Aktuelle Informationen
Online-Antragstellung ab Schuljahr 2023/24
Ab dem Schuljahr 2023/24 ist für das EU-Schulprogramm eine Online-Antragstellung für die Lieferanten möglich. Die Antragstellung läuft über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS.
Für Lieferanten – Antragstellung in iBALIS externer LinkKünftig erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie bestätigen können, welche Lieferungen Sie im Rahmen des EU-Schulprogramms erhalten haben. Bitte tragen Sie auf KiBiG.web dafür unbedingt Ihre aktuelle E-Mail-Adresse ein. Sie unterstützen so Ihren Lieferanten bei einer reibungslosen Online-Antragstellung.
E-Mail-Adresse überprüfen auf KiBiG.web externer LinkAnfragen zur Teilnahme, Antragstellung und Abrechnung richten Sie bitte direkt an das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Menzinger Str. 54, 80638 München Telefon: 0871 9522-4200 Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.deInformationen für Einrichtungen
Grund- und Förderschulen (mit Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis 4)
Kindergärten und Häusern für Kinder (mit Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt)
Ihre Einrichtung (Schule, Kindergarten, Haus für Kinder) kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Allerdings liefern nur zugelassene Lieferanten Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte. Wählen Sie daher einen Lieferanten für die Belieferung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf. An welchem Wochentag und Ihre Einrichtung welche Produkte erhält, vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten. Eine (schul-)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Durch die Umstellung auf die Online-Antragstellung für Lieferanten vereinfacht sich generell die Handhabung von Förderanträgen und – speziell für Sie als Einrichtung – Ihre notwendigen Arbeitsschritte in diesem Prozess. Lesen Sie dazu unbedingt das aktuelle Merkblatt für Einrichtungen 2023/2024.
in Häusern für Kinder und Kindergärten: die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2023 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2023/2024 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind; d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2023 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2023 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt.
in Grund- und Förderschulen: die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. August 2023 in der Schule für das Schuljahr 2023/2024 registriert bzw. angemeldet sind.
Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!
Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.
Liste der zugelassenen Lieferanten für Obst, Gemüse, Milch (PDF) - Staatliche Führungsakademie (FüAk) externer LinkAufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern. Aufgabe der Einrichtung ist, die Ausgabe der Lebensmittel an die Kinder in flankierende Maßnahmen einzubetten. Verpflichtend ist, die Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes umzusetzen: Kindern sollen die Vielfalt und der Wert von Obst und Gemüse nahe gebracht und gesunde Ernährungsgewohnheiten gefördert werden. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert. Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen. Die belieferten Einrichtungen müssen mit dem aktuellen Poster oder auf der Homepage der Einrichtung darauf hinweisen, dass sie am ESP teilnehmen. Das Poster ist deutlich sichtbar und lesbar dauerhaft im Eingangsbereich – mindestens im DIN A 3 Format – anzubringen. Zur Verfügung stehen eine fertige Druckdatei oder eine Vorlage zum Selbergestalten.
- Merkblatt zum EU-Schulprogramm für Einrichtungen: Obst, Gemüse und Milch Downloadlink
- Käseverordnung Downloadlink
- Leitfaden für Grundschulen "Voll in Form" – Kultusministerium externer Link
- Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung – Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) externer Link
- Poster (fertige Druckvorlage) Downloadlink
- Poster zum Selbstgestalten Downloadlink
Informationen für Lieferanten
Ab dem Schuljahr 2023/2024 können Sie Ihren Antrag einfach online über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS stellen. Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Komptenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Antragstellung in iBALISDie Antragsunterlagen stehen für einen Übergangszeitraum auch noch als ausfüllbare PDF-Formulare zur Verfügung.
Schuljahr 2022/2023
FAQs zur Online-Antragstellung
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten aus den Einführungsveranstaltungen zum EU-Schulprogramm zusammengefasst. Umfassende Informationen sowie weitere, hilfreiche Unterlagen und Dokumente zur Online-Antragstellung finden Sie bereits weiter oben auf dieser Seite. Bitte lesen Sie diese sorgfältig. Wir wünschen Ihnen einen guten Start auf iBALIS.
Neben Ihrer 10-stelligen Betriebsnummer benötigen Sie eine PIN. Bei verschiedenen Betriebsnummern benötigen Sie für jede Betriebsnummer eine eigene PIN. Die PIN können Sie beim LKV beantragen. Weitere Informationen und die Kontaktdaten des LKV finden Sie auf der iBALIS Anmeldeseite bzw. im Infoschreiben der FüAk vom 04.04.2023.
Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2022/23 – PIN-Beantragung für ESP-Online externer LinkEs ist möglich, mit beiden Varianten parallel zu arbeiten. Allerdings wird das Papierverfahren nur noch für eine Übergangszeit akzeptiert. Daher ist es ratsam, Ihre Einrichtungen möglichst schnell auf die Online-Antragsstellung umzustellen.
