Tourismusförderung Seilbahnen und Nebenanlagen

Nach den Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen werden Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Personenseilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen gefördert.

Aktualisiert am: 14.01.2026
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Zwei Seilbahngondeln über Baumwipfeln© floriantrykowski.de

Im Rahmen der "Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen" können gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Personenseilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (z. B. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich) gefördert werden. Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht. Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen unterstützen.

Die Förderrichtlinien wurden mit Wirkung zum 1.1.2026 neu bekanntgemacht.
  • Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen.
  • Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Investitionsbetrag mindestens 300 000 Euro und die Förderung mindestens 100 000 Euro beträgt.
  • Mit dem Vorhaben muss die Möglichkeit für eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen verbunden sein. Hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung vorzulegen.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre.
Ansprechpartner

Anträge sind bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Diese ist bereits Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Antragstellung erwägen.