuljahr 2025/2026 registriert bzw. angemeldet sind.
in Mittel- und Förderschulen ab Klasse 5 mit Ausnahmegenehmigung: die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw.10, die am Stichtag 1. September 2025 in der Schule für das Schuljahr 2025/2026 registriert bzw. angemeldet sind.
Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich! Die Kinderzahl ist nur dem Lieferanten zu melden. Dieser braucht die Zahl für eine zügige Anmeldung ab 1. September 2025. Nutzen Sie dafür die Ermittlungshilfe.
Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.
Liste der zugelassenen Lieferanten für Obst, Gemüse, Milch (PDF) - Staatliche Führungsakademie (FüAk) externer Link- Merkblatt für Einrichtungen (PDF) Downloadlink
- Ermittlungshilfe zur Anzahl der berücksichtungsfähigen Kinder (PDF) Downloadlink
- Poster (fertige Druckvorlage - PDF) Downloadlink
- Poster zum Selbstgestalten (PDF) Downloadlink
- Ideen und Materialien zur pädagogischen Begleitung externer Link
- Lehrplan PLUS Grundschule externer Link
- Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG externer Link
- Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung – Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) externer Link
- Käseverordnung (PDF) Downloadlink
Informationen für Lieferanten 2025/2026
Seit dem Schuljahr 2024/2025 können Sie Ihren Antrag ausschließlich online über das Serviceportal des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus iBALIS stellen. Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Antragstellung in iBALIS externer LinkFAQs zur Online-Antragstellung
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten aus den Einführungsveranstaltungen zum EU-Schulprogramm zusammengefasst. Umfassende Informationen sowie weitere, hilfreiche Unterlagen und Dokumente zur Online-Antragstellung finden Sie bereits weiter oben auf dieser Seite. Bitte lesen Sie diese sorgfältig. Wir wünschen Ihnen einen guten Start auf iBALIS.
Neben Ihrer 10-stelligen Betriebsnummer benötigen Sie eine PIN. Bei verschiedenen Betriebsnummern benötigen Sie für jede Betriebsnummer eine eigene PIN. Die PIN können Sie beim LKV beantragen. Weitere Informationen und die Kontaktdaten des LKV finden Sie auf der iBALIS Anmeldeseite bzw. im Infoschreiben der FüAk vom 04.04.2023.
Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2022/2023 – PIN-Beantragung für ESP-Online externer LinkJa, jede Lieferbestätigung muss einzeln versendet werden. Egal ob sie manuell oder per Import angelegt wurde.
In diesem Fall können beide Lieferanten ihre jeweiligen Lieferbestätigungen für Milchprodukte bzw. Obst und Gemüse erstellen. Zu beachten ist, dass zwei verschiedene Lieferanten nicht dieselbe Einrichtung mit der gleichen Produktgruppe in derselben Lieferperiode beliefern dürfen.
Die Einrichtung hat zwei Wochen Zeit, die Lieferungen zu bestätigen. Sollte dies nicht geschehen, muss die Lieferbestätigung erneut versendet werden und Sie sollten ggf. die Einrichtung kontaktieren. Um den Link erneut zu versenden, müssen Sie die Lieferbestätigung in iBALIS öffnen und die Lieferbestätigung noch einmal verschicken. Sollte eine vorschulische Einrichtung die E-Mail-Adresse im BayKiBig aktualisieren müssen, so dauert es 24 Stunden, bis die Aktualisierung in iBALIS übernommen wurde. Dann erst können Sie die Lieferbestätigung noch einmal an die Einrichtung verschicken.
Die Einrichtungen haben keinen Zugang zu iBALIS. Sie müssen nur den Einmallink in der Bestätigungsmail öffnen und bestätigen bzw. ablehnen.
Dies kann bei der Bestätigung über den Einmallink gesehen werden. Hier ist eine Kontrolle bzw. Abgleich durch die Einrichtungen sinnvoll.
Dies ist nicht möglich. In diesem Fall sollte eine Klärung zwischen dem Lieferanten und der Einrichtung erfolgen.
Die Bescheide werden weiterhin per Post versendet.
Portionspauschalen, -anzahl und Liefermengen 2025/2026
In den Tabellen sind die Portionspauschale (inkl. Lieferung) pro Portion, die maximal beihilfefähige Menge Obst/Gemüse, sowie die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch und Milchprodukte pro berücksichtigungsfähigem Kind und Lieferperiode dargestellt.
100 Gramm Obst und Gemüse
200 Milliliter Milch
200 Gramm Buttermilch
150 Gramm Joghurt/Quark
30 Gramm Käse
| Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch/Milchprodukte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
|---|---|---|---|---|
| 4. Schulquartal 25/26 | Mai bis Juli 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 5 Portionen | 500 g |
| 3. Schulquartal 25/26 | Februar bis April 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 6 Portionen | 600 g |
| 2. Schulquartal 25/26 | November 2025 bis Januar 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 6 Portionen | 600 g |
| 1. Schulquartal 25/26 | August bis Oktober 2025 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
| Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch/Milchprodukte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
|---|---|---|---|---|
| 4. Schulquartal 25/26 | Juli 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 1 Portion | 100 g |
| Juni 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
| Mai 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
| 3. Schulquartal 25/26 | April 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g |
| März 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
| Februar 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
| 2. Schulquartal 25/26 | November 2025 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g |
| Dezember 2025 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
| Januar 2026 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
| 1. Schulquartal 25/26 | August 2025 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 0 Portionen | 0 g |
| September 2025 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 1 Portion | 100 g | |
| Oktober 2025 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 g |

