Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe für die Angelfischerei

Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern. Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische (gem. Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Fischereigesetz), der Fischhege, der Anpassung an den Klimawandel, der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer, der Jugendarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und der Untersuchung überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen, dienen.

Aktualisiert am: 14.01.2026
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Antragsberechtigung
  • Antragsberechtigt sind Fischereiberechtigte, Fischereivereine, Bezirksfischereiverbände, der Landesfischereiverband Bayern e. V., die Fischereifachberatungen der Bayerischen Bezirke und Fischereiorganisationen.
  • Nicht antragsberechtigt ist die Erwerbsfischerei und deren Zusammenschlüsse.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Maßnahmen der Antragstellenden auf bayerische Fischgewässer beziehen oder in anderer Weise der bayerischen Fischerei zugutekommen.
Fördersätze / Förderhöhe
  • Die Fördersätze betragen zwischen 30 % und 100 %, abhängig von der jeweiligen Maßnahmenart.
  • Die Förderhöhe ist maßnahmenspezifisch teilweise gedeckelt.
  • Die genauen Fördersätze und maximalen Förderhöhen können dem Anhang zur Fischereiabgaberichtlinie entnommen werden.
Verfahren
  • Förderanträge sind über die Bezirksfischereiverbände bei der beim Landesfischereiverband Bayern e. V. eingerichteten Förderstelle einzureichen.
  • Die Förderstelle prüft die Anträge und gewährt die Zuwendungen mittels privatrechtlicher Fördervereinbarungen.
  • Der Förderstelle ist nach erfolgter Maßnahmendurchführung vom Maßnahmenträger ein Verwendungsnachweis mit Rechnungen usw. vorzulegen.
Termine

Anträge, die noch im laufenden Förderjahr bearbeitet werden sollen, müssen bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres bei der Förderstelle vorliegen.

Mittelherkunft

Bayern

Förderstelle beim Landesfischereiverband Bayern e. V.

Adresse:
Landesfischereiverband Bayern e. V. – Förderstelle, Mittenheimer Straße 4 85764 Oberschleißheim
Telefon:
089 642726-52
ACHTUNG!

Die Förderanträge sind grundsätzlich über den jeweils örtlich zuständigen Bezirksfischereiverband an die Förderstelle zu stellen.

Fischereiverband Oberbayern e. V.

Adresse:
Nymphenburger Straße 154/II 80634 München
Telefon:
089 163513

Fischereiverband Niederbayern e. V.

Adresse:
Spitalplatz 5 94405 Landau an der Isar
Telefon:
09951 6300

Fischereiverband Oberpfalz e. V.

Adresse:
Adolf-Schmetzer-Straße 30 93055 Regensburg
Telefon:
0941 791553

Bezirksfischereiverband Oberfranken e. V.

Adresse:
Cottenbacher Straße 23 95444 Bayreuth
Telefon:
0921 54520

Fischereiverband Mittelfranken e. V.

Adresse:
Maiacher Straße 60d 90441 Nürnberg
Telefon:
0911 4248010

Fischereiverband Unterfranken e. V.

Adresse:
Andreas-Grieser-Str. 79 97084 Würzburg
Telefon:
0931 414455

Fischereiverband Schwaben e. V.

Adresse:
Schwibbogenmauer 18 86150 Augsburg
Telefon:
0821 515659