Fragen und Antworten zum EU-Mercosur-Abkommen

Entscheidend in der Diskussion über das Mercosur Abkommen für die Landwirtschaft ist, dass es um klare Regeln mit moderat steigenden Mengenkontingenten, abgesenkte Zölle, Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen geht.

Aktualisiert am: 14.01.2026
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Mercosur im Faktencheck: Fakten statt Fakes

Das EU–Mercosur-Abkommen ist politisch und wirtschaftlich strategisch relevant. Die EU braucht verlässliche Partner, die unsere demokratischen Werte teilen. Für Bayern überwiegen gesamtwirtschaftlich die Chancen und Agrarpolitisch ist das Abkommen tragfähig.

  • Nein. Es gibt keinen komplett freien Marktzugang, sondern klare Mengengrenzen.
  • Die zusätzliche Rindfleischquote beträgt 99.000 Tonnen – das sind nur rund 200 g pro EU-Einwohner auf 6 Jahre verteilt.
  • Es gelten weiter Zölle für das Gros des Fleischimports (7,5 %) und strenge Importregeln. 
  • Es geht vor allem um hochwertige Teilstücke, die verstärkt zollfrei importiert werden.
  • Nachdem die Mengen so gering sind, verkraftet der Markt das gut .

Nein, die Mengen sind bei sensiblen Agrarprodukten auch weiterhin begrenzt und nur teilweise zollfrei.

Durch das Abkommen zusätzliche Mengen:
  • Rindfleisch: 200 g pro EU-Einwohner auf 6 Jahre verteilt.
  • Zucker: 22 g pro EU-Einwohner auf 6 Jahre verteilt.
  • Geflügelfleisch: 570 g pro EU-Einwohner auf 6 Jahre verteilt.
Auch sind die Mengen nur begrenzt zollfrei:
  • Rindfleisch: rund 17 % des künftigen Rindfleischkontingents (Edelteile) werden zollfrei.
  • Zucker: rund 25 % des künftigen Zuckerkontingents werden zollfrei.
  • Geflügelfleisch: rund 33 % des künftigen Geflügelfleischkontingents werden zollfrei.

Für die Produktion selbst gelten grundsätzlich die dortigen Standards.

Aber alle Waren, die in die EU eingeführt werden, müssen EU-Recht einhalten:
  • Rückstandswerte, Hygiene, Lebensmittelsicherheit.
  • Produkte, die das nicht erfüllen, dürfen nicht auf den EU-Markt.

Und für gleiche Produktionsstandards helfen freiwillige Rückverfolgbarkeitssysteme.

Ja – und zwar systematisch.

Importe aus Drittstaaten werden generell:
  • an den EU-Grenzen kontrolliert
  • von Veterinär- und Lebensmittelbehörden überwacht
  • bei Verstößen zurückgewiesen

Das gilt unabhängig vom Mercosur-Abkommen.

Weil Qualität, Herkunft und Veredelung ein echter Marktvorteil sind – gerade für Bayern.

Mercosur öffnet neue Märkte für:
  • Milchprodukte
  • Käse
  • Babynahrung
  • Spezialitäten
  • Agrartechnik und Know-how

Wertschöpfung entsteht nicht nur auf dem Acker, sondern im Markt.

Ja. Bayerns Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft sind stark exportorientiert. Bayern hat in Produktbereichen (Milch, Rindfleisch, Käse) einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad (zwischen 168 % und 354 %). Diese Produktbereiche sind auf Export angewiesen, um gute Marktpreise zu erzielen. Gerade bei Milch, Käse, Veredelungsprodukten und Technik sind Auslandsmärkte entscheidend für Einkommen und Arbeitsplätze.

  • Brasilien ist bereits heute der wichtigste Lieferant.
  • Mit dem Abkommen steigen die zollfreien und begünstigten Importmengen.
  • Das kann  Preisdruck auslösen – stärker als bei Rind oder Zucker.

Deshalb sind Marktbeobachtung und Schutzklauseln wichtig. Gleichwohl wurde in der Vergangenheit das vorhandene Kontingent nur zu 40 % durch Mercosur ausgeschöpft.

