Im Rahmen der "Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen" können gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen gefördert werden. Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht. Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen unterstützen.
Die Förderrichtlinien wurden neu gefasst und werden mit Wirkung zum 1.1.2026 neu bekanntgemacht. Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen, sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt. Detailliertere Ausführungen zu Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Zuwendung und zum Verfahren erfolgen hier nach Neubekanntmachung der Richtlinien im Bayerischen Ministerialblatt.
Anträge sind bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Diese ist bereits Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Antragstellung erwägen.