Sobald Sie eine Lieferbestätigung online erfasst und an die Einrichtung gesendet haben, muss diese auch online von der Einrichtung bestätigt werden. Solange Sie die Lieferbestätigung noch nicht an die Einrichtung versendet haben (sie sich also noch im Status "In Erfassung" befindet), müssen Sie sie zunächst online löschen und können dann zum Papierverfahren wechseln.
Ja, jede Lieferbestätigung muss einzeln versendet werden. Egal ob sie manuell oder per Import angelegt wurde.
In diesem Fall können beide Lieferanten ihre jeweiligen Lieferbestätigungen für Milchprodukte bzw. Obst und Gemüse erstellen. Zu beachten ist, dass zwei verschiedene Lieferanten nicht dieselbe Einrichtung mit der gleichen Produktgruppe in derselben Lieferperiode beliefern dürfen.
Die Einrichtung hat zwei Wochen Zeit, die Lieferungen zu bestätigen. Sollte dies nicht geschehen, muss die Lieferbestätigung erneut versendet werden und Sie sollten ggf. die Einrichtung kontaktieren. Um den Link erneut zu versenden, müssen Sie die Lieferbestätigung in iBALIS öffnen und die Lieferbestätigung noch einmal verschicken. Sollte eine vorschulische Einrichtung die E-Mail-Adresse im BayKiBig aktualisieren müssen, so dauert es 24 Stunden, bis die Aktualisierung in iBALIS übernommen wurde. Dann erst können Sie die Lieferbestätigung noch einmal an die Einrichtung verschicken.
Sie müssen nicht nur einen einzigen Sammelantrag für die ganze Lieferperiode schicken. Sie können die online bestätigten Lieferbestätigungen auch auf mehrere Sammelanträge aufteilen.
Wenn Sie den online Sammelantrag abgeschickt haben, liegt dieser als PDF in Ihrem iBALIS-Bereich unter der Rubrik "Sammelanträge". Sie können ihn mit allen angehängten Lieferbestätigungen ausdrucken.
Die Einrichtungen haben keinen Zugang zu iBALIS. Sie müssen nur den Einmallink in der Bestätigungsmail öffnen und bestätigen bzw. ablehnen.
Dies kann bei der Bestätigung über den Einmallink gesehen werden. Hier ist eine Kontrolle bzw. Abgleich durch die Einrichtungen sinnvoll.
Dies ist nicht möglich. In diesem Fall sollte eine Klärung zwischen dem Lieferanten und der Einrichtung erfolgen.
Wie bisher muss bei diesen Ausnahmefällen die Lieferbestätigung von Lieferant und Einrichtung unterschrieben werden.
Die Bescheide werden weiterhin per Post versendet.
Portionspauschalen, -anzahl und Liefermengen
In den Tabellen sind die Portionspauschale (inkl. Lieferung) pro Portion, die maximal beihilfefähige Menge Obst/Gemüse sowie die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch und Milchprodukte pro berücksichtigungsfähigem Kind und Lieferperiode dargestellt. Eine Mischung in der Produktgruppe Milch ist grundsätzlich möglich, sofern die maximale Portionsanzahl in der Summe je Lieferperiode nicht überschritten wird.
100 Gramm Obst und Gemüse
200 Milliliter Milch
200 Gramm Buttermilch
150 Gramm Joghurt/Quark
30 Gramm Käse
Seit dem Schuljahr 2022/23 beträgt die Portionspauschale 0,35 € für konventionelle Produkte und 0,46 € für Öko-Produkte.
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/Milchprodukte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
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1. Schulquartal (2023/24) | August bis Oktober 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 6 Portionen | 600 Gramm |
4. Schulquartal (2022/23) | Mai 2023 bis Juli 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 9 Portionen | 900 Gramm |
3. Schulquartal (2022/23) | Februar 2023 bis April 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 10 Portionen | 1000 Gramm |
2. Schulquartal (2022/23) | November 2022 bis Januar 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 10 Portionen | 1000 Gramm |
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/Milchprodukte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
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1. Schulquartal (2023/24) | Oktober 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 4 Portionen | 400 Gramm |
September 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 Gramm | |
August 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 0 Portionen | 0 Gramm | |
4. Schulquartal (2022/23) | Juli 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 Gramm |
Juni 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm | |
Mai 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 4 Portionen | 400 Gramm | |
3. Schulquartal (2022/23) | April 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 2 Portionen | 200 Gramm |
Achtung: Lieferperiode März beginnt an einem Mittwoch | März 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 5 Portionen | 500 Gramm |
Achtung: Lieferperiode Februar beginnt an einem Mittwoch | Februar 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
2. Schulquartal (2022/23) | Januar 2023 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
Achtung: Lieferperiode Dezember beginnt an einem Donnerstag! | Dezember 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 3 Portionen | 300 Gramm |
November 2022 | 0,35 € konventionell 0,46 € biologisch | 4 Portionen | 400 Gramm |