  • Zusätzlicher Import kann die Preise beeinflussen. 
  • Jedoch entsprechen die zollfreien Zuckerkontingente im Rahmen des Abkommens nur 1,2 % der EU-Zuckerproduktion.
  • Auch Bayern exportiert Zucker, da wir wesentlich mehr erzeugen, als wir verbrauchen
  • Der eigentliche Preisdruck entsteht durch:
    • die Überversorgung am Markt,
    • niedrigere Weltmarktpreise
    • und das ist unabhängig von Mercosur.

  • Nein, denn ohne Abkommen gäbe es gar keinen Hebel.
  • Mercosur enthält erstmals verbindliche Umwelt- und Klimakapitel.
  • Die EU kann damit:
    • Gegen illegale Entwaldung vorgehen.
    • Nachhaltigkeitsauflagen einfordern.
    • Ohne Vertrag hätte Europa keinen Einfluss.
  • Stichwort: Entwaldungsverordnung (EUDR)

  • Nein. Bayerische Landwirtschaft ist Teil globaler Ketten:
    • Futtermittel, Dünger, Energie, Saatgut, Maschinen, Absatzmärkte.
  • Besonders Rohstoffe wie Düngemittel etc. sind für die Agrarproduktion unabdingbar, aber nur begrenzt bis kaum verfügbar.
  • Ein fairer Handel ist von großer Bedeutung für Wohlstand und für eine stabile Landwirtschaft.
  • Die Frage ist nicht, ob wir handeln – sondern zu welchen Regeln.

Nein. Bayerns Linie ist klar:
  • Kein Abkommen um jeden Preis.
  • Keine Absenkung von Standards.
  • Schutz bei Marktstörungen.
  • Nutzung von Exportchancen, um Märkte weiter zu stabilisieren und Wohlstand zu garantieren.

Quoten, Zölle und Schutzklauseln schützen die Betriebe.

Nein. Gerade profitieren:
  • Genossenschaften
  • Verarbeiter
  • Mittelstand
  • Spezialanbieter
  • Agrartechnik

Mehr Markt bedeutet mehr Wertschöpfung im ländlichen Raum.

  • Weil USA, China und Russland ihre Präsenz in Südamerika massiv ausbauen.
  • Wenn Europa nicht handelt, werden dort Regeln ohne europäische Werte gemacht.
  • Besonders in Zeiten, in denen autoritäre Regime erstarken (China), sind Partner mit ähnlicher Werteordnung von ganz besonderer Bedeutung.

  • Nein. Für alle Importe in die EU gilt EU-Recht.
  • Alle Waren, die in die EU eingeführt werden, müssen EU-Recht einhalten:
    • Rückstandshöchstgehalte, Hygiene, Lebensmittelsicherheit.
  • Produkte, bei denen die Grenzwerte von Rückständen (Antibiotika etc.) überschritten werden, dürfen nicht auf den EU-Markt.
  • Produkte, die EU-Standards nicht einhalten (u. a. Nicht-Anwendung von Hormonen zur Wachstumsförderung), dürfen nicht eingeführt werden.

  • Ja – und zwar systematisch.
  • Importe aus Drittstaaten werden generell:
    • an den EU-Grenzen kontrolliert,
    • von Veterinär- und Lebensmittelbehörden überwacht,
    • bei Verstößen zurückgewiesen.
  • Das gilt unabhängig vom Mercosur-Abkommen.

Für genau diesen Fall gibt es Schutzmechanismen und vor allem feste bilaterale Schutzklauseln für sensible Agrarprodukte.

Der gestufte Schutzmechanismus sieht vor:
  • laufende Marktüberwachung,
  • schnelle vorläufige Eingriffe (Importstopp, Aussetzung Zollsenkung, Erhöhung der Zölle etc.),
  • bis hin zu befristeten definitiven Maßnahmen, einschließlich spezieller Regeln für sensible Agrarprodukte.

Die Einfuhrmengen sind für sensible Produkte grundsätzlich begrenzt. Das Abkommen ist kein Freifahrtschein, sondern enthält Instrumente zum Schutz der europäischen Landwirtschaft.